Institutioneller Rassismus


Dossier / Travail, 2014

26 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Institutioneller Rassismus
2.1 Ursprung
2.2 Definition
2.3 Theoretische Ungenauigkeit im gesellschaftlichen Wirkungszusammenhang Der Begriff des institutionellen Rassismus ist umstritten. Wie auch der Begriff vom

3. Stationen von gesetzlich legitimierter und behördlich organisierter Ungleichbehandlung von Menschen
3.1 Institutioneller Rassismus in Schule und Bildungswesen
3.2 Institutioneller Rassismus der Polizei
3.3 Racial Profiling in Deutschland
3.4 Ökonomische Diskriminierung
3.5 Institutioneller Rassismus im Gesundheits- und Versorgungssystem Camara Phyllis Jones beschreibt die Folgen und Wirkweisen von Institutionellem
3.6 Institutioneller Rassismus durch Medien

4 Gesellschaftliche Forderungen und Gegenstrategien zum Abbau von institutionellem Rassismus

5. Resumée

Quellen:

1. Einleitung

Der Ausschluss von demokratischen Wahlen, die Aufstellung von sogenannter

„Ausländerkriminalität“ oder die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Bildungswesen sind offensichtliche Diskriminierungen, die durch Staat und Institutionen festgelegt und gleichzeitig legitimiert sind. Jedoch sind die Formen von institutionellem Rassismus weitaus vielschichtiger und tiefer in der Verfassung und Staat verankert und verwurzelt, als man glaubt. In dieser vorliegenden Arbeit soll daher versucht werden, eine definitorische Einordnung des Begriffs zu erörtern und anhand aller damit zusammenhängenden Aspekten, die Schwierigkeiten bei der theoretischen Ungenauigkeit im gesellschaftlichen Wirkungszusammenhang aufzuzeigen. Weiter werden Stationen von gesetzlich legitimierter und behördlich organisierter Ungleichbehandlung von Menschen vorgestellt und genauer beleuchtet. Im Anschluss daran sollen gesellschaftliche und politische Gegenstrategien vorgestellt und kurz erläutert werden. Da sich Rassismus als ein System von Diskursen und Praxen darstellt, welches die historisch entwickelte und aktuelle Machtverhältnisse legitimiert und reproduziert, ist es gleichzeitig ein Ausdruck für ein gesellschaftliches Verhältnis. Im Kontext von Multikulturalismus und der immer weiter vorangetriebenen Gleichstellung der Frau wurde das Konzept bzw. die intensive Auseinandersetzung mit der institutionellen Diskriminierung und der damit verbundenen Ungleichheit in den achtziger Jahren politisiert und vermehrt öffentlich gemacht. Somit hat die Beschäftigung mit der Thematik in Deutschland keine lange Tradition und ist auch in der wissenschaftlichen, schriftlichen Auseinandersetzung nur von verhältnismäßig wenigen Vertretern untersucht und bearbeitet wurden. Zu nennen sind hier schriftliche Ausarbeitungen von Gomolla, Radtke (2002) und Rätzel (1994). Dabei ist der institutionelle Rassismus fest in der Struktur des Staates verankert. Entscheidend ist hier, dass das Gewaltmonopol den Alltagsrassismus vom staatlichen bzw. institutionalisierten Rassismus unterscheidet. Die damit einhergehende Problematik muss daher künftig mehr diskutiert und öffentlich gemacht werden, da bisher aufgrund der damit einhergehenden Kritik an den Institutionen selbst, die Verwendung des Begriffs

„institutioneller Rassismus“ vermieden wurde. Hier hat die Soziale Arbeit somit wieder einen Arbeitsauftrag zu erfüllen. Neben dem alltäglichen Rassismus muss die breite Öffentlichkeit über die Problematik des institutionelle Rassismus weiter aufgeklärt und sensibilisiert werden, wobei gleichzeitig Betroffenen, Beratungs- und Hilfeangebote unterbreitet werden müssen.

Gleichzeitig gilt es politische, rechtliche und gesellschaftliche Forderungen weiter voranzutreiben, um strukturell verankerte Ungleichheit und Diskriminierung zukünftig abzubauen und zu verhindern.

2. Institutioneller Rassismus

Neben dem alltäglichen, vom Individuum ausgehenden Rassismus, der sich unter anderem durch Vorurteile gegenüber „dem Anderen“ oder „Fremden“ auszeichnet, geht allgemein mit dem Rassismus eine gesellschaftliche Diskriminierung einher. Nach Amnesty International sind diskriminierte Menschen aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale systematisch an der Ausübung ihrer Menschenrechte gehindert. Dabei muss sich die Diskriminierung auf ein unrechtmäßiges Merkmal beziehen: Ethnizität, Religion, nationale oder soziale Herkunft, Sprache, physisches Äußeres, Abstammung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung (Vgl.: http://www.amnesty.ch/de/themen/rassismus-diskriminierung/was-ist-diskriminierung). In der Praxis kann die Diskriminierung dabei ganz verschiedene Formen annehmen. Dazu gehören beispielsweise der Ausschluss, die Einschränkung, die Unterscheidung, Bevorzugung oder Trennung. Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn eine: „wenn Menschen, die einer Minderheit angehören, im Vergleich zu Mitgliedern der Mehrheit weniger Lebenschancen, das heißt weniger Zugang zu Ressourcen und weniger Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft haben“ (Rommelspacher, B., 2009, S.6). Dabei können die Ursachen ganz unterschiedlicher Natur sein. Wie bereits erwähnt, zeichnet sich der alltägliche Rassismus eher durch einen individuellen oder interaktionellen Charakter aus, wobei sich Rassismus auch gleichzeitig durch strukturelle oder institutionelle Mechanismen manifestieren lassen kann. „Von strukturellem Rassismus spricht man, wenn das gesellschaftliche System mit seinen Rechtsvorstellungen und seinen politischen und ökonomischen Strukturen Ausgrenzungen bewirkt, während der institutionelle Rassismus sich auf Strukturen von Organisationen, eingeschliffene Gewohnheiten, etablierte Wertvorstellungen und bewährte Handlungsmaximen bezieht“ (Rommelspacher, B., 2009, S. 29). Der strukturelle Rassismus schließt also den institutionellen Rassismus ein (Vgl. Hormel, U./ Scherr H., 2004, 26 ff.).

Hiermit wird sehr klar deutlich, dass Rassismus und die damit einhergehende Diskriminierung tief verwurzelt sind und gleichzeitig in vielerlei Hinsicht auf allen gesellschaftlichen Ebenen miteinander verwoben zu sein scheinen. Es bleibt also zu klären, ob der individuelle und der institutionelle Rassismus sich gegenseitig bedingen oder gar beeinflussen und genau aus dieser Wechselwirkung heraus so gefährlich sind, denn das rassistische Denken beeinflusst die gesellschaftlichen Strukturen und umgekehrt. Weiter muss geklärt werden, ob die Ausgrenzung von Personen oder Personengruppen immer bewusst bzw. gezielt geschieht, „denn ein nicht auf individuelles und absichtsvolles Verhalten zurückführbares Verständnis von Diskriminierung ist inzwischen auch im politisch-rechtlichen Diskurs etabliert. Sozialwissenschaftliche Analysen gehen bei der institutionellen Diskriminierung nicht von präkonstituierten Gruppen aus, die aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit Benachteiligung erfahren, sondern es rücken die an strukturelle Bedingungen rückgebundene Prozesse, durch die ethnisierende und rassialisierende Gruppendifferenzen konstituiert und sozial wirksam werden, in den Blick“(Hormel, U., 2007, S.19).

2.1 Ursprung

Erstmals wurde der Begriff von Stokely Carmichael und Charles Hamilton im Jahre 1967 verwendet. Den beiden Black Power-Aktivisten ging es darum zu beschreiben, wie die Interessen und Einstellungen der „weißen“ Mehrheit in den Institutionen inkorporiert sei. Weiter entwickelt hat sich das Konzept vom institutionellem Rassismus Jahre später in England. Grund war die Ermordung von Stephen Lawrence, einem „schwarzen“ jungen Mann in London, der durch mehrere „weiße“ junge Männer an einer Bushaltestelle umgebracht wurden ist. Die Täter wurden damals nicht gefasst. Gleichzeitig es gab massive Proteste gegen die nachlässigen Ermittlungstätigkeiten der britischen Polizei. In diesem Fall wurde durch die Medien und die Bevölkerung ein direkter Zusammenhang zwischen Hautfarbe und diskriminierender Polizeiarbeit erkannt und skandalisiert. Im Zuge dessen wurde durch das Parlament eine Untersuchung der Ermittlungstätigkeiten angeordnet und im Februar 1999 wurde der Macpherson-Report dem Parlament vorgelegt (Vgl. Bünger I., 2002, S. 239 ff.) Dadurch gelangte das Konzept des institutionellen Rassismus in die offizielle Sprache und Politik. In dem Macpherson-Report wurde deutlich, dass die Ermittlungstätigkeiten der britischen Polizei nicht nur fehlerhaft waren, sondern die Ermittlungsbeamten den Überfall als eine rassistisch motivierte Tat negierten.

So sagte der britische Innenminister Straw anlässlich der Veröffentlichung des Macpherson Reports: „Jede seit langem bestehende, von Weißen dominierte Organisation hat mit einiger Wahrscheinlichkeit Prozeduren, Praktiken und eine Kultur entwickelt, die zum Ausschluss oder zur Benachteiligung nicht-weißer Personen tendieren. Wir würden uns alle selbst etwas vormachen, wenn wir glaubten, dass die durch diese Untersuchung aufgeworfenen Probleme und Fragen nur etwas über die Polizei aussagen“ (Hansard 24.2.1999, zit. in Gaine C., 2000, S.46). Konkret wird der wird institutioneller Rassismus in diesem Report als das „kollektive Versagen einer Organisation, angemessene und professionelle Dienstleistungen für Personen wegen ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft anzubieten“(Macpherson-Report, Übers. Melter C., 1999, S. 111) definiert. Abwertende Einstellungen und Handlungsweisen tragen zur Diskriminierung und der Benachteiligung Angehöriger ethnischer Minderheiten bei. Dies erfolgt laut Report unwissentlich durch „Vorurteile, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotypisierungen“( Macpherson-Report, Übers. Melter C., 1999, S. 111). Innovativ und wegweisend an dieser getroffenen Definition ist, dass nicht nur offen diskriminierende und rassistische Handlungen als solche benannt wurden, sondern das gemeinschaftliche Handeln von Institutionsmitarbeitenden gegenüber ethnischen Minderheiten in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt wird. Weiter wurde festgehalten, dass das kollektive Versagen nicht nur wegen der „Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft“erfolgt, sondern aufgrund der Konstruktion und Abwertung von Gruppen und den damit verbundenen Handlungen. Der institutionelle Rassismus geht also über eine Auffassung von Rassismus als individuellem Vorurteil oder als Handlung Einzelner hinaus und „richtet das Augenmerk auf die strukturellen Mechanismen von Institutionen, die Angehörige ethnischer Minderheiten ungeachtet der Einstellungen Einzelner ausschließen“ (Britische Commission for Racial Equality, 1985). Doch trotz diesem neuen Blickwinkel war der Bericht in einigen Punkten ergänzungsbedürftig, denn wie bekannt, können Diskriminierungen nicht nur unbeabsichtigt und unbewusst, sondern auch durch bewusste, wissentliche Ausgrenzungen, Vorurteile und Ignoranz erfolgen. Außerdem können Diskriminierungen nicht nur durch das unprofessionelle Handeln von Mitarbeitenden erfolgen, sondern auch durch die professionelle Umsetzung von diskriminierenden Gesetzen, Erlassen, Verordnungen und (Zugangs-)Regeln. Um diese Neubetrachtung von Rassismus, der in Institutionen und Strukturen verankert ist gesamtheitlich zu umschreiben, schlägt Melter eine neue Definition von institutionellem Rassismus vor:

„Institutioneller Rassismus in Deutschland ist von Institutionen/Organisationen (durch Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Zugangsregeln sowie Arbeitsweisen, Verfahrensregelungen und Prozessabläufe) oder durch systematisch von Mitarbeitern der Institutionen/Organisationen ausgeübtes oder zugelassenes ausgrenzendes, benachteiligendes oder unangemessenes und somit unprofessionelles Handeln gegenüber ethnisierten, rassialisierten, kulturalisierten Personen oder Angehörigen religiöser Gruppen sowie gegenüber so definierten „Nicht-Deutschen“ oder Nicht-Christen (Melter C., 2006, S. 27).

2.2 Definition

Nachdem eine erste Definition auf Grundlage erster konzeptioneller Wegschritte vorgenommen wurden ist, soll nun noch einmal ein Überblick über verschiedene Begriffsbestimmungen vorgenommen werden. Nach den Konkretisierungen durch Melter drückt sich der institutionelle Rassismus in Deutschland in Sprache und Denkstrukturen aus und manifestiert sich im Aufbau und Ablauf deutscher Behörden und anderer Organisationen. „Diese Strukturen haben sich aufgrund historischer und gesellschaftlicher Macht- und Gewaltverhältnisse entwickelt und haben sich in dem ökonomischen sowie kulturellen und politischen Aufbau einer Gesellschaft und deren Institutionen manifestiert“ (http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/afrikanische-diaspora/59470/rassismus-im- strafrechtssystem). Der institutionelle Rassismus geht über personellen bzw. alltäglichen Rassismus heraus bzw. stehen sie zueinander in einer Wechselwirkung, da in ihrer Wesensart diese Strukturen bewusst und unbewusst das Verhalten, die Sicht- und Denkweise der Individuen in Institutionen beeinflussen. Da der institutioneller Rassismus bestimmten Gruppen Vorteile und Leistungen einräumt und dadurch diese Gruppierungen privilegiert, erlebt die andere Seite der Gesellschaft bzw. die Minderheit in dieser somit eine Form der Diskriminierung. Da im Zuge der Begriffsbestimmung immer wieder von Institutionen und Behörden gesprochen wird, soll kurz ein Zitat von Schäfers herangezogen werden. Instutionen regeln für das Individuum und die Gesellschaft elementare Bereiche wie: Reproduktion (Familie Verwandtschaft), Erziehung, Bildung und Ausbildung, weiter die Nahrungsbeschaffung, Warenproduktion und Verteilung (Wirtschaft) und die Aufrechterhaltung einer gesellschaftlichen Ordnung (Recht Politik), sowie der Kultur (Vgl. Schäfers B., 1995 S. 134). Nach Jäger/ Jäger werden demnach Institutionen im Wesentlichen als Staat verstanden, der mit seinen diskriminierenden Handlungen gegenüber Migrantinnen die Grundlage für rassistische Einstellungen liefert (Vgl. http://www.grundrisse.net/grundrisse06/6knietief.htm).

Der Rassismus ist somit „Folge des hegemonialen, in Gesetzen gefassten und in der Politik vertretenen Rassismus“. Den staatlichen Instanzen sei eine „(Mit)-Verantwortung“ für die rassistischen Handlungen zuzusprechen, vor allem weil der Staat durch sein Gewaltmonopol und seine demokratische Legitimation „sich jeder Kritik entziehe“ (Jäger S./Jäger M., 2002, S. 219). Doch neben der negativen und rassistischen Behandlung von bestimmten Menschen und Menschengruppen durch die eben benannten staatlichen Einrichtungen, die Gesetze, Regelungen, Hausordnungen oder behördliche Dienstvorschriften erlassen, zeigt sich der strukturelle Rassismus leider auch in Bereichen wie der medialen Berichterstattung oder generell in der Darstellung in der breiten Öffentlichkeit. Aufgrund der Verbreitung von Klischees und Vorurteilen werden große Teile der Bevölkerung erreicht. Durch die sich immer wieder wiederholende „eingefärbte“ Berichterstattung, setzen sich bestimmte Feindbilder fest und werden somit nicht mehr kritisch hinterfragt. Rassistische und gerade auch fremdenfeindliche Propaganda beeinflusst und verstärkte rassistischen Denk- und Handlungsweisen und schafft somit Feindbilder. Später in dieser Arbeit soll unter Abschnitt 3.6. auf diese Problematik genauer eingegangen werden. Da durch institutionelle und strukturelle Regelungen so gut wie alle elementaren Lebensbereiche betroffen sind, kann man somit in fast allen Lebensbereichen Formen von indirekter, struktureller Diskriminierung antreffen. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung liegt eine Diskriminierung vor, „wenn Individuen oder Gruppen eine Gleichbehandlung, die sie sich wünschen, verwehrt wird. Die (unvermeidliche) soziale Kategorisierung ist Voraussetzung für Diskriminierung; sie liegt aber erst vor, wenn auch der Wunsch nach Gleichbehandlung verletzt wird“( http://www.bpb.de/apuz/130413/vorurteile-differenzierung-und-diskriminierung- sozialpsychologische-erklaerungsansaetze?p=all). Ausgrenzung und Benachteiligung ist dabei in verschiedensten Bereichen zu finden. Zu nennen sind hier unter anderem: Diskriminierung bei der politischen Beteiligung (Verweigerung des Wahlrechts u.a. des kommunalen Wahlrechts, fehlende Repräsentanz in politischen Einrichtungen), auf dem Wohnungsmarkt, im Bildungssystem, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, im Gesundheitssystem, der Wissenschaft, den Medien, der Polizei mitsamt Behördenpraxis und Justiz, sowie der Stadtentwicklungspolitik. Im nächsten Teil der Arbeit sollen einige Erscheinungsformen des institutionellen Rassismus genannt und näher vorgestellt werden.

Die Schwierigkeit, Anzeichen von institutionellem Rassismus zu erkennen oder ihn gar zu entgegnen besteht darin, dass alle staatlichen Regelungen, die sehr wohl diskriminierende und repressive Mechanismen inne haben, als legitim und natürlich aufgefasst werden, da sie ja gesetzlich verankert sind und im öffentlichen Diskurs somit als nicht fragwürdig gelten.

2.2 Theoretische Ungenauigkeit im gesellschaftlichen Wirkungszusammenhang

Der Begriff des institutionellen Rassismus ist umstritten. Wie auch der Begriff vom Rassismus im Allgemeinen ist er auf der wissenschaftlichen, wie auch politischen Ebene viel diskutiert. In der Diskussion auf politischer Ebene wird die Auseinandersetzung mit dem institutionellen Rassismus damit relativiert und negiert, dass geltendes Recht eingehalten werden müsse. Wie bereits erwähnt, erhält der Rassismus eine Art

„Freifahrtsschein“, da er sich selber durch seine gesetzliche Verankerung legitimiert. Somit wird sich im öffentlichen und politischen Diskurs gescheut, diese Thematik aufzugreifen.

Ein weiterer diffiziler Aspekt im gesellschaftlichen Wirkungszusammenhang ist die Schwierigkeit bei der Trennung von Rassismus, die vom Individuum in Institutionen direkt ausgeht und strukturellem Rassismus in Institutionen. Funktionäre der Institutionen können durchaus rassistische Neigungen ausleben, in dem sie Gesetze nachteilig und restriktiv auslegen. Dadurch ist diese Verstrickung logisch. Begegnet man diesem individuellen Rassismus, ist der strukturelle noch lange nicht bearbeitet. Doch wie und mit welcher Methode kann man beiden Gesichtern von Rassismus die Stirn bieten? Das Wort

„ Rassismus“ wird dabei häufig als aggressiv und radikal empfunden und somit lieber als „Fremdenfeindlichkeit“ ausgelegt. Auch das hat zweierlei Gründe, denn mit der Kritik am institutionellen Rassismus kritisiert man eigene Machtgebilde und entledigt sich seiner Mechanismen zur Aufrechterhaltung von der eigenen Vormachtstellung und auch Vorteilen innerhalb der Gesellschaft. Weiter würde im Zuge der Debatte, eine generelle Kritik an bürokratischen und administrativen Verfahrensabläufen und Verordnungen aufkommen.

Der eben angesprochene Faktor der (Vor-)machtsstellung würde demnach nun auch folgende Frage nach sich ziehen: Finden sich nicht bei allen Formen von Rassismus Institutionalisierungen und Verfestigungen? Auch fernab von strukturellen und staatlich veranlassten Rassismus? „Die Debatte um institutionellen Rassismus wurde jedoch in Deutschland ohne die, in der internationalen Diskussion üblichen theoretischen Begriffsarbeit geführt.

Der Blick wurde eingeführt, ohne die sozialen und theoretischen Modi in den Blick zu nehmen, die es ermöglichen, Institutionen auf ihre rassistischen Implikationen und Praxen hin zu analysieren. Stattdessen wurden in einem theoretischen Verfahren „Institution“ und „Rassismus“ einfach zueinander addiert“(Miles R.,1992, S. 103) Der Begriff vom „Institutionellen Rassismus“, beruht auf zweierlei Arten von Verhältnissen. Erstens basiert er auf Verhältnissen, in denen Ausgrenzungspraktiken direkt aus einem rassistischen Diskurs heraus entstehen und ihn quasi materialisieren, ohne dass die Praktiken explizit durch diese Diskurse gerechtfertigt werden. Zweitens beruht der Institutionelle Rassismus auf Verhältnissen, in denen ein explizit rassistischer Diskurs so abgewandelt wird, dass der unmittelbar rassistische Inhalt verschwindet und sich die ursprüngliche Bedeutung auf andere Wörter überträgt (Vgl. Miles R.,1992, S. 113).

[...]

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Institutioneller Rassismus
Université
University of Applied Sciences Jena
Cours
Arbeit mit MigrantInnen
Note
1,3
Auteur
Année
2014
Pages
26
N° de catalogue
V282811
ISBN (ebook)
9783656819042
ISBN (Livre)
9783656819035
Taille d'un fichier
513 KB
Langue
allemand
Mots clés
institutioneller, rassismus
Citation du texte
Mandy Franke (Auteur), 2014, Institutioneller Rassismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282811

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Institutioneller Rassismus



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur