Personalleasing: Eine Einführung


Dossier / Travail, 2012

15 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung

3. Funktionsweise des Personalleasings

4. Personalleasing aus der Sicht des Arbeitgebers
4.1 Vorteile des Arbeitgebers
4.2 Risiken des Arbeitgebers

5. Personalleasing aus der Sicht des Arbeitnehmers
5.1 Vorteile des Arbeitnehmers
5.2 Risiken des Arbeitnehmers

6. Zusammenfassung

1.Einleitung

Das Personalleasing ist mittlerweile ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes, was 910000 Leiharbeitnehmer in Deutschland im Juni 2011 eindrucksvoll aufzeigen.[1] Obwohl das Prinzip des Personalleasings umstritten ist, liegt es doch im Auge des Betrachters, ob es sich dabei um „modernen Sklavenhandel oder die modernste Form der Arbeit“[2] handelt. Um sich jedoch qualifiziert ein eigenes Bild machen zu können, ist es notwendig, sich mit der Materie auseinander zu setzen. Ziel dieser Arbeit ist daher die Einführung in das Personalleasing. Dazu soll zuerst der Begriff bestimmt werden, anschließend die Funktionsweise kurz erläutert werden und im Anschluss daran die Chancen und Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer punktuell betrachtet werden. Dadurch soll die Basis für weitere Recherchen geschaffen werden und eine Meinungsbildung ermöglicht werden.

2.Begriffsbestimmung

Synonym zum Begriff Personalleasing werden auch die Bezeichnungen „Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit“ [3] und „mitunter auch […] Flexarbeit“[4] in der Literatur benutzt. Beim Personalleasing handelt es sich um „die gewerbsmäßige und zeitlich befristete Überlassung von bei einem Arbeitnehmerüberlassungs- oder Zeitarbeitunternehmen (Verleiher) beschäftigten Arbeitskräften (Leiharbeitnehmer) an andere Unternehmen (Entleiher)“ [5]. In der Literatur wird hierbei jedoch noch zwischen echter Leiharbeit und unechter Leiharbeit unterschieden. Bei der echten Leiharbeit sind Arbeitskräfte regelmäßig im verleihenden Unternehmen beschäftigt und werden nur ausnahmsweise an ein anderes Unternehmen entliehen.[6] Ein denkbares Beispiel hierfür wären die Schweißer eines Herstellers von Fertiggebäuden, die aufgrund eines Engpasses in der Versorgung von vorgefertigten Stahlrahmen bei dem verantwortlichen Zulieferer der Teile bis zur Fertigstellung der nächsten Tranche eingesetzt werden. Der Zulieferer würde dem Fertiggebäudehersteller hierfür ein Entgelt für die erbrachte Leistung bezahlen. Um unechte Leiharbeit handelt es sich, wenn die Arbeitnehmer ausschließlich zum Zweck der Überlassung beschäftigt werden. [7] Im Folgenden soll nur die unechte Zeitarbeit weiter behandelt werden, daher wird auf die explizite Unterscheidung von echter und unechter Zeitarbeit in dieser Arbeit fortan verzichtet.

3.Funktionsweise des Personalleasings

Das Personalleasing „ist durch eine Dreieckbeziehung zwischen Leiharbeitsfirma (Verleiher), Leiharbeitnehmer und dem entleihenden Unternehmen gekennzeichnet.“[8] Im Zentrum dieses Dreiecks steht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das „alle wichtigen Regelungen […] zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung“[9] beinhaltet. Ein Unternehmen darf jedoch nur als Leiharbeitsfirma auftreten, wenn eine Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde [10]. Im Folgenden werden nun die die Rollen der drei Parteien genauer betrachtet.

Der Verleiher schließt mit dem Arbeitnehmer einen in der Regel unbefristeten Arbeitsvertrag und übernimmt somit sämtliche Arbeitgeberpflichten, sowie auch die Risiken. Dazu zählt beispielsweise die Zahlung des Entgelts, einschließlich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die Gewährung von Urlaub.[11] Ebenso werden auch die Sozialabgaben durch den Verleiher abgeführt. [12] Das besondere unternehmerische Risiko der Leiharbeitsfirma besteht in der Pflicht der Lohnfortzahlung, „auch wenn vorübergehend keine Einsatzmöglichkeit besteht.“[13] Diese Situation ist in der Praxis jedoch oft problembehaftet und wird im Kapitel 5.2 „Risiken des Arbeitnehmers“ noch genauer beschrieben. Eine Besonderheit des Arbeitsvertrags ist, dass der Arbeitnehmer nicht der Leiharbeitsfirma gegenüber zur Leistungserbringung verpflichtet ist, sondern wechselnden entleihenden Unternehmen. [14] Das Direktionsrecht behält hierbei jedoch der Verleiher.

Die Leiharbeitsfirma schließt dann mit einem anderen Unternehmen (Entleiher) einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet die Anzahl, den Zeitraum und die benötigten Qualifikationen der Zeitarbeitnehmer, sowie die Höhe der Vergütung des Verleihers. Im Anschluss stellt der Verleiher die entsprechenden Leiharbeitnehmer unter Übertragung des Weisungsrechts an den Entleiher zur Verfügung.[15] Hierbei hat der Verleiher „entsprechend dem Anforderungsprofil des Kunden den passenden Zeitarbeitnehmer zu disponieren.“ [16] Der Entleiher zahlt hierfür die entsprechende Vergütung an den Verleiher.

Es kommt zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeiter kein gesonderter Vertrag mehr zustande, jedoch hat der Entleiher das Weisungsrecht und der Arbeitnehmer schuldet dem Entleiher gemäß dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher die eigene Arbeitsleistung. [17]

[...]


[1] Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktberichterstattung: Der Arbeitsmarkt in Deutschland, Zeitarbeit in Deutschland – Aktuelle Entwicklungen, Nürnberg 2012, S. 4

[2] Vgl. Schwantes, Klaus: Das professionelle 1x1 – Zeitarbeit, 2., aktualisierte Auflage, Berlin 2003, S. 4

[3] Weber, Wolfgang; Mayrhofer, Wolfgang; Nienhüser, Werner; Kabst, Rüdiger: Lexikon Personalwirtschaft, 2., aktualisierte und komplett überarbeitete Auflage, Stuttgart 2005, S. 247

[4] Hansen, Peter; Kanstiger, Wolfram: Zeitarbeit von A – Z: Fachbegriffe, Zusammenhänge, Checklisten, 1. Auflage, München 2001, S. 25

[5] Büdenbender, Ulrich; Strutz, Hans: Gabler Lexikon Personal – Personalwirtschaft, Personalmanagement, Arbeits- und Sozialrecht, Wiesbaden 1996, S. 18

[6] Vgl. Weber, Wolfgang; Mayrhofer, Wolfgang; Nienhüser, Werner; Kabst, Rüdiger: Lexikon Personalwirtschaft, 2., aktualisierte und komplett überarbeitete Auflage, Stuttgart 2005, S. 247

[7] Vgl. Weber, Wolfgang; Mayrhofer, Wolfgang; Nienhüser, Werner; Kabst, Rüdiger: Lexikon Personalwirtschaft, 2., aktualisierte und komplett überarbeitete Auflage, Stuttgart 2005, S. 247

[8] Oschmiansky, Frank; Kühl, Jürgen: Leiharbeit / Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung. Online im Internet: http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/55357/leiharbeit-zeitarbeit?p=all

[9] Hansen, Peter; Kanstiger, Wolfram: Zeitarbeit von A – Z: Fachbegriffe, Zusammenhänge, Checklisten, 1. Auflage, München 2001, S. 5

[10] Vgl. AÜG, Ausfertigungsdatum: 07.08.1972, Stand: Neugefasst durch Bek. V. 3.2.1995 | 158; zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 20.12.2011| 2854. Online im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/a_g/gesamt.pdf, §1 Erlaubnispflicht

[11] Vgl. Nicolai, Christiana: Personalmanagement, Stuttgart 2006, S. 50

[12] Vgl. Schröder, Edgar: Zeitarbeit – Chancen und Risiken für Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen, 3. Auflage, Berlin 2009, S. 112

[13] Hansen, Peter; Kanstiger, Wolfram: Zeitarbeit von A – Z: Fachbegriffe, Zusammenhänge, Checklisten, 1. Auflage, München 2001, S. 5

[14] Vgl. Nicolai, Christiana: Personalmanagement, Stuttgart 2006, S. 50

[15] Vgl. Nicolai, Christiana: Personalmanagement, Stuttgart 2006, S. 50

[16] Schröder, Edgar: Zeitarbeit – Chancen und Risiken für Zeitarbeitnehmer und Kundenunternehmen, 3. Auflage, Berlin 2009, S. 98

[17] Vgl. Nicolai, Christiana: Personalmanagement, Stuttgart 2006, S. 50

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Personalleasing: Eine Einführung
Université
AKAD University of Applied Sciences Stuttgart
Note
2,0
Auteur
Année
2012
Pages
15
N° de catalogue
V262356
ISBN (ebook)
9783656512196
ISBN (Livre)
9783656511595
Taille d'un fichier
443 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing, AÜG, Personalmanagement, Personalbeschaffung, Flexarbeit
Citation du texte
Werner Flohr (Auteur), 2012, Personalleasing: Eine Einführung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262356

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