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Europäisches Antidiskriminierungsrecht und die Umsetzung in Nationales Recht

Deutschland und Polen im Vergleich

Titre: Europäisches Antidiskriminierungsrecht und die Umsetzung in Nationales Recht

Dossier / Travail , 2009 , 23 Pages , Note: 1,7

Autor:in: LL.B. Anita Rückert (Auteur)

Politique - Sujet: Union européenne
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Die Europäische Union ist zuallererst eine Wertegemeinschaft, in der die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung zu den Werten gehören, denen „größte Wertschätzung entgegengebracht wird. Das Grundprinzip - und somit auch die Tätigkeitsbereiche - der Gemeinschaft ist, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern (Art. 3 Abs. 2 EG). Da Werte das Rechtssystem prägen, gibt es eine Reihe von Diskriminierungsverboten im Europäischen Recht.
Bereits Mitte der achtziger Jahre war der Kampf gegen Diskriminierung, insbesondere die Bekämpfung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Thema auf europäischer Ebene. Die Gemeinschaft hatte jedoch lediglich Kompetenzen in Form von Erklärungen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Daher wurden, insbesondere vom Parlament, bindende Maßnahmen gefordert. Mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 wurde dann Art. 13 EGV ins europäische Primärrecht eingefügt, der den gemeinsamen Willen ausdrückt, Diskriminierungen aufgrund anderer Faktoren (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung) zu bekämpfen, also nicht nur Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Somit gab es erstmals die Möglichkeit ohne Bindung an Vorgaben auf europäischer Ebene Rechtsvorschriften (Verordnungen und Richtlinien) mit dem Ziel der Bekämpfung von Diskriminierung wegen Be-hinderung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu erlassen. Die Anti-Diskriminierungsrichtlinien, welche als Grundlage für die Diskriminierungsverbote im nationalen Recht in einzelnen europäischen Staaten dienen und auf die im Folgenden näher eingegangen wird, wurden auf Grundlage des Art. 13 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft (EG) erlassen.
Diese Thematik ist äußerst umfangreich und daher soll im Folgenden lediglich ein Überblick anhand der Staaten Deutschland und Polen gegeben werden, inwieweit die vier Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden. Dazu werden Vorab die elementaren Inhalte der einzelnen Richtlinien aufgeführt um dann den Stand einiger wesentlicher Kriterien bezüglich der Umsetzung als auch der noch vorhandenen Defizite aufzugreifen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Richtlinien

2.1. RL 2000/43/EG - Antirassismusrichtlinie

2.2. RL 2000/78/EG – Rahmenrichtlinie Beschäftigung und Beruf

2.3. RL 2002/73/EG – „Gender-Richtlinie“

2.4. RL 2004/113/EG – Gleichbehandlung Geschlecht bei Gütern und Dienstleistungen

3. Die Umsetzung in nationales Recht

3.1. Umsetzung in Deutschland

3.2. Umsetzung in Polen

4. Defizite bei der Umsetzung

4.1. Defizite in Deutschland

4.2. Defizite in Polen

5. Fazit

6. Anlagen

6.1. Anlage 1

6.2. Anlage 2

6.3. Anlage 3

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht den Implementierungsstand der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland und Polen. Das primäre Ziel ist es, den Grad der Umsetzung in nationales Recht zu analysieren, bestehende rechtliche Defizite aufzuzeigen und einen Vergleich zwischen beiden Ländern im Kontext von Gender Policy und Völkerrecht zu ziehen.

  • Analyse der zentralen europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien.
  • Vergleichende Untersuchung der gesetzlichen Umsetzung in Deutschland und Polen.
  • Identifikation von Defiziten im Schutz der Betroffenen in beiden Rechtsordnungen.
  • Betrachtung von Gleichstellungseinrichtungen und zivilrechtlichen Aspekten.
  • Diskussion der Bedeutung von Werten und gesellschaftlichem Wandel für den Diskriminierungsschutz.

Auszug aus dem Buch

Schutz der Betroffenen

Erstmals ist nun eine Doppeldiskriminierung, z. B. wegen des Geschlechts und anderer Merkmale, rechtlich fassbar. Eine Verbesserung ergibt sich auch durch die neue Legaldefinition von Diskriminierung und sexuelle Belästigung. Des Weiteren sind positive Maßnahmen nach § 5 AGG nun ausdrücklich gestattet.

Beweislast

In § 22 AGG wurde eine Beweislasterleichterung aufgenommen. Dies bedeutet, sofern ein/e Diskriminierte/r Indizien beweist, die eine Benachteiligung vermuten lassen, trägt die Gegenpartei die Beweislast.

Rechte der Beschäftigten / Entschädigungsmodalitäten

Beschäftigte i. S. d. § 6 AGG haben nach § 13 AGG ein Beschwerderecht bei der zuständigen Stelle im Betrieb/Unternehmen. Ebenso steht ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG zu, wenn der Arbeitgeber keine Maßnahmen zur Unterbindung einer (sexuellen) Belästigung ergreift. Weiterhin wird ihnen ein Schadensersatzanspruch bzw. Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG zugesprochen. Bezüglich der Höhe des finanziellen oder materiellen Schadenersatzes gibt es keine Grenzen, zudem können Schadensersatzleistungen bei Mehrfachdiskriminierung höher ausfallen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der Europäischen Union als Wertegemeinschaft ein und erläutert die Genese der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien auf Grundlage des Art. 13 EGV.

2. Die Richtlinien: Das Kapitel stellt die vier wesentlichen Antidiskriminierungsrichtlinien vor, die einen gemeinsamen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf sowie bei Gütern und Dienstleistungen bilden.

3. Die Umsetzung in nationales Recht: Hier wird die Implementierung der Richtlinien in Deutschland durch das AGG und in Polen durch das geänderte Arbeitsgesetzbuch gegenübergestellt, ergänzt um aktuelle Umfragedaten zur Wahrnehmung.

4. Defizite bei der Umsetzung: Dieses Kapitel identifiziert kritische Lücken und Rückschritte in der nationalen Gesetzgebung beider Länder, insbesondere hinsichtlich des Schutzes Betroffener und der Beweislastregeln.

5. Fazit: Das Fazit resümiert die Verbesserungen durch den europäischen Einfluss, kritisiert jedoch die unzureichende Praxisumsetzung und fordert einen tiefergehenden gesellschaftlichen Wertewandel.

6. Anlagen: Die Anlagen enthalten schematische Darstellungen der Diskriminierungsverbote sowie statistische Grafiken zur europaweiten Wahrnehmung von Diskriminierung.

Schlüsselwörter

Antidiskriminierungsrecht, Europäische Union, Deutschland, Polen, Gleichbehandlung, AGG, Arbeitsgesetzbuch, Richtlinien, Diskriminierungsschutz, Beweislastumkehr, Geschlechtergerechtigkeit, Rechtsschutz, Beschäftigung, Beruf, Gender Policy.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Umsetzung von EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht und vergleicht dabei die Situation in Deutschland und Polen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der rechtliche Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, im Zivilrecht, die Rolle von Gleichstellungseinrichtungen sowie Beweislastfragen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, den Stand der nationalen Umsetzung der Richtlinien zu bewerten und bestehende Defizite bei der praktischen Anwendung in Deutschland und Polen aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Autorin nutzt eine rechtsvergleichende Methode, um Gesetze und die Umsetzungspraxis beider Länder anhand der europäischen Richtlinienvorgaben zu analysieren.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen Rahmenbedingungen (AGG vs. Arbeitsgesetzbuch), den Schutz Betroffener, Beweislastregelungen und die Rolle von Gleichstellungsstellen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Antidiskriminierungsrecht, Gleichbehandlung, Beschäftigung, Deutschland, Polen und die EU-Richtlinien.

Warum wird im Fazit ein "Wertewandel" gefordert?

Die Autorin argumentiert, dass Gesetze allein nicht ausreichen, um Diskriminierung effektiv zu bekämpfen, sondern eine tolerante gesellschaftliche Grundeinstellung notwendig ist.

Was sind spezifische Kritikpunkte an der Umsetzung in Deutschland?

Kritisiert wird unter anderem die teilweise Absenkung des Schutzniveaus im Vergleich zum vorherigen BGB-Schutz und die mangelnde Klagebefugnis von Antidiskriminierungsverbänden.

Wie unterscheidet sich die Situation in Polen?

Polen weist Defizite bei der Umsetzung von Richtlinien außerhalb des Beschäftigungsbereichs auf und verzeichnete Rückschritte, etwa bei der Abschaffung spezifischer Gleichstellungsbeauftragter.

Welche Rolle spielt die Beweislast bei Diskriminierungsklagen?

Die Arbeit betont, dass eine Beweislastumkehr oder -erleichterung essenziell ist, damit Diskriminierte ihre Rechte überhaupt erfolgreich gegen Arbeitgeber durchsetzen können.

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Résumé des informations

Titre
Europäisches Antidiskriminierungsrecht und die Umsetzung in Nationales Recht
Sous-titre
Deutschland und Polen im Vergleich
Université
University of Hamburg
Cours
Gender Policy in EU und Völkerrecht
Note
1,7
Auteur
LL.B. Anita Rückert (Auteur)
Année de publication
2009
Pages
23
N° de catalogue
V133222
ISBN (ebook)
9783640397655
ISBN (Livre)
9783640398058
Langue
allemand
mots-clé
Europäisches Antidiskriminierungsrecht Umsetzung Nationales Recht Deutschland Polen Vergleich
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
LL.B. Anita Rückert (Auteur), 2009, Europäisches Antidiskriminierungsrecht und die Umsetzung in Nationales Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133222
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Extrait de  23  pages
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