Die culpa in contrahendo ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht, der die Verantwortlichkeit von Vertragspartnern für vorvertragliche Pflichtverletzungen regelt. Im Rahmen der Rom II-Verordnung wird die culpa in contrahendo im internationalen Privatrecht behandelt und ihre Anwendung auf verschiedene Rechtsordnungen geklärt. Zentrale Theorien und Modelle, wie die Drittschadensliquidation und die Erfüllungsgehilfen, spielen eine wichtige Rolle bei der Anwendung der culpa in contrahendo. Strittige Fragen in der Forschung betreffen die Abgrenzung von vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie die Anwendung der culpa in contrahendo auf verschiedene Rechtsgebiete. Du findest wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema als PDF und eBook, viele auch als Print-on-Demand, bei GRIN.