Arbeitswelt, männliches Rollenverständnis und Erziehungsurlaub für Väter: Eine kritische Auseinandersetzung


Term Paper, 2003

19 Pages, Grade: 1,5


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Einleitung.

1. Erziehungsurlaub (Elternzeit) im Wandel der Zeit - Ein Vergleich unter europäischen Ländern
1.1 Deutschland
1.2 Andere europäische Länder im Vergleich (einige Beispiele).

2. Die Rolle des Vaters innerhalb der Familie und in der Arbeitswelt.
2.1 In der Familie.
2.2 In der Arbeitswelt

3. Die Vaterrolle und ihre Konflikte, wenn der Vater die Elternzeit in Anspruch nimmt
3.1 Familie
3.2 Arbeitswelt und Karriere
3.3 Soziales Umfeld

4. Wie viel Väter nehmen heutzutage die Elternzeit in Anspruch? Resümee

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wochenarbeitszeit im Jahr 2001 in Deutschland - Männer und Frauen im Vergleich

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Wenn es um die Betreuung der kleinen Kinder geht: Wer sollte da in erster Linie zuständig sein, die Mutter, der Vater oder beide gleich? Tanja Mohrdiek

Einleitung

Nach Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz sind Frauen und Männer in der Bundesrepublik Deutschland gleichberechtigt. Ein Gesetz, dass in der Praxis in Verbindung mit dem Erziehungsurlaub kaum zur Anwendung kommt. Zwar wird seit 1986 auch den Männern ein Anspruch auf Erziehungsurlaub zugestanden, doch wird dies auch heute noch kritisiert, denn nur die Mütter seien für die Erziehung der Kinder zuständig, während die Väter für den Familienunterhalt zu sorgen hätten.

Im Zuge der Gleichberechtigung ist es für die Frauen in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden, dass sich auch die Männer um die Erziehung der Kinder kümmern. Durch die seit dem 1. Januar 2001 geltende Neuregelung im Bundeserziehungsgeldgesetz gibt es jede Menge Möglichkeiten, wie die Eltern die Elternzeit gemeinsam gestalten können.

In Schweden zum Beispiel wird der Vater schon seit Jahren mit in den Erziehungsurlaub einbezogen indem von dem Gesetzgeber eingeräumt wird, dass jeweils mindestens 30 Tage von dem anderen Elternteil genommen werden. Wird der Anteil nicht in Anspruch genommen verfällt er. Der Staat versucht so die Eltern gemeinsam dazu zu bringen, für die Betreuung des Kindes zuständig zu sein.

In der folgenden Ausarbeitung soll untersucht werden, welche Rolle der Vater innerhalb der Familie und der Arbeitswelt spielt, welche Konflikte sich ergeben können und inwiefern sich die Väter heutzutage an die Elternzeit beteiligen. Aufgrund des begrenzten Umfanges der Hausarbeit konnte im Folgenden nur sehr oberflächlich in die Problematik der Gleichberechtigung innerhalb der Kinderbetreuung eingegangen werden.

Im ersten Kapitel wird beschrieben, wie sich der Erziehungsurlaub in den letzten Jahren gewandelt hat und inwiefern der Vater mit in die Erziehungszeit eingebunden werden kann. Das zweite Kapitel beschäftigt sich damit, welche Rolle der Vater in seinem Umfeld spielt. Des Weiteren wird im dritten Kapitel erläutert, welche Rollenkonflikte es im Umkreis des Vaters geben kann, wenn die Elternzeit in Anspruch genommen wird. Anschließend wird im letzten Kapitel festgestellt, in welchem Umfang von den Vätern die Elternzeit in Anspruch genommen wird.

1. Erziehungsurlaub (Elternzeit) im Wandel der Zeit - Ein Vergleich unter europäischen Ländern

Im Dezember 1995 wurde von dem Europäischen Parlament entschieden, dass die Männer stärker in die Erziehungszeit der Kinder eingebunden werden sollen. Darüber hinaus soll versucht werden eine einheitliche Basis unter den einzelnen Ländern zu schaffen (vgl. Hildebrandt- Woeckel, S. 1999, S. 146 - 147). Schweden ist das Land, „in dem 1974 die Idee des Erziehungsurlaubs geboren wurde [...]“ (Hildebrandt- Woeckel, S. 1999, S. 140), aber auch Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten in der Beziehung weiterentwickelt. Welche Rolle heutzutage der Mann innerhalb der Familie und in der Arbeitswelt spielt, wird im nächsten Kapitel beschrieben.

1.1 Deutschland

In den letzten Jahrzehnten hat sich in Deutschland in der Kindererziehung einiges verändert. Im Jahr 1979 wurde der Mutterschaftsurlaub eingeführt, bei dem die Mutter nach der Geburt des Kindes sechs Monate von der Arbeit freigestellt wurde. Durch eine Gesetzesänderung zum 01. Januar 1986 wurde neben einer Änderung des Begriffs „Mutterschaftsurlaub“ in „Erziehungsurlaub“ auch erstmalig die Möglichkeit gegeben, dass auch die Väter den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen dürfen. Weitere Änderungen in den folgenden fünf Jahren bewirkten, dass der Erziehungsurlaub von sechs Monate auf drei Jahre erweitert wurde (vgl. Eickelpasch, K. 1996, S. 1).

Durch eine weitere Gesetzesänderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes zum 01. Januar 20011 hat sich nicht nur der Begriff „Erziehungsurlaubes“ in „Elternzeit“ geändert, sondern es besteht nun die Möglichkeit, dass die Eltern die Elternzeit parallel nehmen können. Bisher war es nur möglich den Erziehungsurlaub untereinander aufzuteilen, so dass entweder nur der Vater oder nur die Mutter für die tägliche Betreuung des Kindes zuständig waren. Seit dem 01. Januar 2001 haben jetzt sowohl die Mutter als auch der Vater innerhalb der Elternzeit das Recht auf eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden2. Dieses Recht kann allerdings nur in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten in Anspruch genommen werden. Diese Gesetzesänderung soll „eine möglichst flexible Gestaltung der Elternzeit [...] fördern und insbesondere Väter[...] stärker als bisher die Betreuung ihrer Kinder in der Elternzeit [...] ermöglichen“ (Rancke, F. 2001, S. 11). Mehr Flexibilität bietet auch die neue Möglichkeit, dass das dritte Jahr der Elternzeit bis zum achten Geburtstag des Kindes hinausgezögert werden kann. Allerdings ist dies nur nach rechtzeitiger Ankündigung und mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (vgl. ebd., S. 10 - 11). Die Erweiterung soll den Eltern ermöglichen, dass sie sich mehr mit dem Kind beschäftigen können, wenn es zum Beispiel das erste Jahr zur Schule geht. Meist ist zu diesem Zeitpunkt eine größere Betreuung des Kindes nötig, damit das Kind sich nicht vernachlässigt fühlt und mit dem neuen Tagesablauf und der neuen Umgebung in der Schule besser zurecht kommen kann.

1.2 Andere europäische Länder im Vergleich (einige Beispiele)

Hier in Europa haben die Skandinavier die wohl vorbildlichsten Kinderbetreuungs- möglichkeiten. In Schweden zum Beispiel wurden im Laufe der Zeit Strategien zur Gleichstellung entwickelt. Der erste Schritt war die Einführung der Elternschaftsversicherung im Jahre 1974. Diese verpflichtende Sozialversicherung ermöglicht es den Eltern, Berufsleben und Elternschaft miteinander zu vereinbaren. Sie gewährt bei der Geburt eines Kindes für die ersten acht Lebensjahre für 450 Tage Elterngeld pro Kind. Wobei 390 Tage mittlerweile von den Eltern beliebig untereinander aufgeteilt werden können. Die restlichen 60 Tage stehen jeweils zur Hälfte dem Vater und der Mutter zu und sind nicht auf den Partner übertragbar. Die Höhe des Elterngeldes beträgt 80 % des Bruttoeinkommens für 360 Tage. Für die restlichen 90 Tage gewährt Schweden ein fixes Elterntagesgeld von 60 SEK3 (vgl. o. V. 2000, http://www.sweden.se/templates/FactSheet____4123.asp). Die Kinderbetreuung ist in Schweden so geregelt, dass jedem Kind zwischen einem und sechs Jahren ein Platz in einer Kindertagesstätte zusteht, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, weiter voll am Berufsleben teilzunehmen zu können (vgl. Hildebrandt- Woeckel, S. 1999, S. 139).

Die finanzielle Absicherung ermöglicht es den Eltern, dass beide Elternteile sich mit der Erziehung beschäftigen können. Von den Vätern ist bekannt, dass sie durch die Auszeit von der Arbeit profitieren, indem sie motivierter und loyaler in die Arbeitswelt zurückkehren (vgl. Ahlrichs, D. 2003, http://spiegel.de/panorama/0,1518,druck 237323,00.html). Durch die Vollzeitkinderbetreuung, die für jedes Kind in Schweden gewährleistet ist, wird es den Eltern ermöglicht, weiter am Berufsleben teilzunehmen. Sie können dadurch ihre Erziehungs- und Berufsplanung sehr flexibel gestalten.

Auch in Dänemark werden die Familien finanziell bis zum ersten Geburtstag des Kindes unterstützt. Sie können sich so voll um die Betreuung des Kindes kümmern, ohne große finanzielle Verluste hinnehmen zu müssen. Durch eine Ganztagsbetreuungsmöglichkeit, die jedem Kind zusteht, ist die Betreuung auch gewährleistet, wenn die Eltern wieder in ihren Beruf zurückkehren. Die öffentlichen Kinderbetreuungsstätten sind dort vorbildlich täglich zehn Stunden geöffnet (vgl. Hildebrandt- Woeckel, S. 1999, S. 139).

Im Nachbarland Österreich hingegen ist der Erziehungsurlaub so geregelt, dass den Eltern insgesamt zwei Jahre zustehen. Die zwei Jahre werden dort in vier Teile aufgeteilt, wovon ein Elternteil jedoch höchstens dreiviertel nehmen darf. Das andere Viertel muss vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden oder verfällt sonst. Das Erziehungsgeld, das in dem Zeitraum gezahlt wird, reicht allerdings nicht so weit, dass der Haupternährer sich an den Erziehungsurlaub beteiligen kann (vgl. ebd. 1999, S. 143 - 144). Da es sich nur wenige Familien finanziell leisten können, wird vom Vater nur sehr selten die Karenzzeit4 in Anspruch genommen.

2. Die Rolle des Vaters innerhalb der Familie und in der Arbeitswelt

Um die Rolle des Mannes qualifizieren zu können, ist zunächst der Begriff Rolle zu bestimmen. Eine Rolle besteht aus einem Bündel von Verhaltenserwartungen und Einstellungen, von Pflichten und Privilegien. Da es von jeder Seite unterschiedliche Erwartungshaltung gibt, wird im folgenden näher auf die Erwartungen an den Vater innerhalb der Familie und in der Arbeitswelt eingegangen. Das darauf folgenden Kapitel beschäftigt sich damit, welche Probleme in den einzelnen Bereichen auftreten können, wenn von den Vätern die Elternzeit in Anspruch genommen wird.

2.1 In der Familie

Die Rollenanforderungen an den Vater haben sich im Laufe der Zeit ein wenig gewandelt. Bis vor ein paar Jahren noch hat sich der Vater ausschließlich damit beschäftigt, den Lebensunterhalt für die Familie zu verdienen, während die Frau für die Erziehung der Kinder zuständig war. Heutzutage wird die Ansicht, dass der Mann sich als Haupternährer um die Einkünfte zu kümmern hat, immer noch stark vertreten, es sind aber immer mehr junge Männer bereit, sich an die häuslichen Pflichten und damit auch an der Kindererziehung zu beteiligen (vgl. o. V. 2001, http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Wirtschaftspolitik/Gleichstellungspolitik/Ver einbarkeit.jdp). Durch die schlechten finanziellen Verhältnisse der Familie, werden die Männer jedoch meist wieder in die alte Rolle zurückgezwungen (vgl. Reiche, B. 1998, S. 138). Die finanziellen Hilfen vom Staat sind so gering, dass es einfach nicht möglich ist, dass der Hauptverdiener eine zeitlang ausfällt. Und auch heute noch ist der Hauptverdiener in den meisten Fällen der Mann.

Im Gegensatz zu früher übernehmen die Väter heute aber schon vielfach eine aktivere Rolle bei der Erfüllung familiärer Aufgaben, doch bleibt die tragende Rolle bei der Erfüllung der Hausarbeiten weiterhin bei der Frau (vgl. Busch, G. et. al. 1995, S. 117). Die Frau kann dabei jedoch die Weichen stellen und die Aufgaben so delegieren, dass der Mann stärker in die Hausarbeit eingebunden wird. Erfährt der Mann, dass er die Arbeit gut macht, so wird er der Frau mehr Arbeit abnehmen. Ob und inwiefern der Vater mit in die Erziehung und die Hausarbeit einbezogen wird, liegt also immer noch im Ermessen der Frau (vgl. Fthenakis, W. / Kalicki, B. 2000, S. 168).

2.2 In der Arbeitswelt

Auch heute noch wird in der Arbeitswelt davon ausgegangen, dass der Vater sich nicht mit der Erziehung zu beschäftigen habe, sondern dies Problem der Frau angehaftet sei. „Die Organisation der Arbeitswelt ist eindeutig am Modell der traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung orientiert, was dazu führt, dass der Vater ein Freizeitvater ist“ (Matzner, M. 1998, S. 79). Kaum ein Vater wird im Vorstellungsgespräch gefragt, wie er die Betreuung seiner Kinder regelt, während er arbeitet. Schlechter gestellt sind dagegen die Frauen, denen wird es eher negativ ausgelegt, wenn sie verheiratet sind und noch dazu Kinder haben (vgl. Melzer, F. 2003).

[...]


1 Die Gesetzesänderung gilt nur für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2001 geboren wurden.

2 Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz durfte die Teilzeit nur maximal 19,5 Stunden betragen.

3 Umgerechnet ca. € 6,50 (Kurs: 1 SEK = € 0,108 )

4 Die Erziehungszeit wird in Österreich „Karenzzeit“ genannt.

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Details

Title
Arbeitswelt, männliches Rollenverständnis und Erziehungsurlaub für Väter: Eine kritische Auseinandersetzung
College
Hamburg University of Ecomomy and Policy  (Soziologie)
Course
Soziologie der Arbeitwelt
Grade
1,5
Author
Year
2003
Pages
19
Catalog Number
V22985
ISBN (eBook)
9783638261968
File size
417 KB
Language
German
Keywords
Arbeitswelt, Rollenverständnis, Erziehungsurlaub, Väter, Eine, Auseinandersetzung, Soziologie, Arbeitwelt
Quote paper
Dipl. Betriebswirtin Tanja Singh (Author), 2003, Arbeitswelt, männliches Rollenverständnis und Erziehungsurlaub für Väter: Eine kritische Auseinandersetzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22985

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Title: Arbeitswelt, männliches Rollenverständnis und Erziehungsurlaub für Väter: Eine kritische Auseinandersetzung



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