Sanierende Unternehmensübernahme und § 613a BGB


Term Paper, 2003

20 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die Sanierung eines Unternehmens in der Krise
1. Die betriebswirtschaftliche Unternehmenskrise

C. Möglichkeiten zur Bewältigung einer Unternehmenskrise
1. Entscheidungskriterien zur Sanierung oder Liquidation eines Unternehmens
2. Sanierung aus eigener Kraft (interne Sanierung)
3. Die Fortführungsgesellschaft (externe Sanierung)
4. Die Sanierung des Unternehmens durch Verkauf

D. Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB
1. Zweck des § 613 a BGB
2. Definition und Anwendungsbereich des § 613 a BGB
3. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers und die Folgen
4. Rechtsgestaltung des § 613 a BGB

E. Tatbestandsmerkmale des § 613 a BGB
1. Betriebsübergang
2. Übergang
3. Rechtsgeschäft

F. Abgrenzung der Gesamtrechtsfolge im Hinblick aus § 613 a BGB

G. Anwendbarkeit des § 613 a BGB bei Einzelfällen
1. Positive Anwendbarkeit
2. Negative Anwendbarkeit

H. Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

Die Zahl der Unternehmenszusammenbrüche ist in den letzten Jahren im erheblichen Masse gestiegen und dadurch haben viele Menschen und auch Familien ihre Existenz verloren.

Die Ursachen sind nicht nur durch schärfer werdenden Wettbewerb, sondern auch Finanzschwierigkeiten und Managementprobleme. Doch viele dieser Unternehmen sind noch leistungsfähig. Man kann durch geeignete Maßnahmen den Turnaround und die Sanierung dieser Unternehmen schaffen. Eine Möglichkeit diese Kursänderung zu vollziehen ist der Verkauf des Unternehmens. Doch meistens ist dies mit Personalabbau verbunden.

Um den einzelnen Arbeitsplatz zu schützen gibt bei Betriebsübernahmen den § 613a BGB. Für die Unternehmen und ihre Berater ist es deshalb erforderlich, sich rechtzeitig und umfassend mit Instrumentarien und Gesetzen vertraut zu machen. Oft scheitern die Unternehmensübernahmen an dieser Rechtsprechung.

Im folgenden möchte ich nun den Zusammenhang zwischen Sanierende Unternehmensübernahme und dem § 613 a BGB erklären.

B. Die Sanierung eines Unternehmens in der Krise

1. Die betriebswirtschaftliche Unternehmenskrise

Im Jahr 2002 gab es allein in Deutschland 37700 Unternehmensinsolvenzen und der zu erwartende Anstieg[1] dieser Anzahl lässt deutlich erkennen, dass es praktisch für jedes Unternehmen unumgänglich ist, sich mit einem Instrumentarium vertraut zu machen, das zur Bewältigung von Unternehmenskrisen geeignet ist.

Nicht nur der immer schärfer werdende Wettbewerb, sondern auch schlicht Fehler im Finanzmanagement führen häufig zum Zusammenbruch auch leistungsfähiger Unternehmen und ziehen verbundene Untenehmen und fremde Unternehmen, insbesondere Lieferanten und Abnehmer, mit in die Krise (Kettenzusammenhang).[2]

Je weiter eine Unternehmenskrise bereits fortgeschritten ist, desto schwieriger wird ihre Überwindung für das Unternehmen. Als Reaktion auf eine Unternehmenskrise, welche die Erfolgspotentiale des Unternehmens ernsthaft gefährdet, wird das Unernehmen versuchen, eine drastische Kursänderung einzuleiten (sog. Turnaround).[3]

Die Restrukturierung des Unternehmens muss deshalb einen tiefgreifenden Wandel des Unternehmens nach sich ziehen. Es müssen alle organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Maßnahmen zu einer Sanierung der Krisenursachen und Schwächen des Unternehmens in betracht gezogen werden.[4]

In der Betriebwirtschaftslehre bezeichnet man als Krise jede Situation, die den Bestand einer Unternehmung gefährdet.[5] Die betriebswirtschaftliche Krise allein stellt noch keinen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dar.[6] Ist eine Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung des Unternehmens eingetreten, so liegt eine Krise im insolvenzrechtlichen Sinne vor.[7] Für die Abwehr oder Überwindung einer Unternehmenskrise ist es daher zunächst erforderlich, sich einen Überblick über die rechtlich bedeutsamen Merkmale und Phasen einer Unternehmenskrise und die damit einhergehenden Rechtspflichten für Geschäftsführer und Gesellschafter des Unternehmens zu verschaffen.[8]

Erst im Anschluss hieran kann festgestellt werden, ob und in welcher Art und Weise das Unternehmen saniert werden kann.

Deshalb gibt verschieden Möglichkeiten dieser Krise entgegen zu wirken, welche ich im folgenden darstellen möchte.

C. Möglichkeiten zur Bewältigung einer Unternehmenskrise

1. Entscheidungskriterien zur Sanierung oder Liquidation eines Unternehmens

Eine einmal eingetretene Krisensituation zwingt die Geschäftsführung und die Inhaber eines Unternehmens grundsätzlich dazu, festzustellen, ob und mit welchen Mitteln die Unternehmenskrise beseitigt werden kann.

In der Betriebswirtschaftlehre sind inzwischen Frühwarnsysteme mit dem Ziel entwickelt worden, die Informationen aus der Unternehmung und der Unternehmensumwelt, die eine latente bzw. potentielle Gefährdung der Unternehmung signalisieren, rechtzeitig zu erfassen, zu diagnostizieren und zu bewerten.[9]

Danach muss die Lokalisierung der Krisenursache ausgemacht werden und eine Schwachstellenanalyse durchgeführt werden.[10] Darauf hin muss überprüft werden ob noch eine Sanierungsfähigkeit des Unternehmens gegeben ist.[11] Ein Unternehmen ist grundsätzlich sanierungsfähig, wenn es nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen nachhaltig einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielen kann.[12] Anderenfalls ist es liquidationsbedürftig.

Für die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit wird zumeist auf einen Vergleich von Fortführungswert und Liquidationswert der Unternehmung abgestellt.[13]

Ist der Fortführungswert kleiner als der Liquidationswert, so muss folglich die Sanierung vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus verneint werden.[14] Eine Sanierungsfähigkeit/ - würdigkeit des Unternehmens ist hingegen zu bejahen, wenn der Barwert der in Zukunft erzielbaren und entnahmefähigen Jahresergebnisse größer ist als der Liquidationswert.[15] Die Entscheidung „Sanierung oder Liquidation“ setzt aber nicht nur betriebswirtschaftliche Überlegungen voraus, sondern auch eine umfassende Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten und Folgen.[16]

Es können sich zahlreiche Hindernisse für eine Sanierung des Unternehmens aus dem arbeits- und sozialrechtlichen Entscheidungen ergeben, insbesondere ist der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass nur solche Maßnahmen Nachteile für Arbeitnehmer rechtfertigen, die voraussichtlich zu einer dauerhaften Sanierung des notleidenden Unternehmens geeignet sind.[17]

2. Sanierung aus eigener Kraft (interne Sanierung)

Gehen wir einmal davon aus das eine außergerichtliche Sanierung vorliegt, wonach das Unternehmen noch kein Insolvenzantrag gestellt hat.

Angesichts der Komplexität einer Unternehmenskrise sind folgende arbeits- und sozialrechtlichen Kriterien nur exemplarisch dargestellt:

- Für die im Rahmen einer Sanierung vorgesehne Betriebsänderung, zu denen insbesondere der Personalabbau zählt, gelten die allgemeinen Vorschriften über die Unterrichtung und Beteiligung des Betriebsrates, den Interessenausgleich und den Sozialplan.[18]
- Eine betriebsbedingte Änderungskündigung bedarf eines anzuerkennenden rechtlichen Anlasses, wozu auch Maßnahmen zur Kostenreduzierung gehören können.[19]
- Für vorübergehende und unvermeidbare Arbeitsausfälle, die auf wirtschaftlichen Ursachen oder auf einem unanwendbaren Ereignis beruhen, wird von der Bundesanstalt für Arbeit Kurzarbeitergeld gewährt, sofern die feste Absicht besteht, nach Behebung des Arbeitsmangels wieder zu betriebsüblichen Arbeitszeit zurückzukehren.[20]

Dies sind Maßnahmen zur internen Sanierung und sind kurzfristige Mittel zur Verbesserung der Krise. Doch ist die Krise so weit fortgeschritten, dass das Unternehmen den Turnaround aus eigener Kraft nicht mehr schafft gibt es sog. Fortführungsgesellschaften. Diese erläutere ich im folgenden Abschnitt.

[...]


[1] Vgl. Reuters in www.faz.de, „ Riesige Pleitewelle in Deutschland“.

[2] Vgl. Süchting, Finanzmanagement, 5. Auflage, 1989, S. 10.

[3] Vgl. Schimke/Töpfer, Krisenmanagement und Sanierungsstrategien, 2. Auflage, S. 8.

[4] Vgl. Müller, Krisenmanagement in der Unternehmung, 2. Aufl. S.51.

[5] Vgl. Picot/Aleth, Unternehmenskrisen und Restrukturierung, 2. Aufl. 1989,S.279.

[6] Vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 57. Aufl. 1998.

[7] Vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 57. Aufl. 1998.

[8] Vgl. Kayser, Sanierungsfähigkeitsprüfung insolvenzbedrohter Unternehmen, BB 1983,S.29.

[9] Vgl. Picot, Unternehmenskauf und Restrukturierung, 2. Aufl. 1998,S.20

[10] Vgl. Picot, Unternehmenskauf und Restrukturierung, 2. Aufl. 1998,S.21

[11] Vgl. Picot, Unternehmenskauf und Restrukturierung, 2. Aufl. 1998,S.22

[12] Vgl. Süchting, Finanzmanagement, 5. Aufl. 1989,S. 55.

[13] Vgl. Wegmann BB 1988, 801,807.

[14] Vgl. Wegmann BB 1988, 801,807.

[15] Vgl. Wegmann BB 1988, 801,808.

[16] Vgl. Wegmann BB 1988, 801,808.

[17] Vgl. Picoth/Aleth, Unternehmenskrise und Insolvenz, 2.Aufl..1999,S.281.

[18] Vgl. Uhlenbrock, Die GmbH & Co. KG in Krise, Konkurs und Vergleich,S.207

[19] Vgl. LAG Köln NZA –RR 1996,327,328

[20] Vgl. Kreuder BB 1997, 94 ff.

Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Sanierende Unternehmensübernahme und § 613a BGB
College
University of Applied Sciences Essen  (Berufsbegleitender Studiengang Wirtschaft)
Author
Year
2003
Pages
20
Catalog Number
V13132
ISBN (eBook)
9783638188630
File size
487 KB
Language
German
Keywords
Sanierende, Unternehmensübernahme
Quote paper
Marco Schellöh (Author), 2003, Sanierende Unternehmensübernahme und § 613a BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13132

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Sanierende Unternehmensübernahme und § 613a BGB



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free