Ist Koexistenz zwischen dem gentechnikfreien Ackerbau und dem Anbau transgener Pflanzen möglich? Mit welchen Beeinträchtigungen muss die Landwirtschaft ohne Gentechnik rechnen und wie wird sie gesetzlich geschützt? Wer haftet für Schäden?
Inhaltsverzeichnis
- Gentechnikrecht
- Beschreibung möglicher Beeinträchtigungen der gentechnikfreien Landwirtschaft durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
- Regelungen im neuen Gentechnikgesetz (GenTG) und im neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit dem Ziel des Schutzes der gentechnikfreien Landwirtschaft
- Das Haftungssystem der UH-RL 2004/35/EG und einschlägige Vorschriften des nationalen Rechts sowie deren Abweichungen zum Gemeinschaftsrecht
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die möglichen Beeinträchtigungen der gentechnikfreien Landwirtschaft durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen. Sie analysiert die rechtlichen Regelungen im Gentechnikgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz, die zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft beitragen sollen. Darüber hinaus wird das Haftungssystem der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG mit den entsprechenden Vorschriften des nationalen Rechts verglichen.
- Mögliche Beeinträchtigungen der gentechnikfreien Landwirtschaft durch GVO
- Rechtliche Regelungen zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft
- Haftungssystem der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG
- Vergleich mit nationalem Recht
- Abweichungen zum Gemeinschaftsrecht
Zusammenfassung der Kapitel
1. Gentechnikrecht
1.1 Beschreibung möglicher Beeinträchtigungen der gentechnikfreien Landwirtschaft durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
Die Arbeit beleuchtet die Risiken der Agrogentechnik für die gentechnikfreie Landwirtschaft. Es werden verschiedene Gefährdungspotenziale durch die Freisetzung von GVP, wie z. B. Verwilderung, vertikaler und horizontaler Gentransfer, sowie negative Auswirkungen auf die Nahrungskette und das Ökosystem, dargestellt. Es wird argumentiert, dass die langfristigen Folgen der Gentechnik nicht ausreichend abgeschätzt werden können und ein unverantwortliches Risiko für die Verfügbarkeit von Naturressourcen darstellen.
1.2 Regelungen im neuen Gentechnikgesetz (GenTG) und im neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit dem Ziel des Schutzes der gentechnikfreien Landwirtschaft
Dieses Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Regelungen zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Es werden die wichtigsten Aspekte des GenTG und des BNatSchG hinsichtlich der Risikobetrachtung, der Zulassung und des Anbaus von GVO erläutert. Der Fokus liegt auf dem Prinzip der Koexistenz, das den Anbau von gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen nebeneinander ermöglichen soll.
Schlüsselwörter
Gentechnik, gentechnikfreie Landwirtschaft, gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG, Umweltschadensgesetz, Koexistenz, Risikobetrachtung, Zulassung, Anbau, Agrobiodiversität, Vermarktungschancen, Ökologischer Landbau.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Koexistenz in der Landwirtschaft?
Koexistenz bezeichnet den nebeneinander stattfindenden Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) und konventionellen bzw. ökologischen Kulturen, ohne dass es zu gegenseitigen Beeinträchtigungen kommt.
Welche Risiken birgt der Anbau von GVO für die gentechnikfreie Landwirtschaft?
Zu den Risiken gehören der ungewollte Gentransfer durch Pollenflug, die Verwilderung von GVO-Pflanzen und die damit verbundene wirtschaftliche Entwertung gentechnikfreier Ernten.
Wie schützt das Gentechnikgesetz (GenTG) die Landwirte?
Das GenTG enthält Regelungen zur guten fachlichen Praxis und zum Schutz vor Auskreuzungen, um die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher für gentechnikfreie Produkte zu sichern.
Wer haftet bei Schäden durch GVO-Einträge?
Die Haftung für Schäden durch die Beimischung von GVO ist rechtlich komplex. Es gibt spezifische Haftungsregeln im nationalen Recht sowie die EU-Umwelthaftungsrichtlinie, die unter bestimmten Bedingungen greifen.
Welche Rolle spielt das Bundesnaturschutzgesetz beim GVO-Anbau?
Das BNatSchG dient dem Schutz der biologischen Vielfalt und setzt Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass die Freisetzung von GVO keine negativen Auswirkungen auf natürliche Ökosysteme hat.
- Quote paper
- Gundula Klämt (Author), 2009, Beeinträchtigungen und gesetzlicher Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gegenüber gentechnisch veränderten Pflanzen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153321