Uti possidetis (lat. für „Wie ihr besitzt“) ist im Völkerrecht ein gemeinhin bekanntes Schlagwort, das meist mit der Unveränderlichkeit existierender Staatsgrenzen in Verbindung gebracht wird. Bei der genaueren Untersuchung zur Bedeutung des Begriffs ergeben sich jedoch einige Schwierigkeiten. Zum besseren Verständnis bietet das folgende Referat einen Überblick über die Entwicklung des Begriffs uti possidetis und untersucht seine völkerrechtliche Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1) Uti possidetis im römischen Recht und erste Anwendungen im Kriegsvölkerrecht
2) Exkurs: Entstehung völkerrechtlicher Regeln
a) Prinzip
b) Völkergewohnheitsrecht
c) Partikuläres Völkergewohnheitsrecht
3) Uti possidetis und Dekolonisation bzw. Fremdherrschaft
a) Lateinamerika
b) Afrika
c) Asien
d) Naher Osten
4) Uti possidetis in Europa nach 1989: Der Jugoslawien-Konflikt
5) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die völkerrechtliche Evolution des Begriffs uti possidetis und analysiert, wie sich der Grundsatz von seiner ursprünglichen Bedeutung im römischen Recht hin zu einem Instrument der Grenzfestschreibung bei Dekolonisationsprozessen und Staatsgründungen entwickelt hat, um die Stabilität junger Staaten zu sichern.
- Historische Herleitung des Begriffs uti possidetis
- Die Rolle bei der Dekolonisation in Lateinamerika und Afrika
- Anwendung des Prinzips im europäischen Kontext am Beispiel des Jugoslawien-Konflikts
- Abgrenzung zwischen universellem und partikulärem Völkergewohnheitsrecht
- Spannungsfeld zwischen Grenzstabilität und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker
Auszug aus dem Buch
Uti possidetis im römischen Recht und erste Anwendungen im Kriegsvölkerrecht
Seinen Ursprung hat der Begriff uti possidetis nicht im Völkerrecht, sondern im Eigentumsrecht des alten Roms. Es handelt sich um eine verkürzte Form des Satzes „Uti possidetis, ita possidetis“ (lat. „Wie ihr besitzt, so sollt ihr besitzen“). Hierbei handelt es sich um einen prätorianischen Befehl zum Schutz des Besitzes von Immobilien. Das ausführliche Edikt des Kaisers Hadrian lautet: „Uti nunc aedes, quibus de agitur, nec vi nec clam nec precario ab altero possidetis, quo minus ita possideatis, vim fieri veto.“ (Ich verbiete euch, Gewalt anzuwenden, mit dem Ziel, dass ihr nicht mehr so besitzt, wie ihr das Grundstück, um das gestritten wird nun besitzt, ohne dass eine es vom anderen durch Gewalt, heimlich oder durch Bittleihe erlangt hat.)
Ziel dieses Indikts war, für das Verfahren den Besitzer einer Sache festzustellen, dieser wird somit in der Herausgabeklage, der actio vindicatio, zum Beklagten, im römischen Recht die vorteilhafte Position. Allerdings klärt uti possidetis die Eigentumsfrage nicht endgültig, sondern lediglich vorläufig (bis zum Urteil) und erfordert eine spätere Entscheidung. Außerdem muss der Eigentumserwerb gewisse Bedingungen erfüllen: Keine Gewaltanwendung, keine Heimlichkeit sowie keine Bittleihe. (Vgl. Weber, 1999: S. 3)
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in das Schlagwort uti possidetis ein und erläutert die Zielsetzung der Untersuchung hinsichtlich der völkerrechtlichen Entwicklung des Begriffs.
1) Uti possidetis im römischen Recht und erste Anwendungen im Kriegsvölkerrecht: Dieses Kapitel behandelt den römischen Ursprung des Begriffs als Schutzmechanismus für Immobilienbesitz und dessen frühen Transfer in das völkerrechtliche Kriegswesen.
2) Exkurs: Entstehung völkerrechtlicher Regeln: Hier wird der Entstehungsmodus völkerrechtlicher Normen, insbesondere im Hinblick auf Prinzipien und Gewohnheitsrecht, theoretisch beleuchtet.
3) Uti possidetis und Dekolonisation bzw. Fremdherrschaft: Dieses Kapitel analysiert die konkrete Anwendung des Prinzips in den Dekolonisationsprozessen von Lateinamerika, Afrika, Asien und dem Nahen Osten.
4) Uti possidetis in Europa nach 1989: Der Jugoslawien-Konflikt: Anhand des Jugoslawien-Konflikts wird aufgezeigt, wie uti possidetis als Instrument zur Stabilisierung von Staatsgrenzen nach dem Zerfall von Staaten eingesetzt wurde.
5) Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Rolle von uti possidetis im Spannungsfeld zwischen der Bewahrung territorialer Integrität und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Schlüsselwörter
Uti possidetis, Völkerrecht, Grenzfestschreibung, Dekolonisation, Staatsgrenzen, Völkergewohnheitsrecht, Souveränität, Selbstbestimmungsrecht, Territoriale Integrität, Jugoslawien-Konflikt, Internationale Rechtsgrundsätze, Staatenpraxis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der völkerrechtlichen Entwicklung und Anwendung des Prinzips uti possidetis, das darauf abzielt, bestehende Staatsgrenzen bei Übergangsprozessen zu erhalten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Genese des Begriffs, die Anwendung in Dekolonisationskontexten und die moderne Bedeutung bei Staatszerfällen und Grenzkonflikten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, welchen Rechtscharakter der Grundsatz uti possidetis besitzt und wie er zur Stabilität junger Staaten beigetragen hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und historisch-politische Analyse unter Heranziehung einschlägiger Literatur und völkerrechtlicher Dokumente.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Grundlagen, die Praxis in verschiedenen Weltregionen (Lateinamerika, Afrika, Asien, Naher Osten) und spezifische Fallbeispiele wie den Jugoslawien-Konflikt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Uti possidetis, Völkergewohnheitsrecht, Dekolonisation, Grenzstabilität und Selbstbestimmungsrecht geprägt.
Wie unterscheidet sich das afrikanische vom lateinamerikanischen Uti possidetis?
Während das lateinamerikanische Modell stark auf spanischen Titeln beruht, ist das afrikanische Modell eine Weiterentwicklung, die stärker auf einem Konsens zur Bewahrung kolonialer Grenzen basiert.
Welche Rolle spielte die Badinter-Kommission im Kontext dieser Arbeit?
Die Kommission stützte sich bei der Bewertung des Jugoslawien-Konflikts auf uti possidetis als verbindliches Prinzip für die neuen Staaten, um Grenzstreitigkeiten zu verhindern.
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- Xaver Keller (Autor), 2010, Uti possidetis, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175244