Der moderne Geschäftsverkehr einer globalisierten Weltwirtschaft ist geprägt von Dynamik in allen Bereichen. So werden Produkte in einem Land entworfen und in einem anderen Land gefertigt; in einem Land hergestellt und in ein anderes exportiert oder weltweit zum Vertrieb im Internet angeboten. Die Liste an Fallbeispielen ließe sich fast beliebig fortsetzen.
Die Verteilung von Wertschöpfungs- und Verwertungsprozessen auf verschiedene Länder ist aber auch gleichbedeutend mit einer Vielzahl an länderübergreifenden Patentverletzungshandlungen, welche längst keine Seltenheit mehr darstellen und eine ungeheure Menge an prozessualen und materiellrechtlichen Fragen aufwerfen. Dies ist Grund genug diese Problematik aus patentrechtlicher Sicht zu durchleuchten.
Vorliegende Arbeit beschränkt sich dabei auf die materiellrechtlichen Fragen der Verletzung eines deutschen Patents und der Passivlegitimation.
Es ist einleuchtend, dass die Verletzung eines inländischen Patentes dann bejaht werden kann, wenn eine vorbehaltene Benutzungshandlung unberechtigt durch einen Dritten im Inland vorgenommen wird. Fraglich ist aber wie sich dies darstellt, wenn eine solche Benutzungshandlung nicht – oder nicht ausschließlich – in Deutschland vorgenommen wird. Das im Patentrecht geltende „Territorialitätsprinzip“ legt die örtlichen Grenzen des Wirkungsbereichs eines Schutzrechts fest und verlangt eine hinreichende Beziehung zum Schutzland. Es gilt also zu erläutern, wann eine solche Beziehung angenommen werden kann und die Verletzung eines deutschen Patents vorliegt.
Die besondere praktische Relevanz dieser Fragen besteht auch deshalb, da ein europäisches Gemeinschaftspatent, vergleichbar mit der Gemeinschaftsmarke, bisweilen nicht existiert. Trotz der vereinfachten Möglichkeit, in europäischen Ländern ein Patent anzumelden, werden aus Kostengründen oft nur die „Kernmärkte“ geschützt. Es wird also oft die Situation gegeben sein, dass ein bestimmtes Erzeugnis zwar in Deutschland Patentschutz genießt, in andern Ländern jedoch „patentfrei“ ist. Dem Schutzrechtsinhaber stehen dann nur Ansprüche zu, wenn eine Benutzungshandlung als „inländische“ qualifiziert werden kann.
Für die Beantwortung der Frage, ob eine Handlung bei länderübergreifenden Sachverhalten eine Verletzung darstellt, wird danach unterschieden, ob ein Handelnder selbst einen Teilakt im Inland vornimmt (Teil B) oder ob er möglicherweise an der Patentverletzung eines Dritten mitwirkt (Teil C).
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Hintergrund
- II. Patentverletzung
- III. Territorialitätsprinzip
- B. Benutzungshandlungen mit Inlandsbezug
- I. Herstellung
- 1. Keine körperliche Einwirkung auf das Produkt im Inland
- 2. Herstellung von Einzelteilen im Inland
- 3. Umbau im Ausland
- 4. Zusammenfassung
- II. Grenzüberschreitender Warenverkehr
- 1. Verletzungshandlungen
- 2. Import verletzender Ware nach Deutschland
- 3. Export verletzender Ware
- 4. Transit
- a. LG Hamburg Az. 315 O 305/04
- b. Stellungnahme
- III. Anbieten
- 1. Anbieten im Inland
- a. Offensichtlich mangelnder Inlandsbezug der betroffenen Sache
- b. Angebot der Lieferung vom patentfreien Ausland ins patentfreie Ausland
- c. Vertragsschluss im Inland
- d. Messeangebote
- e. Angebot erst nach Ablauf des Schutzrechtes nach Deutschland zu liefern
- f. Angebot im Internet
- 2. Zusammenfassung
- IV. Verletzung nur eines Anspruchsmerkmal im Inland bei Verfahrenspatenten
- V. Mittelbare Patentverletzungen
- C. Mittäterschaft und Teilnahme an inländischer Patentverletzung
- I. Haftungsgrundsätze
- 1. Mittäterschaft und Teilnahme (§ 830 BGB)
- 2. Störerhaftung
- 3. Verhältnis zur mittelbaren Patentverletzung
- II Kenntnis der entscheidenden Kriterien
- 1. Kenntnis des deutschen Schutzrechts
- 2. Kenntnis des Vertriebsweges
- III. Einzelfälle
- 1. Hinweis des Patentinhabers
- 2. Lieferung ins Inland bezweckt
- 3. Allgemeine Marktumstände und Art der Ware
- IV. Wie kann eine Haftung vermieden werden?
- V. Zusammenfassung
- D. Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Magisterarbeit befasst sich mit der Verletzung inländischer Patente bei länderübergreifenden Sachverhalten. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anwendung des Territorialitätsprinzips im deutschen Patentrecht. Die Arbeit untersucht verschiedene Konstellationen, in denen Handlungen im Ausland zu einer Verletzung von deutschen Patenten führen können, und beleuchtet die Haftung von Beteiligten.
- Territorialitätsprinzip im deutschen Patentrecht
- Verletzungshandlungen mit Inlandsbezug
- Mittäterschaft und Teilnahme an Patentverletzungen
- Haftungsgrundsätze und Kenntnis der entscheidenden Kriterien
- Vermeidung von Haftung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Patentverletzung bei länderübergreifenden Sachverhalten ein. Sie erläutert den Hintergrund, das Territorialitätsprinzip und die Bedeutung der Benutzungshandlungen mit Inlandsbezug.
Das Kapitel "Benutzungshandlungen mit Inlandsbezug" befasst sich mit verschiedenen Handlungskonstellationen, die zu einer Patentverletzung führen können, obwohl die Handlungen im Ausland stattfinden. Es werden die Herstellung, der grenzüberschreitende Warenverkehr, das Anbieten und die Verletzung nur eines Anspruchsmerkmals im Inland bei Verfahrenspatenten analysiert.
Das Kapitel "Mittäterschaft und Teilnahme an inländischer Patentverletzung" untersucht die Haftung von Personen, die an einer Patentverletzung beteiligt sind, ohne selbst die verletzende Handlung im Inland vorzunehmen. Es werden die Haftungsgrundsätze, die Kenntnis der entscheidenden Kriterien und Einzelfälle beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Verletzung inländischer Patente, das Territorialitätsprinzip, Benutzungshandlungen mit Inlandsbezug, grenzüberschreitender Warenverkehr, Mittäterschaft, Teilnahme, Haftungsgrundsätze, Kenntnis der entscheidenden Kriterien, Vermeidung von Haftung und Einzelfälle. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anwendung des deutschen Patentrechts bei länderübergreifenden Sachverhalten.
- Citar trabajo
- Nikolas Smirra (Autor), 2008, Die Verletzung inländischer Patente bei länderübergreifenden Sachverhalten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/132149