Doppeltes Deutsches Recht
„Beleidigung von Justizangehörigen“
Richard Albrecht
Der Autor des hier erstveröffentlichten Kurzaufsatzes zum Doppelten Deutschen Recht, Richard Albrecht, ist Bürgerrechter und Sozialwissenschaftler. Im Wissensnetzwerk der GRIN-Community veröffentlichte er bisher zahlreiche rechts- und justizkritische Beiträge. Diese sind auch 2005–2008 in drei Büchern des GRIN Verlags für akademische Texte erschienen:
StaatsRache - Justizkritische Beiträge gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem) (Beiträge zur Rechtskultur: http://www.grin.com/e-book/36391/staatsrache-justizkritische-beitraege-gegen-die-dummheit-im-deutschen)
Bürgerrechte - Staatspflichten - Rechtssprechung – Bürokratie (Beiträge zur JustizKritik 1: http://www.grin.com/e-book/80613/buergerrechte-staatspflichten-rechtssprechung-buerokratie)
Beleidigung – Materialien zur Kritik eines justiziellen Phantomdeliks (Beiträge zur JustizKritik 2: http://www.grin.com/e-book/80615/beleidigung-materialien-zur-kritik-eines-justiziellen-phantomdelikts).
Im hier primarpublizierten Beitrag weist der Autor erstmalig in Form von wissenschaftlicher Analye und Dokumentation systematisch und kritisch nach, daß und wie seit Jahrzehnten innerhalb der deutsche Justiz das - gemessen an Rechts- und Verfassungsgrundsätzen so illegale, weil undefinierte, wie fiktive und insofern „Phantom“-Delikt - „Beleidigung“ manipulativ und repressiv gegen Justizkritiker angewandt wird.
Was Ralf Dahrendorf (1965) so zutreffend wie abstrakt als „zentrale Rolle des Staatsanwalts im deutschen Strafverfahren" erkannte, konkretisiert und illustriert die mikroempirische Fallstudie des Autors am Beispiel einer für den gesamten Justizapparat seit 1977 geschaffenen und seit 1994 bundeseinheitlich geltenden „sonstigen Rechtsvorschrift“: den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBV). Was strafrechtlich bewußt von 1871 bis heute als – im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - verfassungswidrige Leerformel verbleibt, wird in der staatsanwaltschaftlich und berufsrichterlich relevanten und massenhaft angewandten „Richtlinie“ justizintern als „Beleidigung von Justizangehörigen“ gefaßt.
Nach Meinung des Autors, der hier an den Rechtswissenschaftler Egon Schneider anschließt, bildet die Bevorrechtung von „Justizangehörigen“ als bevorrechtete Rechtssubjekten die so illegitime wie illegale Praxis eines Doppelten Deutschen Rechts.
Doppeltes Deutsches Recht
„Beleidigung von Justizangehörigen“
Richard Albrecht
„Der Ort, den eine Epoche im Geschichtsprozeß einnimmt, ist aus der Analyse ihrer unscheinbaren Oberflächenäußerungen schlagender zu bestimmen als aus den Urteilen der Epoche über sich selbst.“ (Siegfried Kracauer, Das Ornament der Masse [1927]; wieder veröffentlicht in: Das Ornament der Masse. Essays. Nachwort Karsten Witte. Frankfurt/Main 1977: 50)
Anstatt einer Zusammenfassung und eines Ausblicks
Der Autor des hier erstveröffentlichten Kurzaufsatzes zum Doppelten Deutschen Recht, Richard Albrecht, ist Bürgerrechter und Sozialwissenschaftler. Im Wissensnetzwerk der GRIN-Community veröffentlichte er bisher zahlreiche rechts- und justizkritische Beiträge. Diese sind auch 2005–2008 in drei Büchern des GRIN Verlags für akademische Texte erschienen:
StaatsRache - Justizkritische Beiträge gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem) (Beiträge zur Rechtskultur: http://www.grin.com/e-book/36391/staatsrache-justizkritische-beitraege-gegen-die-dummheit-im-deutschen)
Bürgerrechte - Staatspflichten - Rechtssprechung – Bürokratie (Beiträge zur JustizKritik 1: http://www.grin.com/e-book/80613/buergerrechte-staatspflichten-rechtssprechung-buerokratie)
Beleidigung – Materialien zur Kritik eines justiziellen Phantomdeliks (Beiträge zur JustizKritik 2: http://www.grin.com/e-book/80615/beleidigung-materialien-zur-kritik-eines-justiziellen-phantomdelikts).
Der hier primarpublizierten Beitrag besteht aus zwei Textteilen: Erstens einer Analyse des Autors und zweitens seiner eigenen „Fall“-Dokumentation (2004/05). Der Autor weist erstmalig in Form von wissenschaftlicher Analye und Dokumentation systematisch und kritisch nach, daß und wie seit Jahrzehnten innerhalb der deutsche Justiz das - gemessen an Rechts- und Verfassungsgrundsätzen so illegale, weil undefinierte, wie fiktive und insofern „Phantom“-Delikt - „Beleidigung“ manipulativ und repressiv gegen Justizkritiker angewandt wird.
Was Ralf Dahrendorf (1965) so zutreffend wie abstrakt als „zentrale Rolle des Staatsanwalts im deutschen Strafverfahren" erkannte, konkretisiert und illustriert die mikroempirische Fallstudie des Autors am Beispiel einer für den gesamten Justizapparat seit 1977 geschaffenen und seit 1994 bundeseinheitlich geltenden „sonstigen Rechtsvorschrift“: den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBV). Was strafrechtlich bewußt von 1871 bis heute als – im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - verfassungswidrige Leerformel verbleibt, wird in der staatsanwaltschaftlich und berufsrichterlich relevanten und massenhaft angewandten „Richtlinie“ justizintern als „ Beleidigung von Justizangehörigen “ gefaßt.
Die bis heute alltäglich praktizierte und insofern handlungsmächtige Anklage und Verurteilung von Menschen wegen des Phantomdelikts „Beleidigung“ durch die beiden justiziellen Leitinstitutionen „Richter“ und „Staatsanwalt“ veranschaulichen nach Meinung des Autors erstens die illegale Praxis eines Doppelten Deutschen Rechts mit der Bevorrechtung von „Justizangehörigen“ als privilegierten Rechtssubjekten. Dies ist zweitens sowohl verfassungswidrig als auch bürgerverachtend und menschenrechtsfeindlich. Die Praxis des Sonder(un)rechts „Beleidigung von Justizangehörigen“ ist drittens deshalb ein nachhaltiges gesellschaftliches Scandalon, weil es zeigt, daß der erforderliche kulturelle Bruch mit der historischen antidemokratischen Anklage- und Verurteilungspraxis des Kaiserreichs, des „Dritten Reichs“ und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) leider schade bis heute nicht erfolgt ist.
Damit erfährt unterhalb der Ebene großer Politik und Debatte eine (im Sinne Siegfried Kracauers scheinbar unscheinbare) Einzelheit beängstigende Aktualität: Im Jahr des K.P.D.- Verbots (1956) hatte der Große Zivilsenat des obersten (damals west-) deutschen Strafgerichts, des Bundesgerichtshofs (BHG), im Zusammenhang mit der (Wieder-) Beschäftigung von im nationalsozialistischen Faschismus „belasteten“ Staatsdienern, den nach Artikel 131 des Grundgesetzes sogenannten Hunderteinunddreißigern, rechtskräftig entschieden, daß der nationalsozialistische Staat 1933-1945 „im Kern ein Rechtsstaat“ war (BGHZ 13: 265-319).
Problemstellung
Eigene Erfahrungen[1] mit und Veröffentlichungen[2] zu „Beleidigung“ dokumentierten: Immer wenn vom Leitsatz des bürgerlichen Strafrechts (StGB § 1) „Keine Strafe ohne Gesetz“ [ nulla poena sine lege; auch „ nullum crimen sine lege “: Kein Verbrechen ohne Gesetz] ausgegangen wird, ist „Beleidigung“ ein virtuelles oder „Phantomdelikt“. Hier geht es um mehr: Den Nachweis des massenhaft praktizierten doppelten Rechts in Ganzdeutschland oder des doppelten deutschen Rechts immer dann wenn es um „Beleidigung“ und „Justizangehörige“ geht, also angebliche „Beleidigung“ von „Justizangehörigen“ im gegenwärtigen Deutschland.
Dieser justizkritisch-rechtskulturelle Kurzbeitrag bewegt sich unterhalb der ´großen´ Ebene von Rechtsprechung durch Rechtsbeugung[3] und vermachteter „staatsverstärkter“ Kriminalität[4]: Es geht hier ebensowenig um einen speziellen justitiablen Sachverhalt (§ 339: „Rechtsbeugung“) im strafrechtlichen Sinn[5] wie um „Perversionen von Rechtsordnungen“ und „Rechtsperversionen“[6] als Ausdruck einer „doppelten Rechtsordnung“[7]. Hier geht es, entsprechend des in Form eines Kracauer-Leitzitats vorangestellten sozialwissenschaftlichen Ansatzes, um die alltägliche Justizpraxis eines sonder- und/oder standesrechtlichen doppelten Rechts in Deutschland oder/und um das massenhaft praktizierte und nachhaltig wirksame doppelte deutsche Recht im Zusammenhang mit „Beleidigung“ und „Justizangehörige“, genauer: Der angeblichen „Beleidigung von Justizangehörigen“ und en détail auch darum, wie dieses doppelte deutsche Recht unterhalb der Ebenen von Gesetz(en) und Verordnung(en) seit 1977 und zuletzt bundeseinheitlich seit 1994 durch eine bestimmte Richtlinie hergestellt wurde und bis heute (prozeß)produziert wird.
[...]
[1] http://unschuldige.homepage.t-online.de/beleidig.htm; sowie ausführlicher: http://ricalb.files.wordpress.com/2009/07/beleidigungsfarce.pdf (hier 1-3: Verfahrenseröffnung [und] 31-38: Anklageschrift und ihre Kritik
[2] Zum Komplex „Beleidigung“ als „Phantomdelikt“ auch im Zusammenhang mit Praktiken deutschbürgerlicher „StaatsRache“ vgl. etwa: http://www.grin.com/e-book/36391/staatsrache-justizkritische-beitraege-gegen-die-dummheit-im-deutschen (als Buch in erweiterter 2. Auflage 2007);
http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/109310.html; wiederveröffentlicht in der Broschüre (2008): http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/80615.html; aktualisierte englische Version: http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/110710.html; sowie die BVerfG/EGMR-Beschwerden des Autors (2005 [und] 2006): http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/110332.hthttp://www.grin.com/e-book/110332/beleidigung-verfassungsbeschwerdel [und] http://www.grin.com/e-book/110333/menschenrechtsbeschwerde-2006-an-den-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte. - Grundlegend Richard Albrecht, Bürgerrechte und Staatspflichten in Deutschland. Entscheide des deutschen Bundes(verfassungs)gerichts und ihre Konsequenzen [2003]: http://www.hirzel.de/universitas/archiv/buergerrechte.pdf
[3] Günter Spendel, Rechtsbeugung durch Rechtsprechung. Sechs strafrechtliche Studien. Berlin 1984
[4] Wolfgang Naucke, Die strafjuristische Privilegierung staatsverstärkter Kriminalität. Frankfurt/Main 1966
[5] Volker Käswieter, Der Begriff der Rechtsbeugung im deutschen Strafrecht. Aachen 1999
[6] Fritz v. Hippel, Die Perversion von Rechtsordnungen. Tübingen 1955
[7] Egon Schneider, Recht und Gesetz. Die Welt der Juristen. Eine Darstellung juristischer Grundbegriffe und eine Einführung in das juristische Denken für Laien. München 1967, hier besonders 158 ff. - Angemessener freilich wäre der Ausdruck: Rechtsunordnung
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- Dr. Richard Albrecht (Autor:in), 2010, Doppeltes Deutsches Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156798