Die Arbeit behandelt das dem römischen Recht und seiner Rechtsgelehrten zugrundliegende Menschenbild. Die Arbeit versucht am Beispiel der rechtlichen Beziehungen der Sklaven eine Schlussfolgerung auf die Einordnung des Menschen in eine bestimmte Kategorie zu ermöglichen.
Gliederung
A. EINLEITUNG
B. RECHTSPRAXIS UND EIGENTUMSBEGRIFF
I. DIE RÖMISCHE RECHTSGELEHRSAMKEIT UND RECHTSPRAXIS
II. DER EIGENTUMSBEGRIFF
III. EIGENTUM UND SKLAVENSTELLUNG UNTER DER PATRIA POTESTAS
C. HINWEISE IN DEN DIGESTEN UND BEURTEILUNG DURCH RECHTSSCHRIFTEN
I. DIE RECHTLICHE LAGE DES MENSCHEN IM IUS GENTIUM UND IM IUS NATURALE
II. RECHTLICHE ERÖRTERUNGEN ZUR EIGENSCHAFT DES SKLAVEN
1. Sprachliche Unterscheidung
2. Die „Würde des Menschen“ in der Antike
3. Selbstverständnis der Rechtsgelehrten
D. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Menschenbild römischer Rechtsgelehrter unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Stellung von Sklaven. Ziel ist es, aus den Quellen des codex iuris civiles zu rekonstruieren, ob und wie Sklaven als Rechtssubjekte mit einer gewissen Würde wahrgenommen wurden und wie sich diese antiken Vorstellungen von späteren, rassisch geprägten Sklaverei-Konzepten des 19. Jahrhunderts abgrenzen.
- Römische Rechtspraxis und die Rolle der Rechtsgelehrten
- Eigentumsbegriff und die patria potestas
- Rechtliche Einordnung von Sklaven im ius gentium und ius naturale
- Sprachliche Analyse und der Begriff der menschlichen Würde
- Abgrenzung von Sklaven als Mensch versus Sklaven als Sache
Auszug aus dem Buch
Die „Würde des Menschen“ in der Antike
Es wurde bereits erwähnt, dass römische Rechtsgelehrte in ihren Schriften des Öfteren zur Humanität gegenüber Sklaven ermahnt haben.
Dies führt zu der Frage, inwiefern das Menschsein insgesamt bewertet wurde und ob diesem ein gewisser Wert zugeschrieben wurde. Vor dem Hintergrund, ob die Existenz eines einzelnen Menschen eine gewisse Achtung erfahren hat, ist also fraglich, ob es in der Antike eine Form der Menschenwürde gab, so wie wir sie heute verstehen.
Im Rahmen der Erörterung des Menschenbildes römischer Rechtsgelehrter sei diese höchst umstrittene Frage mit einigen Beispielen erläutert: Die Begriffe dignitas und dignus tauchen öfters in juristischen Texten auf, doch geht es hier vorwiegend um die Würde des Amts oder eines bestimmten Standes. Aber es findet sich bei Paulus eine Begründung, in der mit dem Worten des frühklassischen Juristen Pedius den Wortlaut „propter dignitatem hominum“ („wegen der Würde der Menschen“) benutzt, doch muss diese Aussage in Bezug auf die zugrundliegende Behandlung eines Problems beim Sklavenkauf betrachtet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Einführung in die Fragestellung und den Untersuchungszeitraum sowie die methodische Herangehensweise durch die Auswertung des codex iuris civiles.
B. RECHTSPRAXIS UND EIGENTUMSBEGRIFF: Analyse der römischen Jurisprudenz und der rechtlichen Struktur der patria potestas, die den Eigentumsbegriff und die Stellung von Sklaven maßgeblich bestimmte.
C. HINWEISE IN DEN DIGESTEN UND BEURTEILUNG DURCH RECHTSSCHRIFTEN: Untersuchung der rechtlichen Einordnung von Menschen durch die Unterscheidung zwischen ius gentium und ius naturale sowie der sprachlichen und ethischen Bewertung der Sklavenstellung.
D. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung des differenzierten Menschenbildes der römischen Rechtsgelehrten und Abgrenzung gegenüber der rassistisch geprägten Sklaverei des 19. Jahrhunderts.
Schlüsselwörter
Römisches Recht, Rechtsgelehrte, Sklaven, Menschenbild, Menschenwürde, Eigentum, Patria Potestas, Ius Gentium, Ius Naturale, Digesten, Codex Iuris Civiles, Humanität, Rechtsgeschichte, Gaius, Ulpian
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Menschenbild römischer Rechtsgelehrter, wie es sich in den überlieferten Quellen des codex iuris civiles widerspiegelt.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Der Fokus liegt auf der juristischen Stellung von Sklaven, dem Eigentumsbegriff unter der patria potestas und der Frage nach der antiken Vorstellung von Menschenwürde.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Rekonstruktion des Menschenbildes römischer Juristen und die Klärung, inwiefern Sklaven als menschliche Subjekte innerhalb des Rechtssystems wahrgenommen wurden.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtshistorische Quellenanalyse, bei der Texte aus dem codex iuris civiles (insb. Digesten von Ulpian und Gaius) interpretiert und kontextualisiert werden.
Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt im Hauptteil?
Neben der theoretischen Herleitung des Eigentumsrechts liegt der Schwerpunkt auf der rechtlichen Unterscheidung zwischen Sklaven und freien Menschen sowie der Analyse der Begriffe dignitas und humanitas in juristischen Quellen.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind patria potestas, ius gentium, ius naturale, Sklavenstatus und das Verständnis der Rechtsgelehrten als „Kuratoren der Gerechtigkeit“.
Welche Rolle spielt der Begriff „propter dignitatem hominum“ in der Argumentation?
Dieser Begriff dient als Fallbeispiel, um aufzuzeigen, dass Rechtsgelehrte zwar vereinzelt Sklaven eine „Würde“ zusprachen, dies jedoch oft als juristisches Argument in einem speziellen Streitkontext genutzt wurde.
Wie unterscheidet sich die römische Sklaverei von der des 19. Jahrhunderts laut Autor?
Der Autor argumentiert, dass die römische Sichtweise weniger auf rassischen Grundlagen basierte und stärker darum bemüht war, eine rechtliche Trennlinie zwischen Mensch und Sache zu wahren, um eine völlige Entmenschlichung zu vermeiden.
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- Fritz Grosch (Autor), 2019, Das Menschenbild der römischen Rechtsgelehrten am Beispiel der Sklaven, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1030168