Die wesentlichen Prinzipen des Umweltrechts sind:
A. Schutz- bzw. Vorsorgeprinzip
B. Verursacherprinzip
C. Kooperationsprinzip
D. Informationsprinzip.
Wesentliche Elemente des Umweltrechtes beruhen auf dem alten Prinzip der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Beseitigung von Störungen. Wenn Um-welteinwirkungen vorliegen, so sie Rechte anderer verletzen und/oder Nachteile und Belästigungen verursachen, müssen diese beseitigt werden.
Inhalt
A. Schutz- bzw. Vorsorgeprinzip
B. Verursacherprinzip
C. Kooperationsprinzip
D. Informationsprinzip.
1. Die wesentlichen Prinzipen des Umweltrechts sind:
A. Schutz- bzw. Vorsorgeprinzip
Wesentliche Elemente des Umweltrechtes beruhen auf dem alten Prinzip der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Beseitigung von Störungen. Wenn Umwelteinwirkungen vorliegen, so sie Rechte anderer verletzen und/oder Nachteile und Belästigungen verursachen, müssen diese beseitigt werden. Wenn geplante Vorhaben, beeinträchtigende Folgen zwingend oder hinreichend wahrscheinlich nach sich ziehen muss vorher abgewehrt werden oder Vorsorge getroffen werden. Insofern gilt es Schaden oder Schadenswahrscheinlichkeiten festzustellen bzw. abzuschätzen. Dabei ist jedoch ein, je nach Stärke/Risiko der Folgen, ein enger Zusammenhang zwischen der Gefährdungshandlung und den schädlichen Folgen notwendig. Bei der Gefahrenabwehr im vorhinein, reicht bereits eine geringere Wahrscheinlichkeit der Folgen und der Stärke des Zusammenhangs. Problematisch ist dabei häufig der konkrete Nachweis der Kausalität und teilweise auch der Nachweis oder die konkrete Benennung und Bewertung „möglicher Schäden“. Dazu werden häufig vorab Immisions-, Emmissions- oder Grenzwerte in div. Bereichen festgelegt bzw. auf gängige anerkannte Normen (DIN etc.) zurückgegriffen.[1]
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Häufig gestellte Fragen
Was sind die wesentlichen Prinzipien des Umweltrechts, die in diesem Dokument erwähnt werden?
Die wesentlichen Prinzipien des Umweltrechts, die in diesem Dokument erwähnt werden, sind das Schutz- bzw. Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip, das Kooperationsprinzip und das Informationsprinzip.
Was ist das Schutz- bzw. Vorsorgeprinzip?
Das Schutz- bzw. Vorsorgeprinzip basiert auf der Gefahrenabwehr und der Beseitigung von Störungen. Bei Umwelteinwirkungen, die Rechte verletzen oder Nachteile verursachen, müssen diese beseitigt werden. Bei geplanten Vorhaben mit beeinträchtigenden Folgen muss Vorsorge getroffen werden, um Schäden abzuwehren. Die Feststellung und Abschätzung von Schäden oder Schadenswahrscheinlichkeiten ist dabei entscheidend. Ein enger Zusammenhang zwischen Gefährdungshandlung und schädlichen Folgen ist notwendig, wobei bei Gefahrenabwehr im Vorhinein bereits eine geringere Wahrscheinlichkeit der Folgen ausreicht. Problematisch ist oft der Nachweis der Kausalität und die Bewertung möglicher Schäden. Immissions-, Emissions- oder Grenzwerte werden oft festgelegt oder auf anerkannte Normen (DIN etc.) zurückgegriffen.
Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Thema?
Eine Quelle, die in dem Dokument genannt wird, ist: Peters, Heinz-Joachim, Öffentliches Umweltrecht. Allgemeines und besonderes öffentliches Umweltrecht, 2. Auflage, Fernuniversität Hagen.
- Citation du texte
- Frank Winnenbrock (Auteur), 2007, Grundprinzipen des deutschen Umweltrechtes im Lichte der europäischen Rahmenvorgaben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/129118