Ein Vergleich der kaiserlichen mit der päpstlichen Urkunde des Wormser Konkordats


Trabajo Escrito, 2007

13 Páginas, Calificación: 3,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Wormser Konkordat
2.1 Entspannung der Auseinandersetzungen unter Heinrich V.
2.2 Inhalt des Wormser Konkordats
2.2.1 Die Kaiserliche Urkunde
2.2.2 Die Päpstliche Urkunde
2.3 Vergleich und Analyse der beiden Urkunden

3. Schluss

Literaturverzeichnis:

Quellenverzeichnis:

1. Einleitung

Im 11. und 12. Jahrhundert erreichte der Streit zwischen Kirche und Staat einen neuen Höhepunkt. Mittelpunkt des Konfliktes war die Rolle der weltlichen Herrscher bei der Amteinsetzung von Bischöfen und Äbten, im Genauen bei der Überreichung von Ring und Stab an den geistlichen Würdenträger durch den weltlichen Herrscher. Diese so genannte Laieninvestitur stieß jedoch bei der Kirche innerhalb des 11. Jahrhunderts immer stärker auf Ablehnung. Die Geistlichkeit wollte das Investiturrecht für sich beanspruchen und somit den Einfluss des weltlichen Herrschers bei der Amtseinsetzung zurücktreiben. Eine entsprechende kirchliche Reformbewegung ging schließlich vom Kloster Cluny aus, die auf ein komplettes Laieninvestiturverbot drängte.[1]

Das Wormser Konkordat, welches von Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII. unterzeichnet wurde, schuf nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen zwischen Kirche und Staat letztendlich einen Kompromiss. Das Konkordat sah vor, dass der Bischof im Deutschen Reich in der Gegenwart des Königs gewählt werden sollte. Darüber hinaus erhielt der Gewählte vom König durch das Zepter die Regalien, während der Papst ihm die geistliche Gewalt und als deren Zeichen Ring und Stab verlieh.[2] Im Deutschen Reich fand die Investitur unmittelbar vor der Weihe statt, in Italien und Burgund innerhalb von sechs Monaten nach Auferlegung der Regalien.[3]

Kernpunkt der vorliegenden Hausarbeit wird es sein, die Veränderungen für das König- bzw. Kaisertum sowie das Papsttum herauszuarbeiten, die das Wormser Konkordat nach sich zog. Dazu finden die Papst- und Kaiserurkunde besondere Beachtung, die zum Einen analysiert und zum Anderen einem Vergleich unterzogen werden sollen. Am Inhalt der beiden Urkunden lassen sich bereits viele Folgen für den Staat und die Kirche ableiten, die der Investiturstreit und das Konkordat mit sich brachten.

2. Das Wormser Konkordat

2.1 Entspannung der Auseinandersetzungen unter Heinrich V.

„Der Beginn der Regierung Heinrichs V. stand im Zeichen einer seit langem ungewohnten Harmonie zwischen dem König und den Fürsten, was schon

die Zeitgenossen empfanden. Als er am 6. Januar die Herrschaft übernahm,

waren mehr als fünfzig Reichsfürsten anwesend. Das Kalkül des jungen Heinrich,

der sich Ende 1104 an die Spitze des Aufstands gegen seinen Vater gestellt hatte, schien aufzugehen, und auch die allgemeine Ermüdung nach den langjährigen Auseinandersetzungen begünstigte Heinrich V.“[4]

Heinrich V. setzte den Investiturstreit wie seine Amtsvorgänger fort. Demnach hielt auch der neue König an dem Recht fest, Bischöfe und Äbte in seinem Reich einzusetzen. Unterdessen wurde Paschalis II. zum neuen Papst ernannt. Dieser erneuerte im Oktober des Jahres 1106 das Investiturverbot. 1108 drohte er zudem, den deutschen König mit dem Kirchenbann zu belegen. Heinrich V. ließ sich von diesen Ereignissen jedoch nicht beirren. Das vorrangige Ziel des Königs war es, seine Kaiserkrönung vorzubereiten, mit der er sich eine Klärung hinsichtlich der Investiturfrage erhoffte. Da seine Gesandten 1109 in Rom mit dem Papst keine Einigung bezüglich der Krönung erzielen konnten, trat Heinrich V. im Winter 1110/11 selbst den Weg in die italienische Stadt an. Dort musste er jedoch von Papst Paschalis II. erfahren, dass dieser die Kaiserkrönung vom Verzicht der Investitur auf Seiten des Königs abhängig machte. Als Kompromiss sah der Papst jedoch vor, dass beim Verzicht auf das Investiturrecht, die Kirche ihre Regalien wie Städte, Grafschaften etc. zurückgäbe, was jedoch nicht den Eigenbesitz der Kirche beinhaltete. Jedoch stieß dieses Angebot bei den Fürsten und Bischöfen auf heftigen Widerstand, da diese Zugeständnisse zur Entweltlichung der Kirche geführt hätten. Heinrich V. stimmte diesem Kompromiss jedoch auch nicht zu und nahm den Papst daraufhin sogar gefangen. Nach zwei Monaten der Gefangenschaft gab Paschalis nach und schloss mit Heinrich V. am 11. April 1111 einen Geheimvertrag, der dem König zusicherte, weiterhin die Bischöfe nach eigenem Ermessen und durch die Übergabe von Ring und Stab in ihr Amt einzusetzen. Darauf sollte die vom Papst durchgeführte bischöfliche Weihe folgen. Zudem wurde Heinrich V. wenig später zum Kaiser gekrönt.[5]

Es bleibt festzuhalten, dass sich die weltliche Macht abermals über die Forderungen der Kirche hinweggesetzt hatte und somit der Investiturstreit weiter geschürt wurde. Hartmann erklärt das fehlende Zugeständnis des Staates damit, dass der König das Recht brauche, die bischöflichen Amtsträger selbst einzusetzen, da die Kirche reich und mächtig sei.[6] Diese Behauptung lässt sich durchaus nachvollziehen, denn es ist zu beachten, dass der König bzw. Kaiser mit der Investitur der Bischöfe ebenjene Personen in die Ämter hob, die er nach eigenem Ermessen ausgewählt hatte. Auf diese Weise ließ sich in gewissem Maße garantieren, dass seine Interessen innerhalb dieser Positionen gewahrt blieben und er eine loyale Gefolgschaft hinter sich wissen konnte. Würde nämlich die Kirche die Personen nach ihren Kriterien auswählen, könnte es durchaus zu Reibereien aufgrund verschiedener Interessen und Anschauungen innerhalb des zu regierenden Territoriums führen. Die Macht und der Einfluss des Königs bzw. Kaisers würden auf diese Weise vermutlich drastisch schwinden. Daher ist es zu nachzuvollziehen, dass der weltliche Herrscher das Sakrament der Bischofsweihe nicht aus der Hand geben wollte und dafür Auseinandersetzungen und Kriege in Kauf nahm, da er nur auf diese Weise seine Machtposition gegenüber der Kirche aufrecht erhalten konnte.

Erst im Jahre 1119, in dem Guido von Vienne als Calixt II. zum Papst gewählt wurde, ergaben sich wieder Verhandlungsmöglichkeiten zwischen Staat und Kirche. Doch gestaltete sich der Vorgang bis zur Beilegung des Streites problematisch. Der Papst wollte Kaiser Heinrich V. die Regalieninvestitur weiterhin vorenthalten, womit das erste Gespräch der beiden erfolglos blieb. Stattdessen wurden weitere Kriege geführt. Jedoch schritten bald darauf die Fürsten ein.[7]

„Die Fürsten verlangten vom Kaiser, dem Papst gehorsam zu sein und sich mit

ihm wegen der Investitur zu einigen. Indem die Fürsten aber auch die Wahrung

der Ehre des Reiches forderten und zusagten, ihren Einfluss beim Papst

zugunsten eines Übereinkommens einzusetzen, traten sie als Garanten der

Reichsrechte neben dem Kaiser in Erscheinung.“[8]

Am 23. September 1122 legten Papst Calixt II. und Heinrich V. den seit Jahrzehnten andauernden Investiturstreit bei. An diesem Tag waren die Auseinandersetzungen der beiden Mächte dank des Wormser Konkordats weitestgehend überstanden.[9]

[...]


[1] HARTMANN, Wilfried: Der Investiturstreit (Enzyklopädie deutscher Geschichte Band 21), München

2005, S. 42.

[2] WEINRICH, Lorenz: Das Wormser Konkordat, in: Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts-

und Sozialgeschichte bis 1250, Darmstadt 1977, S. 183ff.

[3] Ebd., S. 186.

[4] HARTMANN, Wilfried: Der Investiturstreit, S. 36.

[5] HARTMANN, Wilfried: Der Investiturstreit, S. 38.

[6] Ebd., S. 36.

[7] Ebd., S. 42.

[8] Ebd., S. 42.

[9] HARTMANN, Wilfried: Der Investiturstreit, S. 42.

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Ein Vergleich der kaiserlichen mit der päpstlichen Urkunde des Wormser Konkordats
Universidad
University of Paderborn
Calificación
3,0
Autor
Año
2007
Páginas
13
No. de catálogo
V130288
ISBN (Ebook)
9783640355983
ISBN (Libro)
9783640356348
Tamaño de fichero
453 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Vergleich, Urkunde, Wormser, Konkordats
Citar trabajo
Tobias Bunse (Autor), 2007, Ein Vergleich der kaiserlichen mit der päpstlichen Urkunde des Wormser Konkordats, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130288

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