„Jeder Staat hat die vorderste Pflicht, seine eigene Bevölkerung vor schweren und anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte zu schützen." Angesichts des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bekräftigte Papst Benedikt XVI. die Gültigkeit der Menschenrechte, die uneingeschränkt für alle Menschen gelten. Er fordert diese Rechte für alle Völker ein. Jegliche Gleichgültigkeit gegenüber Staaten, die diesen Schutz nicht garantieren können, sei zu vermeiden. So fordert Benedikt der XVI. ein Interventionsrecht der internationalen Gemeinschaft, um für die Menschenrechte einzutreten.
„Jede Demokratie braucht kontrollierbare Regierungen, eine unabhängige Justiz und eine freie Presse“. Die Katholische Kirche zeigt sich als Anwältin der Menschenrechte, als politisches Vorbild.
Für diese Hausarbeit tut sich die Frage auf, wie sich die Position der Katholischen Kirche hinsichtlich der Menschenrechte entwickeln konnte. Hierbei wird auch Bezug auf die historischen Hintergründe genommen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Vorgeschichte
2.1 Antike Philosophie
2.2 Christlich - jüdische Wurzeln
2.3 Mittelalter
2.4 Gesellschaftliche Veränderungen
3 Neuzeit
3.1 Quod Aliquantum
3.2 Mirari Vos
3.3 Immortale Dei
3.4 Rerum Novarum
3.5 Quadragesimo Anno
3.6 Mit brennender Sorge
3.7 Divini redemptoris
3.8 Pacem in Terris
3.9 Dignitas Humanae
4 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die Wandlung der Position der Katholischen Kirche gegenüber den Menschenrechten. Es wird analysiert, wie die Kirche von einer anfänglich ablehnenden Haltung zu einer expliziten Anwältin für Menschenwürde und individuelle Rechte gelangen konnte, wobei die Einbettung in gesellschaftliche und politische Kontexte sowie theologische Begründungen im Vordergrund stehen.
- Stoische und christlich-jüdische Wurzeln des Menschenbildes
- Die Auseinandersetzung mit der Moderne und dem liberalen Staat
- Soziale Gerechtigkeit und das Subsidiaritätsprinzip in der Soziallehre
- Die Rolle der Kirche im Widerstand gegen totalitäre Systeme
- Die Universalität der Menschenrechte im Lichte der kirchlichen Tradition
Auszug aus dem Buch
2.1 Antike Philosophie
Die Wurzeln der Menschenrechte reichen bis in die Antike zurück. Der Begriff der Menschenrechte ist in dieser Epoche unbekannt. Dennoch sind bereits erste Ansätze zu entdecken, die auf die politische und philosophische Entwicklung Griechenlands, insbesondere Athens, zurückzuführen sind.
Hier ist die stoische Philosophie hervorzuheben. Sie begünstigte die politische Machtentfaltung des heidnischen Stadtstaates Athen, der sich gegenüber dem Königreich Makedonien behaupten musste.
Diese neue Weltanschauung wurde in der gleichnamigen philosophischen Schule, in der Stoa, gefördert und entwickelt. In Abgrenzung zur Lehre der parallel entstandenen zweiten philosophischen Schule der Epikureer erarbeiteten die Stoiker sich das Naturrecht, lex naturalis, welches von der göttlichen Vernunft kreiert sei. Diese Annahme beruht auf Elementen in der Physik / Kosmologie, Logik und Ethik, den drei Bereichen der stoischen Philosophie. Die göttliche Vernunft, Logos, beseelt den Stoff, Hyle, und besetzt damit den Kosmos. Die stoische Lehre ist also materialistisch wie pantheistisch, erstreckt sich selbst in der Bedeutung von Sprache (Logos). Die Vernunft ist allgegenwärtig und universell, kosmospolitisch. Das stoische Prinzip bindet alle Menschen ein und bekleidet den Menschen mit unveräußerlichen Rechten wie das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf persönliche Freiheit. Als lex aeterna schützt das Naturrecht das Individuum unbegrenzt und würdigt seine Existenz. Die stoische Lehre erkennt die Verwandtschaft aller Menschen miteinander und formuliert die Gleichheit untereinander.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den aktuellen Stand der Kirche als Anwältin der Menschenrechte und stellt die Forschungsfrage nach der historischen Entwicklung dieser Position.
2 Vorgeschichte: Dieses Kapitel zeichnet die philosophischen und theologischen Ursprünge des Menschenbildes von der Antike bis zum Mittelalter nach.
3 Neuzeit: Der Hauptteil analysiert die Reaktionen der Kirche auf gesellschaftliche Umbrüche und totalitäre Ideologien durch zentrale Enzykliken von Pius VI. bis Johannes XXIII.
4 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung bündelt die Erkenntnisse über die Phasen der kirchlichen Haltung zu den Menschenrechten und betont ihre Rolle als moralisches Vorbild.
Schlüsselwörter
Katholische Kirche, Menschenrechte, Menschenwürde, Soziallehre, Naturrecht, Enzykliken, Freiheit, Gerechtigkeit, Subsidiaritätsprinzip, Antike Philosophie, Totalitarismus, Religionsfreiheit, Sittlichkeitswesen, Christliche Ethik, Historische Entwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Wandlung der katholischen Position gegenüber den Menschenrechten über verschiedene historische Epochen hinweg.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die philosophischen Wurzeln des Menschenbildes, die Entwicklung der Soziallehre und der politische Einfluss kirchlicher lehramtlicher Dokumente.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, nachzuvollziehen, wie sich die Kirche im Laufe der Geschichte zu einer Anwältin für unveräußerliche Menschenrechte entwickeln konnte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine historische Analyse von Quellentexten und lehramtlichen Schreiben in ihrem jeweiligen historischen Kontext.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert spezifische Enzykliken wie „Quod Aliquantum“, „Rerum Novarum“, „Mit brennender Sorge“ und „Pacem in Terris“.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Menschenwürde, Katholische Soziallehre, Naturrecht und der Wandel von der Ablehnung zur Identifizierung mit den Menschenrechten prägen die Arbeit.
Warum spielt das „Subsidiaritätsprinzip“ eine wichtige Rolle?
Es dient in der katholischen Soziallehre als Instrument, um die Würde des Individuums zu schützen und die Zuständigkeiten zwischen Staat und Gemeinschaft zu regeln.
Wie unterscheidet die Kirche zwischen „göttlichem Recht“ und „staatlicher Gewalt“?
Die Arbeit verdeutlicht den Prozess, in dem die Kirche die Bindung staatlicher Legitimität an universale, vorstaatliche und natürliche Rechte des Menschen betont.
Welche Rolle spielt die „Mit brennender Sorge“ für das Selbstverständnis der Kirche?
Diese Enzyklika markiert einen wichtigen Punkt, an dem die Kirche als Beschützerin der Gläubigen gegen totalitäre Übergriffe auftritt.
- Citation du texte
- Christine Meiners (Auteur), 2009, Lerngeschichte der Kirche hinsichtlich der Menschenrechte – Historische Entwicklungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/140483