Arbeitsmarktpolitik in Deutschland

Einführung und Erläuterung von wichtigen Begrifflichkeiten


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2011

18 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildung- und Tabellenverzeichnis III

Abkürzungsverzeichnis IV

Vorwort

Einleitung

2.Definitionen und Erläuterungen
2.1. Definition und Erläuterung der Arbeitsmarktpolitik
2.2.1. Definition und Erläuterung der aktiven Arbeitsmarktpolitik
2.2.2. Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik
2.2.3. Hartz-Konzept
2.3. Definition und Erläuterung des Lohnkostenzuschusses
2.4. Definition und Erläuterung des Mindestlohns
2.5. Definition und Erläuterung des Subsidiaritätsprinzips
2.6. Definition und Erläuterung Atypische Beschäftigung

3.Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1. Die Entstehung der europäischen Beschäftigungspolitik
3.2. Folgen für Deutschland als Mitgliedsstaat der EU

4.Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Abbildung- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1, Gesetzliche Mindestlöhne Entnommen aus: http://www.mindestlohn.de/news/meldung/2011/juni-2011/klartext-neue-freunde-fuer-den-mindestlohnAbgerufen am 12. Juli 2011.Herkunft: DGB /Zahlen: WSI-Mindestlohndatenbank 2011.

Abbildung 2, Zeittafel Europa Wikipedia entnommen. http://de.wikipedia.org/wiki/römische-Verträge Abgerufen am 12. Juli 2011.Herkunft: Unbekannt.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vorwort

Nach der Einleitung wird der Einfachheit halber auf die weibliche Form verzichtet. Selbstverständlich ist sie immer mit zu verstehen.

Einleitung

Trotz vermeintlich rückläufiger Arbeitslosenzahlen in Deutschland ist der Arbeitsmarkt nach wie vor eines der Kernziele auf der Agenda der Politik. Die derzeitig angewendeten Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden nicht nur innerhalb der Opposition, sondern auch in den Medien immens diskutiert und in Frage gestellt. Steigende Arbeitslosenzahlen und Konjunkturschwäche sind jedoch kein rein nationales Phänomen, sondern ein globales Erscheinungsbild.

Spätestens seit der unwiderruflichen Einführung des Euros als Buchgeld am 31. Dezember 1998 muss die deutsche Arbeitsmarktpolitik zumindest aus einem europäischen Blickwinkel betrachtet werden, da jede Währungsschwankung unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik ausübt.

Besonders in den letzten beiden Jahrzehnten konnte eine starke und nachhaltige Veränderung auf ökonomischer, technologischer und rechtlicher Ebene innerhalb Deutschlands und Europas beobachtet werden. Nicht zuletzt durch den stark wachsenden asiatischen Markt und den unter Konkurrenzdruck geratendem Europa wird mit diesen Veränderungen versucht, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt aufrecht zu erhalten.

Nach Definition und Erläuterung wichtiger arbeitsmarktpolitischer Begrifflichkeiten, wird in den darauffolgenden Kapiteln versucht, einen fundierten Überblick über die verschiedenen politischen Ansätze und Instrumente zur Gestaltung des Arbeitsmarktes zu gegeben.

Da eine umfassende Auseinandersetzung mit den einzelnen Themengebieten der Arbeitsmarktpolitik im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist, sind die in dieser Arbeit behandelten Kapitel als ein erster Einblick in das Themengebiet zu verstehen.

Ziel dieser Arbeit ist es, der Leserin, dem Leser einen fundierten Kenntnisstand über die Begrifflichkeiten und den Zusammenhang einzelner Arbeitspolitischer Mechanismen zu verschaffen.Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Definitionen und Erläuterungen

2.1. Definition und Erläuterung der Arbeitsmarktpolitik

Bevor man sich der Definition der Arbeitsmarktpolitik stellt, ist zunächst grundlegend auf die Unterscheidung von Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungspolitik hinzuweisen.

Die Beschäftigungspolitik versucht das Arbeitsangebot aus einem makroökonomischen Blickwinkel zu betrachten und die Arbeitslosigkeit auf Grundlage von Arbeitskräfteknappheit zu vermeiden.

Die Beschäftigungspolitik orientiert sich dabei primär an gesamtwirtschaftlichen Zielen und benutzt als Instrument dafür die Wirtschafts-, Geld-, Finanz- und Lohnpolitik.[1]

Die Arbeitsmarktpolitik hingegen ist eher mikroökonomisch orientiert, muss allerdings aus staatlicher Sicht mit einer gewissen komplexeren, mannigfaltigen Angehensweise betrachtet werden.

Die Arbeitsmarktpolitik kann jedoch grundsätzlich in zwei unterschiedliche Bereiche unterteilt werden, in die aktive- und passive Arbeitsmarktpolitik, die jeweils eine eigene Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verfolgen.[2]

Eine traditionellere Definition der Arbeitsmarktpolitik liefert Mertens/Kühl (1977). Demnach ist Arbeitsmarktpolitik „…die Summe aller Regelungen, Einrichtungen und Aktivitäten, welche die generellen Beziehungen zwischen Angebot und Nachfrage auf den externen und betriebsinternen Arbeitsmärkten und zwischen ihnen beeinflussen soll“.[3]

2.2.1. Definition und Erläuterung der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Der Vollständigkeit halber soll vorher in wenigen Worten auf die passive Arbeitsmarktpolitik eingegangen werden, bevor die aktive Arbeitspolitik näher Thematisiert wird.

Unter dem Begriff der passiven Arbeitsmarktpolitik ist die materielle Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit, insbesondere Sicherung des Lebensunterhaltes zu verstehen. Daher Leistungen auf die ein rechtlicher Anspruch besteht. Sie umfasst ein Bündel von Einkommensersatzleistungen, welche an Arbeitslose ausgezahlt werden „Transferleistungen“ (ALG I und ALG II).[4]

Die aktive Arbeitsmarktpolitik versucht mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf die Beseitigung von Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt gestaltend Einfluss zu nehmen. Hierbei versucht die aktive Arbeitsmarktpolitik durch Schaffung, Vermittlung und Subventionen von Arbeitsplätzen die Arbeitslosenquote zu senken, für dessen Umsetzung folgende Maßnahmen dienlich sind:

- Beratung, Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen
- Förderung beruflicher Zusatzqualifikationen
- Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Zielgruppenorientierte Eingliederungsprogramme
- Subventionierung von Arbeitsplätzen zur Eingliederung von Arbeitslosen (z.B. bei einem Arbeitslosen von min. 3 Jahren erhalten Arbeitgeber Zuschüsse von 80% des tariflichen Arbeitsentgeltes)[5].

Die gesetzlichen Grundlagen für die aktive Arbeitsmarkpolitik stehen u.a. im SGB II-IV.

Zur Förderung von Arbeit und zur Vorbeugung von Langzeitarbeitslosigkeit hat die aktive Arbeitsmarktpolitik Vorrang vor der passiven Arbeitsmarktpolitik[6].

2.2.2. Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Wie im vorherigen Kapitel bereits eingeleitet, setzt die aktive Arbeitsmarkpolitik auf gestalterische Maßnahmen. Diese bestehen weitestgehend aus Bildungsförderung wie u.a. durch Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Trainings-, sowie Vermittlungsförderung und monetärer Förderung wie beispielsweise Existenzgründungen, Strukturanpassungsmaßnahmen und diversen Lohnkostenzuschüssen.

Die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik können im Rahmen des SGB III nach den Empfängern der Leistungen zugeordnet werden.

1. Leistung an Arbeitnehmer (§ 3 Abs.1 SGB III)
2. Leistung an Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 SGB III)
3. Leistung an Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen

(§ 3 Abs. 3 SGB III)[7]

Auf die Lohnkostenzuschüsse soll im übernächsten Kapitel näher eingegangen werden.

2.2.3. Hartz-Konzept

Die hohe Arbeitslosigkeitsrate und die Rezession ab dem Jahre 2002 hatte eine Reformierung des Arbeitsmarktes zur Folge. Zu diesem Zweck wurde das Hartz-Konzept unter der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ erarbeitet und vorgestellt, die im August desselben Jahres unter der Leitung von Peter Hartz tagte und unter Gerhard Schröder einberufen wurde. Das Ziel war es, die Integrationsleistung von Arbeitslosen zu steigern. Die Vorschläge der Kommission wurden in 4 Phasen bzw. Gesetzen (Hartz I-IV) umgesetzt, dessen bekannteste und mit Abstand am meist diskutierteste das Hartz IV Gesetz ist. Grund hierfür ist die fehlende Transparenz der Regelsetze für die, mit Stand 2011, über 6,5 Millionen Hartz IV-Empfänger.[8]

Dies empfand auch das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2011 und argumentierte, dass die bis dahin intransparenten Regelungen der Leistungen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar seien.[9]

Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte aller 4 Gesetze tabellarisch dargestellt:

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[10]

- Erleichterung von neuen Formen der Arbeit
- Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesanstalt für Arbeit
- Einführung des Bildungsgutscheins
- Unterhaltsgeld der Bundesanstalt
- Zeitarbeit mit Personal-Service-Agenturen (PSA)

Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[11]

- Regelung der Beschäftigungsarten geringfügiger Beschäftigung (Minijob)

-Als geringfügig Beschäftigter gilt, wer monatlich bis zu 400 Euro verdient

- Als geringfügig Beschäftigte können auch Beschäftigte mit mehr als 15 Wochenstunden gelten.

- Der pauschale Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von 10 % auf 11 % des Bruttolohnes erhöht.

- Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Steuer in Höhe von 2 % des Bruttolohnes.

- Ich-AG (Existenzgründungszuschuss)

- Einrichtung von Jobcentern

Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[12]

- Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit)

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[13]
- Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe.
- Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden.
- Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Nach einem Beschluss der Großen Koalition von 2007 sollen über 58-jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.
- Festgelegte Pauschalen des ALG II für Kinder, welche in Bedarfsgemeinschaften leben.

2.3. Definition und Erläuterung des Lohnkostenzuschusses

Der Lohnkostenzuschuss ist ein Instrument der aktiven Lohnpolitik und kann am einfachsten als eine Lohnsubvention verstanden werden. Der Lohnkostenzuschuss kann sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer erfolgen. Arbeitgeber können in den Genuss einer Vielzahl von verschiedenen Zuschüssen kommen, wie z.B. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld, Eingliederungszuschuss, Insolvenzgeld, etc.[14]´[15]

Auf die genauen Beschreibungen und Voraussetzungen zum Erhalt der o.g. Zuschüsse soll nicht näher eingegangen werden. Diese können u.a. ab>>§421ff. SGB III Auflage 2011<<nachgelesen werden.

Mit den Arbeitgeberzuschüssen sollen Arbeitgeber einen Anreiz finden, mehr Arbeitsplätze anzubieten, die ohne Zuschüsse nicht rentabel wären.

Bei Zuschüssen für Arbeitnehmer spricht man hier von einem sogenannten Kombilohn, welcher sich aus einem Niedriglohn und einem staatlichen Zuschuss zusammensetzt. Kombilöhne sollen Arbeitslosen ermöglichen, Arbeit anzunehmen, deren Lohn unter oder relativ nah am Niveau der staatlichen Transferleistungen liegt. Somit soll ein künstliches Arbeitsangebot hervorgerufen werden, das bisher nicht bedient wurde, beziehungsweise aufgrund der erwarteten Lohnhöhe gar nicht erst entstanden wäre. Gleichzeitig erhofft man sich dadurch, dass Arbeitgeber eventuelle Einstellungshemmnisse verlieren, indem die Lohnkosten durch die Zuschüsse gesenkt werden. Interessant sind hier auch die Mischformen des Lohnkostenzuschusses wie z.B. dem „Hamburger Modell“ das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bezuschusst. Anregend ist diese Art der Bezuschussung für den Personenkreis der ALGII Bezieher, da dieser, besonders bei Langzeitarbeitslosigkeit, eine bessere Chance auf eine berufliche Wiedereingliederung haben.[16]

2.4. Definition und Erläuterung des Mindestlohns

Der Mindestlohn wäre insofern eine Alternative zum Kombilohn, dass der Staat bisher notwendige Zuschüsse einsparen würde, indem Arbeitgeber verpflichtet wären einen Mindestlohn zu bezahlen, der eine staatliche Bezuschussung nicht erfordert.

Mindestlöhne werden in der Politik und in der Gesellschaft immer wieder stark diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommen im Niedriglohnbereich. Ein Hauptargument gegen den Mindestlohn ist ein befürchteter Verlust von Arbeitsplätzen und ein Wettbewerbsnachteil auf dem globalen Markt.

Zudem seien jetzt schon die hiesigen Tarifverträge hinsichtlich Lohn und Arbeitszeit ein Hindernis für den Wettbewerb.[17]

Jedoch haben andere mit Deutschland vergleichbare europäische Staaten wie Frankreich oder die Niederlande mit einem bestehenden Mindestlohn die Durchsetzbarkeit auf dem Weltmarkt bewiesen.

„Die Entwicklung der Reallöhne in Deutschland liegt seit Jahren unter dem Durschnitt fast aller Industrieländer. Der Vergleich mit der Euro-Zone durch die OECD wirft ein Blitzlicht auf diese Tendenz“.[18]

Die derzeitige Mindestlohnforderung mit Stand Juli 2011 die von einigen politischen Parteien und vor allem durch den DGB gefordert wird, beträgt 8,50€. Bei einer Einführung dieser Summe, wäre Deutschland sogar noch unterhalb des Mindestlohns von Luxemburg, Frankreich, Niederlande und Belgien.

Wie auf der, durch den DGB eigens eingerichteten Internetpräsenz mindestlohn.de, nachzulesen ist, habe sich inzwischen auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, jüngst für einen Mindestlohn ausgesprochen.[19]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1, entnommen http://www.mindestlohn.de [...]


[1]Vgl. Internetpräsenz Gabler Wirtschaftslexikon - Die ganze Welt der Wirtschaft. Abgerufen am 03. Juli 2011, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitsmarktpolitik.html

[2]Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, a.a.O., http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitsmarktpolitik.html

[3]Mertens/Kühl (1977), zitiert. v. Fischer, Arbeitsmarktpolitik im Überblick. InHandworterbuch Der Wirtschaftswissenschaft.New York: Vandehoeck & Ruprecht, S. 279

[4]Vgl.Pilz, F., (2009). Der Sozialstaat. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 172ff.

[5]Vgl. Pilz, F., a.a.O., S. 172ff.

[6]Vgl., § 5, SGB III, Auflage 2011.

[7]§ 3 SGB III, Auflage 2011.

[8]Vgl. Internetpräsenz der Sozialhilfe, Abgerufen am 15. Juli 2011, http://www.sozialhilfe24.de/news/1219/hartz-iv-erhoehung-2011/

[9]BVerfG Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09.

[10]Vgl. Internetpräsenz, Hartz Reform, Abgerufen am 15. Juli 2011, http://www.hartz-iv-iii-ii-i.de/

[11]Vgl. a.a.O.

[12]Vgl. a.a.O.

[13]Vgl. a.a.O.

[14]Vgl. Internetpräsenz der Arbeitsagentur. Abgerufen am 08. Juli 2011. http://www.arbeitsagentur.de/nn_1632/Dienststellen/RD-BW/Karlsruhe/AA/Internet-Agentur-fuer-Arbeit-Karlsruhe-Startseite/Unternehmen/Geldleistungen/Informationen-zu-Kurzarbeitergeld-Insolv.html

[15]Vgl. 13. Kapitel SGB III, Auflage 2011.

[16]Vgl. Internetpräsenz der Freien und Hansestadt Hamburg. Abgerufen am 08. Juli 2011. http://www.hamburg.de/contentblob/162310/data/hamburger-modell-zur-beschaeftigungsfoerderung-richtlinien-pdf

[17]Vgl. Sell, Axel, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik in der Globalisierung, Maren Wiegand-Kottisch (Hrsg.),2007, S.85.

[18]a.a.O.

[19]Vgl. Internetpräsenz mindestlohn.de. Abgerufen am 14. Juli 2011. http://www.mindestlohn.de/news/meldung/2011/juli-2011/ba-chef-weise-befuerwortet-mindestloehne/

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Arbeitsmarktpolitik in Deutschland
Sous-titre
Einführung und Erläuterung von wichtigen Begrifflichkeiten
Université
University of Hamburg  (Sozialökonomie)
Cours
Interdisziplinärer Grundkurs
Note
1,3
Auteur
Année
2011
Pages
18
N° de catalogue
V280777
ISBN (ebook)
9783656742524
ISBN (Livre)
9783656742494
Taille d'un fichier
748 KB
Langue
allemand
Mots clés
arbeitsmarktpolitik, deutschland, einführung, erläuterung, begrifflichkeiten
Citation du texte
Gökhan Tokay (Auteur), 2011, Arbeitsmarktpolitik in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280777

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Titre: Arbeitsmarktpolitik in Deutschland



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