Christliche Stiftungen im Hoch- und Spätmittelalter

Eine Untersuchung zum Kloster Neuzelle


Trabajo Escrito, 2011

29 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Idealtyp einer Stiftung
1.1 Das Prinzip Stiftung
1.2 Stiftungsmotive
1.3 Institutionen und Aufgaben einer Stiftung
1.4 Fazit I: Idealtyp einer Stiftung

2. Stiftung Kloster Neuzelle
2.1 Historischer Überblick
2.2 Stifter und Stiftungsmotiv
2.3 Bedeutung und Aufgaben
2.4 Fazit II: Das Kloster Neuzelle - Idealtyp einer Stiftung?

3. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Seit Menschengedenken beschäftigt sich der Mensch mit dem Tod und mit der Frage nach dem Danach. Im Mittelalter lebten die Menschen mit der Annahme, Gott würde am Tag des Jüngsten Gerichts erscheinen und ein Weltgericht einberufen, bei dem ein jeder sein gerechtes Urteil bekommt. Das konnte entweder der Himmel oder die Hölle sein. Um den Richterspruch auch postmortal noch positiv beeinflussen zu können, stifteten viele Menschen. Diese Stiftungen sollen in der folgenden Arbeit der Untersuchungsgegenstand sein. Allerdings ist die Spannweite dieses Themas so enorm, dass der Untersuchungszeitraum auf das okzidentale Hoch- und Spätmittelalter beschränkt werden soll.

In einem ersten Schritt soll hierzu ein Idealtyp einer Stiftung entworfen werden, weswegen es zu fragen gilt: Was ist unter einer Stiftung zu verstehen? Warum wurde gestiftet und welche Aufgaben und Bedeutung hatten Stiftungen in der Gesellschaft? Um diese zentralen Fragen zu beantworten, wird zunächst eine Definition erstellt und das Prinzip Stiftung untersucht. Ausgehend davon werden im Folgenden die Motive, welche Motive zu Stiftungsgründungen geführt haben, eruiert. Abschließend werden die Aufgaben und die Bedeutung von Stiftungen erläutert. In einem zweiten Schritt wird der entworfene Idealtyp dann an dem Fallbeispiel Kloster Neuzelle überprüft.

In dem ehemaligen Kloster befindet sich heute ein Gymnasium, welches ich besuchte und woraus sich meine Intention, das Kloster Neuzelle als Fallbeispiel heranzuziehen, ergab. Durch das Fallbeispiel sollen die erlangten Erkenntnisse kritisch hinterfragt und im Idealfall neue Denkanstöße dazu gewonnen werden. Stiftungen sind vergleichsweise gut erforscht, doch sind die meisten Studien zu diesem Thema nur Einzelstudien. Bisher gibt es noch keine allgemeinüberblickenden Studien zu diesem Thema, woraus sich eine differenzierte Definition für den Begriff Stiftung ableiten lässt. Grundlegend für meine Arbeit sind vor allem die Studien von Michael Borgolte, einem der führenden Stiftungsforscher der Gegenwart. Das Kloster Neuzelle wurde vergleichsweise noch relativ wenig erforscht. Wilhelm Oelmann legte bis zur Hälfte des letzten Jahrhunderts die Grundsteine der Neuzelle-Forschung, welche in der Gegenwart Winfried Töpler aufnahm und weiterführte. Die Quellenlage zum Kloster Neuzelle ist unbefriedigend. Zahlreiche Plünderungen und Kriege zerstörten fast alle innerklösterlichen Quellen, sodass größtenteils auf Urkunden über Neuzelle zurückgegriffen werden muss, welche nicht in Neuzelle aufbewahrt wurden und von Theuner im „Urkundenbuch des Klosters Neuzelle und seiner Besitzungen“ zusammengefasst wurden.

1. Idealtyp einer Stiftung

1.1 Das Prinzip Stiftung

Stiftungen sind ein epochenübergreifendes Phänomen der Geschichte. Es ist evident, dass in vielen schriftgestützten Hochkulturen gestiftet wurde. Die Neugier des Historikers treibt ihn dazu, jedes historische Phänomen zu definieren, doch die zeitliche, räumliche, sowie inhaltliche Spannweite dieses Themas macht es schwer, es in vollem Umfang zu erfassen und darzustellen. Stiftungen im historischen Wandel waren äußerst anpassungsfähig und flexibel und sicherten so ihr Überleben. Sie reagierten jeweils auf eigene Bedürfnisse , als auch auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen und erfanden sich so immer wieder neu.1 Daher gibt es bisher nur wenige allgemeinüberblickende Studien, die ihrerseits nicht viele spezifische Aussagen über Stiftungen zulassen.2 Michael Borgolte stellte deshalb passend fest, dass sich der Begriff Stiftung einer einfachen Definition entziehe.3 Soll das Phänomen dennoch fassbar gemacht werden, empfiehlt es sich, einen Weberschen Idealtyp zu entwerfen.4 Dieser Versuch soll hier im zeitlichen Rahmen vom Hochmittelalter bis zur Reformation unternommen werden, ferner bezieht er sich räumlich und inhaltlich uneingeschränkt auf das okzidentale West- und Mitteleuropa.

Die frühe Stiftungsforschung, vor allem die deutsche, näherte sich dem Thema Stiftungen über einen juristischen Ansatz. Hiernach war eine Stiftung ein Rechtsinstitut, geschaffen durch die Gabe eines Stifters. Der Akt der Stiftung erzeugte ein ,Lebewesen‘, welches wie eine natürliche Person handeln sollte.5 Dieses war auf unbeschränkte Zeit, also auf die Ewigkeit angelegt und somit einem dauernden, wohltätigen Zweck gewidmet, der über den Tod des Stifters hinaus wirken sollte. Daraus ergibt sich sogleich die Notwendigkeit einer Verwaltung, Stiftsorgan genannt. Diese Verwaltung hatte mehrere Aufgaben. Zunächst empfing sie, wie beschrieben, die Gabe durch den Stifter, der damit bestimmte Leistungen für eine unbestimmte Zeit ermöglichen wollte. Diese Gabe suchte das Stiftsorgan in der Folge zu mehren, denn in der Regel wurde nicht das Stiftungsgut, sondern nur dessen Erträge für den Stiftungszweck genutzt. Abschließend versorgte die Verwaltung mit den Zinsen des Stiftungsguts den Empfänger gemäß dem Stifterwillen. Dieses Merkmal unterscheidet die Stiftung von der Schenkung. Im Gegensatz zu dem beschriebenen Verfahren wechselt die Schenkung nur ein einziges Mal den Besitzer, praktisch uno actu.6 Der stark eindimensionale juristische Ansatz stößt hier jedoch bereits an seine Grenzen.7 Schon Marcel Mauss erkannte, dass eine Stiftung den Willen des Stifters nur dann dauerhaft gerecht werden kann, wenn sie in ein ausgeprägtes Rechts- und Wirtschaftssystem eingebettet ist.8 Die neuere Forschung nahm diesen Ansatz auf und deutete Stiftungen mit einem sozial- und kulturwissenschaftlichen Hintergrund. Auf der einen Seite basierten Stiftungen demnach auf gegenseitigen Abhängigkeiten, welche soziale, ökonomische und kulturelle Faktoren einschließen.9 Auf der anderen Seite war es das soziale Gefüge von Stifter, Organ und Empfänger, welches zum Funktionieren des Prinzips Stiftung beitrug. Daraus ergibt sich, dass zur Erfüllung des Stiftungswillens eine äußere, wie auch eine innere Ordnung unumgänglich war. Borgolte kritisierte an diesem Konzept, dass die politischen Abhängigkeiten und Wechselbeziehungen zwischen Stiftung und Staat nicht ausreichend gewürdigt würden.10 Ein weiteres Merkmal des Prinzips ergibt sich aus dem unbegrenzten Aktionsrahmen von Stiftungen. Daraus lässt sich schließen, dass es bei Stiftungen um das stellvertretende Handeln Anderer im Namen des Stifters ging.11 Stiftungsorte konnten sowohl Kirchen, Altäre, Klöster als auch Universitäten sein. Eine der dauerhaftesten und vielgestaltigsten Stiftungsformen war das Spital. Eine andere Form, welche die Vielseitigkeit von Stiftungen aufzeigt, ist die Prädikaturstiftung, bei denen ein Prediger eingesetzt wurde, um zusätzliche qualitative Gottesdienste, etwa an Feiertagen, zu halten.12 Stifter konnte prinzipiell jeder sein, sowohl Mann als auch Frau. Tatsächlich waren es nicht unbedingt immer Machthaber, wohlhabende Adlige oder Bürger, die stifteten. Gerade in Fällen der Prädikaturstiftungen schlossen sich auch minder begüterte Menschen zusammen, um Stiftungen auf genossenschaftlicher Basis zu errichten.13 Doch drängt sich die Frage auf, warum man Teile seines Vermögens einem dauernden Zweck widmen sollte.

1.2 Stiftungsmotive

Nachdem das Prinzip Stiftung grob umrissen und skizziert wurde, stellt sich im Folgenden die Frage nach den Motiven. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist die zeitgenössische Vorstellung über die Beziehung zwischen Lebenden und Toten. Die mittelalterliche, okzidentale Gesellschaft setzte sich sowohl aus Lebenden, als auch aus Toten zusammen. Das mag aus heutiger Sicht nicht mehr der Stand der Forschung sein, war aber bis zum 18. Jahrhundert eine anerkannte Annahme und verblasste nur langsam.14 Tatsächlich galten Verstorbene als anwesend, wenn auch unsichtbar. Ihre direkte Anwesenheit konnte durch eine einfache Namensnennung evoziert werden. Diese Vergegenwärtigung wird als Memoria bezeichnet und bedeutete immer auch die Gegenwart der Toten. Memoria ist dabei als ein mehrdimensionaler Begriff zu verstehen, der über das bloße Gedenken hinaus geht. Ferner meint er die Fähigkeit sich dieser Vergegenwärtigung auch bewusst zu sein. Zudem bezog er sich auf Handlungen außerordentlicher sozialer und rechtlicher Reichweite, wie beispielsweise Stiftungsgründungen.15 So wurden durch Memoria hervorragende Taten gewürdigt und vor Stillschweigen und Vergessen bewahrt. Durch den Vollzug des Stifterwillens wurde der Stifter also vergegenwärtigt, seine Taten und besonders sein Ruhm wurden davor bewahrt, in Vergessenheit zu geraten.16

Dieses durchaus persönliche Motiv war allerdings nicht das einzige. Borgolte stellte heraus, dass das überwölbende Motiv in mehrerer Hinsicht die Religion war. Durch den bereits beschriebenen Vorgang des stellvertretenden Handelns durch andere und das Vergegenwärtigen, agierte der Stifter auch postmortal. Das heißt, dass auch nach seinem Tod durch seine Stiftung wohltätige Werke in seinem Namen verrichtet wurden.17 Der Wunsch, solch ein frommes Werk zu errichten, welches sogar über den eigenen Tod hinaus wirkt, korrespondiert besonders mit dem im Okzident verbreiteten eschatologischen Weltbild.18 Danach wird der Menschheit ein unvorhersehbares Ende im Form des Jüngsten Gerichts zu Teil. Zur Tagung des Weltgerichts werden alle Toten auferstehen und von Gott zu ewiger Verdammnis oder paradiesischer Glückseligkeit verurteilt. Ausschlaggebend dafür sind die jeweiligen Werke und Sünden. Stiftungen, die in der Regel die „Sieben Werke der Barmherzigkeit“ erfüllten, ermöglichten es, Gott gnädig zu stimmen und seinen Richterspruch, auch nach dem eigenen Ableben, eben bis in alle Ewigkeit, positiv zu beeinflussen. Dies führt zu den Annahmen, dass Stiftungen als eine sichere Investition für die Ewigkeit gesehen, sowie vom Wunsch getragen wurden, das Seelenheil auch postmortal noch zu fördern, sowie vor ewiger Verdammnis zu schützen.19 Für die ältere Forschung war die Religiosität allerdings noch in anderer Hinsicht ein Motiv für Stiftungsgründungen. So beschrieb Borgolte, dass Stiftungen hauptsächlich dem Ausbau des Kirchenwesens und der Vermehrung der Gottesdienste dienten. Eine Schlussfolgerung daraus ist, dass dadurch, besonders an den Grenzen des Okzidents, die Christianisierung vorangetrieben werden sollte. Ohne die Stiftungstätigkeit von Laien wäre der Christianisierungsprozess kaum möglich gewesen. Kirchliche Vertreter waren bei dieser Mission auf weltliche Partner angewiesen.20 Die aufgezeigten Motive sind jedoch keineswegs getrennt von weltlichen zu verstehen. So gingen religiöse Motive Hand in Hand mit politischen, kulturellen und ökonomischen. Beispielsweise waren alle mittelalterlichen deutschen Universitäten Stiftungen. Dies geschah nicht nur aus religiösen Gründen, sondern auch um einen Beitrag zur Entfaltung der Kunst, Bildung und der Wissenschaft zu leisten. Der kulturelle Beitrag wurde dabei nicht immer nur inhaltlich in Form von Lehre o.ä. vermittelt, sondern teilweise auch architektonisch, in Gestalt von famosen Gebäuden. Zudem wurden beispielsweise Einrichtungen sozialer Fürsorge wie Spitäler, zur Entschärfung sozialer Notlagen, gestiftet.21 Ein weiteres wesentliches Stiftungsmotiv präsentierte Eva-Maria Butz auf der Tagung „Für Zeit und Ewigkeit. Stiftungen zwischen Mittelalter und Moderne“. Sie stellte während ihrer Forschung über die karolingische Dynastie die These auf, dass Stiftungen aus Gründen der Reichssicherung und - Stabilisierung gegründet wurden. Neueste Forschungen lassen den Schluss zu, dass Memoria und Stiftungsgründungen jeweils eng mit der aktuellen politischen Lage und deren Zielen verbunden war.22

1.3 Institutionen und Aufgaben einer Stiftung

Um den Idealtyp einer Stiftung abzurunden, gilt es abschließend danach zu fragen, aus welchen Teilen Stiftungen bestanden und welche Aufgaben die einzelnen Teile besaßen. Ausgangspunkt dieser Betrachtung soll der Stifter sein.

Der Stifter stellte Güter bereit, die bestimmte Leistungen gemäß seines Willens, ohne eine zeitliche Begrenzung, ermöglichen sollten. Er wird deshalb als Auftraggeber bezeichnet.23 Aus dieser Aussage ergibt sich, dass der Stifter niemals alleine handelte, sondern auf andere Menschen angewiesen war. Damit sein Wille nicht mit seinem Tod endete, musste er ihn zunächst auf eine personen-unabhängige, unendliche Instanz übertragen. Angelehnt an Borgoltes Überlegungen spricht Benjamin Scheller in diesem Zusammenhang von Dauerpersonen.24 Demnach reichte es nicht den Willen lediglich einem anderen Menschen zu übertragen, da auch dieser endlich war. Der Stifter musste diese Instanz aus einer Gruppe von Menschen bilden oder auf eine existierende Gruppe zurückgreifen, die seinen Willen übernahm und sich im Idealfall damit identifizierte. Es lag nicht in der Macht des Stifters, eine Gruppe zur Übernahme seines Willens zu zwingen, vielmehr benötigte er deren ausdrückliche Zustimmung. Die Folge war, dass der Wille des Stifters nicht absolut war, im Gegenteil, er hatte sich an den vorhandenen Möglichkeiten und der Bereitschaft der Gruppe zu orientieren. Diese Übereinkunft war in der Folge zwar ein Richtwert für die Gruppe, jedoch auf keinen Fall zwingend bindend. Ferner war der Stifter darauf angewiesen, dass die potenziellen Empfänger tatsächliche eine immaterielle Gegenleistung, z.B. in Form von Gebeten leisteten.25 Aus dem Akt der Stiftung ergaben sich verschiedene Herrschaftsrechte. Auf kirchlicher Ebene entstanden Patronate, auf weltlicher Ebene Pflegschaften.26

[...]


1 Borgolte (2002), S.13.

2 ders. (2005), S.9f.; Gründig (2008), S.1; Jaritz (2003).

3 Borgolte (1992), S.7.

4 ders. (2002), S.14: „(...) die Wirklichkeit ist immer kreativer als wissenschaftliche Systematik (...)“.

5 ders. (2002), S.13f.

6 ders. (1992), S.8; ders. (2001), S.168; Schmid (1985), S.56.

7 Borgolte (1992), S.8; ders. (2005), S.10f.; Gründig (2008), S.1; Lusiardi (2000), S.98.

8 Mauss (1994), S.90f., besonders S.177.

9 Borgolte (2002), S.15.

10 ders. (1992), S.12.

11 ders. (2002), S.15; ders. (2005), S.10-12; Jaritz (2003).

12 Gründig (2008), S.1f.

13 Borgolte (1992), S.9; ders. (2002), S.15.

14 ders. (1992), S.12; Oexle (1983), S.65-68: Oexle macht einen langen Wandlungsprozess für das Verblassen der Aufassung von der Gegenwart des Toten verantwortlich. In seinen Augen gaben die Pestepidemien des 14. und 15. Jh. den Ausschlag für ein Umdenken über den Tod. Durch die hohe Anzahl an Toten war es nicht mehr möglich die Verpflichtungen gegenüber den Toten einzuhalten. Massengräber und fluchtartige Bevölkerungsströme machten die Totenmemoria unmöglich und führten abschließend zu dem beschriebenen Vorgang des Umdenkens. Das die Menschen um ihre Memoria fürchteten, belegt Oexle mit der steigenden Zahl von Testamenten und Stiftungen.

15 Borgolte (1992), S.7; Oexle (1983), S.31; Schmid (1985), S.57; Beispielsweise konnten Tote als Rechtssubjekt auftreten; Eines der bekanntestes Beispiele für einen solchen Fall ist der Freispruch von Jean D‘Arc Jahrzehnte nach ihrer Hinrichtung.

16 Borgolte (2005), S.12; Oexle (1983), S.25-27; ders. (1984), S.385.

17 Borgolte (1992), S.8; ders. (2005), S.12.

18 Lusiardi (2000), S.98; ders. (2005), S.47f.; Umstritten ist das Stiftungswesen vor dem Hintergrund der Fegefeuerlehre. Borgolte referierte auf der Tagung „Für Zeit und Ewigkeit. Stiftungen zwischen Mittelalter und Moderne“, dass der Stifterwille in diesen Gebieten besonders oft verändert wurde. Lusiardi geht sogar einen Schritt weiter und behauptet, dass die Fegefeuerlehre zum Ende des Stiftungswesens beitrug - siehe hierzu Borgolte (2001), S. 168; Lusiardi (2005), S.50; ders. (2000), S.99; sowie Gründig (2008), S.1.

19 Borgolte (2002), S.18: Borgolte stellte heraus, dass die frühere Forschung zunächst nur die „Sieben Werke der Barmherzigkeit“, allen voran die christliche Nächstenliebe als das entscheidende Stiftungsmotiv ausgemacht hat; ders. (2001), S.167; ders. (2005), S.13; Gründig (2008), S.2 ; Lusiardi (2000), S.97: Lusiardi betonte, dass Stiftungen nur eine und nicht die Möglichkeit waren, für das Jenseits vorzusorgen. Als Beispiele für andere Mittel nennt er das Fasten oder Pilgerfahrten; ders. (2005), S. 47f.; Schmid (1985), S.57.

20 Borgolte (1992), S.8f.

21 ders. (1992), S.8-10.

22 Gründig (2008), S.2.

23 Borgolte (2000), S.8; ders. (2000 B), S.40; ders. (2002), S.13.

24 Scheller (2005), S.214.

25 Borgolte (2000 B), S.41; Scheller (2005), S.211.

26 Scheller (2005), S.212: „Die Pflegschaft bestand ursprünglich in der Aufsicht über die zweckmäßige Verwendung von Stiftungsvermögen.“

Final del extracto de 29 páginas

Detalles

Título
Christliche Stiftungen im Hoch- und Spätmittelalter
Subtítulo
Eine Untersuchung zum Kloster Neuzelle
Universidad
Humboldt-University of Berlin
Calificación
1,3
Autor
Año
2011
Páginas
29
No. de catálogo
V201389
ISBN (Ebook)
9783656273356
Tamaño de fichero
559 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Stiftung, Mittelalter, Neuzelle, Kloster, Heinrich III.
Citar trabajo
Eric Richter (Autor), 2011, Christliche Stiftungen im Hoch- und Spätmittelalter, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201389

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