Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publicación mundial de textos académicos
Go to shop › Historia universal - Prehistoria e Historia antigua

Das Menschenbild der römischen Rechtsgelehrten am Beispiel der Sklaven

Título: Das Menschenbild der römischen Rechtsgelehrten am Beispiel der Sklaven

Trabajo de Seminario , 2019 , 13 Páginas , Calificación: 2,3

Autor:in: Fritz Grosch (Autor)

Historia universal - Prehistoria e Historia antigua
Extracto de texto & Detalles   Leer eBook
Resumen Extracto de texto Detalles

Die Arbeit behandelt das dem römischen Recht und seiner Rechtsgelehrten zugrundliegende Menschenbild. Die Arbeit versucht am Beispiel der rechtlichen Beziehungen der Sklaven eine Schlussfolgerung auf die Einordnung des Menschen in eine bestimmte Kategorie zu ermöglichen.

Extracto


Gliederung

A. EINLEITUNG

B. RECHTSPRAXIS UND EIGENTUMSBEGRIFF

I. DIE RÖMISCHE RECHTSGELEHRSAMKEIT UND RECHTSPRAXIS

II. DER EIGENTUMSBEGRIFF

III. EIGENTUM UND SKLAVENSTELLUNG UNTER DER PATRIA POTESTAS

C. HINWEISE IN DEN DIGESTEN UND BEURTEILUNG DURCH RECHTSSCHRIFTEN

I. DIE RECHTLICHE LAGE DES MENSCHEN IM IUS GENTIUM UND IM IUS NATURALE

II. RECHTLICHE ERÖRTERUNGEN ZUR EIGENSCHAFT DES SKLAVEN

1. Sprachliche Unterscheidung

2. Die „Würde des Menschen“ in der Antike

3. Selbstverständnis der Rechtsgelehrten

D. FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Menschenbild römischer Rechtsgelehrter unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Stellung von Sklaven. Ziel ist es, aus den Quellen des codex iuris civiles zu rekonstruieren, ob und wie Sklaven als Rechtssubjekte mit einer gewissen Würde wahrgenommen wurden und wie sich diese antiken Vorstellungen von späteren, rassisch geprägten Sklaverei-Konzepten des 19. Jahrhunderts abgrenzen.

  • Römische Rechtspraxis und die Rolle der Rechtsgelehrten
  • Eigentumsbegriff und die patria potestas
  • Rechtliche Einordnung von Sklaven im ius gentium und ius naturale
  • Sprachliche Analyse und der Begriff der menschlichen Würde
  • Abgrenzung von Sklaven als Mensch versus Sklaven als Sache

Auszug aus dem Buch

Die „Würde des Menschen“ in der Antike

Es wurde bereits erwähnt, dass römische Rechtsgelehrte in ihren Schriften des Öfteren zur Humanität gegenüber Sklaven ermahnt haben.

Dies führt zu der Frage, inwiefern das Menschsein insgesamt bewertet wurde und ob diesem ein gewisser Wert zugeschrieben wurde. Vor dem Hintergrund, ob die Existenz eines einzelnen Menschen eine gewisse Achtung erfahren hat, ist also fraglich, ob es in der Antike eine Form der Menschenwürde gab, so wie wir sie heute verstehen.

Im Rahmen der Erörterung des Menschenbildes römischer Rechtsgelehrter sei diese höchst umstrittene Frage mit einigen Beispielen erläutert: Die Begriffe dignitas und dignus tauchen öfters in juristischen Texten auf, doch geht es hier vorwiegend um die Würde des Amts oder eines bestimmten Standes. Aber es findet sich bei Paulus eine Begründung, in der mit dem Worten des frühklassischen Juristen Pedius den Wortlaut „propter dignitatem hominum“ („wegen der Würde der Menschen“) benutzt, doch muss diese Aussage in Bezug auf die zugrundliegende Behandlung eines Problems beim Sklavenkauf betrachtet werden.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Einführung in die Fragestellung und den Untersuchungszeitraum sowie die methodische Herangehensweise durch die Auswertung des codex iuris civiles.

B. RECHTSPRAXIS UND EIGENTUMSBEGRIFF: Analyse der römischen Jurisprudenz und der rechtlichen Struktur der patria potestas, die den Eigentumsbegriff und die Stellung von Sklaven maßgeblich bestimmte.

C. HINWEISE IN DEN DIGESTEN UND BEURTEILUNG DURCH RECHTSSCHRIFTEN: Untersuchung der rechtlichen Einordnung von Menschen durch die Unterscheidung zwischen ius gentium und ius naturale sowie der sprachlichen und ethischen Bewertung der Sklavenstellung.

D. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung des differenzierten Menschenbildes der römischen Rechtsgelehrten und Abgrenzung gegenüber der rassistisch geprägten Sklaverei des 19. Jahrhunderts.

Schlüsselwörter

Römisches Recht, Rechtsgelehrte, Sklaven, Menschenbild, Menschenwürde, Eigentum, Patria Potestas, Ius Gentium, Ius Naturale, Digesten, Codex Iuris Civiles, Humanität, Rechtsgeschichte, Gaius, Ulpian

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das Menschenbild römischer Rechtsgelehrter, wie es sich in den überlieferten Quellen des codex iuris civiles widerspiegelt.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Der Fokus liegt auf der juristischen Stellung von Sklaven, dem Eigentumsbegriff unter der patria potestas und der Frage nach der antiken Vorstellung von Menschenwürde.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Rekonstruktion des Menschenbildes römischer Juristen und die Klärung, inwiefern Sklaven als menschliche Subjekte innerhalb des Rechtssystems wahrgenommen wurden.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtshistorische Quellenanalyse, bei der Texte aus dem codex iuris civiles (insb. Digesten von Ulpian und Gaius) interpretiert und kontextualisiert werden.

Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt im Hauptteil?

Neben der theoretischen Herleitung des Eigentumsrechts liegt der Schwerpunkt auf der rechtlichen Unterscheidung zwischen Sklaven und freien Menschen sowie der Analyse der Begriffe dignitas und humanitas in juristischen Quellen.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind patria potestas, ius gentium, ius naturale, Sklavenstatus und das Verständnis der Rechtsgelehrten als „Kuratoren der Gerechtigkeit“.

Welche Rolle spielt der Begriff „propter dignitatem hominum“ in der Argumentation?

Dieser Begriff dient als Fallbeispiel, um aufzuzeigen, dass Rechtsgelehrte zwar vereinzelt Sklaven eine „Würde“ zusprachen, dies jedoch oft als juristisches Argument in einem speziellen Streitkontext genutzt wurde.

Wie unterscheidet sich die römische Sklaverei von der des 19. Jahrhunderts laut Autor?

Der Autor argumentiert, dass die römische Sichtweise weniger auf rassischen Grundlagen basierte und stärker darum bemüht war, eine rechtliche Trennlinie zwischen Mensch und Sache zu wahren, um eine völlige Entmenschlichung zu vermeiden.

Final del extracto de 13 páginas  - subir

Detalles

Título
Das Menschenbild der römischen Rechtsgelehrten am Beispiel der Sklaven
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Curso
Räuber, Sklaven und Soldaten – Leben im Imperium Romanum jenseits der Eliten
Calificación
2,3
Autor
Fritz Grosch (Autor)
Año de publicación
2019
Páginas
13
No. de catálogo
V1030168
ISBN (Ebook)
9783346429445
ISBN (Libro)
9783346429452
Idioma
Alemán
Etiqueta
Rom Sklaven Recht Codes Iuris Civilis Menschenbild Römisches Recht
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Fritz Grosch (Autor), 2019, Das Menschenbild der römischen Rechtsgelehrten am Beispiel der Sklaven, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1030168
Leer eBook
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
Extracto de  13  Páginas
Grin logo
  • Grin.com
  • Envío
  • Contacto
  • Privacidad
  • Aviso legal
  • Imprint