Lerngeschichte der Kirche hinsichtlich der Menschenrechte – Historische Entwicklungen


Trabajo Escrito, 2009

23 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Vorgeschichte
2.1 Antike Philosophie
2.2 Christlich - jüdische Wurzeln
2.3 Mittelalter
2.4 Gesellschaftliche Veränderungen

3 Neuzeit
3.1 Quod Aliquantum
3.2 Mirari Vos
3.3 Immortale Dei
3.4 Rerum Novarum
3.5 Quadragesimo Anno
3.6 Mit brennender Sorge
3.7 Divini redemptoris
3.8 Pacem in Terris
3.9 Dignitas Humanae

4 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Jeder Staat hat die vorderste Pflicht, seine eigene Bevölkerung vor schweren und anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte zu schützen."[1]

Angesichts des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bekräftigte Papst Benedikt XVI. die Gültigkeit der Menschenrechte, die uneingeschränkt für alle Menschen gelten. Er fordert diese Rechte für alle Völker ein. Jegliche Gleichgültigkeit gegenüber Staaten, die diesen Schutz nicht garantieren können, sei zu vermeiden. So fordert Benedikt der XVI. ein Interventionsrecht der internationalen Gemeinschaft, um für die Menschenrechte einzutreten.

„Jede Demokratie braucht kontrollierbare Regierungen, eine unabhängige Justiz und eine freie Presse“.[2] Die Katholische Kirche zeigt sich als Anwältin der Menschenrechte, als politisches Vorbild.

Für diese Hausarbeit tut sich die Frage auf, wie sich die Position der Katholischen Kirche hinsichtlich der Menschenrechte entwickeln konnte. Hierbei wird auch Bezug auf die historischen Hintergründe genommen.

2 Vorgeschichte

2.1 Antike Philosophie

Die Wurzeln der Menschenrechte reichen bis in die Antike zurück. Der Begriff der Menschenrechte ist in dieser Epoche unbekannt. Dennoch sind bereits erste Ansätze zu entdecken, die auf die politische und philosophische Entwicklung Griechenlands, insbesondere Athens, zurückzuführen sind.

Hier ist die stoische Philosophie hervorzuheben. Sie begünstigte die politische Machtentfaltung des heidnischen Stadtstaates Athen, der sich gegenüber dem Königreich Makedonien behaupten musste.

Diese neue Weltanschauung wurde in der gleichnamigen philosophischen Schule, in der Stoa, gefördert und entwickelt. In Abgrenzung zur Lehre der parallel entstandenen zweiten philosophischen Schule der Epikureer erarbeiteten die Stoiker sich das Naturrecht, lex naturalis, welches von der göttlichen Vernunft kreiert sei. Diese Annahme beruht auf Elementen in der Physik / Kosmologie, Logik und Ethik, den drei Bereichen der stoischen Philosophie. Die göttliche Vernunft, Logos, beseelt den Stoff, Hyle, und besetzt damit den Kosmos. Die stoische Lehre ist also materialistisch wie pantheistisch, erstreckt sich selbst in der Bedeutung von Sprache (Logos). Die Vernunft ist allgegenwärtig und universell, kosmospolitisch. Das stoische Prinzip bindet alle Menschen ein und bekleidet den Menschen mit unveräußerlichen Rechten wie das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf persönliche Freiheit. Als lex aeterna schützt das Naturrecht das Individuum unbegrenzt und würdigt seine Existenz. Die stoische Lehre erkennt die Verwandtschaft aller Menschen miteinander und formuliert die Gleichheit untereinander.

Jedoch stellt die Wachheit der Lehre die Frage nach der politischen Umsetzbarkeit in den Raum. Es entsteht das Bewusstsein, das Verhältnis zwischen Naturrecht und positivem Recht zu bestimmen. Im Zuge der Eroberungen des makedonischen Königs, Alexander der Große, weitete sich das stoische Denken in seinem geschaffenen Weltreich aus. Durch den zweiten Makedonisch-Römischen Krieg wurde Makedonien vernichtend geschlagen und Rom Protektoratsmacht Griechenlands. Die stoischen Lehren blühten seither auch im römischen Imperium auf. Cicero beschäftigte sich eingehend mit dem Verhältnis zwischen Naturrecht und positivem Recht und bezeichnete das lex naturalis als das wahre Gesetz. Römischen Stoikern wie Seneca gelang es, die Politik mit der Philosophie zu verbinden. Für sie gab es keine sozialen Gegensätze zwischen Kaiser- und Sklaventum.

In der heutigen Forschung vertreten Wissenschaftler wie Oestreich die Unvereinbarkeit von Politik und Philosophie in der Antike, „Bei allen Äußerungen über die Freiheit und Gleichheit, über die Würde der Menschen und die Achtung vor dem Menschen handelt es sich nicht um Forderungen auf unantastbare Grundrechte für alle Menschen. Selbst die römisch-stoische Lehre von der Gleichheit der Menschen in ihrer individuellen und kosmopolitischen Richtung hat nur das ethisch-gesellschaftliche Denken, nicht die politische und ökonomische Ordnung gestaltet.“[3]

2.2 Christlich - jüdische Wurzeln

Ob die stoische Philosophie nach Eintritt des Christentums als Staatsreligion im Römischen Reich weiterwirkte und ob stoische Elemente in die Auffassung von einer christlichen Lebensführung transplantiert wurden ist nicht eindeutig. Punt schreibt von einem neuen Verständnis des Menschen als unmittelbarer Partner Gottes, nicht mehr als Partizipient an der Gottheit. Der Mensch sei auf Gott hin ausgerichtet, was seine unbedingte, unantastbare Würde begründe.[4]

Während Punt die christliche Lehre von der stoischen abgrenzt, betrachtet Oestreich die biblische Lehre von der Gottesebenbildlichkeit als Adaption an Vorstellungen der Stoa. Dem Menschen als Imago Dei werde königliche Würde zugesprochen (insbesondere hervorgehend aus der Textstelle Gen 1,27), der über die nichtmenschliche Kreatur regiere und in der Schöpfung eine besondere Funktion ausüben solle. Freiheit und Gleichheit sind nach Oestreich die Schlüsselworte, die Selbstliebe und Nächstenliebe ermöglichen. Das christliche Liebesgebot vereinige sich in diesem Sinn mit dem stoischen Prinzip.[5]

Zeugin für die Gleichheit aller Menschen vor Gott als christliches Spezifikum ist die Bibel. Auch aus dem Sühnetod Jesu Christi als Geschenk Gottes an die Menschheit erwächst dieser Gedanke. Er ist für alle gestorben und hat alle erlöst, sodass es keine Unterschiede mehr zwischen Juden und Griechen, Sklaven und Freien, Mann und Weib gibt (vgl. Gal 3,27). Das Fundament der Lehre vom freien und sozial gleichgestellten Menschen ergießt sich im Gebot der Feindesliebe.

Zur Frage nach der Übersetzbarkeit der biblischen Forderungen in der Antike gibt es unterschiedliche Ansichten. Oestreich weist auf die revolutionäre Rolle des Christentums hin, dessen altkirchliche Literatur die Sklaverei ablehnte, sie für ungerecht und unvereinbar mit der Schöpfungsordnung und dem Wesen der menschlichen Natur erklärte und ihre Aufhebung empfahl. Gemäß Oestreich rezipiere der Kirchenvater Augustinus die stoische Lehre, polarisiere die Begriffe der lex aeterna und der lex naturalis in der Annahme, das ewige unveränderliche Gesetz der göttlichen Vernunft werde von der von Gott geschaffenen menschlichen Vernunft getrennt. Indem der Mensch von seiner Vernunft Gebrauch macht, entstehe nach Augustinus ein Gesetz, das sich in das Herz einschreibe und ermahne, den anderen nicht zu verletzen.[6]

Punt stellt besonders das neutestamentliche Menschenbild als politisch unwirksam dar. Der Begriff der Freiheit werde von der ethischen auf die religiöse Ebene erhoben, gewinne also in den urchristlichen Gemeinden als Ort des politischen Austritts und der Veränderung an Relevanz. In diesem Kontext versteht Punt einerseits die Forderung Augustinus unter Berufung auf die Erlösung Christi die Sklaven in die Freiheit zu entlassen. Andererseits wurden Geschichte und Gesellschaft unter dem Zeichen der Erbsünde betrachtet. Die Sklaverei entspricht nach Augustinus dem Naturgesetz und der Gerechtigkeit Gottes. Daher sei der Staat gottgewollt und berechtigt, Gehorsam seiner Bürger zu fordern (vgl. Röm 13,1f.). Jedoch begrenze Augustinus die staatliche Macht auf den irdischen Bereich, da Gottes Herrschaft gegenüber der weltlichen privilegiert werde. Die himmlische Ordnung werde durch die staatliche in hierarischer Weise abgebildet.[7]

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in dieser Phase die biblische Idee politisch nicht realisiert wurde. Aufgrund des defizitären politisch gesellschaftlichen Bewusstseins umfassen die anknüpfenden Überlegungen Augustinus subjektive Rechte des einzelnen Menschen. Diese werden theologisch begründet und im Mittelalter von dem bedeutenden Kirchenlehrer Thomas von Aquin weiterverarbeitet.

2.3 Mittelalter

Thomas von Aquin rezipiert das stoische Naturrecht und schöpft seine Lehre vom lex naturalis und ius naturale. Thomas kennt sowohl individuelle Rechte als auch soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit, auf Eigentum, auf ein gerechtes Gerichtsverfahren und das Recht auf demokratische Beteiligung.

Diese Rechte sind eingebettet im bonum commune, sodass das Wohl des einzelnen auf das Gemeinwohl angeordnet sein muss. Jeder Bürger hat das Recht auf Frieden und das Recht auf die innere Ordnung eines Staates. Da das Individuum gegenüber dem Staat eine übergeordnete Position einnimmt und somit für sich wertvoll ist, wird auch Sklaven diese Würde zuteil. Der Mensch ist ein Teil des Staates und trägt zu seinem Profil bei. Daraus entsteht das Verhältnis zwischen der individuellen und der sozialen Norm.[8]

Das Individuum ist für Thomas vorrangig; es trägt drei fundamentale Grundstrebekräfte in sich. Thomas nennt sie Selbsterhaltung, Arterhaltung und das Leben nach dem Geiste. Oberste Instanz für das menschliche Handeln ist das Gewissen, das den Menschen befähigt, sich in der heiligen allumfassenden von Gott festgelegten Ordnung des Mittelalters einzufügen. Der Mensch grenzt sich dabei als niedrigste Stufe der Engel ab. Er lebt im diesseitigen Mikrokosmos in einer abgeschlossenen Gesellschaftsstruktur, die vom Makrokosmos umspannt wird, von Jesus Christus umschlossen. Staat und Kirche sind jedoch für Thomas zwei eigenständige Organe, die über ihre Machtbereiche verfügen, in der Einheit des orbis christianus korrelieren.

Abgesehen von diesen theologisch fundierten ganzheitlichen Überlegungen wurden unter der Ausrichtung auf das Jenseits und in der Hoffnung auf das Heil Frömmigkeit und Unterwerfung von einem religiösen Lebensgefühl getragen, was die hierarische Gesellschaft stabilisierte, die Staatsreligion legitimierte. Es entwickelte sich der Begriff fidelitas, der die Entscheidung für den Glauben an Gott verkörperte und den Menschen an die Hierarchie band. Die überragende Stellung der Religion ordnete den christlichen Menschen unter, sodass die freie Willens- und Meinungsäußerung gegen die Religion als Ketzerei angeklagt und mit der Exkommunikation bestraft wurde. Das Verhältnis zwischen Christen und Nicht-Christen wie Juden, Heiden oder Häretiker gestaltete sich problematisch, in den meisten Fällen mit privatrechtlichen Konsequenzen.[9]

Die machtvolle Position der Religion äußerte sich nicht nur in der christlichen Lebensführung des Individuums, sondern auch in der Politik: Die Kirche verteidigte in der mittelalterlichen Epoche die christlich-scholastische Philosophie vor dem Hintergrund der Zweigewaltenlehre (sacerdotium et regnum) oder Zwei-Schwerter-Lehre. Ihren Ursprung findet diese Unterscheidung noch in der Antike. Die Lehre wurde zunächst als Einheit verstanden, erlebte in ottonisch-frühsalischer Zeit bis zur Herrschaft Heinrichs III. ihren Glanzpunkt, erfuhr jedoch in den folgenden Jahrhunderten und besonders im Mittelalter durch den Investiturstreit eine Trennung ihrer Herrschaftsbereiche. Regnum bezeichnet die weltliche christliche legitimierte Gewalt eines Königs oder Kaisers, während der Begriff sacerdotium den geistlichen Machtbereich unter dem Primat des Papstes beschreibt.

Auch dieses Denken erweckt den Eindruck, dass das Individuum sich durch die Gesellschaft definiert. Punt urteilt, „[D]er Einzelne [wurde] im Mittelalter nicht durch ein subjektiv anwendbares, in der menschlichen Natur gegründetes Recht geschützt, vielmehr entsprang seine Rechtssicherheit sowohl in der Bindung des Herrschers an die religiös gegründete Gerechtigkeit, wie auch in der korporativen Integrierung in Gruppen und Gemeinschaften [...].“[10]

[...]


[1] Benedikt XVI., http://www.br-online.de/aktuell/papst-benedikt-papst-benedikt-xvi-ID1208764299913.xml, letzter Zugriff am 21.04.2009.

[2] Benedikt XVI., http://www.dradio.de/nachrichten/200903202000/5, letzter Zugriff am 21.04.2009.

[3] Gerhard Oestreich, Geschichte der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Umriß, Berlin 1978, 18.

[4] Vgl. Jozef Punt, Die Idee der Menschenrechte. Ihre geschichtliche Entwicklung und ihre Rezeption durch die moderne katholische Sozialverkündigung, Paderborn, München, Wien, Zürich, Schöningh 1987, 18.

[5] Gerhard Oestreich, Geschichte der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Umriß, Berlin 1978, 19f.

[6] Gerhard Oestreich, Geschichte der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Umriß, Berlin 1978, 20f.

[7] Vgl. Jozef Punt, Die Idee der Menschenrechte. Ihre geschichtliche Entwicklung und ihre Rezeption durch die moderne katholische Sozialverkündigung, Paderborn, München, Wien, Zürich, Schöningh 1987, 22f.

[8] Näheres bei Gertraud Putz, Christentum und Menschenrechte, Innsbruck, Wien 1991, 52f.

[9] Jozef Punt, Die Idee der Menschenrechte. Ihre geschichtliche Entwicklung und ihre Rezeption durch die moderne katholische Sozialverkündigung, Paderborn, München, Wien, Zürich, Schöningh 1987, 29.

[10] Jozef Punt, Die Idee der Menschenrechte. Ihre geschichtliche Entwicklung und ihre Rezeption durch die moderne katholische Sozialverkündigung, Paderborn, München, Wien, Zürich, Schöningh 1987, 37.

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Lerngeschichte der Kirche hinsichtlich der Menschenrechte – Historische Entwicklungen
Universidad
University of Osnabrück  (Katholische Theologie)
Curso
Kirche - Anwältin der Menschenrechte
Calificación
1,3
Autor
Año
2009
Páginas
23
No. de catálogo
V140483
ISBN (Ebook)
9783640478361
ISBN (Libro)
9783640478095
Tamaño de fichero
463 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Menschenrechte, Katholische Kirche
Citar trabajo
Christine Meiners (Autor), 2009, Lerngeschichte der Kirche hinsichtlich der Menschenrechte – Historische Entwicklungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140483

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