In den einschlägigen Pflegefachzeitschriften konnte in den letzten Jahren zunehmend die Diskussion über die Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen verfolgt werden. Ebenso wurde in den Medien diese Thematik aufgegriffen und über die Schicksale alter, pflegebedürftiger Menschen, die an das Bett gefesselt oder anhand von ruhig stellenden Medikamenten in ihrer Bewegung eingeschränkt wurden [vgl. 20], informiert. Zugleich erschien im Jahr 2005 ein aufrüttelndes Buch „Abgezockt und tot gepflegt“ [6] von dem Journalisten Markus Breitscheidel, das über die Missstände in deutschen Alten- und Pflegeheimen berichtete. Aufgrund der Brisanz dieses Themas wurde an der Universität Hamburg in der Fachrichtung Gesundheitswissenschaften ein Seminar angeboten, welches sich mit der Problematik bei der Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen auseinandergesetzt hat. Aufgrund der aktuellen Diskussion über freiheitseinschränkende Maßnahmen wird dieses Thema als Schwerpunkt in der vorliegenden Examensarbeit gewählt. Oberstes Gebot für das medizinische Personal ist die Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Das Selbstbestimmungsrecht untersagt, bis auf einige wenige gesetzlich geregelte Ausnahmefälle, jede Behandlung gegen den Willen des Bewohners. An dieser Stelle wird der Gegensatz zwischen Gesetz und Pflegealltag sichtbar. Im pflegerischen Alltag kann es bei Verhaltensauffälligkeiten der Bewohner aufgrund psychischer Erkrankungen zu verbalen oder körperlichen Übergriffen auf sich selbst oder Dritte kommen. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass in letzter Konsequenz freiheitseinschränkende Maßnahmen angewandt werden müssen.
Noch immer werden freiheitseinschränkende Maßnahmen mit der Sturzprävention begründet. In Alten- und Pflegeeinrichtungen kommt es immer wieder zu Stürzen von Bewohnern und stellt damit im deutschen Pflegealltag Haftungsthema Nummer eins dar. Dabei muss die Frage geklärt werden, ob ein Verschulden seitens des Heimträgers vorliegt oder aber ob der Sturz dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist. Diese Vorfälle sollten genau geklärt und analysiert werden. Bei Auftreten eines Sturzes fühlen sich die Pflegekräfte in ihrem Handeln verunsichert. Im Jahr 2005 wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei maßgebliche Urteile zum Sturz erlassen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Hintergrund
1.1 Begrifflichkeiten und rechtliche Aspekte
1.1.1 Rechtfertigungsgründe
1.1.2 Ärztliche Anordnung
1.1.3 Richterliche Genehmigungen
1.1.4 Unterbringungen
1.1.5 Psychischkrankengesetz
2. Fragestellung und Hypothese
2.1 Forschungsfrage
2.2 Hypothese
3. Methode
3.1 Forschungsstand
3.1.1 Prävalenz
3.1.2 Gründe und Einstellungen der Pflegenden für den Einsatz von FeM
3.1.3 Ethisches Dilemma
3.1.4 Maßnahmen zur Vermeidung von FeM
3.2 Interviewstudie
3.2.1 Entwicklung eines Interviewleitfadens
3.2.2 Durchführung der Pretests
3.2.3 Stichprobe und Rekrutierung für die Interviews
3.2.4 Durchführung der Interviews
3.2.5 Datenauswertung
3.3 Fragebogenstudie
3.3.1 Entwicklung und Kontrolle des Fragebogens
3.3.2 Stichprobe und Rekrutierung
3.3.3 Durchführung der Erhebung
3.3.4 Erfahrungen während der Erhebung
4. Ergebnisse der Datenerhebung
4.1 Demographische Daten
4.2 Auswertung der Fragen
4.3 Diskussion und Zusammenfassung
5. Fazit
Zielsetzung & Themenfelder
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen richterliche Genehmigungen für freiheitseinschränkende Maßnahmen (FeM) interpretieren und welche Auswirkungen diese Interpretation auf das pflegerische Handeln sowie die ethische Verantwortung der Pflegenden hat.
- Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für freiheitseinschränkende Maßnahmen in der Pflege.
- Die Rolle richterlicher Genehmigungen und deren Abgrenzung zu ärztlichen Anordnungen.
- Einfluss von Einstellungen, Wissen und institutionellen Vorgaben auf die Entscheidungspraxis der Pflegenden.
- Analyse des Haftungsdilemmas und der Spannungsfelder zwischen Selbstbestimmungsrecht und Fürsorgepflicht.
- Entwicklung und Auswertung einer empirischen Studie zur Praxis in Hamburger Pflegeeinrichtungen.
Auszug aus dem Buch
1.1 Begrifflichkeiten und rechtliche Aspekte
Unter freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FeM) werden zum einen die manuelle Fixierung des Betroffenen an Bett oder Stuhl mittels Bauchgurten, Bettgittern und ähnlichem verstanden, wie auch die räumliche Fixierung des Bewohners durch Einsperren im Zimmer, Wegnahme eines Hilfsmittels zur Fortbewegung, wie zum Beispiel Kleidung, Rollstuhl oder Gehwagen [1]. Eine mechanische freiheitseinschränkende Maßnahme wird in Anlehnung an die international gebräuchliche Definition als ein Mittel, Material oder eine Applikation aufgefasst, welche am Körper oder in der Nähe des Körpers einer Person angebracht ist und von der entsprechenden Person nicht selbstständig entfernt oder kontrolliert werden kann und die die Person absichtlich davon abhält, freie Körperbewegungen in eine Position der Wahl vorzunehmen [11].
Zum anderen zählt der Gebrauch von ruhig stellenden Medikamenten, wie zum Beispiel Schlafmitteln und andere Psychopharmaka, die mit der Absicht verabreicht werden, den Bewohner an der Fortbewegung in der Einrichtung zu hindern und damit die individuelle Freiheit der Bewohner einzuschränken, dazu. Gleichwohl fällt die Einschätzung, ob es sich bei der Gabe von Psychopharmaka um eine freiheitseinschränkende oder gar -entziehende Wirkung handelt, schwer [27]. Sie bedarf der genauen Analyse der Medikation vor dem Hintergrund der Diagnose und der körperlichen und psychischen Situation des Patienten einerseits und der Beobachtung des Patientenverhaltens auf der anderen Seite [27].
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik freiheitseinschränkender Maßnahmen im Pflegealltag und Darstellung des Spannungsfeldes zwischen Selbstbestimmungsrecht und rechtlicher Absicherung.
1. Hintergrund: Detaillierte Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich Grundgesetz, BGB, StGB sowie spezifischer Genehmigungsverfahren.
2. Fragestellung und Hypothese: Präzisierung der Forschungsfrage hinsichtlich der Interpretation richterlicher Genehmigungen durch Pflegende und Aufstellung der Arbeitshypothese.
3. Methode: Beschreibung der methodischen Vorgehensweise, inklusive Literaturrecherche, Interviewstudie und Fragebogenentwicklung zur Datenerhebung.
4. Ergebnisse der Datenerhebung: Darstellung und Analyse der gewonnenen Daten mittels deskriptiver Statistik zur Auswertung von Wissens-, Einstellungs- und Verhaltensfragen.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse, welche die Unsicherheit im Umgang mit richterlichen Genehmigungen belegen und Empfehlungen für die Pflegepraxis geben.
Schlüsselwörter
Freiheitseinschränkende Maßnahmen, FeM, richterliche Genehmigung, Altenpflege, Pflegeethik, Betreuungsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Haftungsrecht, Fixierung, Sturzprophylaxe, Pflegemanagement, Patientenrechte, Pflegequalität, Unterbringung, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen richterliche Genehmigungen für freiheitseinschränkende Maßnahmen verstehen und in ihrer täglichen Arbeit praktisch umsetzen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Grundlagen (BGB, PsychKG), dem Spannungsfeld zwischen Ethik und Gesetz sowie der empirischen Untersuchung des Wissensstandes von Pflegepersonal.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu ergründen, ob Pflegekräfte richterliche Genehmigungen eher als verpflichtende Anweisungen sehen oder als Option, die im Einzelfall individuell abgewogen werden muss.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es wurde eine Kombination aus einer explorativen Interviewstudie zur Hypothesengenerierung und einer quantitativen Fragebogenstudie (Convenience Sample) bei Hamburger Pflegekräften durchgeführt.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Mittelpunkt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der rechtlichen Definitionen von FeM sowie der statistischen Auswertung der Fragebogenstudie, die Wissensdefizite und Einstellungsunterschiede aufdeckt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FeM), richterliche Genehmigung, Selbstbestimmungsrecht, Haftungsfragen und Pflegeethik.
Warum wird das Thema „Zimmer abschließen“ in der Untersuchung kritisch betrachtet?
Es wird als Freiheitsberaubung eingestuft und stellt in der Befragung einen häufigen Fehler im Wissen der Pflegenden dar, da hierfür keine richterlichen Genehmigungen erteilt werden.
Welche Rolle spielt die richterliche Genehmigung laut den Ergebnissen für das Pflegepersonal?
Die Mehrheit der befragten Pflegekräfte empfindet eine richterliche Genehmigung als Entlastung und schreibt ihr einen verpflichtenden Charakter zu, was zu einer Abgabe der individuellen professionellen Entscheidung Verantwortung führt.
- Citation du texte
- Daniela Schaal (Auteur), 2008, Richterliche Genehmigungen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128120