Die Piraterie vor der Küste Somalias sowie im Golf von Aden hat mittlerweile bedrohliche Ausmaße angenommen. Als Folge sind die Schiffe des Welternährungsprogramms (WFP) mit internationalen humanitären Hilfslieferungen für die notleidende somalische Bevölkerung stark gefährdet. Eine weitere große Gefahr besteht für die Handelsschifffahrt im Golf von Aden, durch den die wichtigste Handelsroute zwischen Europa und Asien verläuft. Der weltweite Schaden durch Seepiraterie wird von der Internationalen Handelskammer (ICC) auf mehr als 13 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Seit den Kaperungen der MV „Faina“ mit russischen Panzern an Bord und dem saudischen Supertanker „Sirius Star“, spätestens jedoch seit der monatelang andauernden Geiselnahme der Besatzung des deutschen Containerschiffs „Hansa Stavanger“, ist das Problem der modernen Piraterie vor der Küste Somalias auch in der Öffentlichkeit in Deutschland präsent.
Der dramatische Anstieg der Angriffe auf Handelsschiffe hat im Wesentlichen seine Ursachen im zerfallenen Küstenstaat Somalia. Der Staat verfügt über keine funktionierende Zentralregierung und kann daher seiner Aufgabe für Ordnung und Sicherheit im Land selbst sowie in den Gewässern vor der Küste zu sorgen, nicht nachkommen.
In der vorliegenden Arbeit soll die derzeitige Situation in Somalia sowie die Ursachen, die zu dem rasanten Anstieg der Piraterie vor der Küste Somalias geführt haben, aufgezeigt werden. Die rechtlichen Grundlagen im Völkerrecht für die Maßnahmen gegen Piraterie und die Aktivitäten des UN-Sicherheitsrats werden dargestellt. Der Entscheidungsweg zur EU-geführten Militäroperation Atalanta, welche sich als Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie im Grenzbereich zwischen Polizei- und Militäraktion bewegt, wird gezeigt. Weiterhin wird auf die rechtliche Problematik auf nationaler Ebene beim Einsatz der Deutschen Marine zur Bekämpfung von Piraterie eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Krisenherd Somalia
2.1 Von der Staatsbildung zum Staatszerfall
2.2 Internationales Krisenmanagement
2.3 Humanitäre Lage
2.4 Menschenrechtslage
2.5 Die politische Situation
2.5.1 Süd- und Zentralsomalia
2.5.2 Somaliland
2.5.3 Puntland
2.6 Clanstrukturen
2.7 Die allgemeine Rechtslage
2.8 Möglichkeiten somalischer Behörden zur Kontrolle der Hoheitsgewässer
3 Internationaler rechtlicher Rahmen zur Piratenbekämpfung
3.1 Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
3.1.1 Das Staatsgebiet eines Küstenstaates
3.1.2 Tatbestand der Piraterie
3.1.2.1 Definition im Seevölkerrecht
3.1.2.2 Definition des Terrorismus
3.1.3 Verpflichtungen und Befugnisse für die Unterzeichnerstaaten
3.1.3.1 Zusammenarbeit aller Staaten
3.1.3.2 Berechtigung zum Aufbringen
3.1.3.3 Recht zum Betreten
3.1.3.4 Recht der Nacheile
3.1.3.5 Pflicht zur Hilfeleistung
3.1.3.6 Zusammenfassung
3.2 Die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates
3.2.1 Bemühungen im Vorfeld der Resolutionen
3.2.2 Die Resolution 1816
3.2.3 Folgeresolutionen
3.3 Exkurs: Initiativen von Staaten in pirateriegefährdeten Gebieten
3.3.1 Südostasien
3.3.2 West- und Zentralafrika
3.3.3 Golf von Aden
4 Maßnahmen der EU zur Piratenbekämpfung
4.1 Beschlüsse des Rates der EU
4.2 Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP
4.2.1 Mission
4.2.2 Auftrag und Aufgaben
4.2.3 Einsatzgebiet
4.3 Abkommen mit Drittstaaten zwecks Überstellung
4.3.1 Rechtliche Grundlagen
4.3.2 Problem der Überstellung nach Somalia
4.3.3 Überstellung nach Kenia
4.4 Exkurs: Vorschläge zur Schaffung einer internationalen Gerichtsbarkeit für Fälle von Piraterie
5 Rechtsprobleme beim Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraten
5.1 Pirateriebekämpfung und Grundgesetz
5.1.1 Verfassungsrechtliche Kompetenz nach Art. 87a GG
5.1.1.1 Ausdrückliche Rechtfertigung in Artikel 25 GG?
5.1.1.2 Ausdrückliche Rechtfertigung in Artikel 24 II GG?
5.1.1.3 Amtshilfe nach Artikel 35 GG?
5.1.2 Trennungsgebot
5.1.3 Notwendigkeiten und Ansätze einer Neuregelung
5.2 Möglichkeiten der Anwendung deutschen Strafrechts
5.2.1 Internationale Rechtsgrundlagen
5.2.2 Nationale Rechtsgrundlagen
5.2.3 Straftatbestände
5.3 Kompetenzen der Deutschen Marine im Rahmen der Operation Atalanta
5.3.1 Festnahme
5.3.2 Überstellung
5.3.3 Kompetenz der Nothilfe außerhalb der Operation Atalanta
5.4 Mögliche Mitwirkung der Bundespolizei
5.4.1 Seeaufgabengesetz
5.4.2 Mittel und Einsatzkräfte der Bundespolizei
5.5 Das Asylrecht und aufgebrachte Piraten
5.5.1 Das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland
5.5.2 Zum Asylrecht auf deutschen Kriegsschiffen
5.6 Der Parlamentsbeschluss vom 19. Dezember 2008
5.6.1 Rechtsgrundlagen
5.6.2 Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten
6 Der Umfang möglicher Hilfeleistungen für die Handelsschifffahrt
6.1 Der Umfang der deutschen Beteiligung
6.2 Vorbeugende Maßnahmen
6.3 Eingreifende Maßnahmen
6.4 Exkurs: Marineschifffahrtsleitung (MSLtg) / Naval Co-Operation and Guidance for Shipping (NCAGS)
7 Fazit
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen, denen sich die Deutsche Marine bei ihrem Einsatz zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias im Rahmen der Operation Atalanta gegenübersieht. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen und völkerrechtlichen Befugnissen, die ein militärisches Vorgehen gegen Akte der Piraterie in einem "failed state" wie Somalia legitimieren.
- Ursachenanalyse des Staatszerfalls Somalias und des Aufstiegs der Piraterie
- Völkerrechtlicher Rahmen zur Pirateriebekämpfung, insbesondere das SRÜ und die UN-Resolutionen
- Militärische Mandatierung und operative Umsetzung der EU-Operation Atalanta
- Verfassungsrechtliche Bewertung des Militäreinsatzes nach dem Grundgesetz
- Rechtliche Problematik bei Festnahme, Überstellung und Asylrecht für Piraten
Auszug aus dem Buch
3.1.2.1 Definition im Seevölkerrecht
Nach einer früher verbreiteten Auffassung war Piraterie nichts anderes als Raub auf Hoher See (vgl. Wolfrum 2006: 307). Die aktuelle völkerrechtliche Definition für den Rechtsbegriff der Piraterie lautet nach Art. 101 SRÜ: „Seeräuberei ist jede der folgenden Handlungen: a) jede rechtswidrige Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder jede Plünderung, welche die Besatzung oder die Fahrgäste eines privaten Schiffes (...) zu privaten Zwecken begehen und die gerichtet ist i) auf Hoher See gegen ein anderes Schiff (...) oder gegen Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffes oder Luftfahrzeugs; ii) an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, gegen ein Schiff, (…) Personen oder Vermögenswerte; b) jede freiwillige Beteiligung am Einsatz eines Schiffes oder Luftfahrzeugs in Kenntnis von Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß es ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug ist ;
c) jede Anstiftung zu einer unter Buchstabe a oder b bezeichneten Handlung oder jede absichtliche Erleichterung einer solchen Handlung.“
Diese heute gewohnheitsrechtlich anerkannte Definition ist also weiter gefasst als früher.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die wachsende Bedrohung durch Piraterie vor der somalischen Küste für die Handelsschifffahrt und humanitäre Hilfslieferungen dar und definiert den Untersuchungsgegenstand der Arbeit.
2 Krisenherd Somalia: Hier werden die Ursachen der Piraterie im zerfallenen somalischen Staat analysiert, wobei besonders die Clanstrukturen, der Bürgerkrieg und die rechtsfreie Lage in den Hoheitsgewässern beleuchtet werden.
3 Internationaler rechtlicher Rahmen zur Piratenbekämpfung: Dieses Kapitel erläutert die völkerrechtlichen Grundlagen, insbesondere das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) und die relevanten UN-Resolutionen, die ein militärisches Vorgehen gegen Piraten ermöglichen.
4 Maßnahmen der EU zur Piratenbekämpfung: Der Fokus liegt hier auf der Operation Atalanta, deren Mandat, Einsatzgebiet und die rechtlichen Herausforderungen bei der Überstellung festgenommener Piraten an Drittstaaten wie Kenia.
5 Rechtsprobleme beim Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraten: Dieses zentrale Kapitel bewertet die Vereinbarkeit des Marineeinsatzes mit dem deutschen Grundgesetz, dem Trennungsgebot von Militär und Polizei sowie strafrechtliche Aspekte.
6 Der Umfang möglicher Hilfeleistungen für die Handelsschifffahrt: Die deutschen militärischen Beiträge und Schutzmaßnahmen für zivile Schiffe, einschließlich vorbeugender und eingreifender Strategien, werden hier detailliert beschrieben.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und fordert eine rechtliche Klärung der Kompetenzen sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen, um die Bekämpfung der Piraterie effektiver und rechtssicherer zu gestalten.
Schlüsselwörter
Piraterie, Somalia, Deutsche Marine, Operation Atalanta, Völkerrecht, SRÜ, Grundgesetz, Terrorismus, Menschenrechte, Festnahme, Überstellung, Seerecht, Sicherheitspolitik, Krisenmanagement, Handelsschifffahrt
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Problematik des Einsatzes der Deutschen Marine gegen Piraten vor der Küste Somalias unter Berücksichtigung sowohl völkerrechtlicher als auch nationaler verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Staatszerfall Somalias als Ursache, dem völkerrechtlichen Rahmen, der EU-Operation Atalanta sowie den verfassungsrechtlichen Hürden für deutsche Streitkräfte.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die derzeitige rechtliche Situation bei der Pirateriebekämpfung zu analysieren und aufzuzeigen, wo Diskrepanzen zwischen völkerrechtlichen Erlaubnissen und den engen verfassungsrechtlichen Grenzen des Grundgesetzes bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten rechtswissenschaftlichen Analyse unter Auswertung von Völkervertragsrecht, UN-Resolutionen, deutscher Gesetzgebung und relevanter Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden der völkerrechtliche Rahmen (Kapitel 3), die EU-Maßnahmen (Kapitel 4) und die komplexen verfassungsrechtlichen Fragen zum Einsatz der Deutschen Marine (Kapitel 5) eingehend untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Piraterie, Somalia, Operation Atalanta, Grundgesetz, SRÜ, Seerecht, militärische Auslandseinsätze und Strafverfolgung.
Warum ist eine Auslieferung von Piraten nach Somalia problematisch?
Aufgrund des Fehlens staatlicher Strukturen und der unklaren Rechtslage besteht in Somalia kein rechtsstaatliches Verfahren, was eine Auslieferung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar macht.
Wie unterscheidet sich die Nothilfe von der aktiven Piratenbekämpfung?
Nothilfe ist eine Pflicht zur Rettung bei unmittelbarer Gefahr, während die systematische Verfolgung und Festnahme von Piraten weitergehende polizeiliche Befugnisse erfordert, die durch ein entsprechendes Mandat gedeckt sein müssen.
Was besagt die Resolution 1851 des UN-Sicherheitsrates?
Die Resolution 1851 ermöglicht es Staaten und Regionalorganisationen erstmalig, Maßnahmen auch auf dem somalischen Territorium (zu Land und in der Luft) zur Pirateriebekämpfung zu ergreifen.
- Quote paper
- Thomas Miatke (Author), 2009, Rechtsprobleme beim Einsatz der Deutschen Marine gegen die Piraten vor der Küste von Somalia, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164134