Eigentum bei Jean-Jacque-Rousseau

Vom zweiten Diskurs zum Gesellschaftsvertrag


Term Paper, 2021

18 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Eigentum - Gut oder Böse?
1.1. Literaturbericht

2. Eigentum in den Diskursen
2.1. Erster Naturzustand
2.2. Zweiter Naturzustand
2.3. Entstehung des Eigentums
2.3.1. Technologie
2.3.2. Eigentumsrecht
2.4. Folgen des Eigentums
2.4.1. Ungleichheit
2.4.1.1. Armor Propre
2.4.2. Erster Gesellschaftsvertrag
2.5. Zwischenfazit

3. Eigentum im zweiten Gesellschaftsvertrag
3.1. Zurück zur Natur?
3.2. Eigentumsrecht
3.3. Entäußerungsvertrag
3.4. Eigentumsverhältnisse im Staat
3.5. Zwischenfazit

4. Widerspruchsfreie Auflösung?
4.1. Übertragung auf heutige Systeme?

5. Literaturverzeichnis

Eigentum - Gut oder Böse?

Eigentum und seine kritische Analyse als gesellschaftliche Institution findet im gesellschaftlichen Raum nur noch wenig Platz. Die Debatte um seine Ungleichverteilung ist jedoch aktueller denn je. In den letzten Jahrzehnten ist zu beobachten, dass globale Vermögensungleichheit zwischen den verschiedenen Ländern, vor allem aufgrund des asiatischen Wachstums, abgenommen hat. Dafür hat die innerstaatliche Ungleichheit in den meisten Staaten noch weiter zugenommen (Bundesregierung 2019). Ökonomische Ungleichheit kann zur politischen Ungleichheit werden und damit eine Reihe weiterer Probleme für die Demokratie freisetzen (Bank und van Treeck 2015). Ungleichheit scheint als gesellschaftliches Problem etabliert und wird damit zum Gegenstand vieler Forschungen und Studien. Eigentum, die Bedingung, dass ökonomische Ungleichheit überhaupt existieren kann, wirkt dahingegen eher wie ein Relikt aus der Vergangenheit.

Die großen Denker der Menschheitsgeschichte hatten schon früh erkannt, dass das zu eigen machen von materiellen und immateriellen Dingen und das daraus resultierende staatliche Recht auf Besitz, einen der Grundbausteine von Gesellschaften ausmacht. Was aber ist Eigentum nun? Ist es ein Übel der Gesellschaft, welches zum Sittenverfall, der Herrschaft und Knechtschaft und der Ungleichheit der Menschen führt? Oder ist es die Voraussetzung, die erfüllt seinen muss, damit ein gesellschaftliches Leben überhaupt möglich wird? Ist es damit ein notwendiges Übel? Um dieser Fragen nachzugehen, beschäftigt sich die Arbeit mit dem Denken und Schaffen des Philosophen, Pädagogen und Komponisten Jean-Jacque-Rousseau. Er gilt als schärfster Kritiker des absolutistischen Frankreichs und seiner Zeit der Aufklärung. Mit seinem zivilisationskritischen Denken prägte er die deutsche Epoche der Romantik.

Der Anfangspunkt liegt beim Rousseau des ersten und zweiten Diskurses, mit seiner Kultur- und Zivilisationskritiker. Die Kräfte, welche das Eigentum auf die Gesellschaften auswirkt, werden herausgearbeitet. Hierfür wird die Begründung des Eigentums im Naturzustand zu seinen Ausprägungen und Folgen im Gesellschaftszustand nachvollzogen. Es ergibt sich die Frage: „Wie hat das Eigentum den Menschen und die Gesellschaft im Vergleich von Naturzustand und Gesellschaftszustand verändert?". Im zweiten Teil verschiebt sich der Fokus, auf den Rousseau des Gesellschaftsvertrags. In seiner Staatstheorie wird die Auflösung der Problematik Eigentum nachvollzogen. Die Frage: „Wie schafft Rousseau gesellschaftliche und politische Gleichheit, unter dem Aspekt des Eigentums und ermöglicht so eine gerechte Herrschaft?", steht dafür richtungsweisend zur Seite. Zum Schluss steht die Frage: „Schafft Rousseau es das Übel des Eigentums im Gesellschaftsvertrag Widerspruchsfrei aufzulösen?". Daraufhin wird noch ein kurzer Exkurs zu aktuellen politischen Systemen verfolgt. Das Ziel dieser Arbeit soll sein, eine Ideengeschichtliche Beschreibung des Themas Eigentum zu liefern und im Anschluss einen möglichen Umgang damit in einem modernen Staat aufzuzeigen.

Literaturbericht

Im Zentrum dieser Arbeit steht zum einen, Jean-Jacque-Rousseaus Werk die „Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen" (1755), (Rousseau und Mendelssohn (2000)), er wird auch als der „zweite Diskurs" betitelt, da er auf den „ersten Diskurs" folgt. Im Folgenden wird er daher auch als „zweiter Diskurs" bezeichnet. Zur Ergänzung dieser Schrift, wird an einigen Stellen der „erste Diskurs", die „Abhandlung über die Wissenschaften und Künste" (1750), (Rousseau und Ritter 1978), herangezogen. Das zweite zentrale Werk bildet Rousseaus wohl berühmtestes Werk, „Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts" (1762) (Rousseau und Skwara 1996). Ergänzt wird dieser Teil durch den Enzyklopädie-Artikel Rousseaus, „Abhandlung über die Politische Ökonomie" (1755) (Rousseau und Cole 2017), welcher in gewissem Maße ideengeschichtlich zwischen den Diskursen und dem Gesellschaftsvertrag steht. Am Schluss des zweiten Hauptteils wird außerdem auf Rousseaus, „Verfassungsprojekt für Korsika" (1768) (Rousseau und Cole 2017), zurückgegriffen. Dieses befasst sich mit der praktischen Umsetzung der theoretischen Grundlage im Gesellschaftsvertrag. Für die beiden Diskurse und den Gesellschaftsvertrag wurden eine deutsche Übersetzung des französischen Originaltextes gebraucht, für die Politische Ökonomie und die Abhandlung über Korsika eine englische Übersetzung.

Zur Schaffung einer größeren Quellengrundlage und aufgrund des Spezial Themas „Eigentum", wurden einige Sekundärquellen herangezogen. Zur Einführung und Interpretation ist das Sammelwerk von Rohbeck und Steinbrügge zu empfehlen (Rohbeck und Steinbrügge 2015b). In ihm werden die zwei Diskurse chronologisch aufgeteilt, zu jedem Teil schreibt ein Autor eine Interpretation des jeweiligen Inhalts. Als Standardwerke zur Einführung des Autors Rousseau wurden die Monografien von Wolfgang Kersting (Kersting 2002) und Otfried Höffe (Höffe 2016) verwendet, wobei Höffe eher allgemein bleibt und Kersting sehr detailreich das Denken des Autors nachvollzieht. Für das spezielle Thema Eigentum bei Rousseau, war es schwieriger an geeignete Literatur zu gelangen. Es existieren jedoch einige höchst interessante Beiträge zum Thema. Einen schönen Einstieg liefert die Hochschulschrift von Alexander Hüls (Alexander Hüls 1994), in der er allgemein auf das Thema Eigentum in Rousseaus Werken eingeht. Ein weiterer Beitrag bildet der Aufsatz von Michaela Rehm (Rehm 2005) in dem Sammelwerk „Was ist Eigentum? Philosophische Eigentumstheorien von Platon bis Habermas." (Eckl und Ludwig 2005), in dem Sie speziell die Eigentumslegitimation bei Rousseau diskutiert. Weiterhin hat die Monografie von Schuppert, „Eigentum neu denken" (Schuppert 2019), in der er in bemerkenswerten Detailreichtum die Ideengeschichte des Rechtsinstituts Eigentum nachvollzieht, weitergeholfen. Die kulturellen Folgen von Eigentum bei Rousseau werden in dem Beitrag von David Bromwich (Bromwich 2002), aus dem Sammelwerk „The social contract and The first and second discourse" (Rousseau et al. 2002), diskutiert.

Eigentum in den Diskursen

Rousseaus Umgang mit dem Naturzustand

Bevor im Folgenden mit der Textanalyse fortgefahren wird, soll ein kurzer Erklärungsversuch für Rousseaus Umgang mit dem Naturzustand aufgezeigt werden.

Der Naturzustand ist ein klassisches Element eines ganzheitlichen philosophischen Theoriegebäudes. So gebrauchten ihn vor Rousseau schon Locke und Hobbes als Bezugspunkt, um darzulegen, wie ihre philosophische Vision die essenziellen Fragen der menschlichen Natur beantwortet (Bromwich 2002, S. 289). In all seiner Kritik zu Locke und Hobbes benutzt Rousseau den Naturzustand auf dieselbe Weise, der Unterschied liegt in der qualitativen Beschreibung des Menschen. Der Mensch ist unter komplex in seinen Eigenschaften. Er ist auf seine rudimentären Bestandteile reduziert. Anhand dieses „Naturmenschen" vollzieht Rousseau die Dekonstruktion der modernen Gesellschaft. Dies gelingt ihm, indem er anhand des „Naturmenschen" den elementarsten Bestandteilen des menschlichen Selbstverständnisses wie, Gemeinschaft, Liebe und Eigentum die Natürlichkeit abspricht, dass der Naturmensch keine Art von Gemeinschaft kannte, war schon zur damaligen Zeit höchst umstritten.

Ob intendiert oder nicht, Rousseau begründet, durch seine erstmalige Beschreibung der „Pathologie des Sozialen", die Sozialphilosophie (Rohbeck und Steinbrügge 2015a). Seine Art und Weise unwiderlegbar geglaubte Wahrheiten zu hinterfragen und auf die Ursprungs genese hin zu überprüfen, lässt Rousseau als Zerstörer der Illusionen wirken und könnte maßgeblich zum Erfolg der ersten beiden Diskurse beigetragen haben (Bromwich 2002, S. 289).

Erster Naturzustand

Im Folgenden werden die Naturzustandskonzeptionen von Rousseau kurz erläutert, hierbei wird ein Fokus auf den Faktor Eigentum gelegt. Rousseau teilt die Geschichte der Menschheit in ersten Naturzustand, zweiten Naturzustand und Gesellschaftszustand ein.

Der erste Naturzustand könnte auch als der reine Naturzustand betitelt werden. In ihm lebt der Mensch in völliger Isolation, ohne Technik, Sprache und Moral. Der Abstand zwischen Tier und Mensch ist gering. Dieser Zustand stellt für Rousseau nicht den Idealzustand der Menschheit dar (Rohbeck und Steinbrügge 2015a). Der Mensch im ersten Naturzustand besitzt noch keine Konzeption oder Vorstellung von Eigentum:

„Sie hatten nicht die mindeste Kenntnis von dem mein und dein, ..." (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 131).

Zweiter Naturstand

Im zweiten Naturzustand sieht Rousseau erstmals die Welt, wie wir Sie heute verstehen, begründet. In ihm leben die Menschen von äußeren Einflüssen unberührt, wie die „wilden" Völker, die zu seiner Zeit noch existierten (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 151). Dieser Zustand stellt für Rousseau den Idealzustand des menschlichen Lebens dar.

Hier wurden die Grundlagen geschaffen, die eine Begründung von gesellschaftlichen Institutionen, wie dem Eigentum erst möglich machten (Stewart 2015). Mit dem Beginn der Sesshaftigkeit bilden Menschen erste feste Gemeinschaften. Sie beginnen in abhängige Beziehungsgeflechte zu treten. Durch die Entwicklung von Werkzeugen entstehen Behausungen, diese führen zu einer ersten Konzeption von Eigentum. Die Aneignung steht dem Eigentum dabei immer voraus. Die Legitimation von Eigentum durch Arbeit wird ebenfalls deutlich. Rousseau sieht, in Anlehnung an Locke, in der Handarbeit die Begründung von Eigentum: denn die einzig sichtbare Legitimation für Besitz sei die Arbeit (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 154).

Aus Folge dieser veränderten Lebensverhältnisse sieht Rousseau die Bequemlichkeit entstehen. Sie steht als eine der Wurzeln für den Niedergang der Gesellschaft. Bequemlichkeit lässt neue Bedürfnisse entstehen, welche Erfüllung benötigen. Dieser Mechanismus der Bedürfnisspirale führt somit zu immer höher Ansprüchen. (Stewart 2015)

Entstehung von Eigentum

Der Erste, welcher ein Stück Landes umzäunete (sic!), sich in den Sinn kommen ließ zu sagen, dieses ist mein, und einfaltige (sic!) Leute antraf, die es ihm glaubten, der war der wahre Stifter der bürgerlichen Gesellschafft. (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 141)

Mit diesem berühmten Satz beginnt der zweite Abschnitt des zweiten Diskurses. Rousseau rekonstruiert den Akt der Landbesitzergreifung, aber wichtiger noch die erstmalige gesellschaftliche Legitimation dessen. Damit stellt er die Konstruiertheit von Eigentum heraus: Hätten die Leute angefangen ihn auszulachen und nicht ernst genommen, wäre Eigentum nicht entstanden. Rousseau sieht die Menschheitsgeschichte als langen Pfad von zufälligen Gegebenheiten an prägnanten Punkten der Entwicklungsgeschichte. Dieser Punkte stellt einen solchen dar. Die menschliche Natur hat die Entwicklung keinesfalls bedingt, es hätte auch anders kommen können. Nach der Abzäunung und in Besitznahme des eigenen Landes, muss zwangsweise auch das Nachbarland respektiert werden. Die gesellschaftliche Institution wird für das Individuum schützenswert.

„Ja es konnte niemand auf die Gedanken kommen, einem andern (sic!) unbilliger Weise etwas wegzunehmen, ohne von ihm eine Gegen vergeltung zu befürchten; weil sie alle auf das Künftige besorgt zu werden anfingen, und ein jeder etwas besaß, das ihm genommen werden konnte." (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 154)

In diesem Zitat beschreibt Rousseau die Eigendynamik von Eigentum, zugleich wird der Aspekt der Anhäufung von Ressourcen benannt. Für Rousseau beginnt die Ungleichheit an dem Punkt, an dem der Mensch erkennt, dass es nützlich ist Vorrat zu besitzen (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 151). In diesem Sinne schützt Eigentum sich als Institution selbst und begründet gleichzeitig den Wettlauf um die Ressourcen.

Technologie

Für Rousseau ist der Fortschritt der Menschheit zum großen Teil auf den Fortschritt der Technologie zurückzuführen. Zentral steht im Vorfeld die Erfindung des Werkzeugs. Die nächste große Entwicklung war der Beginn des Ackerbaus und mit ihr der Parzellierung des Bodens (Schuppert 2019, S. 53). Aus der Bebauung des Bodens, entsteht die Aufteilung, daraus wiederum folgert Rousseau die Entstehung der ersten Gesetzesvorschriften die diese Verhältnisse sichern (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 154). Weiterhin, sieht Rousseau den Bergbau und die Landwirtschaft als Treiber der großen bürgerlichen Revolution, die den Übergang zum Gesellschaftszustand bereiten (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 151). Durch die Arbeitsteilung zwischen Ackerbau und Bergbau im Zuge der Industrialisierung kommt es zu einer neuen Art von Eigentum und damit zur „großen" Ungleichheit. Diese besteht zwischen Arm und Reich, aus ihr folgt Herrschaft und Knechtschaft und am Ende Sklaverei und Elend (Rohbeck und Steinbrügge 2015a, S. 13). An dem Verhältnis zwischen Ackerbau und Bergbau wird beispielhaft Rousseaus Mechanismus der steigenden Bedürfnisse erläutert, so musste die Landwirtschaft erst so produktiv werden, als dass sie die Bergbau-Industrie hätte ernähren können (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 153).

Eigentumsrecht

Rousseau sieht aus der Arbeit die Verteilung (erste Besitznahme) resultieren und damit die Not zur Etablierung von Gesetzen. Das Recht auf Eigentum sei keinesfalls im Naturrecht verankert. Es sei lediglich eine soziale Institution (Rohbeck und Steinbrügge 2015a, S. 7). Rousseau führt das Eigentum auf Zeit in Besitz und verrichteter Arbeit zurück, hieraus leite sich jedoch kein legitimer Rechtsanspruch ab (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 154). Im Gegensatz zu Hobbes der die ursprüngliche Besitznahme als Rechts begründend sieht und Locke der aus Arbeit einen Rechtsanspruch erwachsen sieht, sind dies für Rousseau gewalttätige Akte, aus denen niemals Recht entstehen könne (Stewart 2015).

Noch anzumerken ist, die kategorische Unterscheidung die Rousseau trifft zwischen Eigentumsund Freiheitsrechten zieht. Freiheitsrechte, im Kern das Recht auf Leben und Freiheit, sind von der Naturgegeben und damit vom Staat unabhängig. Im Sinne von Lockes Theologie der göttlichen Herkunft, sind die damit nicht vertraglich festzuhalten. Eigentum begründet sich nicht aus dem Naturrecht und besitzt diese politische Unantastbarkeit nicht.

Folgen des Eigentums

Es wurde nachvollzogen, wie im Übergang der Menschen vom ersten in den zweiten Naturzustand, die Voraussetzungen geschaffen wurden, um die Phänomene wie sie im Gesellschaftszustand zu beobachten sind erst möglich machen. In diesem Prozess trug die Begründung des Eigentums die prägnanteste Rolle und kann daher als Wurzel der Folgen im Gesellschaftszustand betrachtet werden.

Im Folgenden werden die Auswirkungen des Eigentums auf die Gesellschaft diskutiert. Rousseau benennt neben dem Privateigentum, den ihn schützenden Staat als das Übel, welches den idealen Zustand vernichtet (Schuppert 2019, S. 53).

Ungleichheit

Die wohl gravierendste Folge, die in der bürgerlichen Gesellschaft besteht und maßgeblich aus dem Eigentum begründet ist, ist die Ungleichheit zwischen den Menschen. Sie war Thema der zweiten Preisfrage der Akademie von Dijon, nach der Rousseau seinen zweiten Diskurs verfasste.

Rousseau unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten der Ungleichheit. Die natürliche Ungleichheit basierend auf Alter, Gesundheit und Seelenkräften und der sittlichen Ungleichheit resultierend aus Privilegien wie Reichtum, Ansehen, Macht (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 97). Die natürliche und sittliche Ungleichheit entwickelten sich parallel zueinander und bedingten sich teils untereinander (Rousseau und Mendelssohn 2000, S. 155). Durch die Entwicklung der sittlichen Ungleichheit, löste sich die Begrenzung der natürlichen Ungleichheit, welche an körperliche Merkmale gekoppelt war, auf (Rohbeck und Steinbrügge 2015a, S. 12).

Den Ursprung der Ungleichheit führt Rousseau auf das Privateigentum und die Arbeitsteilung zurück. Gleichheit herrscht, wenn jeder Mensch Kraft seiner eigenen Fähigkeiten überleben kann. Dies war mit der Arbeitsteilung aufgehoben (Rohbeck und Steinbrügge 2015b, S. 139).

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Details

Title
Eigentum bei Jean-Jacque-Rousseau
Subtitle
Vom zweiten Diskurs zum Gesellschaftsvertrag
College
University of Regensburg  (Politische Philosophie und Ideengeschichte)
Grade
1,3
Author
Year
2021
Pages
18
Catalog Number
V1002943
ISBN (eBook)
9783346381842
ISBN (Book)
9783346381859
Language
German
Keywords
eigentum, jean-jacque-rousseau, diskurs, gesellschaftsvertrag
Quote paper
Nils Jansen (Author), 2021, Eigentum bei Jean-Jacque-Rousseau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1002943

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