Erarbeitung möglicher Finanzierungsmodelle für Altenpflegeheime


Seminar Paper, 2014

26 Pages


Excerpt


Inhaltsübersicht

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhang

Literaturverzeichnis

1. Problemstellung, Zielsetzung und Vorgehensweise

2. Grundbegriffe

3. Modell der Eigenfinanzierung einer eG und einer GmbH & Co. KG
3.1 Genossenschaft
3.2 GmbH & Co. KG

4. Modell der Fremdfinanzierung einer eG und einer GmbH & Co. KG

5. Schlussbetrachtung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung des Jugend- und Altenquotienten

Abbildung 2: Altenpflegeheime in Deutschland im Jahr 2011 nach Trägerschaft

Abbildung 3: Darstellung der Zinsswaps der VHW1

1. Problemstellung, Zielsetzung und Vorgehensweise

Im Jahr 2011 lag der Jugendquotient, der die Zahl der unter 20-Jährigen bezogen auf die Zahl der 20-64-Jährigen ausdrückt, in Deutschland bei 30. Im gleichen Jahr lag der Altenquotient, welcher die Zahl der 65-Jährigen und Älteren bezogen auf die Zahl der 20-64-Jährigen beschreibt, bei 34.[1] Berechnungen zufolge werden Jugendquotient und Altenquotient in Zukunft noch weiter divergieren. Im Jahr 2030 könnte der Jugendquotient bei 31 und der Altenquotient bei 53 liegen. 2060 könnte der Jugendquotient bei 31 und der Altenquotient gar bei 67 liegen.[2] In folgender Abbildung werden die Entwicklung des Jugend- und Altenquotienten dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Entwicklung des Jugend- und Altenquotienten

Quelle: Bundesministerium des Inneren (2013): Demografiebericht, S. 33

Dieser Alterungsprozess wird besonders bei den Hochbetagten (80 Jahre und älter) deutlich. Während im Jahr 2010 etwa 4,3 Millionen Hochbetagte in Deutschland lebten, werden im Jahr 2050 über 10 Millionen Hochbetagte in Deutschland leben.[3] Die Altersgruppe der über 80-Jährigen hat gleichsam die höchste Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden, wodurch die Nachfrage nach Pflegeleistungen in ähnlichem Maße zunehmen könnte.[4]

Hierdurch wird in Zukunft auch der Einsatz von privatem Kapital nötig sein, um den Kapitalbedarf zur Bereitstellung des Pflegeangebots decken zu können.[5] Die Zielsetzung dieser Seminararbeit ist daher Finanzierungsmodelle für Altenpflegeheime zu erarbeiten.

Hierzu wird im ersten Gliederungspunkt die Problemstellung mithilfe statistischer Daten erläutert sowie die Zielsetzung und Vorgehensweise formuliert. Der anschließende zweite Punkt definiert Grundbegriffe, wie das Altenpflegeheim, die Trägerschaft und die Außenfinanzierung in Form der Eigenfinanzierung.

In Kapitel 3 werden Außenfinanzierungsmöglichkeiten in Form der Eigenfinanzierung und in Kapitel 4 Fremdfinanzierungsmöglichkeiten in Form der Kreditmarktfinanzierung von Altenpflegeheimen in den Rechtsformen der Genossenschaft und GmbH & Co. KG dargestellt. Abschließend erfolgt im fünften Kapitel eine Schlussbetrachtung.

2. Grundbegriffe

In Altenpflegeheimen haben die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit in ihren eigenen Wohneinheiten zu leben. Die Bewohner sind in der Regel ältere Menschen, die nicht mehr fähig sind eigenständig ihren Haushalt zu führen. Auf diese Weise können sie durch professionelles Personal gepflegt werden und hauswirtschaftliche Hilfe erlangen.[6] Der Wohnschlafraum für einen Bewohner eines Altenpflegeheimes muss mindestens 12 qm umfassen. Des Weiteren müssen Funktions- und Zubehörräume in ausreichender Zahl vorhanden sein und den Besonderheiten der Pflegebedürftigkeit entsprechen. Darüber hinaus müssen auch Gemeinschafts- und Therapieräume eingerichtet werden und so ausgestaltet sein, dass auch Bettlägerige an Veranstaltungen teilhaben können.[7] Bezüglich der Trägerschaft von Altenpflegeheimen unterscheidet man drei Varianten. Öffentliche Träger sind z.B. der Bund, ein Land, ein Kommunalverband oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts.[8] Zu den freigemeinnützigen Trägern der freien Wohlfahrtspflege zählen beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt und der Deutsche Caritasverband.[9] Der Schwerpunkt dieser Seminararbeit beschäftigt sich jedoch mit den Beispielen der Genossenschaft und GmbH & Co. KG als Variante der privaten Trägerschaft.[10] Im Dezember 2011 existierten in Deutschland 12400 nach SGB XI zugelassene voll- bzw. teilstationäre Pflegeheime, von denen sich 54% in freigemeinnütziger Trägerschaft, 40% in privater Trägerschaft und 5% in öffentlicher Trägerschaft befanden, was in Abbildung 2 verdeutlicht wird.[11]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Altenpflegeheime in Deutschland im Jahr 2011 nach Trägerschaft

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Statistisches Bundesamt Pflegestatistik 2011, S. 18

Die Finanzierung eines Unternehmens beschreibt alle Maßnahmen zur Deckung des Kapitalbedarfs. Somit beschreibt der Finanzierungsbegriff alle Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung. Hierzu gehören zum Einen die Außenfinanzierung in Form von Eigen-, Mezzanine- oder Fremdkapital und zum Anderen die Innenfinanzierung aus dem betrieblichen Umsatzprozess.[12]

3. Modell der Eigenfinanzierung einer eG und einer GmbH & Co. KG

3.1 Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist ein wirtschaftlicher Verein von nicht geschlossener Mitgliederzahl, d.h. freier und wechselnder Anzahl von Genossen.[13] Der Zweck ist "... den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern...".[14] Diese Zwecksetzung implementiert die Selbsthilfe der Mitglieder durch gegenseitige Förderung als ureigenes Ziel der Genossenschaft.[15] In der Generalversammlung hat jeder Genosse unabhängig von der Höhe des Kapitalanteils nur eine Stimme, sodass alle Mitglieder gleichberechtigt sind.[16]

Seit geraumer Zeit gibt es viele Neugründungen in der Rechtsform der Genossenschaft, die die ökonomischen und sozialen Interessen verschiedener Mitglieder zu einer Gesamtinteressenslage vereinen. Ein Beispiel hierfür sind sogenannte "Sozialgenossenschaften", welche etwa kooperative Wohnprojekte initiieren und somit gesellschaftliche Aufgaben der Gesundheitsfürsorge und Pflege übernehmen.[17] Der Fokus dieser Seminararbeit liegt auf der Darstellung der "Seniorengenossenschaft", die das Ziel hat ältere Menschen mit geeignetem Wohnraum und Pflegeleistungen zu versorgen.[18]

Ein Beispiel für eine Genossenschaft mit diesen Zielen ist die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG (VHW). Sie vermietet Wohnraum ausschließlich an ihre Mitglieder, die durch den Erwerb von Geschäftsanteilen ein Dauernutzungsrecht innehaben.[19] Ein Mitglied der Genossenschaft hat die Pflicht Geschäftsanteile zu erwerben und fristgemäße Zahlungen auf diese Anteile zu leisten, sodass der Genossenschaft die nötigen Eigenmittel zur Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung stehen.[20] Jedes Mitglied verpflichtet sich 25 Geschäftsanteile zu übernehmen, wobei ein Anteil 52 Euro beträgt. Sobald ein Mitglied Leistungen der Genossenschaft beansprucht, z.B. Wohnraum im Altenpflegeheim übernimmt, muss es weitere Anteile übernehmen. Die Anzahl der zu erwerbenden Anteile richten sich hierbei insbesondere nach Lage, Größe, Zuschnitt, Ausstattung und Nutzung der übernommenen Räume.[21] Bei Wahl des Angebots der stationären Pflege werden die Bedürftigen individuell und kompetent in Einzel- bzw. Doppelzimmern oder Pflegeappartements gepflegt. Des Weiteren finden Feste und Veranstaltungen statt, um den Pflegebedürftigen die Kontaktaufnahme zu Anderen zu ermöglichen.[22]

Die Vorteile eines solchen genossenschaftlichen Konzepts der Altenpflege bestehen in der demokratischen Beteiligung an der Verwaltung und der Entwicklung der Genossenschaft sowie dem lebenslangen Wohnrecht. Des Weiteren ist die Miete in der Regel moderat, da sich die Kalkulation an der Förderung der Mitglieder orientiert und die Genossenschaft durch die Kapitalbeteiligung der Mitglieder eigenfinanziert ist. Darüber hinaus ist die Nutzung der Wohnungen flexibel, weil frei werdende Wohnungen wiederum an geeignete Bewerber weitergegeben werden können und der Genossenschaftsanteil vererbt werden kann. Jedoch besteht bei diesem Modell die Pflicht zur Beteiligung an der Genossenschaft. Allerdings macht diese Beteiligung in der Regel nicht so viel aus, wie die Investition in ein Eigentumsobjekt.[23]

[...]


[1] Vgl. Statistisches Bundesamt (2013): Datenreport 2013, S. 15.

[2] Vgl. Statistisches Bundesamt (2013): Statistisches Jahrbuch, S. 48.

[3] Vgl. Bundesministerium des Inneren (2013): Demografiebericht, S. 33.

[4] Vgl. Mennicken, R. / Augurzky, B. (2013), S. 199.

[5] Vgl. ebenda, S. 204.

[6] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Glossarbegriff Altenheim / Altenwohnheim.

[7] Vgl. §§ 23-26 HeimMindBauV.

[8] Vgl. Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Definition öffentliche Träger.

[9] Vgl. Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Definition freigemeinnützige Träger.

[10] Vgl. Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Definition private Träger.

[11] Vgl. Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2011, S. 16.

[12] Vgl. Wöhe, G. u.a. (2013), S. 13.

[13] Vgl. Springer Gabler Verlag: Stichwort Genossenschaft.

[14] Zitiert nach: § 1 (1) GenG.

[15] Vgl. Wöhe, G. u.a. (2013), S. 96.

[16] Vgl. § 43 (1) GenG.

[17] Vgl. Vogt, W. (2013), S.143.

[18] Vgl. Roßkopf, C. (2006), S. 226.

[19] Vgl. Vereinigte Hamburger Wohnungsgenossenschaften, Satzung, §§ 14,15.

[20] Vgl. ebenda, § 16.

[21] Vgl. ebenda, § 17.

[22] Vgl. Vereinigte Hamburger Wohnungsgenossenschaften, Übersicht der Leistungsangebote, S. 8.

[23] Vgl. Roßkopf, C. (2006), S. 226 f.

Excerpt out of 26 pages

Details

Title
Erarbeitung möglicher Finanzierungsmodelle für Altenpflegeheime
College
University of Cooperative Education Mosbach
Author
Year
2014
Pages
26
Catalog Number
V275127
ISBN (eBook)
9783656681700
ISBN (Book)
9783656681663
File size
726 KB
Language
German
Keywords
erarbeitung, finanzierungsmodelle, altenpflegeheime
Quote paper
Johannes Steger (Author), 2014, Erarbeitung möglicher Finanzierungsmodelle für Altenpflegeheime, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275127

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