Grin logo
de en es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Pédagogie - Divers

Das Jugendgerichtsgesetz – Erziehung durch Strafe und Zwang?

Titre: Das Jugendgerichtsgesetz – Erziehung durch Strafe und Zwang?

Dossier / Travail , 2010 , 14 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Sarah Diekow (Auteur)

Pédagogie - Divers
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Entwicklung des JGG
3 Erziehungsgedanke im JGG
4 Jugendstrafrechtliche Sanktionen
4.1 Erziehungsmaßregeln
4.1.1 Weisungen
4.1.1.1 Betreuungsweisung
4.1.1.2 Täter-Oper-Ausgleich
4.1.2 Hilfe zur Erziehung
4.2 Zuchtmittel
4.3 Jugendstrafe
5 Verhältnis von Erziehung zu Strafe und Zwang
5.1 Erziehung und Strafe
5.2 Erziehung und Zwang
6 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis

1 Einleitung
Ein 16-jähriger übt einen Brandanschlag in Zossen aus. Das Verfahren wird eingestellt wegen mangelnder sittlicher Reife und fehlender Einsichtsfähigkeit (vgl. Hasselmann 2010).
Einige Minderjährige werden beschuldigt, in einem Ferienlager mehrere Kinder gequält und sexuell misshandelt zu haben. Obwohl sie die Taten ganz oder zumindest teilweise gestanden haben, wird möglicherweise keine Anklage erhoben, sie müssten dann lediglich mit einem Anti-Aggressions-Training rechnen (vgl. Oswald 2010).
Das Strafrecht für junge Straffällige wurde aus dem allgemeinen Strafrecht herausgelöst. Warum aber unterscheidet man im Strafrecht zwischen Erwachsenen und Jugendlichen? Worin besteht die Notwendigkeit? Welche Sanktionen und Maßnahmen drohen den straffälligen Jugendlichen? Diesen Fragen wird im Folgenden auf den Grund gegangen.
Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist es primär, sich mit dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und den darin enthaltenen pädagogischen Maßnahmen auseinanderzusetzen. Zunächst erfolgt eine chronologische Darstellung der strafrechtlichen Stellung der Kinder und Jugendlichen in den vorherigen Zeitepochen und der im Gegensatz dazu jungen Entwicklung eines eigenständigen JGG. Anschließend wird der Erziehungsgedanke im JGG näher betrachtet. Der Blick richtet sich dann auf die verschiedenen neuen ambulanten und freiheitsentziehenden Maßnahmen. Es wird dabei genauer auf die Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe eingegangen. Schließlich soll die wechselseitige Beziehung zwischen Erziehung und Strafe, sowie das Verhältnis zwischen Erziehung und Zwang aufgezeigt werden. Die Schlussbetrachtung befasst sich noch mal mit der Wirksamkeit der erzieherischen Maßnahmen des JGG.

2 Entwicklung des JGG
Heutzutage ist das Vorhandensein eines separaten Jugendstrafrechts, welches die Besonderheiten der Lebensphase Jugend berücksichtigt, für die Gesellschaft selbstverständlich. Dabei kann die strafrechtliche Unterscheidung zwischen Jugendlichen beziehungsweise Heranwachsenden und Erwachsenen ... (vgl. deMause 1977: 55f).

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entwicklung des JGG

3 Erziehungsgedanke im JGG

4 Jugendstrafrechtliche Sanktionen

4.1 Erziehungsmaßregeln

4.1.1 Weisungen

4.1.1.1 Betreuungsweisung

4.1.1.2 Täter-Oper-Ausgleich

4.1.2 Hilfe zur Erziehung

4.2 Zuchtmittel

4.3 Jugendstrafe

5 Verhältnis von Erziehung zu Strafe und Zwang

5.1 Erziehung und Strafe

5.2 Erziehung und Zwang

6 Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel dieser Arbeit ist die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und den darin verankerten pädagogischen Maßnahmen. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, wie das Gesetz den Spagat zwischen Erziehung und strafrechtlicher Sanktionierung bewältigt und ob erzieherische Einwirkungen unter Zwang tatsächlich zur Resozialisierung beitragen können.

  • Historische Entwicklung des Jugendstrafrechts
  • Stellenwert des Erziehungsgedankens im JGG
  • Kategorisierung der jugendstrafrechtlichen Sanktionen (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe)
  • Analyse des Spannungsfeldes zwischen Erziehung, Strafe und Zwang
  • Kritische Reflexion zur Wirksamkeit erzieherischer Maßnahmen

Auszug aus dem Buch

4.1.1.2 Täter–Opfer–Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 JGG dient zum Ausgleich und der Versöhnung von Tätern und Opfern. Des Weiteren soll eine freiwillige Wiedergutmachung des Schadens in die Wege geleitet werden.

Der TOA kann sowohl von der Jugendgerichtshilfe, als auch von freien Trägern durchgeführt werden. Die Vermittlung läuft über eine neutrale Person, die zunächst das Gespräch mit den einzelnen Parteien sucht und schließlich ein persönliches Treffen anregt. Der Vermittler soll, neben einer moderierenden Funktion, Lösungsvorschläge unterbreiten und eine Eskalation verhindern.

Ein weiteres Ziel des TOA ist die Tataufarbeitung, indem eine direkte Konfrontation mit dem jeweils anderen stattfindet.

Für das Opfer hat die Teilnahme am TOA zu Folge, dass es eine aktive Rolle im Strafverfahren einnimmt und seine Meinungen und Interessen frei äußern kann. Die Tat führt des Öfteren bei den Opfern zu psychischen Belastungen. Im Gespräch können Hass und Angstgefühle langsam abgebaut werden. Durch das Treffen mit dem Täter kann es die Tat unter Umständen besser verarbeiten. Das Opfer hat zumindest die Möglichkeit, sich mit der Sichtweise des Täters auseinanderzusetzen und anschließend seine Vorurteile ihm gegenüber zu überdenken.

Der TOA soll dem Täter vergegenwärtigen, dass er einer realen Person geschadet hat. Zudem kann er durch das Erfahren der Sichtweise des Opfers sich möglicherweise in dessen Perspektive hineinversetzen, was eine Hemmschwelle erzeugen kann, die ihn vor erneuten Straftaten abhält. Der Austausch mit dem Opfer kann ihm seine Tat und deren Folgen erst richtig bewusst machen. Die Konfrontation soll einerseits das Bedürfnis nach einer Entschuldigung wecken, andererseits dazu führen, dass er die Verantwortung für seine Tat übernimmt (vgl. Frey et al. 1997: 34f).

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung skizziert die Problematik jugendlicher Delinquenz und stellt die Zielsetzung der Arbeit sowie das methodische Vorgehen dar.

2 Entwicklung des JGG: Dieses Kapitel zeichnet die historische Wandlung vom Fehlen eines Jugendstrafrechts bis zur Etablierung eines eigenständigen Jugendgerichtsgesetzes nach.

3 Erziehungsgedanke im JGG: Hier wird der Kern des JGG erläutert, welcher primär auf Täterorientierung und die Resozialisierung des Jugendlichen ausgerichtet ist.

4 Jugendstrafrechtliche Sanktionen: Dieser Abschnitt bietet eine detaillierte Übersicht der verfügbaren Sanktionsinstrumente, unterteilt in Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.

5 Verhältnis von Erziehung zu Strafe und Zwang: Das Kapitel analysiert das ambivalente Wechselspiel zwischen pädagogischen Zielen und der repressiven Natur von Strafe und staatlichem Zwang.

6 Schlussbetrachtung: Die abschließende Betrachtung diskutiert die Wirksamkeit der Maßnahmen und betont die Notwendigkeit, Ursachen zu beseitigen, statt nur Symptome zu sanktionieren.

Schlüsselwörter

Jugendgerichtsgesetz, JGG, Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe, Täter-Opfer-Ausgleich, Resozialisierung, Delinquenz, Pädagogische Maßnahmen, Strafe, Zwang, Jugendgerichtshilfe, Strafmündigkeit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das deutsche Jugendgerichtsgesetz (JGG) und untersucht, wie dieses spezifische Gesetz bei straffälligen Jugendlichen pädagogische Erziehungsziele mit staatlichen Sanktionen verbindet.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit fokussiert sich auf die rechtliche Entwicklung des Jugendstrafrechts, die verschiedenen Sanktionsformen des JGG sowie das grundlegende Spannungsfeld zwischen erzieherischer Hilfe und repressiver Strafe.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, die pädagogischen Maßnahmen des JGG zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, ob "Erziehung durch Strafe" in der Praxis effektiv zur Vermeidung zukünftiger Straftaten beitragen kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Auseinandersetzung mit dem JGG unter Einbeziehung relevanter juristischer und pädagogischer Fachliteratur sowie einer chronologischen Analyse der historischen Entwicklung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe im Detail definiert und das komplexe Verhältnis von Erziehung zu Strafe sowie der Einsatz von Zwang bei pädagogischen Maßnahmen erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Jugendgerichtsgesetz, Resozialisierung, Erziehungsgedanke, Delinquenz, Sanktionen, Täter-Opfer-Ausgleich und der Konflikt zwischen Erziehung und Strafe.

Wie unterscheidet sich der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) von anderen Maßnahmen?

Der TOA ist eine tatbezogene Maßnahme, die nicht auf einem Erziehungsdefizit basiert, sondern auf eine direkte Konfrontation und Versöhnung zwischen Täter und Opfer abzielt, um die Verantwortung des Täters zu stärken.

Warum stellt der Zwang eine Herausforderung für die Erziehung dar?

Zwang durch richterliche Anordnung steht oft im Widerspruch zur Freiwilligkeit, die für einen wirklichen Erziehungserfolg notwendig wäre; er kann zu Widerstand führen, anstatt eine echte Besinnung zu fördern.

Fin de l'extrait de 14 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Das Jugendgerichtsgesetz – Erziehung durch Strafe und Zwang?
Université
Free University of Berlin
Note
1,3
Auteur
Sarah Diekow (Auteur)
Année de publication
2010
Pages
14
N° de catalogue
V161747
ISBN (ebook)
9783640753055
ISBN (Livre)
9783640753277
Langue
allemand
mots-clé
JGG Strafe Zwang Jugendgerichtsgesetz Erziehung Erziehungsgedanke Erziehungsmaßregeln Weisungen Hilfe zur Erziehung Zuchtmittel Jugendstrafe Jugendstrafrechtliche Sanktionen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Sarah Diekow (Auteur), 2010, Das Jugendgerichtsgesetz – Erziehung durch Strafe und Zwang?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161747
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  14  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Contact
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint