Die Europäische Gesellschaft


Research Paper (undergraduate), 2007

15 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Begriff und Idee

B. Historische Entwicklung

C. Rechtsquellen und Rechtsetzung
I. Geregelte Materie
1. EU-Recht
2. Deutsches Recht
II. Anwendbares Recht
III. Rechtsnatur, Sitz und Kapital

D. Zugang zur Rechtsform
I. Allgemeine Zugangsbeschränkungen
II. Einzelne Gründungsformen
1. Verschmelzung / Fusion
2. Holding-SE
3. Tochter-SE
4. Umwandlung
5. Sekundärgründung
III. Verfahren der Gründung - Publizität

E. Organisationsverfassung der SE
I. Überblick
II. Leitung und Überwachung
1. Gemeinsame Vorschriften
2. Dualistisches System („Trennungssystem“)
3. Monistisches System („Board-System“)
III. Hauptversammlung

F. Beteiligung der Arbeitnehmer

G. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Begriff und Idee

Bei der Europäischen Gesellschaft (abgekürzt SE, vom lateinischen „societas europaea“) handelt es sich um eine supranationale Rechtsform für gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaften auf europäischem Terrain. In diesem Kontext ist unter einer Gesellschaft eine privatrechtliche Personenvereinigung zu verstehen.1

Angesichts der weltweiten Globalisierung und Harmonisierung der Europäischen Union (EU) wird die Notwendigkeit zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Marktes gesehen.2 Daher soll den europaweit tätigen Unternehmen mit der Gründungsform der SE die Möglichkeit gegeben werden, in der Zukunft mit nur einer Gesellschaft an Stelle einer komplizierten Konzernstruktur zu operieren.3 Bislang war dies ausschließlich über ein weit verzweigtes Netz von Holding- und Tochtergesellschaften möglich, die in den einzelnen Mitgliedstaaten (MS) nach dem dort geltenden Gesellschaftsrecht niedergelassen sind.4 Diese Netzstrukturen belasten die Unternehmen durch zusätzliche Managementebenen mit direkten (Koordinations-) Kosten gravierend und vermindern indirekt die Effizienz.5 Schließlich sollen die Unternehmen von rechtlichen, steuerlichen und psychologischen Schwierig- keiten, die mit der Niederlassung in anderen Staat nun mal vorhanden sind, entlastet werden.6

B. Historische Entwicklung

Die Idee zur Schaffung einer vom nationalen Recht unabhängigen europäischen Gesellschaft entstand bereits Mitte des 20. Jahrhunderts. Der französische Notar Thibièrge trug im Jahre 1959 entsprechende Über- legungen auf dem Kongress des französischen Notariats vor.7 Ein erster Kodifikationsentwurf wurde im Jahre 19708 unter Leitung des Rotterdamer Handelsrechtlers Sanders dem Ministerrat vorgelegt. Er sollte einen Rückgriff auf das nationale Recht des Sitzstaates erübrigen und war sehr umfangreich. Daher scheiterte dieser ebenso wie die völlig überarbeitete Fassung im Jahre 1975.9 Weitere Versuche wurden im August 1989 und im Mai 1991 unternommen,10 die allerdings ebenso unwillkommen waren. Zentrales Hindernis war insbesondere die Mitbestimmung der Arbeitnehmer.11 Schließlich konnte auf der Gipfelkonferenz des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs in Nizza am 20.12.2000 eine politische Einigung erzielt und das längste Gesetzgebungsverfahren der EU abgeschlossen werden.12

C. Rechtsquellen und Rechtsetzung

I. Geregelte Materie

1. EU-Recht

Am 8.10.2001 hat der Europäische Ministerrat die Verordnung Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)13 verabschiedet. Die SE-Verordnung (SE-VO) ist in all ihren Teilen verbindlich und in jedem MS der EU unmittelbar anwendbar, sie verweist allerdings mehrfach auf nationales Recht.14 Die Rechtsform der SE steht den Unternehmen seit dem 8.10.2004 zur Verfügung (Art. 70 SE-VO - alle Artikel ohne Gesetzesbezeichnungen beziehen sich auf die SE-VO).

Gleichzeitig mit der SE-VO wurde die Richtlinie 2001/86/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (SE-RL) verabschiedet.15 Die SE-RL ist für jeden MS hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl und Form der Mittel.16

2. Deutsches Recht

Da die SE-VO zahlreiche Regelungsaufträge und Wahlrechte für den nationalen Gesetzgeber enthält, wurde der Erlass eines Ausführungsgesetzes erforderlich.17 Etwas später als vorgesehen18 wurde am 22.10.2004 das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)19 im Deutschen Bundestag erlassen und trat am 29.12.2004 in Kraft (Art. 9 SEEG).

Es besteht gem. Art. 1 SEEG aus dem Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEAusführungsgesetz - SEAG) und gem. Art. 2 SEEG aus dem Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz - SEGB).

II. Anwendbares Recht

In Bezug auf nicht oder nur teilweise geregelte Rechtsmaterie für die SE, finden gem. Art. 9 Abs. 1 lit. c) die Rechtsvorschriften der MS (bspw. SEEG), das Aktiengesetz (AktG) des Sitzstaates der gegründeten Aktiengesellschaft (AG) und die Bestimmungen der Satzung Anwendung.

III. Rechtsnatur, Sitz und Kapital

Die Rechtsnatur der SE ist in Art. 1 und 4 geregelt.20 Sie ist eine (Handels-) Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) und nach Art. 10 SE-VO in jedem MS wie eine AG zu behandeln, sofern die SE-VO nicht etwas anderes regelt.

Das Grundkapital muss auf Euro lauten und mindestens € 120.000 betragen. Es ist in Aktien zerlegt und jeder Aktionär haftet für Verbindlichkeiten der SEGesellschaft lediglich bis zur Höhe seines gezeichneten Kapitals. Sind jedoch in einem MS höhere Grundkapitalbeträge zur Gründung erforderlich, so muss die SE dieser Verpflichtung nachkommen (Art. 4 Abs. 3).

Der satzungsmäßige Sitz der SE muss in demjenigen MS der Gemeinschaft liegen, in dem sich die Hauptverwaltung (gem. Art. 7) befindet. Differenzierter ist die Sitzverlegung zu betrachten. Es ist aus Art. 7 S. 1 ersichtlich, dass die Verlegung der Haupterwaltung mit diesem Artikel unvereinbar ist. Deshalb hat der Sitzstaat i. S. des Art. 64. Abs. 1 geeignete Maßnahmen zu treffen, um die SE zu verpflichten, innerhalb einer Frist entweder die Hauptverwaltung wieder im Sitzstaat zu errichten oder den Satzungssitz nach Maßgabe des Art. 8 zu verlegen. Kommt die SE dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, hat der MS für ihre Liquidation zu sorgen. Anders verhält es sich bei der Verlegung des Satzungssitzes innerhalb der Gemeinschaft. Hierbei wird nach Maßgabe des Art. 8 Abs. 1 die SE weder aufgelöst noch ist sie zur Neugründung verpflichtet.21

[...]


1 vgl. Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, München 2003.

2 vgl. Kolvenbach, Neue Initiative zur Weiterentwicklung des Europäischen Gesellschaftsrechts? EuZW 1996, S. 229, linke Spalte.

3 vgl. Thoma / Leuering, Die Europäische Aktiengesellschaft - Societas Europaea -, NJW 2002, S. 1450, linke Spalte.

4 vgl. Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, München 2005, stets S. 404 ff, Rn. 4.

5 vgl. Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht - Krise und neue Anläufe, ZIP 1998, S. 100, linke Spalte.

6 Erwägungsgrund 3 der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft

7 vgl. Thibièrge, Le statut des sociétés étrangères, 57ème congrès des notaires de France tenu à Tours 1959, Paris 1959, S. 270 ff, 360 ff .

8 ABl. C 124/1 v. 10.10.1970.

9 Erster geänderter Vorschlag vom 30.4.1975, Dok. Kom. (75) 150 abgedruckt als BT-Drucks. 7/3713.

10 ABl. C 263/41 v. 16.10.1989 und ABl. C 176/1 v. 8.7.1991.

11 vgl. zu alledem Habersack, a.a.O, S. 407 Rn. 1, 2.

12 vgl. Thoma / Leuering, a.a.O, NJW 2002.

13 ABl. L 294/1 v. 10.11.2001.

14 Art. 249 (ex-Art. 189) Abs. 2 EGV; vgl. Teichmann, Die Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft, ZGR 2002, S. 394.

15 ABl. L 294/22 v. 10.11.2001.

16 Art. 249 (ex-Art. 189) Abs. 3 EGV.

17 vgl. Habersack, a.a.O, Rn. 3.

18 Transformation war bis 8.10.2004 vorgesehen; vgl. SE-RL Art. 14 Abs. 1.

19 BGbl. Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 28.12.2004.

20 vgl. Habersack, a.a.O , Rn. 8.

21 vgl. Habersack, a.a.O, S. 404 ff, Rn. 11.

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Die Europäische Gesellschaft
College
University of Applied Sciences Regensburg  (Fachbereich Betriebswirtschaft)
Course
Europäisches Wirtschaftsrecht
Grade
1,3
Author
Year
2007
Pages
15
Catalog Number
V146534
ISBN (eBook)
9783640638352
ISBN (Book)
9783640638390
File size
433 KB
Language
German
Notes
Keywords
Europäische, Gesellschaft
Quote paper
Artur Wieczorek (Author), 2007, Die Europäische Gesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/146534

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die Europäische Gesellschaft



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free