Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II


Tesis (Bachelor), 2013

39 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 DAS EIGENKAPITAL DER BANKEN
2.1 Systematisierung der Eigenkapital-Begriffe
2.1.1 Das Bilanzielle Eigenkapital
2.1.2 Der Substanzwert
2.1.3 Der Gesamt-Marktwert
2.2 Definition der regulatorischen Eigenmittel
2.3 Kennzahlen zur Erfassung der Eigenkapitalausstattung

3 EIGENMITTELAUSSTATTUNG UND KREDIT-LEVERAGE
3.1 Entwicklung der Eigenkapitalausstattung seit Einführung von Basel II
3.2 Grundsätzliche Funktionsweiße des Kredit-Leverage
3.3 Einfluss der kapitalmarktorientierten Bilanzierung und des Shareholder-Value- Paradigmas

4 DIE RISIKOGEWICHTUNG NACH BASEL II
4.1 Gewichtung der Eigenkapitalunterlegung nach Rating-Einstufungen
4.1.1 Externes Rating (Standardansatz)
4.1.2 Internes Rating (IRB-Ansatz) Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II III
4.2 Probleme der Risikogewichtung

5 VERBESSERTE REGULIERUNG DES KREDITRISIKOS ZUM WOHLE DER REALWIRTSCHAFT
5.1 Einführung einer Leverage-Ratio
5.2 Erhöhung der Eigenmittelanforderungen
5.3 Begrenzung der Möglichkeit der Auslagerung von Kreditrisiken in Zweckgesellschaften und Hedgefonds

6 AUSBLICK

Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II IV

Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNG 1: Systematisierung der Eigenkapital-Begriffe

ABBILDUNG 2: Der Leverage-Effekt

ABBILDUNG 3: Leverageanpassung im Auf- und Abschwung

ABBILDUNG 4: Mindestkapitalquoten nach Basel II und Basel III

Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II V

Tabellenverzeichnis

TABELLE 1: Gewichtung von Ausleihungen nach Basel I

TABELLE 2: Ratingklassen, Risikogewichtung und Eigenmittelunterlegung im

Standardansatz

TABELLE 3: Bilanzielle Eigenkapitalquoten und Kernkapitalquoten 2007

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Mit der vom US-amerikanischen Immobilienmarkt ausgehenden Finanzkrise ab dem Jahre 2007 kamen einmal mehr die teils fragwürdigen Eigenkapitalvorschriften und die damit ermöglichten expansiven Kreditgeldschöpfungsmöglichkeiten ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Die oft viel zu geringen echten Eigenkapitalbasen waren im Zuge der großen Ausfälle innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht, was so mancher teils auch großen Bank zum Verhängnis wurde.

Doch wie kann es möglich sein, dass bei tendenziell immer risikoreicheren Geschäftsfeldern von Investmentbanken deren Eigenkapital - und zwar deren echtes Eigenkapital, das nun mal am Besten dazu in der Lage ist, Verluste und Ausfälle abfedern zu können - sich auf derart geringen Niveaus bewegt?

Einige Ursachen, weshalb die schwierigen Zeiten zwischen 2007 und 2009 manche Banken derart heftig getroffen haben, und praktisch über Nacht deren komplettes Eigenkapital aufgebraucht war, möchte ich anhand des Kredit-Leverage und der Risikogewichtung von Eigenkapital nachBasel IIim Folgenden näher beleuchten und darstellen.

Für das spätere Verständnis der verschiedenen Begriffe bedarf es inKapitel 2zu Beginn einer genaueren Systematisierung der teil sehr unterschiedlichen Eigenkapitalbegriffe. Eine exakte Trennung zwischen regulatorischem und bilanziellen Eigenkapital ist essentiell, um die späteren Probleme, welche sich durch diverse Anrechnungssysteme ergeben, zuordnen zu können.

Die Möglichkeiten und Risiken, welche sich durch die Regelungen von Basel II (insbesondere dessen Risikogewichtungsmodell) für die Kreditvergabe einer Bank ergeben, sollen anhand eines stark vereinfachten, aber sehr anschaulichen Beispiels inKapitel 3dargestellt werden, und damit die sehr stark prozyklische Wirkung des sogenannten Kredit-Leverage aufzeigen.

Um in Zukunft die Eigenkapitaldecke großer Banken zu stärken, deren Risikovolumen vor allem für die Gläubiger und die Realwirtschaft transparenter zu machen und Hintertürchen zur Umgehung der Regulatorien zu schließen, möchte ich in Kapitel 5 meiner Arbeit noch drei wichtige Änderungen für das zukünftige Regulierungswerk erläutern, welche bereits in Planung sind oder mir im Zuge meiner Recherchen als besonders wichtig zur Stärkung der großen Banken erschienen sind.

Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II 2

2 Das Eigenkapital der Banken

Neben dem bilanziellen Eigenkapital, welches eine Bank gleich einem Unternehmen der Privatwirtschaft in seiner Bilanz ausweist, und welches - ausgedrückt in Kennzahlen wie der bilanziellen Eigenkapitalquote, dem Verschuldungsgrad oder der Eigenkapitalrentabilität - einen gewissen Einblick in die Finanzkraft und die Gesundheit des jeweiligen Unternehmens bietet, unterliegen Banken einem zusätzlichen Eigenkapitalbegriff - dem sogenannten regulatorischen Eigenkapital.

Dieses regulatorische Eigenkapital wird in Österreich in § 23 Bankwesengesetz (BWG) festgelegt und kategorisch aufgezählt. Der österreichische Gesetzgeber setzt in diesem und den darauf folgenden Paragraphen des Bankwesengesetztes die Vorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht bzw. die Richtlinie 2006/49 der Europäischen Union betreffend der angemessenen Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten in nationales Recht um und verankert somit die Basel II Eigenkapitalvereinbarung für Banken in Österreich.1

2.1 Systematisierung der Eigenkapital-Begriffe

Um die verschiedenen Eigenkapitalbegriffe anschaulich zu systematisieren, bedarf es einer schrittweisen Annährung vom Bilanziellen Eigenkapital - auch Buchwert genannt - über den Substanzwert und den Gesamten Marktwert einer Unternehmung hin zum regulatorischen Eigenmittelbegriff des Basler Ausschusses.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Systematisierung der Eigenkapital-Begriffe

Quelle: in Anlehung an Pföstl, Der Eigenmittelbegriff im Rahmen von Basel II (2007), S. 98

Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II 3

2.1.1 Das Bilanzielle Eigenkapital

Das bilanzielle Eigenkapital setzt sich im wesentlichen aus gezeichnetem Kapital - das ist zB das Stammkapital bei einer Aktiengesellschaft, das Grundkapital bei einer GmbH oder die Einlagen der einzelnen Gesellschafter bei einer Personengesellschaft - zuzüglich etwaiger Gewinn-, Kapital- und Haftungsrücklagen und zuzüglich eines etwaigen Bilanzgewinnes zusammen. Bei Verlusten sind diese entsprechend bei der Berechnung des Eigenkapitals negativ zu berücksichtigen. Das bilanzielle Eigenkapital stellt den Buchwert eines Unternehmens dar, welcher im wesentlichen auch für eine etwaige Veräußerung eines Unternehmens als wichtige Kennziffer zur Verfügung steht. Die Höhe dieses bilanziellen Eigenkapitals bei Banken ist abhängig von deren unterworfenen oder verwendeten Bilanzierungsbestimmungen.2

2.1.2 Der Substanzwert

Addiert man zum Buchwert eines Unternehmens seine gesamten bilanziellen stillen Reserven, so erhält man den Substanzwert des Eigenkapitals. Hierbei werden sämtliche Vermögensgegenstände nach dem aktuellen Marktwert bewertet und ausschließlich kontrahierte Geschäfte miteinbezogen. Um einen nachhaltigen Netto-Substanzwert zu erhalten, müssen sämtliche Wertminderungen, welche bei der Aufdeckung der stillen Reserven anfallen könnten, abgezogen werden.3

2.1.3 Der Gesamt-Marktwert

als weiteren Schritt wird zuzüglich zum Substanzwert eines Unternehmens oder einer Bank dessen Firmenwert(Goodwill)berücksichtigt. Dieser stellt einen immateriellen Vermögensposten in der Bilanz dar und bildet zusammen mit dem Substanzwert den Gesamt- Marktwert einer Unternehmung, welcher auch alsShareholder Valuebezeichnet wird. Bei börsennotierten Unternehmen entspricht dieser Marktwert grundsätzlich deren Börsenkapitalisierung. Bei nicht an der Börse notierten Unternehmen wird der Gesamt- Marktwert über interne Modelle wie etwa einer Bewertung des zukünftigen Gewinnes mittels Barwertmethode ermittelt.4

2.2 Definition der regulatorischen Eigenmittel

Das regulatorische Eigenkapital einer Bank setzt sich grundsätzlich aus dem haftenden Eigenkapital sowie den sogenannten Drittrangmitteln(Tier 3)zusammen. Das haftende Eigenkapital besteht seinerseits aus dem Kernkapital(Tier 1)- welches im Wesentlichen die Positionen des eingezahlten Grundkapitals abzüglich eigener Aktien und Gesellschaftsanteile, Genussrechtsaktien, immaterieller Vermögenswerte und Verlusten und zuzüglich offener Rücklagen, stiller Einlagen und einbehaltener Gewinne beinhaltet - und dem Ergänzungskapital(Tier 2).5

Das Kernkapital(original own funds) entspricht damit im Grunde genommen dem bilanziellen Eigenkapital. Es stellt das Kapital mit der höchsten Haftungsqualität dar und muss daher der Bank unmittelbar und uneingeschränkt zur Verfügung stehen, um entsprechende Verluste umgehend auffangen zu können.6

Als Ergänzungskapital (additional own funds) gelten zB Stille Reserven, Eigenmittel welche der Bank auf mindestens acht Jahre zur Verfügung stehen und dem Gläubiger keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit bieten, Partizipationskapital mit Dividendennachzahlungspflicht und nachrangiges Kapital gem. § 23 Abs 8 BWG. Das Ergänzungskapital ist im Vergleich zum Kernkapital weniger gut dazu in der Lage, Verluste aufzufangen, weshalb dessen Anrechnung gewissen Beschränkungen unterliegt.7

Um das gesamte regulatorische Eigenkapital zu erhalten müssen nun zu Kern- und Ergänzungskapital die sogenannten Drittrangmittel (ancillary own funds) addiert werden. Hierbei handelt es sich um kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten und anteilige Gewinne, welche nur zur Unterlegung von Marktrisiken verwendet werden dürfen und ebenfalls gewissen Anrechnungsbeschränkungen unterworfen sind.8

2.3 Kennzahlen zur Erfassung der Eigenkapitalausstattung

Zur Erfassung und Beurteilung der Eigenmittelausstattung einer Bank können verschiedene Berechnungsmodelle bzw. Kennzahlen aus den jeweiligen Bilanzen bzw. Modellen der Banken herangezogen und berechnet werden. Bei der bilanziellen Eigenkapitalquote

Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II 5

(Leverage Ratio)handelt es sich um die auch in jedem Unternehmen der Realwirtschaft häufig angewandte Kennziffer Eigenkapitalquote, welche den Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der gesamten Bilanzsumme angibt.9

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Gegensatz dazu wird bei der Kernkapitalquote(Equity Ratio)das Kernkapital - welches wie inAbbildung 1schematisch recht gut zu sehen ist im Wesentlichen dem bilanziellen Eigenkapital bzw. dem Buchwert der Bank entspricht - durch die Summe der gewichteten Risikopositionen einer Bank geteilt. Sie gibt damit den Anteil der durch Eigenmittel gedeckten anrechnungsfähigen risikotragenden Aktiva (insbesondere von Krediten) am Kernkapital an. Die erwähnte Risikogewichtung der Aktiva wurde mit Basel II eingeführt und erlaubt - prägnant formuliert - eine Gewichtung der Eigenmittelunterlegung je nach Bonität des Gläubigers. Zur genauen Ausgestaltung dieser Risikogewichtung verweise ich an dieser Stelle aufKapitel 4meiner vorliegenden Arbeit, in welchem ich noch ausführlich auf die Möglichkeiten und Probleme einer solchen Risikogewichtung eingehen werde.10

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das sich die Kernkapitalquote nur auf den positiv gewichteten Teil der Aktive und nicht auf die gesamte Bilanz bezieht, nimmt sie üblicherweise höhere Wert als die Bilanzielle Eigenkapitalquote an. Wegen der komplett anderen Berechnungsmethode und Auffassung der Eigenkapitalquote in der Realwirtschaft wird bei Berichten über die Eigenkapitalausstattung einer Bank in der Öffentlichkeit oftmals die fälschliche Annahme getroffen, dass sich hinter der Equity Ratio der Anteil des Eigenkapitals an der gesamten Bilanzsumme verbirgt.11

3 Eigenmittelausstattung und Kredit-Leverage

3.1 Entwicklung der Eigenkapitalausstattung seit Einführung von Basel II

Bis zur Einführung von Basel II und damit der derzeit Anwendung findenden Risikogewichtung sah dessen Vorgängerregularium Basel I(Basel Capital Accord 1988)grundsätzlich eine Eigenkapitalunterlegung von mindestens 8%. Durch die Zuweisung der Forderungen an vier Risikoklassen wurde zwischen Ausleihungen an OECD-Staaten, Banken im OECD Raum, Hypothekarkrediten und sonstigen Schuldnern differenziert und gewichtet. Dies bedeutete dass für manche Forderungen (an OECD Staaten) gar kein Eigenkapital vorgehalten werden musste. Für Ausleihungen an Banken mussten nur 20% des 8%- Ausgangswertes - also 1,6% - an Eigenkapital vorgehalten werden. Für alle Forderungen außerhalb des Bankensektor galt jedoch das Standardgewicht von 100% - was der vollen Unterlegungspflicht von 8% entspricht.12

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Gewichtung von Ausleihungen nach Basel I

Quelle: eigene Darstellung nach Bruckner/Hammerschmied, Basel II (2003), S. 37f

Bei einem Kredit in Höhe von € 100.000 an ein Unternehmen bedeutete dies beispielsweise eine Eigenkapitalunterlegungspflicht von € 8.000. Dabei wurde nicht zwischen der Bonität der unterschiedlichen Unternehmen unterschieden, sondern einfach in die vier Risikoklassen eingeteilt und die Unterlegungspflicht entsprechend gewichtet.

Mit anderen Worten finanzierte die Bank den Kredit mit € 8.000 aus eigenen Mitteln, die restlichen € 92.000 wurden mit Fremdkapital (zB Spareinlagen oder Verkäufen von Bankanleihen) finanziert.13

Mit der Einführung der auf Rating basierenden Risikogewichtung unter Basel II wurde es den Banken ermöglicht, für Kreditnehmer - aus welcher Stufe der Risikogewichtung nach Basel I sie auch kommen mögen - aufgrund Ihres externen oder internen Ratings die Eigenkapitalvorhaltung teils enorm zu verringern. Die genaue Gewichtung der Eigenmittelunterlegung nach Basel II sei an späterer Stelle inKapitel 4noch genau erläutert - für unser Beispiel sei jedoch erwähnt, dass für ein Unternehmen mit hervorragendem Rating (AAA bis AA-) die Ausgangslage von 8% mit nur 20% gewichtet werden muss, was zu einer Eigenkapitalunterlegung von lediglich 1,6% führt. Dies entspricht im System von Basel I einer Ausleihung im Interbankenmarkt, welche mit den neuen Regeln von Basel II nun an jedes Unternehmen auch außerhalb des Bankensektors möglich ist.14

Für den Kredit in Höhe von € 100.000 an ein (gut bewertetes) Unternehmen bedeutet dies nunmehr eine Eigenkapitalunterlegungspflicht von lediglich € 1.600. Die Bank muss diesen Kredit somit nur mehr mit € 1.600 eigenfinanzieren, und der Fremdfinanzierungsanteil steigt auf € 98.400.15

3.2 Grundsätzliche Funktionsweiße des Kredit-Leverage

Durch die Möglichkeit, die Eigenkapitalquoten durch Maßnahmen wie die Risikogewichtung nach Ratingeinstufungen derart zu verringern wird ein extremer Hebel auf die Aufnahme von Fremdkapital ausgeübt16. Je niedriger die Eigenkapitalanteile für Ausleihungen sein müssen, desto mehr Spielraum besteht, um durch erneute Fremdkapitalaufnahme die für die Eigenkapitalgeber einer Bank so wichtige Eigenkapitalrentabilität zu erhöhen. Dieser Wunsch von Banken, die Eigenkapitalrentabilität möglichst zu erhöhen ist vor dem Hintergrund des am Kapitalmarkt sehr weit verbreiteten Prinzip des Shareholder-Values - also der Wertschaffung für Aktionäre - zu sehen.17

Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II 8

Die Eigenkapitalrendite kann durch eine weitere Aufnahme von Fremdkapital jedoch nur so lange erhöht werden, solange die Gesamtkapitalrendite höher als die Fremdkapitalzinsen bleibt18. Aus diesem Grund erscheint ein durch Fremdmittel finanziertes Bilanzwachstum in wirtschaftlich guten Zeiten für Banken als äußerst attraktiv. Werden zum Beispiel interne Bonuszahlungen an Ziele wie das Erreichen einer hohen Eigenkapitalrendite geknüpft, so wird es für die betroffenen Bankmanager einen hohen Anreiz dazu geben, nicht bloß die Zählerseite zu vergrößern, sondern auch das im Nenner stehende Eigenkapital entsprechend gering zu halten.19

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Bestmann/Beyer, Finanzlexikon (1989), S. 182

Dieser Zusammenhang zwischen Verschuldungsgrad (also dem Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital) und der Eigenkapitalrendite wird als Leverage-Effekt bezeichnet. In wirtschaftlichen schlechteren Zeiten kann es jedoch dazu kommen, dass sich die genannten Verhältnisse umkehren, und die Gesamtrendite plötzlich unter den Fremdkapitalzinsen zu

liegen kommt. In solchen Fällen wäre dann die in guten Zeiten ans Limit geführte Eigenkapitalausstattung sehr schnell komplett aufgezehrt.20

Um die starke prozyklische Wirkung des Leverage-Effektes deutlicher zu veranschaulichen sei folgendes Beispiel näher beleuchtet:

In der Ausgangslage betragen die Aktiva einen fiktiven Betrag von 100, die Passivseite der Ausgangsbilanz setzt sich aus 10 Einheiten Eigenkapital und 90 Einheiten Fremdkapital zusammen.21

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In dieser Ausgangslage beträgt die bilanzielle Eigenkapitalquote 10% (EK/GK). Der Leverage wird als Verhältnis von Gesamtkapital zu Eigenkapital definiert, was für unser Beispiel einen Leverage von 10 bedeutet. (GK/EK). Ändert sich nun die Marktbewertung um 1% auf 101 Einheiten, so sieht die Bilanz folgendermaßen aus:22

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auf der Passivseite wird das Eigenkapital um 1 Einheit erhöht. Die Eigenkapitalquote steigt nun über die angestrebten 10% auf 10,18%, und der Leverage fällt unter die angestrebte Marke von 10 auf 9,18. Um die von der Bank angestrebte Eigenkapitalquote von 10% wiederherzustellen ergibt sich nun die Möglichkeit einer Bilanzerweiterung. Die Bank muss nun zusätzliche x Einheiten Fremdkapital aufnehmen, um x Einheiten Assets kaufen zu können und damit den Leverage wieder auf 10 erhöhen zu können.23

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1Vgl. Pföstl, Der Eigenmittelbegriff im Rahmen von Basel II (2007), S. 93ff.

2Vgl. Pföstl, Der Eigenmittelbegriff im Rahmen von Basel II (2007), S. 97.

3Vgl. Ebd., S. 97f.

4 Vgl. Ebd., S. 98f.

5Vgl. Pföstl, Der Eigenmittelbegriff im Rahmen von Basel II (2007), S. 94.

6Vgl. Ebd.

7Vgl. Ebd.

8 Vgl. Ebd.

9Vgl. Schäfer, Banken (2011), S. 11f.

10Vgl. Ebd., S. 12.

11 Vgl. Ebd.

12 Vgl. Bruckner/Hammerschmied, Basel II (2003), S. 37f.

13Vgl. Schäfer, Banken (2011), S 12.

14Vgl. Bruckner/Hammerschmied, Basel II (2003), S. 92.

15Vgl. Ebd.

16Vgl. Stadler, Finanzmarktpolitische Ursachen (2009), S. 2.

17 Vgl. Stadler, Der Markt hat nicht immer recht (2011), S. 96f.

18Vgl. Schäfer, Banken (2011), S. 13.

19 Vgl. Ebd.

20Vgl. Schäfer, Banken (2011), S. 13.

21Vgl. Adrian/Shin, Liquidity and Leverage (2008), S. 9ff.

22Vgl. Ebd.

23 Vgl. Ebd.

Final del extracto de 39 páginas

Detalles

Título
Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II
Universidad
University of Salzburg  (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät)
Curso
Seminar Unternehmensfinanzierung und Finanzmarktökonomie
Calificación
1,0
Autor
Año
2013
Páginas
39
No. de catálogo
V208973
ISBN (Ebook)
9783656369325
ISBN (Libro)
9783656369356
Tamaño de fichero
1337 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Basel II, Eigenkapital, Basel III, Eigenkapitalvorschriften, Leverage, Leverage-Ratio, Kernkapital, Ergänzungskapital, Drittrangmittel, Risikogewichtung, IFRS, Shareholder-Value, Zweckgesellschaften, Hedgefonds, Kernkapitalquote, prozyklische Wirkung, IRB-Ansatz, ABS, Asset Backed Securities, CDS, Credit Default Swaps, Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Kapitalpuffer, Basel I
Citar trabajo
Otto Glaser (Autor), 2013, Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208973

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Kreditleverage und unerwünschte Nebenwirkungen der Risikogewichtung nach Basel II



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona