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Grenze der Freizügigkeit

EuGH, Urteil v. 28.10.1975, Rs. 36/75, Slg. 1975, 1219 - Roland Rutili / Minister des Inneren

Título: Grenze der Freizügigkeit

Trabajo de Seminario , 2010 , 6 Páginas , Calificación: 1,3

Autor:in: Michael Adt (Autor)

Derecho - Civil / Derecho laboral
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Die Entscheidung Rutili aus dem Jahre 1975 war eine der wesentlichen Entscheidungen in der Geschichte des Art. 39 EGV und ein Meilenstein in der dogmatischen Entwicklung der Arbeitnehmerfreizügigkeit i. S. dieser Norm.
Vorrangig stand hier zur Überprüfung an, ob eine nationale Exekutive die Befugnis besitzt, den Begriff der Öffentlichen Ordnung, wie er sich aus der RL 64/221 ergab, auszulegen. In dieser Entscheidung wurde deutlich, daß den Normen des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Gerichte zur Durchsetzung zu verhelfen ist. Die Überprüfung durch das jeweils befaßte nationale Gericht muß dahingehend angestrengt werden, ob Einzelentscheidungen mit den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zu vereinbaren sind.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

a) Untersuchungsgegenstand

b) rechtliches Umfeld (Rechtsgebiet/ Rechtsgrundsätze)

c) Ansichten des Autors

d) Wie gelangt der Autor zu seinen Ergebnissen?

e) Thesen des Referenten zu den Thesen des Autors

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Ausarbeitung analysiert die rechtlichen Grenzen der Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), speziell im Kontext der Einschränkung durch nationale Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung. Die zentrale Forschungsfrage ist, unter welchen Voraussetzungen nationale Behörden Aufenthaltseinschränkungen gegenüber EU-Ausländern rechtfertigen können, ohne dabei gegen europäisches Gemeinschaftsrecht zu verstoßen.

  • Analyse des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Roland Rutili (Rs. 36/75).
  • Untersuchung des Verhältnisses zwischen nationalem Ermessensspielraum und Gemeinschaftsrecht.
  • Bewertung der Anforderungen an das persönliche Verhalten als Voraussetzung für Einschränkungen.
  • Klärung der territorialen Reichweite von Aufenthaltserlaubnissen innerhalb eines Mitgliedsstaates.
  • Gegenüberstellung der Ansichten des Autors mit kritischen Thesen zur Rechtsanwendung.

Auszug aus dem Buch

b) rechtliches Umfeld (Rechtsgebiet/ Rechtsgrundsätze)

Hier ist die Problemstellung erörtern, unter welchen Prämissen und mit welcher Trag- und Reichweite die sich aus Artikel 39 I EGV ergebende Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch den Artikel 39 III eingeschränkt werden kann.

Vorrangig ist die Betrachtung der Entscheidung darauf gerichtet, ob eine nationale Exekutive die Befugnis besitzt, den Begriff der Öffentlichen Ordnung, wie er sich aus der Richtlinie (RL) 64/221 ergibt, hier Artikel 3 I, anders, d. h. weiter auszulegen, als sich dies aus den Erwägungsgründen zur RL 64/221 ergibt. Damit einhergehend ist auch zu klären, ob die Reichweitenbestimmung und die Auslegung des Begriffs der Öffentlichen Ordnung in der Kompetenz eines jeden Mitgliedsstaates liegt oder ob der jeweilige Mitgliedsstaat solche Einzelmaßnahmen zwingend zu beachten hat, die auf Gemeinschaftsebene erlassen wurden. Hierzu ist Bezug zu nehmen auf die in diesem Bereich zu beachtende VO 1612/68 und auf die RL 68/360. Die VO 1612/68, hier Art. 8 S.1, regelt detailliert die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates und stellt insofern fest, daß die Ausübung gewerkschaftlicher Rechte im Bereich des Mitgliedsstaates gewährt wird.

In Ergänzung hierzu ist die RL 68/360 zu beachten, welche im Art. 6 bestimmt, daß eine gewährte Aufenthaltserlaubnis für das gesamte Hoheitsgebiet des Mitgliedsstaates gelten muß, für den sie erteilt wurde.

Diese beiden stellen Einzelmaßnahmen zur Durchführung des Art. 39 auf Gemeinschaftsebene dar und dienen insofern der rechtssicheren Konkretisierung und Auslegung der Begriffe im Art. 39. Des Weiteren ist es für die unter a) aufgeworfenen Fragestellungen ebenfalls von Relevanz, ob das sich aus Art. 39 III ergebende Verbot der Diskriminierung für im Inland tätige ausländische und aus einem Land im Geltungsbereich des EGV stammende Arbeitnehmer bezogen auf den Begriff der öffentlichen Ordnung andere Wirkung entfalten kann als für inländische Arbeitnehmer. Gleichfalls muß auch entscheidend sein, ob eine abstrakte Gefährdung der öffentlichen Ordnung für die Bejahung von Maßnahmen genügt, oder ob ein tatsächliches Verhalten vorliegen muß.

Zusammenfassung der Kapitel

a) Untersuchungsgegenstand: Dieser Abschnitt definiert die Fragestellung und den historischen Kontext des Rechtsstreits um Roland Rutili, der gegen Aufenthaltsbeschränkungen in französischen Departements klagte.

b) rechtliches Umfeld (Rechtsgebiet/ Rechtsgrundsätze): Hier werden die relevanten Richtlinien und Verordnungen der EWG analysiert, um die Grenzen der nationalen Exekutivgewalt bei der Auslegung der öffentlichen Ordnung aufzuzeigen.

c) Ansichten des Autors: Der Autor vertritt die Auffassung, dass nationale Gerichte die Vereinbarkeit von Einzelentscheidungen mit Gemeinschaftsrecht prüfen müssen, um den Rechtsschutz des Einzelnen zu gewährleisten.

d) Wie gelangt der Autor zu seinen Ergebnissen?: Diese Sektion begründet die geforderte personalisierende Betrachtungsweise, wonach ausschließlich das konkrete Verhalten des Betroffenen für ordnungsrechtliche Maßnahmen ausschlaggebend sein darf.

e) Thesen des Referenten zu den Thesen des Autors: Der Referent kritisiert, dass eine Auslegung der nationalen Behörden entgegen den Gemeinschaftsnormen zu einer unzulässigen Rechtsunsicherheit und einer willkürlichen Erweiterung des Begriffs der öffentlichen Ordnung führt.

Schlüsselwörter

Freizügigkeit, EWG-Vertrag, Artikel 39 EGV, Öffentliche Ordnung, Aufenthaltsbeschränkung, Roland Rutili, Europäischer Gerichtshof, Richtlinie 64/221, Verordnung 1612/68, Diskriminierungsverbot, Gemeinschaftsrecht, Rechtssicherheit, persönliche Verfehlung, Aufenthaltsrecht, Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Tragweite der Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der EU und die Grenzen, die Mitgliedsstaaten durch den Vorbehalt der öffentlichen Ordnung bei der Einschränkung dieser Rechte setzen dürfen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Themenfelder sind das Gemeinschaftsrecht, die Auslegung von EU-Richtlinien im Bereich der Freizügigkeit, der Schutz vor Diskriminierung und die Kontrolle nationaler Ausweisungs- oder Aufenthaltsmaßnahmen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu klären, unter welchen engen Voraussetzungen der Staat in die Freizügigkeit eingreifen darf und warum eine bloße abstrakte Gefährdung hierfür nicht ausreicht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Fallanalyse und Auslegung von europäischen Rechtsnormen, basierend auf dem Präzedenzfall Rutili und den einschlägigen EU-Verordnungen und Richtlinien.

Was ist der Kerninhalt des Hauptteils?

Im Hauptteil werden die Widersprüche zwischen nationaler Exekutivpraxis und dem durch das Gemeinschaftsrecht garantierten Schutzraum für ausländische Arbeitnehmer detailliert untersucht.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Freizügigkeit, öffentliche Ordnung, Diskriminierungsverbot und die Auslegung von Gemeinschaftsrecht geprägt.

Warum wird im Rutili-Fall eine "personalisierende Betrachtungsweise" gefordert?

Weil eine generalisierende Betrachtungsweise zu willkürlichen Einschränkungen führt; die Forderung basiert darauf, dass nur ein konkretes, persönliches Fehlverhalten des Betroffenen eine Maßnahme rechtfertigen kann.

Welche Bedeutung hat die territoriale Reichweite der Aufenthaltserlaubnis?

Laut der Argumentation darf eine Aufenthaltserlaubnis nicht auf Teile eines Hoheitsgebietes beschränkt werden, da dies das Recht auf Freizügigkeit faktisch aushöhlt und eine Rechtsunsicherheit für den betroffenen EU-Bürger schafft.

Was bedeutet das Argument "Auslegung contra legem"?

Der Autor und Referent kritisieren, dass jede Interpretation des Begriffs "öffentliche Ordnung", die über den Text der EU-Richtlinien hinausgeht oder diese ignoriert, einen Rechtsverstoß ("gegen das Gesetz") darstellt.

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Título
Grenze der Freizügigkeit
Subtítulo
EuGH, Urteil v. 28.10.1975, Rs. 36/75, Slg. 1975, 1219 - Roland Rutili / Minister des Inneren
Universidad
University of Applied Sciences Mainz
Curso
Internationales Arbeitsrecht
Calificación
1,3
Autor
Michael Adt (Autor)
Año de publicación
2010
Páginas
6
No. de catálogo
V147715
ISBN (Ebook)
9783640597567
Idioma
Alemán
Etiqueta
Europarecht Internationales Arbeitsrecht nationale Exekutive Öffentliche Ordnung Arbeitnehmerfreizügigkeit
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Michael Adt (Autor), 2010, Grenze der Freizügigkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/147715
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