Vor dem Hintergrund einer zunehmend globalisierten Weltwirtschaft und den daraus abgeleiteten Flexibilitätsanforderungen stellt sich für die nationalen und in gewissem Maße auch für die supranationalen Gesetzgeber die Frage, wie dieser Entwicklung zu begegnen ist. Eine mögliche Antwort darauf liefert das so genannte „Flexicurity“-Konzept, das vor allem in Skandinavien und den Niederlanden Anwendung findet. Dieser Ansatz zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen hoher Flexibilität am Arbeitsmarkt einerseits und ebenso hoher sozialer Absicherung andererseits herzustellen (vgl. Wilthagen/Tros 2004, 169; Leschke/Schmid/Griga 2006, 1).
Die vorliegende Seminararbeit versucht in diesem Zusammenhang zu klären, ob eine solche Balance und damit ein Flexicurity-Ansatz bei der Betrachtung Deutschlands erkennbar ist und welches Element gegebenenfalls einer Stärkung bedarf. Dabei folgt nach einer formalen Definition des Begriffs „Flexicurity“ sowie einem kurzen entwicklungsgeschichtlichen Überblick mit dem Schwerpunkt Bundesrepublik Deutschland eine gesonderte Analyse der verschiedenen Flexibilitäts- und Sicherheitsdimensionen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition des Begriffs „Flexicurity“
3. Die Entwicklung von Flexicurity in Europa
4. Dimensionen der Flexibilität
4.1. externe Flexibilität
4.1.1. befristete Beschäftigung
4.1.2. Kündigungsschutz
4.1.3. gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
4.1.4. „Ich-AG“
4.2. interne Flexibilität
4.3. monetäre Flexibilität
5. Dimensionen der Sicherheit
5.1. Arbeitsplatzsicherheit
5.2. Beschäftigungssicherheit
5.2.1. befristete Beschäftigung
5.2.2. gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
5.2.3. „Ich-AG“
5.3. Einkommenssicherheit
5.3.1. Lohnersatzlesitungen
5.3.2. befristete Beschäftigung
5.3.3. gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
5.3.4. Teilzeitarbeit
5.3.5. „Ich-AG“
5.3.6. geringfügige Beschäftigung
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit das aus Skandinavien und den Niederlanden bekannte „Flexicurity“-Konzept in Deutschland Anwendung findet und ob eine Balance zwischen arbeitsmarktpolitischer Flexibilität und sozialer Absicherung besteht oder gestärkt werden muss.
- Analyse der Flexibilitäts- und Sicherheitsdimensionen im deutschen Arbeitsrecht.
- Untersuchung der Auswirkungen von Reformen wie den Hartz-Gesetzen auf den Arbeitsmarkt.
- Bewertung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie befristeter Beschäftigung, Leiharbeit und „Ich-AGs“.
- Vergleich der Wirksamkeit von Flexibilisierungsmaßnahmen gegenüber dem Bedarf an sozialer Absicherung.
Auszug aus dem Buch
4.1.1. befristete Beschäftigung
Mit dem in jenem Jahr von der christlich-liberalen Koalition unter Führung Helmut Kohls (CDU) verabschiedeten Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) wurde erstmals die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bei Neueinstellungen erlaubt, wobei die Laufzeit der Verträge 18 Monate nicht überschreiten durfte. Diese Gesetzesänderung trug entscheidend zur Stärkung dieses Kernelements der externen Flexibilität bei. Zwar bestand bereits vor der Implementierung des Beschäftigungsförderungsgesetzes von 1985 die Möglichkeit zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge; jedoch war dafür die Angabe sachlicher Gründe erforderlich.
In den darauf folgenden Jahren wurden von der Regierung Kohl weitere Schritte unternommen, die die Attraktivität der befristeten Beschäftigung für die Arbeitgeber zu erhöhen versuchten. So wurde mit dem 1996 verabschiedeten „Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz“ die zulässige Befristungsdauer ohne sachlichen Grund auf 24 Monate angehoben sowie die Möglichkeit zur dreimaligen nahtlosen Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages unter Einhaltung der maximalen Laufzeit geschaffen.
Um die Beschäftigungschancen gerade älterer Arbeitnehmer zu erhöhen, sah das am 1. Januar 2003 in Kraft getretene „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, auch „Hartz I“ genannt, die Abschaffung der maximalen Befristungsdauer von 2 Jahren für jene Arbeitnehmer vor, die älter als 52 Jahre sind. Jedoch erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese von der rot-grünen Regierung Schröder (SPD) auf den Weg gebrachte Regelung am 22. November 2005 mit Verweis auf das bestehende Diskriminierungsverbot für unrechtmäßig. Und auch der nationale Gesetzgeber schränkte den gewährten Flexibilisierungsspielraum beispielsweise durch das so genannte Vorbeschäftigungsverbot (§ 14 Abs. 2 S. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBFG)) zugleich wieder ein. Indem dieses Gesetz eine Befristung für nicht rechtens erklärt, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, soll der Aufbau flexibler Randbelegschaften verhindert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die globalen Anforderungen an den Arbeitsmarkt ein und stellt die Forschungsfrage, ob in Deutschland eine Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit erkennbar ist.
2. Definition des Begriffs „Flexicurity“: Hier werden die theoretischen Grundlagen des Begriffs erläutert, die verschiedene Flexibilitäts- und Sicherheitsdimensionen als „trade-offs“ beschreiben.
3. Die Entwicklung von Flexicurity in Europa: Das Kapitel beleuchtet den Ursprung des Konzepts in den Niederlanden und dessen Einbettung in die europäische Beschäftigungsstrategie sowie die Rezeption in Deutschland.
4. Dimensionen der Flexibilität: Hier werden Instrumente wie befristete Beschäftigung, Kündigungsschutz, Leiharbeit und die „Ich-AG“ hinsichtlich ihrer Wirkung auf die externe, interne und monetäre Flexibilität analysiert.
5. Dimensionen der Sicherheit: Dieser Abschnitt untersucht, wie Arbeitsplatz-, Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit durch verschiedene Beschäftigungsformen beeinflusst werden.
6. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass in Deutschland zwar die Flexibilität zunahm, die soziale Absicherung jedoch hinter dieser Entwicklung zurückblieb, was den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen stellt.
Schlüsselwörter
Flexicurity, Arbeitsmarkt, Flexibilität, Sicherheit, Beschäftigungsförderungsgesetz, Hartz-Reformen, befristete Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung, Ich-AG, Einkommenssicherheit, Normalarbeitsverhältnis, Sozialstaat, Arbeitslosigkeit, Beschäftigungssicherheit, Tarifverträge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Politikkonzept „Flexicurity“ und prüft, inwiefern Deutschland dieses Modell zur Balance zwischen Arbeitsmarktflexibilität und sozialer Absicherung umsetzt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den zentralen Feldern gehören die Untersuchung der Flexibilitätsdimensionen des Arbeitsrechts sowie die Analyse der sozialen Sicherheitsnetze für Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, ob ein Flexicurity-Ansatz in Deutschland erkennbar ist und an welchen Stellen soziale Sicherungssysteme im Kontext von Arbeitsmarktreformen gestärkt werden müssen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche und rechtliche Analyse, gestützt auf Literatur und Daten, um die Auswirkungen gesetzlicher Reformen auf Flexibilität und Sicherheit zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der Flexibilitätsinstrumente (extern, intern, monetär) sowie der Sicherheitsdimensionen für verschiedene Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit und Mini-Jobs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Flexicurity, Hartz-Reformen, Beschäftigungssicherheit, atypische Beschäftigung und soziale Absicherung charakterisiert.
Welche Rolle spielt der Europäische Gerichtshof in der Argumentation?
Der EuGH wird als Korrektiv angeführt, das beispielsweise die Aufhebung maximaler Befristungsdauern für ältere Arbeitnehmer aufgrund von Diskriminierungsverboten für unrechtmäßig erklärte.
Wie bewertet der Autor die „Ich-AG“ hinsichtlich der Sicherheit?
Der Autor stellt fest, dass die „Ich-AG“ zwar einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit bieten kann, die soziale Absicherung jedoch kritisch zu sehen ist, da sie nach Förderende oft fast vollständig entfällt.
- Quote paper
- Matthias Reith (Author), 2007, Flexicurity in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111205