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Bafög_Antragsformular
17. Mai 2024 • Lesedauer: 7 min

BAföG leicht erklärt: Sichere dir deine Studienförderung

Alles, was du über das BAföG wissen musst: Wie verbessern aktuelle Änderungen deine Chancen auf Unterstützung? Wie stellst du deinen Antrag richtig und welche Vorteile erwarten dich? Erfahre es hier!

Was dich erwartet:

Das Wichtigste vorweg:

  • Wer kann BAföG beantragen? Jeder Studierende an Hochschulen, Fachschulen oder Fernunis, unter bestimmten Bedingungen auch ausländische Studierende und Geflüchtete.
  • Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen, mit monatlichen Beträgen bis zu 934€.
  • Stelle den BAföG-Antrag spätestens 6-8 Wochen vor Semesterbeginn online über „BAföG-Digital“ oder schriftlich.
  • Nur die Hälfte des BAföG muss zurückgezahlt werden, maximal 10.010€, in monatlichen Raten von 130€ über 20 Jahre.

Was ist BAföG?

Bafög ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Es handelt sich um eine staatliche Sozialleistung, die ermöglichen soll, eine Ausbildung oder ein Studium unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Lage zu absolvieren. Das gilt besonders, wenn die Eltern die Ausbildung nicht finanzieren können. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf das BAföG für Studierende.

Das BAföG wird vom Amt für Ausbildungsförderung beim zuständigen Studierendenwerk deiner Hochschule ausgezahlt. Meist ist das BAföG-Amt an das jeweilige Studentenwerk angegliedert und im selben Gebäude zu finden. Da jedes Amt nur für die zugeordnete Hochschule zuständig ist, kannst du einen Antrag erst nach der Immatrikulation stellen – wobei es in einigen Bundesländern Ausnahmen gibt. BAföG kann also nicht rückwirkend beantragt werden.

Historischer Überblick

1957: erste Ausbildungsförderung nach „Honnefer Modell“, wurde aufgrund von Richtlinien nur an Studierende an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen mit besonders guten Leistungen vergeben.

1971: BAföG tritt als 100-prozentiger Zuschuss in Kraft. Größte Neuerung: der Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung macht BAföG einklagbar.

Bis 2015: Der Bund trug 65% der Bafög-Kosten, 35% zahlten die Länder.

Ab 2015: Der Bund hat Finanzierung zu 100% übernommen.

2021: 50 Jahre BAföG! Studien offenbaren weniger geförderte Personen, aber höhere Förderbeträge.

Seit 1972 haben mehr als 4,8 Mio. Menschen ihre Ausbildung mit Bafög finanziert.

Wer kann BAföG beantragen?

Jeder, der an einer Hochschule, Fachschule, Akademie oder anerkannten Fernuni studiert, kann BAföG beantragen. Praktika, die im Studiengang erforderlich sind, werden auch gefördert. Der Anspruch auf BAföG hängt von deiner Staatsangehörigkeit, deinem Aufenthaltsstatus, Alter, Eignung sowie deinem Einkommen und Vermögen ab. Der Freibetrag für eigenes Vermögen liegt bis 29 Jahre bei 15.000€ und ab 30 Jahren bei 45.000€. Dein Einkommen sowie das deiner Eltern und Partner wird ebenfalls berücksichtigt und die Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung liegt bei 45 Jahren. Auch ausländische Studierende können BAföG erhalten, wenn sie langfristig in Deutschland leben und integriert sind. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das auch für Geflüchtete.

Welche Ausbildungsarten werden gefördert?

Grundsätzlich kann nur eine Ausbildung bis zu deinem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert werden. Ausnahmen gibt es, wie z.B. die Förderung eines Masters nach einem Bachelor, solange der Master vor dem 35. Lebensjahr begonnen wird. Auch postgraduale Studiengänge werden gefördert, wenn du neben dem Bachelor keinen weiteren ersten Hochschulabschluss hast.

BAföG im Ausland ist bis zu einem Jahr möglich. Bei Aufenthalt in der EU oder Schweiz kann die komplette Ausbildung gefördert werden. Je nach Zielland sind unterschiedliche BAföG-Auslandsämter zuständig. Der Antrag sollte dort mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden.

BAföG ohne Eltern ist nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel sind Eltern nach dem Unterhaltsrecht zur Finanzierung der Ausbildung verpflichtet, nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine elternunabhängige Förderung möglich, z.B. bei Abendgymnasien.

Förderungsdetails und besondere Regelungen

Vor dem 5. Semester musst du einen Leistungsnachweis erbringen, um weiterhin BAföG zu beziehen. Dabei geht es um das Erreichen bestimmter ECTS-Punkte, die den Studienfortschritt und einen geordneten Studienverlauf belegen, nicht um Noten. Auch wenn du nach vier Semestern oder später erstmals einen Antrag stellst, musst du einen ausreichenden Leistungsstand nachweisen.

Geschwister beeinflussen ebenfalls die Höhe das BAföGs. In der Regel gibt es einen zusätzlichen Freibetrag auf das Einkommen der Eltern, abhängig vom Einkommen der Geschwister. Wenn du während des Studiums Kenntnisse in anderen Sprachen als Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein erwerben musst, verlängert sich die Förderungshöchstdauer um ein Semester pro Sprache. Die Förderung wird ebenso verlängert, wenn das Studium durch eine Behinderung, Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zum Alter von vierzehn Jahren oder die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegestufe 3 verzögert wird. Auch die Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und Organen der Hochschule kann die Förderzeit verlängern. Zusätzlich kannst du die Förderung verlängern lassen, wenn du durch einen Antrag das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussprüfung oder andere schwerwiegende Gründe geltend machst.

Förderungsbeträge und Bedingungen

Studierende erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Manche Komponenten, wie Auslandsstudiengebühren (bis zu 5.600€ pro Studienjahr), gelten als Vollzuschuss und müssen nicht zurückgezahlt werden. Der konkrete monatliche Bedarf hängt von der Ausbildungsstätte und Wohnsituation ab und wird in Pauschalen berechnet.

Unterschieden wird zwischen Voll- und Teilförderung. 2021 erhielten 42,8% der geförderten Studierenden eine Vollförderung (633€ bis 934€ monatlich) und 57,2% eine Teilförderung. Eine Vollförderung erhältst du, wenn du schon eine gewisse Zeit voll erwerbstätig warst oder deine Eltern ein geringes Einkommen haben. Bei der Teilförderung müssen Eltern wegen ihres Einkommens einen Beitrag zum Ausbildungsunterhalt leisten. Der monatliche Bedarf liegt derzeit bei 511€, wenn du bei deinen Eltern wohnst und 812€, wenn du auswärts wohnst. Mit Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt der Höchstsatz 934€. Dieser Betrag wurde 2023 angehoben; zuvor waren es 861€. Vom ermittelten Bedarfssatz wird das eigene Einkommen abgezogen (Freibetrag 520€ im Monat). Auch Einkommen und Vermögen der Eltern sowie Lebenspartner/Ehepartner werden berücksichtigt. 2023 wurden die Freibeträge beim Elterneinkommen um 20,75% erhöht (von 2.000€ auf 2.415€), was den Kreis der BAföG-Berechtigten erweiterte.

Für jedes eigene Kind unter 14 Jahren, das im Haushalt lebt, gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von 160€, der nicht zurückgezahlt werden muss und bei anderen Sozialleistungen unberücksichtigt bleibt. Studierende über 30 Jahre können nachweisabhängig bis zu 84€ mehr erhalten.

Förderungsdauer

Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung ist bei nachweisbaren BAföG-relevanten Gründen möglich. Beachte: Die Förderung beginnt ab dem Monat der Antragstellung. Es gibt keine Rückzahlung für vorherige Monate, auch wenn das Studium bereits begonnen hat. Stelle deinen Antrag also spätestens im Monat des Studienbeginns!

Die Förderung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung, dem Ende des Ausbildungsabschnittes, dem Abbruch des Studiums oder dem Erreichen der Förderungshöchstdauer, die nach der Regelstudienzeit festgelegt ist. Mit dem Erhalt des Gesamtergebnisses deiner Ausbildung gilt diese als beendet; die Förderung endet spätestens 2 Monate nach der letzten Prüfung. Alle zwei Jahre werden die Bafög-Bedarfsätze, Freibeträge und Sozialpauschalen überprüft und angepasst.

Laut der amtlichen BAföG-Statistik erhielten geförderte Studierende im Jahr 2021 im Durchschnitt 579 Euro im Monat.

Rückzahlung des Darlehens

Prinzipiell lohnt es sich immer, einen Antrag zu stellen, da nur die Hälfte des Betrags zurückgezahlt werden muss. Die eine Hälfte ist somit als Geschenk, die andere als zinsloses Darlehen vorgesehen. Insgesamt musst du maximal 10.010€ der Regelförderung zurückzahlen.

Die Rückzahlung startet in der Regel fünf Jahre nach der letzten BAföG-Rate (nicht dem Ende des Studiums!). Der Darlehensanteil besteht aus maximal 77 monatlichen Raten von 130€ innerhalb von 20 Jahren. Ausnahmen gibt es bei einem längeren Studium oder zweiten Fachwechsel, bei denen BAföG zeitweise nur noch als Bankdarlehen gewährt wird. Dieses ist vollständig und mit Zinsen zurückzuzahlen. Einen Nachlass gibt es für alle, die das Darlehen in einer Summe vor Rückzahlungsbeginn zurückzahlen oder vorzeitig größere Teilbeträge von mindestens 500 Euro ablösen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Du kannst die Antragsformulare per Post oder elektronisch einreichen. Bundesweit gibt es den einheitlichen Online-Antrag „BAföG-Digital“ über das Portal von Bund und Ländern. Einfach ein Nutzerkonto anlegen und den Antrag direkt absenden, ohne zusätzliche Unterschrift. Es gibt auch private Dienstleister, die den Antrag für dich stellen, aber dafür fallen oft zusätzliche Kosten an. Nutze BAföG-Rechner im Internet, um deine potenzielle Förderungshöhe zu ermitteln.

Merke: Stelle deinen Antrag spätestens 6-8 Wochen vor Semesterbeginn, um die Förderung rechtzeitig zu erhalten.

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