Leseprobe
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Die Europäische Union
2.1. Der Vertrag von Lissabon: Inhalte
3. Irland
3.1. Daten und Entwicklung
3.2. Das politische System Irlands
3.3. Politische Akteure zum Zeitpunkt des Referendums
4. Die Politikverflechtungsfalle nach W. Scharpf
5. Die Europäische Union und die Politikverflechtungsfalle
6. Fazit
7. Quellenangaben
1. Einleitung
Die Geschichte der Europäischen Union ist eine Geschichte der stetigen Wandlung; Veränderung, Anpassung und das Bestreben nach der idealen Form für alle prägen seit jeher das politische Handeln und alle Reformvorschläge der beteiligten Nationen. Einer der ersten Reformschritte, auf den sich die damaligen Mitgliedsländer, wider Erwarten der breiten öffentlichen Meinung, einigten, kam 1987 in Form eines Reformpakets, das eine Vertiefung der Integration über die Einheitliche Europäische Akte und eine Liberalisierung der europäischen Politik über das Binnenmarktprogramm. Und so ging es weiter: 1992 mit dem Vertrag von Maastricht, der anschloss an die römischen Verträge von 1957. Die EU wurde der übergeordnete Verbund für die Länder der Europäischen Gemeinschaft; alle Unterzeichner einigten sich darauf, dass man folgende Ziele verfolgen würde: die Währungsunion, gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Es ist das Ziel, dieses Vertrages, die Demokratisierung und die Einheit der EU zu fördern, wirtschaftliche Interessen sind sekundär.[1] Es folgend er Vertrag von Amsterdam in 1997 und der gewichtigere Vertrag von Nizza in 2001, der die Institutionen dahingegen reformiert, dass sie handlungsfähig nach der kommenden Erweiterung in 2004 auf 25 Mitglieder bleiben. Bei der Ratifizierung durch die Mitglieder kam ein EU-Vertrag zum ersten Mal durch Irland ins Stocken. In Irland kann die Verfassung nur durch ein Referendum verändert werden, also durch einen Volksentscheid, der im Nachhinein eine parlamentarische Entscheidung annimmt oder ablehnt. Es musste in Irland ein Referendum geben, da der Vertrag von Nizza die Verfassung der Mitgliedsländer berührte. Im ersten Durchgang des Volksentscheids wurde der Vertrag bei geringer Wahlbeteiligung im Mai 2001 abgelehnt. 1 ½ Jahre später, im Oktober 2002, entschied die Regierung, eine erneute Abstimmung vorzunehmen, allerdings nicht ohne vorher eine umfangreiche Medienkampagne für den Vertrag ins Rollen zu bringen. Offenbar mit Erfolg: Im zweiten Durchgang stimmten die irischen Wähler dem Vertrag zu.
Diese Ablehnung und das dadurch entstandene Vakuum mögen zu den Überlegungen einer Reform mittels einer EU-Verfassung geführt haben. Schon im Vertrag von Nizza wurde die Stimmgewichtung neu verteilt, allerdings eher willkürlich. Allerdings war nach dem Stopp durch einen kleinen Anteil von irischen Bürgern klar, dass man grundsätzlich etwas an den Abstimmungsverfahren ändern musste, wollte man nicht einen Fortschrittsstau in Zukunft fördern. Das Blockieren von Minderheiten musste künftig vermieden werden, wollte man auf EU-Ebene handlungsfähig bleiben. Die neue Bewertung der Sperrminorität und die Neuverteilung der Stimmgewichtung wurden zum Teil im Vertrag von Nizza vorbereitet, den Feinschliff und das Ziel, die sogenannte doppelte Mehrheitsregelung bei zukünftigen Abstimmungen, sollten mit der neuen EU-Verfassung realisiert werden. Doch auch beim Ratifizierungsprozess für die EU-Verfassung stellten die Iren sich quer, die neue Verfassung wurde abgelehnt. Untersucht werden soll, ob diese Ablehnungen und der daraus folgende Stillstand ein Hinweis darauf ist, dass die Europäische Union zum Zeitpunkt dieses Referendums in der Politikverflechtungsfalle steckte.
2. Die Europäische Union
2.1. Der Vertrag von Lissabon: Inhalte und Hintergrund
Am 13. Dezember 2007 wurde der ‚Vertrag von Lissabon‘ von den europäischen Regierungschefs unterzeichnet und damit die mehrjährigen Verhandlungen über die institutionellen Reformen der Europäischen Union beendet. Dadurch wurden die bereits verabschiedeten Verträge nicht etwa ersetzt, sondern lediglich verändert und erweitert.
Die offizielle Aussage war zusammenfassend: „Durch den neuen Vertrag erhält die Europäische Union den rechtlichen Rahmen und die Mittel, die notwendig sind, um künftige Herausforderungen zu bewältigen und auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen.“[2]
Die Inhalte des Vertrags von Lissabon in einer groben Übersicht:[3]
- Der EU-Rat wird zum offiziellen Organ und erlangt dadurch institutionellen Status; seine bisherigen Aufgaben wie das festlegen von politischen Leitlinien und Bestimmungen, sowie das Entscheiden in Grundsatzfragen bleiben unberührt. Die Wahlsatzungen für den Vorsitz ändern sich und werden auf Langfristigkeit ausgelegt. Auch der regelmäßige Turnus für das Treffen des Rates wird verändert von zweimal auf viermal pro Jahr.
- Das „Einstimmigkeitsprinzip“ und das Prinzip der „qualifizierten Mehrheit“ bei Abstimmungen im Ministerrat werden verändert. Ab 2014 gilt das Prinzip der „doppelten Mehrheit“: Künftig reicht es, in Abstimmungen folgende Konstellation für ein positives Votum zu erhalten: 55% der Mitgliedsländer (also 15 von 27) müssen zustimmen und dabei 65% der EU-Bevölkerung (ca. 490 Millionen) vertreten. Blockaden durch einzelne Länder sollen dadurch künftig vermieden werden.
- Für die Zusammensetzung der EU-Kommission werden zukünftig nur noch 2/3 der Mitgliedsländer einen Kommissar bestellen. Der Kommissionspräsident wird für fünf Jahre vom EU-Parlament gewählt.
- Künftig wird es einen „Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik“ geben, der die EU nach außen in außenpolitischen und Sicherheitsfragen vertreten wird und den EU-Außenministerrat leiten wird. Seine Bezeichnung soll (aufgrund von Befindlichkeiten einiger Mitgliedsländer) nicht „EU-Außenminister sein“ sondern nur, wie oben genannt. Er wird für die Dauer von fünf Jahren vom EU-Rat ernannt.
- Das EU-Parlament wird mit mehr Einfluss ausgestattet: So wählt es künftig den EU-Komissions-Vorsitzenden und stimmt der EU-Kommission zu; es kann aber auch künftig ein Misstrauensvotum gegen die Kommission aussprechen, in diesem Falle müsste diese zurücktreten. In Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik bleibt der Status quo erhalten, hier wird das Parlament nur angehört. In Zukunft muss das Parlament bei fast allen Gesetzesbeschlüssen mitentscheiden, dies gilt auch für die Bestimmungen der Ausgaben der EU.
- Die umstrittene Grundrechte-Charta aus der vorangegangenen, abgelehnten EU-Verfassung wurde direkt aus dem Vertrag herausgenommen. Allerdings wird sie rechtsverbindlich durch einen eingebauten Querverweis auf die Charta.
- Künftig werden Bürgerbegehren möglich: Sofern eine Million EU-Bürger diesem Begehren zustimmen, kann die EU-Kommission dies berücksichtigen. Sie muss es aber nicht.
- Die nationalen Parlamente werden gestärkt: So können sie zukünftig vor dem EU-Gerichtshof klagen, wenn ihre Rechte verletzt werden. Sie sollen zu Hütern der Aufgabenteilung zwischen den Nationen und der EU werden; sie werden über zukünftige Gesetzesentwürfe rechtzeitig unterrichtet und können binnen 8-Wochen-Frist darüber entscheiden. Nur, wenn die Nationen selber nicht handlungsfähig sind, soll die EU künftig eingreifen dürfen.
- Erstmals werden die Regelungen für einen Austritt eines Mitgliedes aus der EU geregelt.
Der Vertrag von Lissabon ist ein sogenannter Veränderungsvertrag, so steht es auch in seiner Überschrift: „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13.Dezember 2007“. Er verändert vor allem die vorausgegangene Einigung über die Verfassung der Europäischen Union. Ursprünglich hatten die Mitglieder der Union 2003 einen ersten Entwurf des EU-Verfassungsvertrages erarbeitet und 2004 feierlich in Rom unterzeichnet; am 1. November 2006 sollte diese neue Verfassung in Kraft treten. Allerdings brachte der Ratifizierungsprozess unerwünschte Effekte: Sowohl in Frankreich als auch in Holland wurde die neue Verfassung per Volksabstimmungen abgelehnt und im weiteren Verlaufe wurde dadurch der Ratifizierungsprozess auch in anderen Mitgliedsländern eingestellt und das gesamte Verfahren wurde stillgelegt. Die Mitglieder der EU begaben sich in eine Denkpause, es sollte über die Inhalte der Verfassung und vor allen Dingen über die Gründe der Ablehnung durch zwei Gründerstaaten reflektiert werden; deshalb nannte man diese Maßnahme auch die Reflexionsphase. Schließlich folgte der Beschluss über eine Veränderung der bestehenden Verträge und gegen eine Verfassung für die EU am 22. Juni 2007. Der Vertrag von Lissabon konnte schließlich von allen Mitgliedern ratifiziert werden. Von allen, bis auf Irland. Da dieser Vertrag die Verfassung der Länder berührte, war es per irischem Grundgesetz notwendig, in Irland eine Volksabstimmung durchzuführen, die für eine Verfassungsänderung positiv ausfallen musste. Und genau an diesem Punkt sollte der Ratifizierungsprozess des Vertrags scheitern.
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[1] Vergleiche: http://europa.eu/scadplus/treaties/maastricht_de.htm
[2] Vergleiche: COMM/COMM-C02 (2009): EUROPA - Vertrag von Lissabon - Der Vertrag auf einen Blick. Online verfügbar unter http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm, zuletzt aktualisiert am 11.03.2009, zuletzt geprüft am 01.04.2009.
[3] Vergleiche: http://www.tagesschau.de/multimedia/animation/animation160.html