Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung in das Thema und Zielsetzung der Hausarbeit
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente
2.1.1 Mindestlohn
2.1.2 Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes
2.2 Arbeitsmarkttheorien
2.2.1 Die klassische Theorie
2.2.2 Die keynesianische Theorie
3. Gründe für die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
3.1 Gründe für die Festsetzung eines Mindestlohnes
3.2 Gründe für die Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
4. Mögliche Auswirkungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf den Arbeitsmarkt
4.1 Mögliche Auswirkungen eines Mindestlohnes
4.2 Mögliche Auswirkungen einer Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes
5. Zusammenfassung und eigene Meinung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosenzahl in Deutschland
Abbildung 2: Arbeitsangebot und –nachfrage nach der klassischen Theorie
Abbildung 3: Mindestlohn im Arbeitsmarktmodell der klassischen Theorie
1. Einführung in das Thema und Zielsetzung der Hausarbeit
Die Ziele der staatlichen Wirtschaftspolitik in Deutschland sind seit 1967 in § 1 StWG[1] fixiert. Daraus ergibt sich, dass die Erreichung eines hohen Beschäftigungsstandes eine der wesentlichsten Hauptaufgaben der staatlichen Wirtschaftspolitik ist.
Auch die aktuelle Bundesregierung richtet sich an diesem Ziel aus. Arbeitsplätze zu sichern sowie Arbeitslosigkeit zu vermeiden und zu minimieren, hat eine sehr hohe Priorität.[2] Denn eine hohe Arbeitslosigkeit trägt große politische Gefahren in sich, bringt negative volkswirtschaftliche Konsequenzen mit sich und kann negative individuelle Folgen für jeden Einzelnen haben.[3]
Abbildung 1 ist jedoch zu entnehmen, dass die durchschnittliche Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen in Deutschland seit 1991 nie unter 2,5 Millionen lag. Das wirtschaftspolitische Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes wurde insoweit Jahr für Jahr klar verfehlt.[4]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosenzahl in Deutschland
(vgl. Bundesagentur für Arbeit (22.01.2011), http://www.arbeitsagentur.de)
Allerdings wurden in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um einen hohen Beschäftigungsstand in Deutschland zu erreichen. Zum Beispiel wurde Anfang 2009 die Möglichkeit zur Festsetzung von branchenbezogenen Mindestlöhnen geschaffen.[5] Die aktuelle Bundesregierung setzt zur Erreichung dieses Zieles insbesondere auf eine Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes.[6]
Doch welche Auswirkungen haben die vorgenannten Instrumente auf den Arbeitsmarkt und welches dieser Instrumente ist das bessere, um das Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes zu erreichen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Autor dieser Hausarbeit. Zielsetzung des Autors ist es, die vorgenannten arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu erklären, die Argumente der Befürworter dieser Instrumente darzustellen und diese im Hinblick auf deren mögliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nach der klassischen und keynesianischen Theorie zu beleuchten, um sich danach eine eigene Meinung zu den Instrumenten bilden zu können.
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente
2.1.1 Mindestlohn
Ein Mindestlohn definiert die Untergrenze der Bezahlung für abhängig Beschäftigte. Diese Untergrenze darf kein Arbeitgeber unterschreiten. Zu unterscheiden ist zwischen einem gesetzlich festgesetzten „flächendeckenden" Mindestlohn, der für alle abhängig Beschäftigten in einer Volkswirtschaft gilt und gesetzliche festgesetzten Mindestlöhnen, die lediglich für bestimmte Branchen gelten.[7]
Der Autor dieser Hausarbeit beschränkt sich bei seinen nachfolgenden Ausführungen darauf, die Wirkungen eines gesetzlich festgesetzten „flächendeckenden" Mindestlohns zu beschreiben, da sich hiermit insbesondere die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nach der klassischen und keynesianischen Theorie besser darstellen und verdeutlichen lassen.
2.1.2 Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes
Unter der Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes ist die Aufhebung von Regulierungstatbeständen in einer Volkswirtschaft zu verstehen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt stehen. Diese Beseitigung einschränkender Bestimmungen für unternehmerisches Handeln soll mehr Wettbewerb schaffen und zu einer höheren volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen.[8] Gerade der Arbeitsmarkt in Deutschland wird durch viele Regulierungen eingeschränkt und gelenkt.[9]
Deregulierungs- und Flexibilisierungsmaßnahmen sind beispielsweise die Schaffung der Möglichkeit zur freien Bestimmung der Lohnhöhe, die Einführung kürzerer Kündigungsfristen bzw. die Abschaffung des Kündigungsschutzes oder der Wegfall der Tarifbindung von Unternehmen.[10]
2.2 Arbeitsmarkttheorien
Auf dem Arbeitsmarkt trifft die Arbeitskräftenachfrage und das Arbeitskräfteangebot einer Volkswirtschaft zusammen. Unternehmen und der Staat fragen menschliche Arbeit nach; angeboten wird Arbeit von privaten Haushalten. Diese erhalten als Gegenleistung für das zur Verfügung stellen ihrer Arbeitskraft ein Entgelt (Lohn), welches für die privaten Haushalte Einkommen und für die Unternehmen Kosten darstellt.[11]
In der Volkswirtschaftslehre existieren seit 1936 zwei unterschiedliche Ansätze, um die Zusammenhänge des Arbeitsmarktes zu erklären. Die klassische und die keynesianische Theorie, die nachfolgend unter Tit. 2.2.1 und Tit. 2.2.2 näher erläutert werden.[12]
2.2.1 Die klassische Theorie
Die klassische Theorie versteht den Arbeitsmarkt als Markt mit voll funktionsfähigem Angebots- und Nachfragemechanismus, auf dem es keine Eingriffe des Staates gibt. Sie basiert auf der Annahme, dass die „unsichtbare Hand des Wettbewerbs“ automatisch zu optimalen Marktbedingungen führt, solange die richtigen Rahmenbedingungen das freie Spiel der Marktkräfte zulassen, der Wettbewerb sich voll auswirken kann und es keine staatlichen Eingriffe gibt.[13]
Eine zentrale Rolle nach der klassischen Theorie spielt die Reallohnhöhe. Denn sowohl die Arbeitsnachfrage der Unternehmen als auch das Arbeitsangebot der privaten Haushalte ist von der Höhe des Reallohns abhängig, wobei die Reallohnhöhe als vollkommen flexibel angenommen wird.[14]
Aus Sicht der Unternehmen werden die Löhne ausschließlich als im Rahmen des betrieblichen Produktionsprozesses entstehender Kostenfaktor angesehen. Da Unternehmen nach Gewinnmaximierung streben, werden nur dann bzw. so lange Arbeitskräfte eingestellt, wie deren Reallohn den Wert der von ihnen zusätzlich produzierten Güter unterschreitet; die klassische Theorie geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass bei steigender Reallohnhöhe Arbeitskräfte zunehmend durch den Faktor Kapital ersetzt werden, je höher die Arbeitskosten im Vergleich zu den Kapitalkosten sind.[15] Insoweit gilt: Je höher der Reallohnsatz ist, umso geringer ist die Arbeitsnachfrage.
Auf der anderen Seite ist es für die privaten Haushalte umso lohnender ihre Arbeitskraft anzubieten, je höher der Reallohnsatz ist. Im Gegensatz zur Arbeitsnachfrage gilt insoweit: Je höher der Reallohnsatz, umso größer das Arbeitsangebot. Darüber hinaus ist das Arbeitsangebot davon abhängig, wie wichtig den privaten Haushalten ihre Freizeit ist. Denn je höher die Freizeit in den Nutzenüberlegungen bewertet wird, umso kleiner wird das Arbeitsangebot.[16]
Aufgrund der voll flexiblen Reallöhne und des funktionierenden Marktmechanismus ergibt sich auf dem Arbeitsmarkt nun bei einer bestimmten Reallohnhöhe durch die „unsichtbare Hand des Wettbewerbs“ automatisch eine Gleichgewichtssituation, bei der das Arbeitsangebot (Ns) der Arbeitsnachfrage (Nd) entspricht und es keine unfreiwillige Arbeitslosigkeit gibt - das so genannte Vollbeschäftigungsgleichgewicht (optimale Marktsituation). Konsequenz dieser Denkweise ist, dass es auch keine dauerhafte, unfreiwillige Arbeitslosigkeit geben kann.[17]
[...]
[1] vgl. § 1 StWG (31.10.2006).
[2] vgl. Redaktionsteam Jahreswirtschaftsbericht 2011 des BMWi: 2011, S. 9.
[3] vgl. Schenk, H.: 2009a, S. 15.
[4] vgl. a.a.O., S. 18.
[5] vgl. Redaktionsteam Jahreswirtschaftsbericht 2011 des BMWi: 2011, S. 40.
[6] vgl. a.a.O., S. 38f..
[7] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (25.01.2011), http://www.bpb.de.
[8] vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (25.01.2011), http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de.
[9] vgl. Kress, U.: 1998, S. 8.
[10] vgl. Kress, U.: 1998, S. 8.
[11] vgl. Schenk, H.: 2009b, S. 27.
[12] vgl. a.a.O., S. 28.
[13] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (25.01.2011), http://www.bpb.de.
[14] vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (25.01.2011), http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de.
[15] vgl. Schenk, H.: 2009b, S. 29f..
[16] vgl. a.a.O., S. 32.
[17] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (25.01.2011), http://www.bpb.de.