Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand im Rahmen der deutschen Verfassung. Kernproblem ist dabei das Spannungsverhältnis bezüglich der Interessen privater Wirtschaftsteilnehmer einerseits, als auch andererseits das Interesse der öffentlichen Hand am „Wirtschaftsleben“ teilzunehmen.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
B Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
I Begriff der öffentlichen Hand
II Öffentliche Unternehmen als Handlungsinstrument
1. Verständnis im deutschen Recht
a) Verselbstständigte Einheit
b) Wirtschaftliche Tätigkeit
c) Wesentlicher Einfluss
2. Verständnis im Gemeinschaftsrecht
3. Vergleich der Begriffsverständnisse
III Die wirtschaftliche Betätigung
1. Daseins und Zukunftsvorsorge
2. Vergabe von Aufträgen über Güter und Dienstleistungen
3. Erwerbswirtschaftliche Betätigung
IV Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Betätigung
1. Grundsätzliche Zulässigkeit wirtschaftlicher Tätigkeit
2. Legitimation innerhalb der Daseinsvorsorge
a) Pro überörtliche Betätigung
b) Kontra überörtliche Betätigung
c) Stellungnahme
3. Legitimation innerhalb der Bedarfsbeschaffung
4. Legitimation rein gewerblicher Betätigung
a) Unmittelbarer Nutzen des öffentlichen Zwecks
b) Mittelbarer Nutzen des öffentlichen Zwecks
c) Stellungnahme
5. Demokratie als Legitimationshindernis
a) Begriff der Demokratie
b) Problematik hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung
aa) Demokratie und nichterwerbswirtschaftliches Handeln
bb) Demokratie und erwerbswirtschaftliches Handeln
c) Lösungsvorschlag hinsichtlich der Problematik
6. Fazit bezüglich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit
V Verfassungsrechtliche Grenzen der Betätigung
1. Grundrechtsfähigkeit der öffentlichen Hand
2. Grundrechte als Verfassungsgrenze
a) Grundrechte und die Daseinsvorsorge
b) Grundrechte und die Bedarfsbeschaffung
c) Grundrechte und die erwerbswirtschaftliche Betätigung
aa) Grundrechtsbindung bei erwerbswirtschaftlichen Handeln
(1) Keine Grundrechtsbindung
(2) Pro Grundrechtsbindung
(3) Stellungnahme
bb) Eröffnung des Schutzbereichs
(1) Eröffnung des Schutzbereichs der Wettbewerbsfreiheit
(2) Schutzbereich der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG
(3) Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit
(4) Schutzbereich des Art. 3 GG
cc) Grundrechtseingriff durch erwerbswirtschaftliches Handeln
(1) Das klassische Eingriffsverständnis
(2) Das moderne Eingriffsverständnis
(3) Stellungnahme
dd) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs
(1) Legitimer Zweck
(2) Geeignetheit
(3) Erforderlichkeit
(4) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
d) Fazit
3. Der Vorbehalt des Gesetzes als Verfassungsgrenze
a) Einschränkung der regelmäßigen Bedürftigkeit
b) Konsequente Erforderlichkeit der Einschränkung
c) Stellungnahme
d) Bedeutung für die Betätigungsformen der öffentlichen Hand
e) Fazit
C Endergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sowie die Grenzen wirtschaftlicher Betätigung durch die öffentliche Hand in Deutschland. Dabei wird analysiert, inwieweit staatliches Handeln in Konkurrenz zu privaten Wirtschaftsteilnehmern stehen darf, welche grundrechtlichen Bindungen hierbei bestehen und inwiefern das Demokratieprinzip sowie der Vorbehalt des Gesetzes als beschränkende Faktoren wirken.
- Grundlagen und Definition der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit in verschiedenen Betätigungsformen (Daseinsvorsorge, Bedarfsbeschaffung, erwerbswirtschaftliches Handeln)
- Die öffentliche Hand als Grundrechtsadressat und die Bedeutung der Grundrechtsbindung bei wirtschaftlichem Handeln
- Eingriffsthematik in die Wettbewerbsfreiheit und Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage (Vorbehalt des Gesetzes)
Auszug aus dem Buch
(3) Stellungnahme
Eine Differenzierung zwischen den einzelnen Erscheinungsformen erscheint wohl eher ungenau und birgt Schwierigkeiten hinsichtlich der Abgrenzung. Ob die öffentliche Hand tätig wird um eine Pflichtaufgabe zu erfüllen oder nur um einen wirtschaftlichen Profit zu erzielen, ergibt im Resultat keinen gravierenden Unterschied. In beiden Fällen wird im Kern die Öffentliche Hand tätig. Dient die Betätigung nicht der unmittelbaren Pflichtaufgabenerfüllung, so tritt sie jedoch immer noch als Akteur auf und bildet somit eine Konkurrenzsituation für die privaten Wirtschaftsteilnehmer. Die Grundrechtsfunktion, die dem privaten Bürger ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat gewährleistet, wird ihm auch bei einer reinen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen müssen, da der Staat sonst die Möglichkeit bekommt sich hinter dieser Tätigkeit zu verstecken. Der Begriff „Flucht ins Privatrecht“ bekäme hier eine genau umgekehrte Bedeutung, da die öffentliche Hand versuchen könnte, sich von den Pflichtaufgaben los zu lösen und damit eine Grundrechtsbindung umgehen könnte. Es erscheint hier daher nicht sinnvoll auf eine Pflichtaufgabenerfüllung abzustellen und zu differenzieren ob diese mittelbar oder unmittelbar gewährleistet werde. Der zweiten Auffassung ist zu folgen, da der Begriff der „vollziehenden Gewalt“ durchaus weiter ist und davon auszugehen ist, dass dies in der Geschichte auch so gewollt war. Eine Trennung der Handlungsmuster führt geradewegs zu unklaren Ergebnissen die keinen Nutzen haben. Der Staat nimmt eine Art Sonderstellung ein wenn er wirtschaftlich tätig wird, gleichwohl bleibt es im Kern immer der Staat der Tätig wird und dieser sollte sich nicht aus seiner Verantwortung ziehen dürfen. Die Grundrechte haben eine konsequente Abwehrfunktion inne, die dem einzelnen Privaten schützen sollen. Um diese Funktion nicht zu unterlaufen ist der zweiten Auffassung zu folgen und im Ergebnis ist die vollziehende Gewalt in jedem Fall an die Grundrechte gebunden, weil sie zumindest im Hintergrund aktiv ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Diese Einleitung skizziert das Spannungsfeld zwischen den Interessen privater Wirtschaftsteilnehmer und dem Wunsch der öffentlichen Hand, am Wirtschaftsleben teilzunehmen, und definiert die Zielsetzung der Arbeit.
B Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand: Dieses Kapitel erläutert den Begriff der öffentlichen Hand, die Formen öffentlicher Unternehmen und die Einteilung der wirtschaftlichen Betätigung in Daseinsvorsorge, Bedarfsbeschaffung und erwerbswirtschaftliche Tätigkeit.
IV Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Betätigung: Hier wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die öffentliche Hand wirtschaftlich tätig sein darf, wobei insbesondere die Legitimation innerhalb der verschiedenen Betätigungsarten und die Rolle des Demokratieprinzips diskutiert werden.
V Verfassungsrechtliche Grenzen der Betätigung: Dieses Kapitel behandelt die verfassungsrechtlichen Schranken, insbesondere die Grundrechtsbindung bei erwerbswirtschaftlichem Handeln sowie die Anwendbarkeit des Vorbehalts des Gesetzes auf staatliche Unternehmen.
C Endergebnis: Das Fazit fasst zusammen, dass die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand innerhalb der Verfassungsgrenzen grundsätzlich zulässig ist, jedoch insbesondere bei erwerbswirtschaftlichem Handeln einer gesetzlichen Grundlage bedarf und der Grundrechtsbindung unterliegt.
Schlüsselwörter
Öffentliche Hand, wirtschaftliche Betätigung, Daseinsvorsorge, Verfassungsrecht, Grundrechte, Wettbewerbsfreiheit, Demokratieprinzip, Vorbehalt des Gesetzes, öffentliche Unternehmen, erwerbswirtschaftliches Handeln, Eingriff, Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftsrecht, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechtsbindung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und den Grenzen wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt des Verhältnisses zu privaten Wettbewerbern.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Publikation behandelt?
Zentrale Themenfelder sind die Definition der öffentlichen Hand, die verfassungsrechtliche Legitimation ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, die Grundrechtsbindung staatlicher Unternehmen sowie die Bedeutung des Vorbehalts des Gesetzes.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit staatlicher Wirtschaftstätigkeit zu bestimmen und die verfassungsrechtlichen Grenzen herauszuarbeiten, insbesondere in Hinblick auf die Konkurrenzsituation zu privaten Unternehmen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor führt eine rechtliche Analyse auf Basis der geltenden Verfassung, einschlägiger Literatur und der Rechtsprechung durch, wobei verschiedene Auffassungen gegenübergestellt und bewertet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit inhaltlich behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Begriffe der öffentlichen Hand und wirtschaftlicher Betätigung, diskutiert die Legitimation innerhalb der Daseinsvorsorge sowie des gewerblichen Handelns und prüft detailliert die Grundrechtsbindung und verfassungsrechtliche Grenzen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Schlüsselwörter sind öffentliche Hand, Verfassungsrecht, Wettbewerbsfreiheit, Grundrechtsbindung, Daseinsvorsorge und Vorbehalt des Gesetzes.
Wie bewertet der Autor die Grundrechtsbindung bei privatrechtlichem Handeln der öffentlichen Hand?
Der Autor argumentiert, dass eine Differenzierung zwischen Handlungsformen zu unklaren Ergebnissen führt und die vollziehende Gewalt in jedem Fall an Grundrechte gebunden sein sollte, um eine Flucht ins Privatrecht zur Umgehung dieser Bindung zu verhindern.
Warum spielt das Demokratieprinzip bei der staatlichen Wirtschaftstätigkeit eine Rolle?
Das Demokratieprinzip dient als möglicher Maßstab zur Legitimation; es entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und der demokratischen Legitimationsbedürftigkeit staatlichen Handelns.
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- Marco Kaiser (Author), 2009, Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Grenzen wirtschaftlicher Betätigung der Öffentlichen Hand, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143913