Am 12. Juni 1991 wurde von der Bundesregierung die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen erlassen, diese trat am 28. 08. 1998 in kraft. Inhalt war die Minimierung der Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt, auch wurden in ihr Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen außerhalb des öffentlich-rechtlichen Abfallbeseitigungssystems verpflichtet.
Im Rahmen der hier dargestellten Entscheidung war über die Frage zu entscheiden, welche der hier dargestellen Fallgruppen einschlägig sein kann:1.)Hersteller bedient sich des Systems DSD und nimmt für die darüber hinaus anfallenden Mengen einen anderen regionalen Betreiber hinzu.
2.): Inanspruchnahme DSD und Selbstentsorgerlösung
3.)Fallgruppe: Inanspruchnahme von mit DSD konkurrierenden Systemen und Anschluß in anderen Mitgliedsstaaten an ein das Zeichen „Der Grüne Punkt“ verwendenden System an.
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