Die Diskussion um die Grenzen der Beleidigungstatbestände besonders im Hinblick auf Kollektivbeleidigungen und die Strafbarkeit von bloßen Werturteilen ist seit dem Urteil des LG Karlsruhe vom 08.12.2011 und dem Beschluss des BVerfG vom 29.02.2012 wieder hoch aktuell.
Insbesondere stellt sich hier der Rechtsprechung das Problem, den Konflikt zwischen Ehrenschutz- und Meinungsfreiheit befriedigend zu lösen.
Der 14. Abschnitt des StGB soll dem Schutz der persönlichen Ehre dienen. Ausgangspunkt ist der Tatbestand des § 185 StGB, der als konkretes Gefährdungsdelikt eine Untergruppe der Erfolgsdelikte darstellt. Im ständigen Spannungsfeld stehen sich im Bezug auf diese Norm das Rechtsgut der persönlichen Ehre und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 I 1 GG gegenüber. Die wohl häufigsten Probleme bei der Auslegung der Beleidigungsdelikte gehen deshalb aus der Abwägung zwischen Ehrschutz und Meinungsäußerung hervor.
Dieses Problemfeld gilt es in der vorliegenden Arbeit näher zu beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Straflose Meinungsäußerung oder Straftat i. S. d. §§ 185 ff. StGB?
II. Kollektivbeleidigungen
1. Der Äußerungsadressat - Wer hat die passive Beleidigungsfähigkeit?
2. Wann liegt eine Kollektivbeleidigung dann tatsächlich vor?
3. Entwicklung der Rechtsprechung zur Kollektivbeleidigung
III. Gegenbeleidigung als Reaktion auf eine Beleidigung
C. Fazit mit Zukunftsausblick
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Anna-Marinella Schimann (Author), 2012, Die Grenzen der Beleidigungstatbestände, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209526