Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen

Wissenschaftliche Texte zu  Leistungskondiktion

Die Leistungskondiktion bezeichnet einen bereicherungsrechtlichen Anspruch, der im deutschen Zivilrecht verankert ist. Im Rahmen des Bereicherungsrechts wird die Leistungskondiktion als ein Instrument zur Rückforderung von Leistungen ohne rechtlichen Grund diskutiert. Sie ist insbesondere in Fällen von ungerechtfertigter Bereicherung relevant. Die Leistungskondiktion ist ein zentrales Thema im Bereich des Zivilrechts, insbesondere im Kontext des Bereicherungsrechts.

2  Veröffentlichungen
  • Bereicherungsrecht. Die ungerechtfertigte Bereicherung
    Titel: Bereicherungsrecht. Die ungerechtfertigte Bereicherung
    Autor:in: Marco Göth (Autor:in)
    Fach: Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
    Kategorie: Hausarbeit , 2019 27 Seiten , Note: 1,7
    Katalognummer: 461873
    Preis: US$ 18,99
  • Die Leistungskondiktion. Der bereicherungsrechtliche Anspruch aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB
    Titel: Die Leistungskondiktion. Der bereicherungsrechtliche Anspruch aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB
    Autor:in: Marc Daniels (Autor:in)
    Fach: Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
    Kategorie: Skript , 2015 12 Seiten
    Katalognummer: 302244
    Preis: US$ 4,99

Die Leistungskondiktion ist ein wichtiger Anspruch im deutschen Zivilrecht, der es ermöglicht, Leistungen zurückzufordern, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurden. Im Kontext des Bereicherungsrechts spielt die Leistungskondiktion eine zentrale Rolle, da sie es ermöglicht, ungerechtfertigte Bereicherungen zu beseitigen. Die Diskussion um die Leistungskondiktion berührt auch Fragen der Rechtsdogmatik und der Rechtspraxis, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des § 812 I 1 Alt. 1 BGB. Du findest wissenschaftliche Arbeiten zur Leistungskondiktion als PDF und eBook, sowie viele auch als Print-on-Demand, bei GRIN.

Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum
  • Vertrag widerrufen