Extrait
Inhalt
1. Einleitung
2. Theoretischer Teil
2.1 Grundannahmen des akteurszentrierten Institutionalismus
2.1.1 Institutioneller Kontext
2.1.2 Akteure
2.1.3 Akteurskonstellation
2.1.4 Interaktionsformen
2.2 Hypothese
3. Empirischer Teil
3.1 Institutioneller Kontext
3.2 Akteure
3.3 Akteurskonstellationen
3.4 Interaktionsformen
3.4.1 Konferenz in Paris (1998)
3.4.2 Konferenz in Bologna (1999)
3.4.3 Europäischer Frühjahrsrat in Lissabon (2000)
3.4.4 Konferenz in Prag (2001)
3.4.5 Konferenz in Berlin (2003)
3.4.6 Konferenz in Bergen (2005)
3.4.7 Konferenz in London (2007)
3.4.8 Konferenz in Leuven (2009)
3.4.9 Konferenz in Budapest/Wien (2010)
4. Zusammenfassung und Überprüfung der Hypothese
5. Litearturverzeichnis
1. Einleitung
Trotz des intergouvemementale!! Charakters des Bologna-Abkommens, steigerte sich der Einfluss die EU-Kommission, nachdem sie als Vollmitglied in den Bologna-Prozess aufgenommen wurde.[1] Ziel meiner Hausarbeit soll sein genau dieses Phänomen zu erklären. Die politikwissenschaftliche Relevanz ergibt sich insbesondere dadurch, dass gerade im Politikfeld der Hochschulpolitik keine klassische Integration im Sinne der Kompetenzübertragung auf die europäische supranationale Ebene stattgefunden hat.[2] Die Fragestellung meiner Hausarbeit soll in diesen Zusammenhang lauten: Wieso hat die EU-Kommission im Bologna-Prozess an Einfluss gewonnen? Zur Beantwortung der Fragestellung, wobei hier der Einflussgewinn der EU-Kommission als abhängige Variable verstanden wird, werde ich qualitativ-interpretativ vorgehen und Primär- und Sekundärliteratur verwenden, um den Einflusszuwachs der Europäischen unter Verwendung der Analysekategorien des akteurszentrierten Institutionalismus zu analysieren.
In der Europaforschung verdichtet sich die Erkenntnis, dass wesentliche Policy- Entwicklungen der letzten Jahrzehnte durch Aktivitäten der Kommission gestaltet und beeinflusst worden sind.[3] Der Kommission wird zwar eine, je nach Politikfeld variierende, dennoch tendenziell herausgehobene Integrationsfunktion und Exekutivfunktion zugewiesen, die zu einem Promoter neuer Ideen und Konzepte avanciert ist.[4] Die Rolle der Kommission wird daher aufgrund ihres Initiativrechts, ihrem „transnationalen Fach-, Verfahrens- und Verwaltungswissen"[5] in der wissenschaftlichen Europaforschung als „policyentrepeneur"[6] verstanden.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird im zweiten Kapitel der akteurszentrierte Institutionalismus als Analyseansatz und die daraus entnommene Analysekategorien vorgestellt. Dort wird auch die Arbeitshypothese abgeleitet. Im dritten Kapitel wird der Bologna Prozess unter Verwendung der vorgestellten Analysekategorien dargestellt, bevor im vierten Kapitel die Schlussbetrachtung der gewonnen Erkenntnisse erfolgt.
2. Theoretischer Teil
2.1 Grundannahmen des akteurszentrierten Institutionalismus
Die Grundannahme des von Mayntz und Scharpf entwickelten Ansatz akteurszentrierten Institutionalismus lautet, dass soziale Phänomene, bzw. politische Entscheidungen das Resultat von Interaktionen zwischen individuellen, kollektiven und korporativen Akteuren sind, die von dem jeweiligen institutionellen Kontext, in dem sie stattfinden, beeinflusst werden.[7] Der akteurszentrierte Institutionalismus bietet spezifische Analysekategorien, die dieser Arbeit die unabhängige Variable bilden und im Folgenden näher beschrieben und durch geeignete Indikatoren operationalisiert werden.[8]
2.1.1 Institutioneller Kontext
Institutionen werden als Regelsysteme begriffen, die einer Akteursgruppe offenstehende Handlungsverläufe strukturieren.[9] Demnach umfassen Institutionen formale rechtliche Regelungen sowie auch informelle Regelungen wie etwas soziale Normen und Konventionen. Durch seine formal-rechtlichen Bestandteile konstituiert der institutionelle Kontext auch die Akteure.[10] Nicht umfasst werden allerdings unreflektierte Praktiken des Alltagslebens. Eine solche weite Auslegung des Begriffs Institiution wird von Mayntz und Scharpf abgelehnt, da dabei der Handlungsspielraum der Akteure weitgehend unberücksichtigt bleibt. Somit wird den Akteuren ein weitreichender Handlungsspielraum zugestanden.[11] Ähnlich einem Wechselverhältnis beeinflussen zudem die Handlungen der Akteure auch den institutionellen Kontext.
2.1.2 Akteure
Den Akteuren im akteurszentrierten Institutionalismus wird das Konzept der begrenzten Rationalität zu Grunde gelegt. Danach verfügen die Akteure, weder über alle relevanten Informationen hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten, noch sind sie fähig diese vollständig zu verarbeiten.[12] Somit sind die Wahrnehmungen der Akteure, die sich aus ihrer Handlungssituation ergeben entscheidend. Insofern handeln Akteure nicht
vollständig rational, aber im Hinblick auf die ihnen zur Verfügung stehende Informationen durchaus intentional. Dabei beeinflusst der institutionelle Kontext, in dem das Akteurshandeln stattfindet auch wesentlich die Ziele und Präferenzen der Akteure. Als Fähigkeiten werden nicht nur die Aspekte der begrenzten Rationalität aufgefasst, sondern vor allem auch die Handlungsressourcen, die den Akteuren zur Verfügung stehen.[13] Weil neben individuellen Akteuren auch komplexe Akteure agieren, ist es erforderlich zu klären, inwieweit intentionales und soziales konstituiertes Handeln auf solche Akteure angewendet werden kann. Komplexe Akteure werden als die Ansammlung individueller Akteure verstanden, die verschieden stark integriert sein können. Demnach existiert ein Kontinuum von rein aggregierten Individuen, ohne gemeinsame Ziele und Ressourcen, über kollektive Akteure, bis hin zu kooperativen Akteuren, die formal organisiert sind. Bei diesen kooperativen Akteuren sind die Ziele, der Zugriff auf Ressourcen und die Entscheidungen hierarchisch organisiert.[14] Einem komplexen Akteur wird die Fähigkeit zu intentionalem Handeln bzw. strategischem Handeln zugeschrieben. Diese Strategiefähigkeit ist jedoch abhängig vom dem Grad der gemeinsam geteilten Orientierungen, Erwartungen sowie Präferenzen der Mitglieder des komplexen Akteurs.[15] Daher ist es erforderlich, die Wahrnehmungen und Präferenzen der unterschiedlichen Akteure zu erheben. Die Operationalisierung der Präferenzen kann durch die Dimensionen Eigeninteresse, Normen, Identitäten und Interessensorientierung erfolgen.[16] Komplexen Akteuren kann ein Eigeninteresse am Fortbestand und autonomer Handlungsfähigkeit unterstellt werden.
2.1.3 Akteurskonstellation
Das Handeln der Akteure wird auch durch das Handeln anderer Akteure bestimmt. Das Ergebnis sozialer Interaktion von Akteuren ist deshalb auch von der Konstellation der beteiligten Akteure abhängig. Jedoch wird in dieser Arbeit auf die spieltheoretische Modellierung der Akteurskonstellation verzichtet. Denn um eine Akteurskonstellation in eine Matrix mit plausiblen Auszahlungen für die Akteure darzustellen, sind eine Vielzahl von detaillierten Informationen über das Selbstverständnis der Akteure, der Handlungssituation sowie der Interaktionsorientierungen notwendig. Die Akteurskonstellation ist ein Sammelbegriff für die Informationen, die über die beteiligten Akteure vorliegen und beschreib die Logik der Situation, in der die Akteure interagieren.
Für die detaillierte Darstellung der Akteurskonstellation ist die Interaktionsorientierung von besonderer Bedeutung, denn es wird die subjektive Deutung der Interessenskoalition zwischen den verschiedenen Akteuren widergespiegelt.[17] Als Interaktionsorientierung kommen Individualismus, Solidarität, Wettbewerb, Altruismus oder Feindschaft in Frage. Da die Interaktionsorientierung auch wesentlich den Charakter der Akteurskonstellation prägt, ändert sich auch entsprechend dem Wechsel der Interaktionsorientierung auch die Art der Akteurskonstellation.[18]
2.1.4 Interaktionsformen
Die Interaktionsformen beschreiben die eigentlichen Interaktionen der Akteure und stehen für die „verschiedenen Modi sozialer Handlungskoordination".[19] Folgende Interaktionsformen können vorliegen: Einseitige oder wechselseitige Anpassung, Verhandlung, Abstimmung und hierarchische Steuerung. Interaktionsformen sind ihrerseits in bestimmte institutionelle Kontexte eingebettet, die als übergeordnete Struktur eine Beziehungen zwischen den Akteuren herstellen und verschiedene Interaktionsformen unterstützen können. So ist einseitiges Handeln immer möglich, Verhandlungen allerdings verlangen ein bestimmtes Maß an verbindlichen Regeln für alle Akteure.[20]
2.2 Hypothese
Vor diesem theoretischen Hintergrund der Grundannahmen des akteurszentrierten Institutionalismus soll nun die folgende Hypothese gefasst werden: Die von den initiierenden Länder verfolgte Absicht, mit Hilfe der EU-Kommission die jeweils eigenen Hochschulpolitikpräferenzen durchzusetzen, verhalf der EU-Kommission im Zusammenspiel mit ihren eigenen Fähigkeiten und Strategien einen Einflusszuwachs im Bologna-Prozess zu generieren und auszubauen.
3. Empirischer Teil
3.1 Institutioneller Kontext
Als zentrale supranationale Institution ist die Europäische Kommission unabhängig von den Präferenzen der Regierungen der Mitgliedsstaaten und darf im Rahmen ihrer Befugnisse verbindliche Beschlüsse treffen. Ferner obliegt ihr die Kontrolle über die Anwendung des Vertragsrechts sowie die auf dieser Grundlage gefassten Beschlüsse.[21] Insbesondere durch diese Kontrollfunktion wirkt die Europäische Kommission gestaltend auf die der Europäischen Union „Rechtsgemeinschaft"[22] ein. Die Europäische Union hat in Politikbereich der Bildungspolitik lediglich eine Koordinierungsfunktion und ist verpflichtet „die Verantwortung der Mitgliedsstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems"[23] strikt zu beachten. Der Rückblick auf die Entwicklung der europäischen Hochschulpolitik verdeutlicht, dass Bildungspolitik weder im Pariser Vertrag von 1951 als auch bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl verfasst war. Erst im Jahr 1976 wird durch den Ministerrat für Bildung ein erstes gemeinschaftliches Programm zur gemeinsamen Bildungsarbeit verabschiedet. Diesbezügliche Ziele waren u.a. die Förderung von engen Beziehungen zwischen den Bildungssystemen in Europa sowie verbesserte Möglichkeiten zur gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen.[24] Erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) im Jahr 1989 setze Rahmenbedingen zur formellen Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft an der Bildungspolitik.[25] Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Bildungspolitik, dem EUGH-Urteil folgend in das Vertragswerk aufgenommen. Die gemeinschaftlichen Kompetenzen im Rahmen der Bildungspolitik wurden präzisiert und zugleich auf unterstützende und ergänzende Maßnahmen zu den Politiken der Mitgliedstaaten begrenzt.[26] So ist jegliche Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten aufgrund des in Artikel 149 gleichzeitig gefassten Harmonisierungsverbotes ausgeschlossen.[27]
[...]
[1] Vgl. Walther, Thomas: Der Bologna-Prozess. Ein Wendepunkt europäischer Hochschulpolitik? Wiesbaden 2006, S. 13.
[2] Vgl. Bartsch, Tim C.: Europäische Hochschulpolitik. Uber die Entwicklung und Gestalt(ung) eines Politikfeldes; Integration Europas und Ordnung derWeltwirtschaft, Baden-Baden 2009. S. 18.
[3] Vgl. Metcalfe, Les: Building capacitiesforintegration: thefuturerole of the Commission, in: EIPASCOPE, 1995, S. 2.
[4] Vgl. Nugent, Neil. (Hg.): At theheart of the Union: Studies of the European Commission, New York 1997, S.92.
[5] Bach, Maurizio: Die Bürokratisierung Europas: Verwaltungseliten, Experten und politische Legitimation in Europa, Frankfurt 1999, S.17.
[6] ebd., S. 18.
[7] Vgl. Scharpf, Fritz: Interaktionsformen. Akteurszentrierter Institutionalismus, Opladen 2000, S. 41.
[8] Vgl. ebd., S. 96f.
[9] Vgl. ebd., S. 77.
[10] Vgl. Mayntz, Renate/ Scharpf, Fritz: Der Ansatz des akteurszentrierten Institutionalismus, in: Mayntz, Renate/ Scharpf, Fritz (Hg.):Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, Frankfurt 1955, S. 48.
[11] Vgl. ebd., S 46.
[12] Simon, Herbert: Administrative Behavior: A Study of Decision-Making Processes in Administrative Organizations, 3. Aufl., London 1976, S. 1956.
[13] Scharpf, Fritz: Interaktionsformen. Akteurszentrierter Institutionalismus, Opladen 2000, S. 95.
[14] Vgl. ebd., S. 101-107.
[15] Vgl. ebd., S. 108.
[16] Vgl. ebd., S. 116-122.
[17] Vgl. Windhoff-Heritier, Adrienne: Policy-Analyse. Ein Einführung, Frankfurt 1992, Campus Verlag, 1987, S. 43.
[18] Vgl. Scharpf, Fritz: Interaktionsformen. Akteurszentrierter Institutionalismus, Opladen 2000, S. 152f.
[19] Mayntz, Renate/ Scharpf, Fritz: Der Ansatz des akteurszentrierten Institutionalismus, in: Mayntz, Renate/ Scharpf, Fritz (Hg.):Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, Frankfurt 1955, S. 60.
[20] Vgl. Scharpf, Fritz: Interaktionsformen. Akteurszentrierter Institutionalismus, Opladen 2000, S:91.
[21] Vgl. Wessels, Wolfgang: Das politische System der Europäischen Union, Wiesbaden 2008, S. 228.
[22] ebd., S. 229f.
[23] Artikel 149, Abs. 1 EG-Vertrag.
[24] Vgl. Linsemann, Ingo: Die Bildungspolitik der Europäischen Union in: Wiedenfeld, Werner (Hg.): Europa Handbuch, Bonn 2002, S. 523f.
[25] Vgl. ebd., S. 523ff.
[26] Vgl. Bartsch, Tim: Europäische Hochschulpolitik. Über die Entwicklung und Gestalt(ung) eines Politikfeldes; Integration Europas und Ordnung der Weltwirtschaft, Baden-Baden 2009, S. 166.
[27] Vgl. Fabian, Barbara: EU-Handbuch zur Bildungspolitik: Themen und Fakten, Bonn 2000, S. 10.
- Citation du texte
- Sebastian Libront (Auteur), 2011, Der Einflussgewinn der EU-Kommission im Bologna-Prozess., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210071
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