Die Arbeit behandelt das dem römischen Recht und seiner Rechtsgelehrten zugrundliegende Menschenbild. Die Arbeit versucht am Beispiel der rechtlichen Beziehungen der Sklaven eine Schlussfolgerung auf die Einordnung des Menschen in eine bestimmte Kategorie zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
- A. EINLEITUNG
- B. RECHTSPRAXIS UND EIGENTUMSBEGRIFF
- I. DIE RÖMISCHE RECHTSGELEHRSAMKEIT UND RECHTSPRAXIS
- II. DER EIGENTUMSBEGRIFF
- III. EIGENTUM UND SKLAVENSTELLUNG UNTER DER PATRIA POTESTAS
- C. HINWEISE IN DEN DIGESTEN UND BEURTEILUNG DURCH RECHTSSCHRIFTEN.
- I. DIE RECHTLICHE LAGE DES MENSCHEN IM IUS GENTIUM UND IM IUS NATURALE
- II. RECHTLICHE ERÖRTERUNGEN ZUR EIGENSCHAFT DES SKLAVEN
- 1. Sprachliche Unterscheidung.
- 2. Die,,Würde des Menschen\" in der Antike.
- 3. Selbstverständnis der Rechtsgelehrten...
- D. FAZIT
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert das Menschenbild römischer Rechtsgelehrter, insbesondere im Kontext der Sklaverei. Im Fokus stehen dabei Rechtstexte des Codex Iuris Civilis, der für die heutige Vorstellung der römischen Rechtskultur prägend ist. Die Arbeit untersucht, welches Menschenbild sich in den im 6. Jahrhundert n. Chr. niedergeschriebenen Rechtstexten widerspiegelt.
- Die Entwicklung der römischen Rechtspraxis im Kontext des Eigentumsbegriffs.
- Die rechtliche Stellung des Menschen im Ius Gentium und Ius Naturale.
- Die Frage nach der Würde des Menschen in der Antike im Lichte der Rechtsgelehrten.
- Die Vorstellung des Menschen im römischen Recht im Vergleich zu späteren Konzepten der Sklaverei.
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit beleuchtet das Menschenbild römischer Rechtsgelehrter und greift auf Rechtstexte des Codex Iuris Civilis zurück, der die Grundlage für die heutige Vorstellung der römischen Rechtskultur bildet. Die Arbeit analysiert, welches Menschenbild sich im 6. Jahrhundert n. Chr. niedergeschriebenen Recht entnehmen lässt.
- Rechtspraxis und Eigentumsbegriff: Dieser Abschnitt untersucht die Bedeutung der römischen Rechtspraxis und der definitorischen Gestaltung von Rechtstexten für die Entstehung eines Menschenbildes, insbesondere im Kontext der Sklaverei.
- Die Römische Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspraxis: Dieser Abschnitt beleuchtet die Institutionalisierung der römischen Jurisprudenz und ihre Bedeutung für die Entwicklung des römischen Rechts.
- Der Eigentumsbegriff: Dieser Abschnitt analysiert den römischen Eigentumsbegriff und seine Auswirkungen auf die rechtliche Stellung von Sklaven.
- Eigentum und Sklavenstellung unter der Patria Potestas: Dieser Abschnitt befasst sich mit der rechtlichen Stellung von Sklaven unter der Gewalt des Familienoberhaupts.
- Hinweise in den Digesten und Beurteilung durch Rechtsschriften: Dieser Abschnitt untersucht die rechtliche Lage des Menschen im Ius Gentium und Ius Naturale sowie die rechtlichen Erörterungen zur Eigenschaft des Sklaven.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf das Menschenbild römischer Rechtsgelehrter im Kontext der Sklaverei. Schlüsselbegriffe sind dabei der Codex Iuris Civilis, das Zwölftafelgesetz, das Ius Gentium, das Ius Naturale, die Patria Potestas, die Würde des Menschen, sowie die Sklavenstellung im römischen Recht. Die Arbeit untersucht die Entwicklung des römischen Rechts und die Rolle der Rechtsgelehrten in der Antike.
Häufig gestellte Fragen
Welches Menschenbild hatten die römischen Rechtsgelehrten?
Das Menschenbild war stark durch Hierarchien und den Eigentumsbegriff geprägt. Menschen wurden rechtlich oft in Kategorien wie „frei“ oder „unfrei“ (Sklaven) eingeteilt.
Wie war die rechtliche Stellung von Sklaven im römischen Recht?
Sklaven wurden rechtlich oft als Sachen (res) betrachtet und unterlagen der Gewalt des Familienoberhaupts (Patria Potestas), auch wenn es philosophische Ansätze gab, die ihre menschliche Natur anerkannten.
Was ist der Codex Iuris Civilis?
Es ist eine Sammlung von Rechtstexten aus dem 6. Jahrhundert n. Chr., die unter Kaiser Justinian zusammengestellt wurde und die Grundlage für das Verständnis der römischen Rechtskultur bildet.
Was bedeutet „Patria Potestas“?
Dies bezeichnet die umfassende rechtliche Gewalt des männlichen Familienoberhaupts über alle Familienmitglieder und Sklaven, die seinem Haushalt angehören.
Was ist der Unterschied zwischen Ius Gentium und Ius Naturale?
Das Ius Gentium ist das Völkerrecht, das faktisch Sklaverei zuließ. Das Ius Naturale (Naturrecht) ging theoretisch davon aus, dass alle Menschen von Natur aus frei geboren sind.
Gab es in der Antike bereits einen Begriff der Menschenwürde?
Die Arbeit untersucht, inwieweit Vorläufer des heutigen Würdebegriffs in den Schriften der Rechtsgelehrten existierten, auch wenn die Sklaverei als Institution rechtlich fest verankert war.
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- Fritz Grosch (Autor), 2019, Das Menschenbild der römischen Rechtsgelehrten am Beispiel der Sklaven, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1030168