Das Schulgesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2006 eine bedeutende Veränderung erfahren, da der erste Paragraph um den Aspekt der individuellen Förderung erweitert wurde. So lautet dieser nun:
§1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.
Durch die Verankerung im Schulgesetz wird die individuelle Förderung offiziell zu einem Gesetz erhoben, welches alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen in Anspruch nehmen können. Ingrid Kunze geht an dieser Stelle noch einen Schritt weiter und schreibt, dass diese somit einklagbar wird. Doch nicht die einzelne Lehrkraft trägt die Verantwortung für die gezielte Förderung, sondern “[g]emeint ist individuelle Förderung in der und durch die Schule”. Das wird auch daran deutlich, dass das Schulministerium Nordrhein-Westfalen das “Gütesiegel Individuelle Förderung” an Schulen verleiht, welche sich in diesem Bereich besonders hervorgetan haben. Das Schulministerium definiert die individuelle Förderung folgendermaßen:
“Individuelle Förderung rückt als Leitidee des Schulgesetzes in das Zentrum schulischer Arbeit. Ziel ist es, ein Schulwesen zu schaffen, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft
Chancen und Begabungen optimal nutzen und entfalten kann.
Individuelle Förderung wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler.”
Der Fokus wird folglich auf die Gesamtheit der Schülerinnen und Schüler gelegt. Individuelle Förderung fordert dazu auf, die “Belange des Einzelnen ins Zentrum zu rücken und ein Spektrum an Instrumenten und Verfahren individueller Förderung aufzuzeigen, das bei jedem einzelnen Schüler ansetzt.” Doch stößt man bei der Beschäftigung mit individueller Förderung immer wieder auf zu fördernde Gruppierungen. Auch die Homepage des Schulministeriums in Nordrhein-Westfalen ist entsprechend gestaltet. Hier gibt es die Unterteilung in Lernschwierigkeiten, Besondere Begabungen und Hochbegabung, Schulmüdigkeit, Frühförderung, Migrantenförderung, Jungen-, Mädchenförderung. Diese Kategorisierung der förderbedürftigen Gruppen steht konträr zu der Grundidee der individuellen Förderung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Individuelle Förderung: Definition und Verankerung im Schulgesetz
- 2. Schwerpunkte der individuellen Förderung
- 2.1. Hochbegabtenförderung
- 2.2. Förderung bei Lernschwierigkeiten
- 2.3. Geschlechterspezifische Förderung
- 2.4. Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund
- 2.5. Förderung der sozialen, moralischen und demokratischen Kompetenzen
- 3. Konzepte der individuellen Förderung
- 3.1. Differenzierende Maßnahmen
- 3.2. Wochenplanarbeit
- 3.3. Kooperatives Lernen
- 4. Integration
- 4.1. Das Projekt „Insel“
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Thema der individuellen Förderung im schulischen Kontext und analysiert die Bedeutung des Begriffs, seine Verankerung im Schulgesetz und die verschiedenen Schwerpunkte der Förderung. Sie beleuchtet verschiedene Konzepte der individuellen Förderung, wie beispielsweise differenzierende Maßnahmen, Wochenplanarbeit und kooperatives Lernen, und betrachtet die Integration von Schülern mit besonderen Bedürfnissen.
- Definition und Verankerung der individuellen Förderung im Schulgesetz
- Schwerpunkte der individuellen Förderung: Hochbegabtenförderung, Förderung bei Lernschwierigkeiten, geschlechterspezifische Förderung, Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund und Förderung sozialer, moralischer und demokratischer Kompetenzen
- Konzepte der individuellen Förderung: differenzierende Maßnahmen, Wochenplanarbeit, kooperatives Lernen
- Integration von Schülern mit besonderen Bedürfnissen
- Kritischer Blick auf die Kategorisierung von förderbedürftigen Gruppen und deren Vereinbarkeit mit der Grundidee der individuellen Förderung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel definiert die individuelle Förderung und erläutert deren Verankerung im Schulgesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Es wird hervorgehoben, dass alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen von dieser Förderung profitieren sollen. Das zweite Kapitel widmet sich den Schwerpunkten der individuellen Förderung und betrachtet verschiedene Gruppen, die besondere Unterstützung benötigen, wie Hochbegabte, Schüler mit Lernschwierigkeiten und Kinder mit Migrationshintergrund. Außerdem werden die Förderung geschlechterspezifischer Kompetenzen und die Förderung sozialer, moralischer und demokratischer Kompetenzen behandelt. Das dritte Kapitel geht auf Konzepte der individuellen Förderung ein, darunter differenzierende Maßnahmen, Wochenplanarbeit und kooperatives Lernen. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit dem Thema Integration und stellt das Projekt „Insel“ vor.
Schlüsselwörter
Individuelle Förderung, Schulgesetz, Hochbegabtenförderung, Lernschwierigkeiten, Geschlechterspezifische Förderung, Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, soziale, moralische und demokratische Kompetenzen, differenzierende Maßnahmen, Wochenplanarbeit, kooperatives Lernen, Integration, Projekt „Insel“.
- Quote paper
- Katharina Liese (Author), 2010, Schulische Förder- und Integrationskonzepte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188736