Die Unabhängigkeit des Baltikums 1991 – staatliche Kontinuität oder Sezession?


Term Paper (Advanced seminar), 2011

24 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Das Ringen um staatliche Kontinuität. Die baltischen Staaten zwischen Glasnost und Perestroika

2. Die politischen Beziehungen zwischen den baltischen Staaten und der Sowjetunion
2.1 Von der Unabhängigkeit 1918 bis zur Annexion
2.2 Die Annexion der baltischen Staaten und ihre Zwangseingliederung in die UdSSR

3. Eine Völkerrechtliche Bewertung der Geschehnisse von 1918 bis

4. Resümee

Literaturverzeichnis

Einleitung

„In einer Zeit, in der die bewohnbare Landmasse der Erde annähernd vollständig in staatliche Hoheitsräume aufgeteilt ist, können neue Staaten nur im Zuge von Veränderungen des bisherigen Staatengefüges entstehen.“[1] Das Staatengefüge kann sich durch verschiedene Prozesse verändern. So etwa durch eine einvernehmliche Fusion zweier oder mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat (DDR 1989/90), durch Annexion eines Staates in einen bestehenden Staatenverband oder den Zerfall eines Staates in mehrere Staaten bei dem der Ausgangsstaat vollständig verschwindet durch eine sogenannte Dismembration (Tschechoslowakei 1992). Der unter rechtlichen und politischen Gesichtspunkten problematischste Weg einer neuen Staatsgründung ist der, der Sezession. Donald L. Horowitz definiert Sezession: „ [as] an attempt by an ethnic group claiming a homeland to withdraw with its territory from the authority of a larger state of which it is part of. “[2] Sezessionskonflikte waren schon immer ein Teil der internationalen Konfliktlandschaft und lassen sich bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen. „Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts galten Sezessionen als legitimer Weg zur Gründung neuer Staaten.“[3] Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (VN) begannen nach 1945 die Abspaltungsprozesse im Zuge der Dekolonialisierung, die die Staatengemeinschaft innerhalb weniger Jahrzehnte rasant ansteigen ließ. Zählte die VN 1945 noch 51 Mitgliedstaaten, wuchs diese Zahl bis Ende 1969 auf 126 an und zwischen 1970 und 1990 kamen weitere 33 Staaten hinzu.[4] Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und Jugoslawiens zu Beginn der 1990er Jahre kam es zu einer erneuten Sezessionswelle und einer weiteren Vergrößerung der internationalen Staatengemeinschaft auf nunmehr 192 Staaten.[5] Vor allem die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht ebnete nicht nur vielen Kolonialvölkern, sondern auch den Nachfolgestaaten der Sowjetunion den Weg in die Unabhängigkeit.

„Die Wurzeln des Prinzips der Selbstbestimmung reichen zurück bis zur amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, zur Französischen Revolution und zu Woodrow Wilsons 14-Punkte-Programm von 1918.“[6] Die Idee der Selbstbestimmung der Völker ist eine Errungenschaft der Aufklärung und eng verbunden mit dem Konzept der Volkssouveränität. „Mit der amerikanischen Revolution wurde dieses Konzept erstmals klar als Grundlage praktischer Politik formuliert.“[7] Mit dem Aufkeimen des demokratischen Prinzips und des Nationalismus, während der Französischen Revolution, entfaltete das Thema sein wahres Potential. Dem durch Nationalismus und Liberalismus geprägten Bürgertum des 19. Jahrhunderts dienten die nationale Selbstbestimmung sowie die Volkssouveränität als Kampfprinzipien gegen die traditionelle monarchische Legitimität ihrer Zeit. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wurde das Konzept, durch den „Herrschaftskompromiss zwischen bürgerlicher Gesellschaft und dem durch absolutistische Traditionen geprägten Staat“[8], in den Untergrund gedrängt. Nach dem Ersten Weltkrieg besannen sich viele Völker auf ihr Recht auf Selbstbestimmung und aus den Trümmern des Zarenimperiums und der Donaumonarchie ging eine Vielzahl neuer Staaten hervor. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Recht auf Selbstbestimmung in der VN-Charta unter Artikel 1 Ziffer 2 sowie Artikel 55 verankert und in Folge der Dekolonialisierung entwickelte es sich von einem Prinzip zu einem konkreten Recht. Mittlerweile ist das Selbstbestimmungsrecht zu einem festen Bestanteil des Völkerrechts geworden, wie auch in der 1970 verabschiedeten Friendly Relations Declaration zu lesen ist: „[…] der Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker einen bedeutsamen Beitrag zum heutigen Völkerrecht darstellt und dass seine wirksame Anwendung von größter Bedeutung für die Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Staaten auf der Grundlage der Achtung des Grundsatzes der souveränen Gleichheit ist.”[9]

Diese Arbeit möchte sich im Folgenden eingehender mit der Problematik der Unabhängigkeit der baltischen Staaten beschäftigen. Das Thema wird in der Völkerrechtsliteratur sehr unterschiedlich bewertet. „Uneinigkeit besteht darin, ob diese ihren bis 1940 bestehenden Status wiederherstellten oder auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes sezedierten.“[10] Thomas Schweisfurth geht von einer Wiederherstellung der Staatlichkeit aus und spricht von einer „qualifizierten Kontinuität“[11] die durch die Missbilligung der Annexion durch die Sowjetunion 1940 zustande kommt.[12] Ähnlich argumentiert auch Kay Heilbronner. Er sieht Staaten die gewaltsam annektiert wurden und ihre Unabhängigkeit wiederherstellen im Wege „der juristischen Fiktion“[13] als identisch mit den früheren Staaten. „Die Annahme, dass die Unabhängigkeit nicht kraft Sezession von der früheren UdSSR erfolgt sei, sondern dass es sich um die Wiederherstellung des früheren gewaltsam annektierten Staates gehandelt habe, wird insbesondere bei der Staatsangehörigkeitsgesetzgebung deutlich.“[14] Martin Ott dagegen sieht in „der Unabhängigkeit der baltischen Staaten nicht die Fortführung einer Eigenstaatlichkeit, sondern [eine] Staatenneugründung im Wege der Sezession.“[15] Er argumentiert, das die internationale Staatengemeinschaft die „effektive Herrschaft der UdSSR hinnahm […]“[16] und die baltischen Staaten „überdies nicht dauerhaft okkupiert, sondern rechtlicher Bestandteil des Verfassungssystems der UdSSR“[17] waren.

Als die baltischen Staaten 1990 die Wiederherstellung ihrer Staatlichkeit proklamierten beriefen sie sich auf ihren historischen Titel. Ziel dieser Arbeit soll es nun sein, zu untersuchen ob die Berufung auf den historischen Titel rechtmäßig war oder ob die Unabhängigkeit der baltischen Staaten 1990 den Tatbestand einer Sezession erfüllt. Daraus ergibt sich folgende Forschungsfrage.

Erfolgte die Unabhängigkeit der Baltischen Staaten 1990 auf Grundlage einer Sezession oder stellt sie eine staatliche Kontinuität auf Grundlage eines historischen Titels dar?

Im ersten Teil von Kapitel eins dieser Arbeit werden die Entstehung sowie die Forderungen der ersten demokratischen Protestbewegungen seit den 1970er Jahren in den baltischen Staaten skizziert. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den gemeinsamen Akt der baltischen Union zur Ächtung des Molotow-Ribbentropp-Paktes vom 23. August 1979 gelegt. Grund dafür ist der Wendepunkt, der sich damit in den politischen Forderungen der Dissidentenbewegung vollzieht. Der zweite Teil des ersten Kapitels beschäftigt sich näher mit den Ereignissen ab 1990. Im Fokus stehen dabei die Proklamationen zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit, die von allen drei Staaten abgegeben wurden und in denen sie sich ganz klar auf ihre historischen Wurzeln und den damit verbundenen historischen Titel beziehen. Kapitel zwei beschäftigt sich im ersten Teil mit den Umständen, unter denen die baltischen Staaten sich 1918 von der Sowjetunion, unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht abspalteten, ihren Freiheitskampf sowie die schlussendliche Anerkennung ihrer Souveränität 1920 durch die Sowjetunion einerseits und die internationale Staatengemeinschaft andererseits. Im zweiten Teil des Kapitels stehen die politischen Beziehungen zwischen den baltischen Staaten und der Sowjetunion zwischen 1920 und 1940 im Fokus der Betrachtung. In Kapitel drei werden die Verträge die zwischen der Sowjetunion und den baltischen Staaten zwischen 1920 und 1940 einer völkerrechtlichen Bewertung unterzogen. Im Resümee werden die wichtigsten Stationen dieser Arbeit kurz zusammengefasst und eine Antwort auf die zentrale Fragestellung gegeben.

1. Das Ringen um staatliche Kontinuität. Die baltischen Staaten zwischen Glasnost und Perestroika.

Als Michail Gorbatschow 1985 neuer Generalsekretär der Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) wurde, befand sich die Sowjetunion in einer wirtschaftlichen und sozialen Abwärtsspirale. Die Herrschaft der Nomenklatura der Breschnew Ära hatte eine wirtschaftliche Entwicklung nach internationalen Standards verhindert. Die Produktionszahlen waren rückläufig und die Qualität der Produkte entsprach häufig nicht dem internationalen Standard. Die Landwirtschaft konnte die Bevölkerung nicht mehr ausreichend ernähren und auch in Wissenschaft und Technologie hatte man den Anschluss an die Industriestaaten längst verloren. Dafür blühten Korruption und Schattenwirtschaft. Um das Land vor dem weiteren Verfall zu retten, musste Gorbatschow umfassende Reformen in Partei, Staat und Wirtschaft ergreifen. Sein Ziel war es, die Wirtschaft im Land durch eine grundlegende und von oben verwaltete Umstrukturierung (Perestroika) der Planwirtschaft, anzukurbeln. Um den unvermeidlichen Widerstand der Bürokratie zu umgehen, wurde die Politik von Perestroika mit einer begrenzten Wiederherstellung der bürgerlichen Freiheiten begleitet. So wurde einzelnen Bürgern die Möglichkeit eröffnet sich über Mängel im sowjetischen System zu äußern und von der KPdSU unabhängige Volksverbände, zu gründen.[18] Die neue Offenheit der sowjetischen Politik führte zu einer „Explosion nationaler Bewegungen“[19]. Zu ersten Protesten kam es 1986 im „Laboratorium der Völkerfreundschaft“[20] Kasachstan. Mit der Losung „Kasachstan den Kasachen“[21] richteten die Demonstranten sich gegen die Ablösung des kasachischen Parteichefs. Die Proteste in Kasachstan hatten Vorbildwirkung denn schnell wurde die Forderung nach Selbstbestimmung überall laut und bald standen die baltischen Staaten an der Spitze dieser Bewegung.

Schon in den Jahren 1956 bis 1982 erwachte - hauptsächlich hervorgerufen durch Samisdat Literatur - langsam aber stetig ein nationales Selbstbewusstsein in den baltischen Republiken.[22] Waren erste Protestbewegungen anfänglich noch sehr sporadisch und auf einzelne spezielle Themen, wie religiöse Rechte, kreative Freiheit oder Informationsfreiheit gerichtet. Der Fokus änderte sich mit der Zeit auf eher allgemeine Forderungen wie nationale und individuelle Rechte. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, war eine strukturierte und organisierte Protestbewegung in Form von Gruppen und einer periodischen Samisdat Literatur, nötig. 1972 gründeten sich in Estland zwei dieser Gruppen. Die estnische Demokratiebewegung sowie die estnische Nationalfront. Drei Jahre später folgten drei Gruppen in Lettland dem estnischen Beispiel. Die lettische Unabhängigkeitsbewegung, das lettische demokratische Jugendkomitee sowie Lettlands christlich-demokratische Organisation die ab 1976 begannen, ihre Arbeit zu koordinieren. Neben der Organisation von Protestbewegungen und Petitionen verfassten sie auch gemeinsame Erklärung, adressiert an die lettische Führung. Auch in Litauen formierten sich ab 1976 zwei Gruppen. Die so genannte litauische Helsinki Gruppe sowie das Komitee zur Verteidigung der Rechte für Katholiken (1980). Trotz heftiger Repressalien schaffte es das sowjetische Regime nicht, den organisierten baltischen Widerstand zu brechen. Im Gegenteil, die Balten waren äußerst hartnäckig und fanden immer wieder neue Formen ihre Forderungen zu äußern.[23] Bemerkenswert ist, dass bis Ende der 1970er Jahre die Dissidentenbewegungen aller drei baltischen Staaten untereinander kooperierten und gemeinschaftliche Aktivitäten starteten. Der erste gemeinsame Akt der baltischen Union gilt zugleich als ein Wendepunkt in der Politik der baltischen Dissidentenbewegungen. Am 23. August 1979, dem 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Molotow-Ribbentrop-Paktes (MRP), wurde der sowjetischen Führung, dem Generalsekretär der VN, der Bundesrepublik Deutschland (BRD), der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie anderen Unterzeichnern der Atlantik-Charta, eine von 45 Vertretern aller baltischen Staaten unterschriebene Petition übergeben.[24] Darin wurde gefordert, den 1939 zwischen Deutschland und Russland geschlossenen Pakt sowie die geheimen Zusatzprotokolle, für nichtig zu erklären und die volle Souveränität der baltischen Staaten wiederherzustellen. Acht Jahre nach der Übergabe der Petition am 48. Jahrestag des Molotow-Ribbentrop Paktes, rief die Estonian Group for the Public Disclosure of the Molotov-Ribbentrop-Pact (MRP-AEG) zu einer Demonstration in Tallinn auf. Auf dieser Veranstaltung forderten die Demonstranten die Veröffentlichung aller geheimen

[...]


[1] Schaller (2009), S. 7.

[2] Horowitz (1992), S. 119.

[3] Schaller (2009) S. 7.

[4] Vgl. Vereinte Nationen (2004).

[5] Vgl. Ebenda.

[6] Schaller (2009) S. 14.

[7] Oeter (1992), S. 744.

[8] Ebenda, S. 744f.

[9] Generalversammlung (1970).

[10] Ott (2008), S. 256.

[11] Schweisfurth (2006), S. 332.

[12] Vgl. Ebenda, S. 332.

[13] Heilbronner (2007), S. 216, RN 163.

[14] Heilbronner (2007), S. 216, RN 163.

Mit der Resolution „Zur Wiederherstellung der staatsbürgerlichen Rechte lettischer Bürger und die Grundprinzipien der Naturalisierung“ ist das staatsbürgerliche Recht ausschließlich Bürgern der Republik Lettland mit Stand 1940 sowie deren Nachkommen zuerkannt. Vgl. Bowring (1994). S, 10f.

[15] Ott (2008), S. 267.

[16] Ebenda, S. 267.

[17] Ebenda, S. 267.

[18] Unter Perestroika (Umbau) versteht man die Umgestaltung der sowjetischen Politik und Gesellschaft. Im Fokus stand dabei besonders die Revision des zentralistischen Führungssystems sowie die Einführung marktwirtschaftlicher Element um deren Effektivität zu steigern. Unter der Losung Glasnost (Offenheit) wurde erst die Lockerung und schließlich die Aufhebung der Beschränkung der Pressefreiheit postuliert. Dies sollte die Entscheidungen in Partei und Staatsapperat transparenter machen und die angestrebten politischen Reformen absichern. Vgl. Schubert / Klein (2006).

[19] Garleff (1993), S. 163.

[20] Graw (1991), S. 27.

[21] Ebenda, S. 27.

[22] Unter Samisdat Literatur versteht man politische Literatur die ab den 1970er Jahren bis zum Fall des kommunistischen Regimes in Russland und Osteuropa im Untergrund kursierte. Eichwede (2002).

[23] Vgl. Shtromas (1996), S. 103ff.

[24] In der 1941 verabschiedeten Atlantik Charta sind die wesentlichen Grundsätze friedlicher internationaler Beziehungen verankert. Sie wurde zur Grundlage der Charta der Vereinten Nationen. Auch Josef Stalin bekannte sich zu den Grundsätzen der Atlantic Charta und unterschrieb sie 1945. Vgl. Arbeitsgemeinschaft Friedensforschung (2005).

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Details

Title
Die Unabhängigkeit des Baltikums 1991 – staatliche Kontinuität oder Sezession?
College
http://www.uni-jena.de/
Grade
1,7
Author
Year
2011
Pages
24
Catalog Number
V192151
ISBN (eBook)
9783656174011
File size
630 KB
Language
German
Keywords
Baltikum, Lettland, Estland, Litauen, Sezession, Selbstbestimmungsrecht, Sowjetunion
Quote paper
B.A. Astrid Fechler (Author), 2011, Die Unabhängigkeit des Baltikums 1991 – staatliche Kontinuität oder Sezession?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192151

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