„In einer Zeit, in der die bewohnbare Landmasse der Erde annähernd vollständig in staatliche Hoheitsräume aufgeteilt ist, können neue Staaten nur im Zuge von Veränderungen des bisherigen Staatengefüges entstehen.“ Das Staatengefüge kann sich durch verschiedene
Prozesse verändern. So etwa durch eine einvernehmliche Fusion zweier oder mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat (DDR 1989/90), durch Annexion eines Staates in einen bestehenden Staatenverband oder den Zerfall eines Staates in mehrere Staaten bei dem der Ausgangsstaat
vollständig verschwindet durch eine sogenannte Dismembration (Tschechoslowakei 1992). Der unter rechtlichen und politischen Gesichtspunkten problematischste Weg einer neuen Staatsgründung ist der, der Sezession. Donald L. Horowitz definiert Sezession: „ [as] an attempt by an ethnic group claiming a homeland to withdraw with its territory from the authority of a larger state of which it is part of. “ Sezessionskonflikte waren schon immer ein Teil der internationalen Konfliktlandschaft und lassen sich bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen. „Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts galten Sezessionen als legitimer Weg zur Gründung neuer Staaten.“ Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (VN) begannen nach 1945 die Abspaltungsprozesse im Zuge der Dekolonialisierung, die die
Staatengemeinschaft innerhalb weniger Jahrzehnte rasant ansteigen ließ. Zählte die VN 1945 noch 51 Mitgliedstaaten, wuchs diese Zahl bis Ende 1969 auf 126 an und zwischen 1970 und 1990 kamen weitere 33 Staaten hinzu. Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und Jugoslawiens zu Beginn der 1990er Jahre kam es zu einer erneuten Sezessionswelle und einer weiteren Vergrößerung der internationalen Staatengemeinschaft auf nunmehr 192 Staaten. Vor allem die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht ebnete nicht nur vielen Kolonialvölkern, sondern auch den Nachfolgestaaten der Sowjetunion den Weg in die Unabhängigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Das Ringen um staatliche Kontinuität. Die baltischen Staaten zwischen Glasnost und Perestroika.
2. Die politischen Beziehungen zwischen den baltischen Staaten und der Sowjetunion
2.1 Von der Unabhängigkeit 1918 bis zur Annexion 1940
2.2 Die Annexion der baltischen Staaten und ihre Zwangseingliederung in die UdSSR
3. Eine Völkerrechtliche Bewertung der Geschehnisse von 1918 bis 1940
4. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Natur der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der baltischen Staaten im Jahr 1990. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob es sich hierbei um eine Sezession handelte oder um eine staatliche Kontinuität, die auf einem historischen Titel basiert.
- Völkerrechtliche Einordnung der baltischen Unabhängigkeit
- Analyse der historischen Ereignisse von 1918 bis 1940
- Untersuchung der sowjetischen Annexion und Inkorporation
- Rolle der internationalen Anerkennungspolitik
- Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Völker
Auszug aus dem Buch
3. Eine Völkerrechtliche Bewertung der Geschehnisse von 1918 bis 1940
Unter Berufung auf das von Wladimir Iljitsch Lenin proklamierte Selbstbestimmungsrecht der Nationen spalteten sich die baltischen Völker, in den Nachwehen der russischen Oktoberrevolution 1918, von ihrem Mutterland ab. Die Anerkennung der baltischen Staaten durch die RSFSR, erfolgte 1920 unter ausdrücklichem Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. In den geschlossenen Friedensverträgen mit Lettland, Litauen und Estland erklärte die Sowjetunion das es freiwillig „auf alle Souveränitätsrechte, die Russland im Hinblick auf die baltischen Völker und ihre Gebiete zuständen“, verzichtet. So heißt es in Artikel II des Friedensvertrages von Tartu: „On the basis of the right of all peoples freely to decide their destinies, and even to separate themselves completely from the state of which they form a part, a right proclaimed by the Federal Socialist Republic of Soviet Russia, Russia unreservedly recognizes the independence and autonomy of the State of Estonia and renounces voluntarily and forever all rights of sovereignty formerly held by Russia over the Estonian people and territory of Estonia by virtue of the former legal situation, and by virtue of international treaties, which, in respect of such rights, shall henceforth lose their force. No obligation to Russia devolves upon the Estonian people and territory from the fact that Estonia was formerly part of Russia.”
Durch die Aufnahme in den Völkerbund 1921 und die Etablierung von diplomatischen Beziehungen mit westlichen Staaten wurde die staatliche Souveränität der baltischen Staaten allgemein anerkannt.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik von Sezession und staatlicher Kontinuität sowie Darlegung der Forschungsfrage bezüglich der baltischen Unabhängigkeit.
1. Das Ringen um staatliche Kontinuität. Die baltischen Staaten zwischen Glasnost und Perestroika.: Darstellung der politischen Entwicklungen und Protestbewegungen in den baltischen Staaten Ende der 1980er Jahre im Kontext der sowjetischen Reformpolitik.
2. Die politischen Beziehungen zwischen den baltischen Staaten und der Sowjetunion: Historische Analyse der staatlichen Entwicklung von 1918 bis zur gewaltsamen Inkorporation durch die Sowjetunion im Jahr 1940.
2.1 Von der Unabhängigkeit 1918 bis zur Annexion 1940: Untersuchung der vertraglichen Beziehungen und der Bemühungen zur Sicherung der Souveränität in der Zwischenkriegszeit.
2.2 Die Annexion der baltischen Staaten und ihre Zwangseingliederung in die UdSSR: Analyse der völkerrechtswidrigen Annexion durch die Sowjetunion infolge des Molotow-Ribbentrop-Paktes und anschließender Ultimaten.
3. Eine Völkerrechtliche Bewertung der Geschehnisse von 1918 bis 1940: Untersuchung der völkerrechtlichen Rechtmäßigkeit der baltischen Staatsgründungen und der sowjetischen Annexion unter Berücksichtigung damaliger Verträge.
4. Resümee: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage mit dem Fazit, dass die Unabhängigkeit 1990 als staatliche Kontinuität zu werten ist.
Schlüsselwörter
Baltische Staaten, Unabhängigkeit, Sezession, staatliche Kontinuität, historischer Titel, Völkerrecht, Selbstbestimmungsrecht, Sowjetunion, Molotow-Ribbentrop-Pakt, Annexion, Souveränität, Perestroika, Glasnost, Friedensverträge, Rechtsnachfolge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Unabhängigkeit der baltischen Staaten 1990 als Neugründung durch Sezession oder als rechtmäßige Wiederherstellung eines bestehenden Staates (staatliche Kontinuität) auf Basis eines historischen Titels zu bewerten ist.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind die historische Entwicklung der baltischen Souveränität, die völkerrechtliche Bewertung der sowjetischen Annexion von 1940 und die politische Stimmung während der Glasnost- und Perestroika-Ära.
Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?
Die Forschungsfrage lautet: Erfolgte die Unabhängigkeit der baltischen Staaten 1990 auf Grundlage einer Sezession oder stellt sie eine staatliche Kontinuität auf Grundlage eines historischen Titels dar?
Welche wissenschaftliche Methodik wurde verwendet?
Die Autorin nutzt eine völkerrechtliche Analyse historischer Verträge und Dokumente sowie eine Auswertung der internationalen Staatspraxis zur Beurteilung der baltischen Rechtslage.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung der Protestbewegungen ab den 1970er Jahren, die politischen Verträge zwischen dem Baltikum und der Sowjetunion sowie die völkerrechtlichen Argumente für und gegen die illegale Natur der Annexion von 1940.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe staatliche Kontinuität, Sezession, historischer Titel, Selbstbestimmungsrecht und völkerrechtliche Bewertung geprägt.
Welche Rolle spielt der Molotow-Ribbentrop-Pakt für die Argumentation?
Der Pakt und seine geheimen Zusatzprotokolle dienen als zentraler Beleg für die völkerrechtswidrige Einflussnahme der Sowjetunion und die darauf folgende illegale Annexion der baltischen Staaten.
Zu welcher Schlussfolgerung kommt die Autorin?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die baltischen Staaten ihre Souveränität nie rechtmäßig verloren haben und die Unabhängigkeit 1990 daher als staatliche Kontinuität und nicht als Sezession zu werten ist.
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- B.A. Astrid Fechler (Autor), 2011, Die Unabhängigkeit des Baltikums 1991 – staatliche Kontinuität oder Sezession?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192151