Die Unmöglichkeit des Gleichklangs. Zu den unterschiedlichen Nationskonzepten Preußens und Polens 1815-1848


Dossier / Travail de Séminaire, 2003

24 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Fragestellung

2. Forschungslage

3. Wiener Kongress
3.1. Die Bestimmungen bezüglich Polens
3.2. Festlegungen der Wiener Kongress- akte zum Schutz des Polentums

4. Die ersten Jahre in Posen

5. Novemberaufstand 1830/31 in Kongress- polen

6. Verhalten der preußischen Behörden nach 1831
6.1. Die Germanisierungspolitik Eduard von Flottwells
6.2. Der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV.

7. Die „Große Emigration“
7.1. Arbeit der Emigranten an aus- gewählten Beispielen
7.2. Die Reaktionen auf den Fall Warschaus im Deutschen Reich

8. Die Nichtberücksichtigung der Wiener Festlegungen durch Preußen

9. Zusammenfassung

10. Literaturverzeichnis

1. Einleitung und Fragestellung

Es ist keine Häufigkeit in der Geschichtsschreibung, dass eine Nation ihr Territorium verliert beziehungsweise gestohlen bekommt.[1] Doch die Polen mussten dies am Ende des 18. Jahrhunderts am eigenen Leibe

erfahren. Preußen, Russland und Österreich teilten das polnische Territorium in drei Teilungen unter sich auf. Polen verschwand nach der dritten Teilung 1795 vollständig von der geographischen Landkarte.

Eine Verschärfung brachte dann im Jahre 1815 noch der Wiener Kongress, der die Epoche der Befreiungskriege Napoleons besiegelte. Die ehemals polnischen Gebiete wurden zu Provinzen der Teilungsmächte erklärt und jede der drei Mächte bekam ein großes polnisches Staatsgebiet zugesprochen. Damit wurde das Verschwinden Polens noch von den anderen Großmächten Europas gebilligt beziehungsweise unterstützt. Fast kann man sagen, dass die Eliminierung des polnischen Staates damit noch rechtskräftiger und endgültiger wurde.

Doch wie verlief die Integration dieser neuen Gebiete in das jeweilige Staatsgeschäft der Teilungsmächte? Fügten die Polen sich ergeben in ihr Schicksal? Oder wollten sie nicht kampflos hinnehmen, dass ihnen ihr gesamtes Territorium genommen worden war und sie nun als Preußen, Österreicher oder Russen weiterleben sollten? Und inwiefern hielten sich die Besatzer an die Festlegungen der Wiener Kongressakte? Beziehungsweise muss man fragen, ob sie sich überhaupt in irgendeiner Form daran hielten.

Auf all diese Fragen wird in dieser Arbeit eine Antwort zu finden versucht werden. Dazu wird der beobachtete Zeitraum eingegrenzt zwischen den Jahren 1815 und 1848. Der Zeitpunkt der Beginn der Betrachtungen rechtfertigt sich mit dem Stattfinden des Wiener Kongresses und der damit einhergehenden so genannten vierten Teilung Polens, bei der die Verteilung der ehemals polnischen Gebiete festgelegt und bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 nicht mehr verändert wurde. Die zeitliche Zäsur um 1848 wird mit der Revolution 1848/49 begründet. Auch wird das Hauptaugenmerk dieser Arbeit auf dem Großherzogtum Posen, einem preußischen Teilungsgebiet, liegen.

2. Forschungslage

Die Teilungen Polens und deren Folgen sind sehr ausführlich sowohl in der älteren als auch in der neueren Geschichtsforschung behandelt worden. Auch sind die unterschiedlichen Vorgehensweisen der einzelnen Teilungsmächte in der Forschung recht genau untersucht worden.

Bei der Lektüre mehrerer Bücher zum Vorgehen der preußischen Regierung – die ja für diese Arbeit eine besondere Rolle spielt – bezüglich der polnischen Gebiete kristallisieren sich zwei unterschiedliche Meinungen unter den Historikern heraus. Auf der einen Seite wird bereits vor den Jahren 1830/31 und dem damit einhergehenden Novemberaufstand in Kongresspolen eine deutliche Germanisierung gesehen und auf der anderen Seite ist man der Meinung, dass dies erst durch die Erfahrungen aus eben diesem Aufstand geschah.

Martin Broszat beispielsweise trennt die harte Polenpolitik von preußischer Seite deutlich nach Posen und Westpreußen. Seiner Meinung nach litten die in Westpreußen lebenden Polen wesentlich stärker unter der harten Gangart der preußischen Polenpolitik als die in Posen lebenden. Denn letzteres Gebiet ging erst 1815 in preußische Hände über als ein Teil des ehemaligen Herzogtums Warschau. Und dort sei ja – wie im entsprechenden Kapitel 3.2 noch genauer erwähnt werden wird – die Erhaltung der polnischen Identität konsequenter beachtet worden.[2]

Die Autorin schließt sich hier dieser Meinung an. Denn Preußen strebte ein Heranwachsen zu einer deutschen Großmacht an. Die erfolgreichen Befreiungskriege Napoleons am Anfang des 19. Jahrhunderts haben dieses Streben noch verstärkt. Bei den Verhandlungen des Wiener Kongresses äußerte die preußische Regierung ihre Bereitwilligkeit, ganz auf ihre polnischen Gebiete zu verzichten, wenn sie denn im Gegenzug größere Gebietsgewinne im Deutschen Reich verzeichnen könne. Doch da die Vertreter der anderen Siegermächte auf dem Wiener Kongress ein zu starkes Russland fürchteten, teilte man Polen, wie schon am Ende des 18. Jahrhunderts geschehen, wieder unter Preußen, Russland und Österreich auf.

Preußen hat seine Forderungen also nicht komplett bei den Verhandlungspartnern des Wiener Kongresses durchsetzen können. Dennoch gab Preußen seine Großmachtpläne nicht auf. Man sah Polen wohl als willkommenen „Pufferstaat“ gegenüber Russland an, sah seine Hauptaufgabe aber weiterhin in der Beeinflussung des Deutschen Reiches, um so bald wie möglich als deutsche Großmacht Österreich zurückgedrängt zu sehen.

Da der polnische Staat schon seit Jahrhunderten vom Adel regiert wurde, wird Preußen den Weg des geringsten Widerstandes darin gesehen haben, die Adligen Polens mit einer milden Politik auf seine Seite zu ziehen. Denn eine preußenfreundliche Landesregierung beziehungsweise einflussreiche Landeselite konnte natürlich nur von Vorteil sein für die sicherlich nicht völlig abstreitbaren Germanisierungswünsche der preußischen Politiker. Doch musste die preußische Regierung spätestens nach dem Novemberaufstand 1830/31 feststellen, dass ein Locken der Polen mit versöhnlichen Bestimmungen und weitreichenden Freiheiten für das polnische Nationsempfinden keinerlei Gewinn für ein loyaleres Verhalten Preußen gegenüber brachte.

3. Wiener Kongress

Nachdem der französische Kaiser Napoleon Bonaparte in der Schlacht bei Waterloo im Juni 1815 endgültig besiegt worden war, hieß es für die Mächte in Europa, eine Neuordnung zu finden. Die zahlreichen und für Frankreich erfolgreichen Befreiungskriege Napoleons hatten die alte Ordnung in Europa vollends verändert.

Ab Oktober 1814 bis zur Entstehung der Heiligen Allianz am 26. September 1815 – unterbrochen durch das Wiederauftauchen und die Hundert-Tage-Herrschaft Napoleon Bonapartes – fanden die Verhandlungen über die neuen Grenzen Europas und die Beziehungen zwischen den Staaten in Wien statt.[3] Vorsitz hatten hier die Großmächte, die auch entscheidend zum Sieg gegen Napoleon beigetragen hatten: Großbritannien, Österreich, Preußen und Russland.

Mit der Schlussakte der Wiener Verhandlungen von 1815 wurde die Bildung des „Deutschen Bundes“ beschlossen, dem 39 unterschiedlich große und unterschiedlich einflussreiche Staaten angehörten. Weder Preußen noch Österreich ließen zu, dass einer von ihnen beiden ein großdeutsches Reich befehligen sollte. Somit kam es zur Gründung des Deutschen Bundes, der durch eine Nationalversammlung in Frankfurt repräsentiert wurde. Erst im Jahre 1866 sollte sich der Dualismus Österreichs und Preußens entscheiden.[4]

Die Beschlüsse des Wiener Kongresses sollen hier nicht in aller Deutlichkeit genannt werden, da für die vorliegende Arbeit nur die Behandlung der polnischen Frage wichtig ist.

3.1. Die Bestimmungen bezüglich Polens

Die Großmächte Europas erwarteten für ihre Anstrengungen mit der Herrschaft Napoleons eine Entschädigung, die bei den Verhandlungen des Wiener Kongresses beschlossen werden sollte. Natürlich ging es ihnen hauptsächlich um territoriale Erweiterung.[5]

Österreich gewann seine Besitzungen aus der Zeit der polnischen Teilungen zurück. Russland wollte sich Polen einverleiben und Preußen war bereit, auf seine polnischen Gebiete zu verzichten, wenn es dafür Sachsen zugesprochen bekäme, da Preußen den Rang einer deutschen Großmacht anstrebte und so auf die Gebiete in Polen verzichten könne.

Doch diese Forderungen fanden bei Großbritannien und Österreich keinerlei Zuspruch. Denn man fürchtete ein zu starkes Russland im Osten und damit einhergehend ein fehlendes Gleichgewicht unter den europäischen Mächten auf der einen und ein zu schnelles Heranwachsen Preußens zur europäischen Großmacht auf der anderen Seite. Also beschlossen Österreich und Großbritannien mit dem Dreimächtevertrag vom 3. Januar 1815, dass Preußen seine polnischen Gebiete behalten und nur eine Hälfte Sachsens bekommen soll und der Zar wurde zwar mit dem Löwenanteil der polnischen Gebiete zufrieden gestellt, hatte aber Preußen und Österreich in seiner unmittelbaren Nähe und somit nicht die gesamte Gewalt über das ehemals polnische Territorium.[6]

In Preußen nahm man diesen Entschluss recht zufrieden auf, was sich mit einem Brief des preußischen Gesandten auf dem Wiener Kongress, Fürst Karl August von Hardenberg, belegen lässt.[7]

Die grundlegende Polenfrage wurde allerdings auf dem Wiener Kongress gar nicht gestellt. Die Politiker aller Staaten waren sich von Anfang an einig, dass es ein selbstständig existierendes Polen nicht mehr geben könne und solle.[8] Es gab nur die genannten Differenzen, welche Teilungsmacht welche Gebiete des ehemaligen polnischen Staatsgebietes zugesprochen bekommen sollte. Man nahm also keinerlei Rücksicht auf die Belange des polnischen Staates.

3.2. Festlegungen der Wiener Kongressakte zum Schutz des Polentums

Um ihre Wünsche und Forderungen bei den Verhandlungen des Wiener Kongresses schneller durchsetzen zu können, zauderten die Führer der Teilungsmächte nicht lang und versprachen, den Polen weitgehende Souveränität zuzusichern. Der britische Gesandte auf dem Wiener Kongress, Lord Castlereagh, hat in einer Note vom 12. Januar 1815 sehr deutlich gemacht, dass er nicht glaube, ein Frieden in Osteuropa wäre möglich, ohne die Gewohnheiten der Polen zu respektieren.[9]

Der Fehler lag hier im Detail. Die Teilungsmächte sahen ihre Zusicherung des Erhalts der polnischen Nationalität nur für die Gebiete als verbindlich an, die sie 1815 als Teile des ehemaligen Herzogtums Warschau zugesprochen bekamen.[10] Also verlagerten vor allem Russland und Preußen die Bestimmungen zur nationalen Reorganisation auf die Gebiete ihres Territoriums, die sie bereits in den ersten drei Teilungen Polens erhalten hatten. Hierin zeigte sich der Fehler, dass die Wiener Kongressakte diesbezüglich zuviel Freiraum ließ.

Auch hatte der preußische König Friedrich Wilhelm III. in einem königlichen Zuruf vom 19. Mai 1815 an die polnischen Untertanen in Posen erklärt, dass die Polen ihre „Nationalität [nicht] verleugnen [...] dürfen“, dass ihre „Religion [...] aufrechterhalten“ wird. Auch solle die polnische Sprache „neben der deutschen in allen öffentlichen Verhandlungen gebraucht werden“ und es werde keine Schwierigkeiten für die Polen mit dem „Zutritt zu den öffentlichen Ämtern des Großherzogtums, sowie zu den Ämtern, Ehren und Würden meines Reiches“ geben.[11] Große Versprechen, die zum Teil nicht lange eingehalten wurden. Vor allem der Zutritt zu den Ämtern und die Verwendung des Polnischen als Amtssprache wurde nach 1831 kaum mehr durchgesetzt.

[...]


[1] Vgl. dazu z. Bsp. Tudjman: Das historische Schicksal. S. 205.

[2] Vgl. Broszat: Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik. S. 83.

[3] Vgl. Halecki: Geschichte Polens. S. 180f.

[4] Vgl. Bowle: Geschichte Europas. S. 615.

[5] Vgl. Craig: Geschichte Europas. S. 26.

[6] Vgl. ebd. S. 27.

[7] „Wir sind mit dem was Preußen betrifft aufs Reine. Sachsen bekommen wir freilich nicht ganz. Der König Friedrich August wird Dresden und Leipzig mit einem Theil des Landes zurückerhalten. Uns bleibt etwa die Hälfte und was uns militärisch nöthig ist. Im Ganzen wird Preußen mehr haben, als es je besaß und an beiden Rhein-Ufern alleine einen Staat, fast so groß als Friedrich der Große vor der Teilung von Pohlen hatte, den großen zusammenhängenden Körper der Monarchie nicht gerechnet. Ganz Sachsen konnten wir ohne Krieg oder kriegerischen Zustand nicht behaupten, und das hätte nicht nur neues Elend über die Welt gebracht, sondern auch unmöglich gemacht, unsere tiefen Wunden zu heilen. Dagegen werden wir das, was wir erlangen mit dem Einverständnis aller großen Mächte und unter ihrer Garantie besitzen und können einer langen Ruhe entgegen sehen.“ (Karl August von Hardenberg. S. 129f.)

[8] Vgl. Broszat: Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik. S. 80f.

[9] Vgl. ebd. S. 82.

[10] Vgl. ebd. S. 83.

[11] Abgedruckt z. Bsp. bei Broszat: Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik. S. 85.

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Die Unmöglichkeit des Gleichklangs. Zu den unterschiedlichen Nationskonzepten Preußens und Polens 1815-1848
Université
Dresden Technical University  (Lehrstuhl für Zeitgeschichte Osteuropas)
Note
2,7
Auteur
Année
2003
Pages
24
N° de catalogue
V18251
ISBN (ebook)
9783638226363
Taille d'un fichier
484 KB
Langue
allemand
Mots clés
Unmöglichkeit, Gleichklangs, Nationskonzepten, Preußens, Polens
Citation du texte
Jenny Ebert (Auteur), 2003, Die Unmöglichkeit des Gleichklangs. Zu den unterschiedlichen Nationskonzepten Preußens und Polens 1815-1848, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18251

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