Geschwister in der vollstationären Jugendhilfe. Welche Aspekte sprechen für oder gegen die gemeinsame Unterbringung?


Texto Academico, 2020

19 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Beschreibung der Einrichtung

3. Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen
3.1. Rechtliche Grundlagen außerfamilaler Unterbringung
3.2. Gründe einer Fremdunterbringung
3.3. Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
3.4. Defizitäre Familienverhältnisse und ihre Auswirkungen

4. Geschwisterbeziehungen - ein allgemeiner Überblick
4.1. Definition von Geschwisterbeziehungen
4.2. Bedeutung von Geschwisterbeziehungen

5. Geschwisterkinder in der vollstationären Jugendhilfe
5.1. Gemeinsame Unterbringung von Geschwistern
5.2. Getrennte Unterbringung von Geschwistern
5.3. Problemlagen am Beispiel der SWG Seligenstadt

6. Fazit

Literatur- und Quellenangaben

1. Einleitung

Mein sozialpädagogisches Blockpraktikum bekam ich aufgrund meiner sechsjährigen Tätigkeit im vollstationären Bereich, bei einem großen hessischen Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Ich bin als Nachtbereitschaft in einer vollstationären Wohngruppe eingesetzt. Zu der konzeptionellen Gestaltung der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in dieser Wohngruppe gehe ich im Kapitel „Beschreibung der Einrichtung“ näher ein.

In meinen Aufgabenbereich fällt die Betreuung von 11 Jugendlichen im Alter zwischen 7 und 18 Jahren, die eine Förderung nach § 27 SGB VIII ff. erhalten. Hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche mit belastenden Lebenserfahrungen, Verhaltensauffälligkeiten, Deprivation und traumatischen Lebensereignissen. Während meiner Tätigkeit als Nachtbereitschaft bin ich Ansprechpartnerin für die jungen Menschen und nehme die Aufsichtspflicht in der Nacht wahr. Die Gestaltung der freien Zeit am Abend gehört genauso zu meinen Aufgaben, wie das Herrichten des Frühstücks und einfacher Speisen. Ein ebenso wichtiger Aspekt meiner Tätigkeit ist die Dokumentation von Vorkommnissen der Nacht und die Weitergabe dieser Informationen im Rahmen einer Übergabe an die Pädagoginnen aus dem Tagesdienst. Bei nächtlichen auftretenden Krisen ist regelmäßig mein regulierendes Eingreifen gefordert. So ist es schon häufiger vorgekommen, dass durch mich im Zusammenspiel mit Gruppen- und Bereichsleitung, Polizei und Rettungsdienst, Klient*innen nachts zur Krisenintervention in die Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen werden mussten.

Die Fragestellung

„Welche Aspekte sprechen für oder gegen die gemeinsame Unterbringung von Geschwistern in einer vollstationären Jugendhilfeeinrichtung?“, wählte ich, da in der beschriebenen Wohngruppe seit Beginn meiner Tätigkeit im Februar 2014, regelmäßig Geschwisterkinder gemeinsam bzw. getrennt voneinander untergebracht waren bzw. sind. Die Dynamiken, die durch diese außerfamilalen Unterbringungen entstanden, weckten mein Interesse, mich im Rahmen dieser Arbeit mit diesem Thema näher zu beschäftigen. Ich werde verschiedene Geschwisterkonstellationen und die damit verbundenen Problemlagen darstellen und anhand von einschlägiger Literatur erörtern. Da die, in der Schülerwohngruppe untergebrachten Geschwister, aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammen, die Thematiken sich aber trotzdem ähneln, werde ich nicht auf die speziellen Themen von Kindern aus Migrationsfamilien eingehen. Der Fokus liegt bei allen bisher in der Wohngruppe untergebrachten Geschwistern darauf, dass die Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht gerecht werden können oder wollen.

Nach der Beschreibung der Einrichtung gehe ich auf die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen ein. Ich werde einen Überblick zu Geschwisterbeziehungen und deren Bedeutung geben. In Kapitel 5 diskutiere ich die gemeinsame bzw. getrennte Unterbringung von Geschwisterkindern und untersuche in diesem Zusammenhang Faktoren, die sich sowohl auf die Entwicklung des einzelnen Kindes als auch auf die Geschwisterbeziehung auswirken. Die Aufmerksamkeit wird sich hierbei auf meine eigenen Erfahrungen richten, die ich in der WG gemacht habe, ohne einen empirischen Anspruch erheben zu wollen. Abschließend fasse ich meine Erkenntnisse im Fazit zusammen und wäge das Für und Wider einer gemeinsamen oder getrennten Unterbringung von Geschwistern in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung ab.

Bei der Erstellung meiner Arbeit wende ich hauptsächlich die Methoden der Literaturauswertung bzw. die Sekundärauswertung vorhandener Daten an .

2. Beschreibung der Einrichtung

Der Jugendhilfeträger wurde 1928 gegründet. Zu dieser Zeit lag das Hauptaugenmerk des Kinderheims, elternlosen oder obdachlosen Kindern eine Heimat zu geben. Die Jugendhilfeeinrichtung leistet Hilfen im Rahmen vom SGB VIII in vier Bereichen: den Ambulanzen, den Heilpädagogischen Tagesgruppen, den Kinderhäusern und den stationären Jugendwohngruppen. Eine Schule mit dem Förderschwerpinkt sozial-emotionale Entwicklung und eine Schule für Kranke ist ebenfalls zugeordnet. Alle betreuten Kinder und Jugendlichen weisen deutliche Verhaltensprobleme auf, sodass Maßnahmen nach SGB VIII erforderlich sind. Derzeit besteht die Einrichtung aus einer Schule, Ambulanzeinrichtungen, 13 Tagesgruppen, acht Wohngruppen, sieben Kinderhäusern, vier Inobhutnahmen, sechs Außenwohngruppen, der Verwaltung, dem Haustechnischen Dienst und der Abteilung Hauswirtschaft.

Die Wohngruppe ist eine Einrichtung der vollstationären Jugendhilfe, deren gesetzliche Grundlage die §§ 34 und 35a SGB VIII sind. Sie ist eine der sechs Außenwohngruppen. Die maximale Belegung sieht 10 Kinder und Jugendliche in der Wohngruppe vor. Außerdem ist eine Verselbständigungswohnung, für einen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, mit angegliedert. Derzeit haben etwas mehr als die Hälfte der untergebrachten Kinder und Jugendlichen einen Betreuungsbedarf nach § 35a SGB VIII. Des Weiteren sind momentan zwei Geschwisterpaare gemeinsam in der Einrichtung untergebracht.

Die Arbeit orientiert sich an den Grundsätzen des systemischen Denkens und Handelns.

In der Wohngruppe sind fünf Pädagoginnen, zwei Nachtbereitschaften und eine Hauswirtschaftskraft tätig. Eine intensive Zusammenarbeit bzw. Kooperation findet mit anderen Helfersystemen, wie beispielsweise Therapeut*innen, Psychiater*innen und Lehrer*innen, statt. Dies ist wichtig, weil für einige Kinder und Jugendliche die Gabe von Medikamenten notwendig ist. Um die Notwendig keit und die Dosierung regelmäßig überprüfen zu können, wird eng mit einer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammengearbeitet. Diese Kooperation besteht schon seit einigen Jahren und hat den Vorteil, dass für alle Kinder lediglich eine Ärztin zuständig ist. Diese kennt die Einrichtung, das Team, dessen Arbeitsweise und die Patient*innen. Ein intensiver Austausch findet zum Beispiel bei Explorationen, Supervisionen und in der kollegialen Fallbesprechung sowie im Rahmen der Teamsitzungen statt.

Die Wohngruppe ist eine vollstationäre Einrichtung und somit 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag geöffnet. Das Aufnahmealter der Kinder liegt zwischen derzeit 7 und 15 Jahren. Die Dauer der Unterbringung richtet sich nach den Gegebenheiten der Herkunftsfamilie und kann zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren liegen. So kann es bereits nach kurzer Zeit zu einer Reintegration in den Haushalt der Eltern kommen. Manchmal wird die Reintegration von den Jugendlichen oder den Eltern nicht gewünscht, sodass dann einrichtungsintern eine Verselbständigung herbeigeführt wird. Auch hierfür sind Fachkräfte beschäftigt.

3. Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen

Nicht alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendliche können unbeschwert in ihren eigenen Familien aufwachsen. Der Staat muss bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung in das Familiengefüge eingreifen. Das kann dazu führen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut genommen werden und fremduntergebracht werden müssen.

Anhand einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes vom 07.06.2018 lässt sich erkennen, dass im Jahr 2016 in Deutschland insgesamt 95.582 Kinder und Jugendliche in einer Jugendhilfeeinrichtung vollstationär untergebracht waren [vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis) 2018, S. 13.].

Die gewährten Hilfen nach §34 SGBVIII sind bereits in den Jahren 2013 bis 2015 stetig angestiegen. Dies wird anhand einer Statistik aus der Veröffentlichung „Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe belegt. Hier sind die auswärtigen Unterbringungen nach §§ 27, 35a und 41 SGBVIII noch nicht berücksichtigt worden.

3.1. Rechtliche Grundlagen außerfamilaler Unterbringung

Wenn Eltern mit der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, ihren Alltag demnach nicht selbstständig bewältigen können, schreitet das Jugendamt durch geeignete Maßnahmen ein. So kann eine Unterstützung der Familie mit unterschiedlichen ambulanten Maßnahmen erfolgen. Reichen diese Hilfen beispielsweise aufgrund von Überforderungssituationen oder Krisen nicht mehr aus bzw. ist das Wohl des Kindes gefährdet, kann das Jugendamt das Kind auf Grundlage des SGB VIII außerhalb der Herkunftsfamilie unterbringen.

Betrachtet man den Begriff Fremdunterbringung lediglich unter dem Aspekt der außerfamilalen Unterbringung und unter Hinzuziehung des erzieherischen Bedarfs aufgrund einer Kindeswohlgefährdung, ist dies im § 27 SGB VIII verankert. Der § 27 SGB VIII beinhaltet die „Hilfen zur Erziehung“, welcher die administrative Grundlage für Entscheidungsprozesse bei Fremdunterbringung in Deutschland ist [vgl. Heiner, Walter 2010, S. 10].

Außerfamilale Unterbringung ist ein sehr breitgefächerter Begriff. Sie umfasst die Unterbringung in Wohngruppen oder Heimen, das Leben in Pflegefamilien aber auch eine intensiv pädagogische Einzelfallhilfe fällt in diesen Bereich. Unter Fremdunterbringung versteht man den Tatbestand der vorübergehenden oder auch dauerhaften Versorgung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer leiblichen Familien [vgl. Rasl 2011, S. 25].

Die vorliegende Arbeit wird sich schwerpunktmäßig mit der stationären Unterbringung nach § 34 SGB VIII, der Heimerziehung, beschäftigen und alle weiteren Formen außer Acht lassen.

Eine Unterbringung in Heimen oder Wohngruppen soll Kindern und Jugendlichen, die nicht mehr oder momentan nicht, in ihrer Herkunftsfamilie leben können, ein individuelles, verlässliches und liebevolles Umfeld bieten, in dem sie sich altersgemäß entwickeln und aufwachsen können.

Die Heimunterbringung bietet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse in einer andern und doch familiennahen Lebensumwelt zu befriedigen.

Die Dauer der Hilfe ist von vielen Faktoren abhängig [vgl. Rasl 2011, S. 25]. Jedoch sollte stets die Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in die Ursprungsfamilie im Vordergrund stehen

3.2. Gründe für eine Fremdunterbringung

In der vollstationären Jugendhilfe werden Kinder und Jugendliche in Heimen bzw. Wohngruppen nach §§27, 34, 35a und 41 SGB VIII untergebracht. Anhand von Auswertungen des Forschungsverbundes der TU in Dortmund und dem Deutschen Jugendinstitut sind die Gründe, die zu einer Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen führen, vielschichtig und breit gefächert. Hier handelt es sich um Kinder und Jugendliche, deren Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, über fehlende Erziehungskompetenzen verfügen oder Defizite bei der Versorgung der jungen Menschen aufweisen [vgl. Forschungsverbund CJI/TU Dortmund 2016, S. 8]. Die auswärtige Unterbringung der Kinder und Jugendlichen kann sowohl vorübergehend, als auch dauerhaft der Fall sein.

Häufig haben diese Klienten zusätzliche Probleme wie Ängste, Depressionen oder Aggressionen. Oft leiden sie auch an Entwicklungs- und/oder Lernstörungen. Vermehrt liegen auch bestätigte Hochbegabungen, auch in der Form der hoch­begabten Minderleister, vor. Einige dieser Klientinnen haben bereits eine diagnosti­zierte seelische oder psychische Erkrankung, wie z.B. Autismus, ADHS, posttrau­matische Belastungsstörung etc.. Häufig handelt es sich um Kombinationen der verschiedenen Auffälligkeiten. Hinzu kommen Merkmale der Familie der Klien*innen mit weiteren komplexen Problemstellungen. Hier möchte ich auf die bereits o.g. Er­krankungen verweisen und auf zum Teil gravierende Fälle von Kindeswohlgefähr­dung [vgl. Müller 2011, S. 7].

Alle Kinder, die nach § 34 SGB VIII untergebracht werden, weisen eine Gemeinsamkeit auf. Sie wurden alle in schwierige Familienverhältnisse hineingeboren oder sind bisher in diesen aufgewachsen.

Um eine Fremdunterbringung zu begründen kann eine Klassifizierung von Problemlagen erfolgen [vgl. Johnson und Johnson 2008, zit. Rasl 2011, S. 42]:

1. Gänzliche oder teilweise fehlende bzw. inadäquate Versorgung des Kindes oder Jugendlichen. Gründe hierfür können Krankheit oder Tod der Eltern, Desinteresse derselben aber auch persönliche Krisen oder Störungen der Sorgeberechtigten sein.
2. Missbräuchliche Manipulation der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern, z.B. nach Trennung oder Scheidung. Aber auch sexueller Missbrauch, körperliche Gewalt und Aufforderung zu Straftaten.
3. Auffälliges Verhalten beim Kind bzw. Jugendlichen, das sich in Aggressionen und Schulverweigerung zeigen kann.

3.3. Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

Bei einer Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen fordert der Gesetzgeber von den Leistungsträgern die Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien. Im Hilfeplanverfahren wird diese Zusammenarbeit festgeschrieben und ist in § 36 SGB VIII gesetzlich verankert. Die Kooperation zwischen Jugendhilfeträgern und den Eltern soll auf der Ebene fachlicher Konzepte im Rahmen der Hilfen zur Erziehung stattfinden und ist ein fundamentaler Bestandteil der Angebote.

Unter der Perspektive einer möglichen Rückkehr des Kindes in den Haushalt seiner Eltern ist es sehr wichtig die Herkunftsfamilie mit einzubeziehen. Ein weiterer Aspekt ist das Aufarbeiten bzw. das Verarbeiten belastender Erfahrungen, die im Zusammenhang mit der Herkunftsfamilie gemacht wurden. Eine gute Elternarbeit basiert auf dem Prinzip der Wertschätzung der Eltern bzw. der Herkunftsfamilie. Aufgrund dessen sollen die Eltern an der Gestaltung der außerfamilalen Erziehung beteiligt werden, weil diese die Entwicklung und Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen optimal fördern können. Ziel einer qualifizierten Elternarbeit ist das Bemühen, das soziale System aufrechtzuerhalten [vgl. Heiner; Walter, 2010, S. 20]. Um bereits vorhandene bzw. sich in der Entstehung befindliche Defizite aufarbeiten zu können ist es sinnvoll systemisch zu arbeiten. Bei dieser Methode wird das Familiensystem als Gesamtheit betrachtet und nicht nur die betroffenen Klientinnen [vgl. Nemetschek 2012].

3.4. Defizitäre Familienverhältnisse und deren Auswirkungen

Beschäftigen wir uns mit defizitären Familienverhältnissen, müssen wir die verschiedenen Phasen der kindlichen Entwicklung differenzierter betrachten. Auch wenn sich die Auswirkungen der Defizite in den einzelnen Entwicklungsstufen eines Kindes ähneln, so gibt es trotzdem Unterschiede. Wie oben bereits beschrieben erfolgt eine Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Familie durch das Jugendamt nur dann, wenn die Eltern ihren Pflichten und ihre Verantwortung nicht wahrnehmen und aufgrund dessen eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Kinder von psychisch kranken oder suchtkranken Eltern sind hier besonders stark betroffen. Mangelnde Erziehungskompetenz, sozio­ökonomische Einschränkungen und soziale Isolation treten in diesem Zusammenhang häufig gemeinsam auf.

Im Säuglingsalter besteht die Gefahr, dass diese Kinder kein sicheres Bindungsverhalten aufbauen können, wenn die Bezugspersonen häufig wechseln bzw. nicht anwesend sind. Das ist unter anderem bei psychisch kranken, alkohol­oder drogenabhängigen Eltern, speziell Müttern, der Fall. Diese Mütter reagieren häufig verzögert und teilnahmslos auf die Bedürfnisse ihrer Kinder. Die betroffenen Kinder zeigen meist Regulationsstörungen, Essstörungen Schlafstörungen, aufgrund einer mangelhaft stattfindenden Mutter-Kind-Interaktion. Auch sind Defizite in der vorsprachlichen Entwicklung und beim Lautieren erkennbar.

Im Klein- bzw. Schulkindalter steigen die Schwierigkeiten von Kindern psychosozial belasteter Eltern, den Entwicklungsanforderungen gerecht zu werden, weiter an [vgl. Ostler/Ziegenhain, 2008, S. 71]. Diese Eltern haben aufgrund ihrer Ein­schränkungen der Erziehungsfähigkeit nicht das Potenzial für sich selbst und ihre heranwachsenden Kinder zu sorgen. Infolge dessen erfahren diese Kinder eine unzureichende Versorgung und müssen frühzeitig Aufgaben, die nicht ihrem Alter entsprechen, übernehmen. Dadurch erhalten sie weder eine Unterstützung im Alltag noch einen emotionalen Beistand. Durch die nicht altersgerechte Entwicklung wirken sie traurig, besorgt, angespannt und ernst. Die Konsequenz der permanenten Überforderung sind Schulschwierigkeiten und mangelnde Kontakte zu Gleichaltrigen [vgl. Köckeritz, 2004, S. 39 ff.].

In der Pubertät übernimmt die Elternfunktion eine wichtige Rolle, da die Jugend­lichen einen verlässlichen Ansprechpartner benötigen, dem sie vertrauen und der sie in schwierigen, verunsichernden Lebenssituationen begleitet und unterstützt. Jugendliche aus belasteten und dysfunktionalen Familiensystemen distanzieren sich oft konfliktreich von ihren Eltern. Es besteht das Risiko von sowohl verbalen als auch körperlichen Auseinandersetzungen. Gewalterfahrungen von Jugendlichen in der Familie stehen häufig im Zusammenhang mit eigenen gewalttätigen Aktionen. Außerdem besteht ein Zusammenhang zwischen problematischen Beziehungen im Elternhaus und Teenagerschwangerschaften, dem Risiko von Suchterkrankungen, suizidalen Episoden, Essstörungen und Selbstverletzungen.

Letztendlich zeigen die Kinder und Jugendlichen aus defizitären Familien­verhältnissen in allen Altersstufen ein unsicheres bzw. desorganisiertes Bindungsverhalten [vgl. Ziegenhain, 2004, S. 244].

4. Geschwisterbeziehungen-eine allgemeine Definition

Im klassischen Sinn erfolgt die Definition von Geschwistern über die Zugehörigkeit zu denselben leiblichen Eltern. Durch den gesellschaftlichen Wandel und die Veränderung des traditionellen Familienbildes erweitert sich der Geschwisterbegriff. Oft werden als Geschwister diejenigen Kinder bezeichnet, mit denen man unter einem Dach zusammenlebt. Aufgrund des Wechsels in den Familienstrukturen zählen neben leiblichen Geschwistern auch Halb-, Pflege-, Adoptiv,- oder Stiefgeschwister zu den Geschwistern.

[...]

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Geschwister in der vollstationären Jugendhilfe. Welche Aspekte sprechen für oder gegen die gemeinsame Unterbringung?
Universidad
University of Applied Sciences Darmstadt  (Soziale Arbeit)
Curso
Sozialpädagogisches Blockpraktikum
Calificación
1,3
Autor
Año
2020
Páginas
19
No. de catálogo
V1000655
ISBN (Ebook)
9783346375919
ISBN (Libro)
9783346375926
Idioma
Alemán
Palabras clave
Jugendhilfe, Geschwister, stationär, Wohngruppe
Citar trabajo
Steffi Gesser (Autor), 2020, Geschwister in der vollstationären Jugendhilfe. Welche Aspekte sprechen für oder gegen die gemeinsame Unterbringung?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1000655

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Geschwister in der vollstationären Jugendhilfe. Welche Aspekte sprechen für oder gegen die gemeinsame Unterbringung?



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona