Die Arbeit behandelt das dem römischen Recht und seiner Rechtsgelehrten zugrundliegende Menschenbild. Die Arbeit versucht am Beispiel der rechtlichen Beziehungen der Sklaven eine Schlussfolgerung auf die Einordnung des Menschen in eine bestimmte Kategorie zu ermöglichen.
Gliederung
Quellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtspraxis und Eigentumsbegriff
I. Die Römische Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspraxis
II. Der Eigentumsbegriff
III. Eigentum und Sklavenstellung unter der patria potestas
C. Hinweise in den Digesten und Beurteilung durch Rechtsschriften
I. Die rechtliche Lage des Menschen im ius gentium und im ius naturale
II. Rechtliche Erörterungen zur Eigenschaft des Sklaven
1. Sprachliche Unterscheidung
2. Die „Würde des Menschen“ in der Antike
3. Selbstverständnis der Rechtsgelehrten
D. Fazit
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