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Musterschema zur schweren Körperverletzung

Título: Musterschema zur schweren Körperverletzung

Apuntes (de lección) , 2014 , 5 Páginas

Autor:in: Marc Daniels (Autor)

Derecho - Derecho penal
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Skirpt zur Vorbereitung auf die schwere Körperverletzung in der Semesterabschlussklausur. Ideal zum lernen und wiederholen. Nützliche Hinweise und anschauliche Meinungsstreitigkeiten.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Tatbestand

1. Grundtatbestand des § 223 I StGB

a) Objektiver Tatbestand

aa) Körperliche Misshandlung

bb) Gesundheitsschädigung

cc) eines anderen Menschen

dd) Kausalität / Obj. Zurechung

b) Subjektiver Tatbestand

2. Eintritt der schweren Folge gem. § 226 I StGB

a) Nr. 1: das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert.

b) Nr. 2: ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann.

(1) Glied

(2) wichtig

(3) Verloren oder dauerhaft nicht mehr zu gebrauchen

c) Nr. 3: in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt

(1) in erheblicher Weise dauernd entstellt

(2) in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfallen

3. Verursachung der schweren Folge durch die Körperverletzung

4. Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang

5. Wenigstens Fahrlässigkeit hinsichtlich der schweren Folge

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit dient der systematischen strafrechtlichen Prüfung des Tatbestandes der schweren Körperverletzung gemäß §§ 223, 226 StGB. Ziel ist es, die dogmatischen Anforderungen an den Grundtatbestand sowie die speziellen Voraussetzungen der schweren Folgen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und juristischer Lehrmeinungen präzise darzulegen.

  • Strukturierte Prüfung des objektiven und subjektiven Tatbestands des § 223 I StGB.
  • Detaillierte Analyse der schweren Folgen gemäß § 226 I StGB (Sehvermögen, Gliedmaßen, Entstellung, Siechtum).
  • Erörterung des tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhangs.
  • Untersuchung der strafrechtlichen Anforderungen an die Vorsatz- und Fahrlässigkeitsprüfung.
  • Abgrenzung und Problematik bei Konkurrenzen sowie Tötungsdelikten (§ 226 II StGB).

Auszug aus dem Buch

PROBLEM: Berücksichtigung individueller Fähigkeiten und beruflicher Besonderheiten

Nach einer generalisierenden Betrachtung ist nur von Bedeutung, ob das Glied allgemein eine erhebliche Bedeutung für den Gesamtorganismus hat, sog. generalisierend-überindividuelle Betrachtung. (alte Rspr.)

Nach neuerer Rspr. sind bei der Bestimmung der Wichtigkeit auch individuelle Körpereigenschaften (z.B. Linkshändigkeit) und eventuelle Vor- oder weitere Schädigungen des Verletzten zu berücksichtigen (Zeh bei Händelosen), sog. individuell-körperliche Betrachtung. (h.M.)

Eine a.A. geht noch weiter und will die Wichtigkeit aus Sicht des Betroffenen unter Berücksichtigung seiner beruflichen Besonderheiten bestimmen (sämtliche Finger bei Pianist), sog. individuell-soziale Betrachtung.

Kritik: Das Gesetz spricht von einem wichtigen Glied „des Körpers“. Die Wichtigkeit muss sich also anhand der Körpereigenschaften bestimmen. Auch bei den anderen schweren Folgen des § 226 I werden bestimmte Vorlieben oder berufliche Verhältnisse nicht erfasst. Gegen eine individual-soziale Betrachtung spricht auch, dass Strafzumessungsgesichtspunkte i.S.d. § 46 II StGB so bereits in den Tatbestand des § 226 StGB hineingelesen werden würden.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Tatbestand: Umfasst den Grundtatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB sowie die differenzierte Prüfung der schweren Folgen nach § 226 StGB unter Berücksichtigung von Kausalität und Gefahrzusammenhang.

II. Rechtswidrigkeit: Stellt fest, dass für die Prüfung der schweren Körperverletzung keine abweichenden Besonderheiten gegenüber der allgemeinen Rechtswidrigkeitsprüfung existieren.

III. Schuld: Bestätigt, dass die Schuldprüfung im Rahmen dieses Delikts ohne spezifische Besonderheiten erfolgt.

Schlüsselwörter

Schwere Körperverletzung, StGB, Tatbestand, Körperliche Misshandlung, Gesundheitsschädigung, Sehvermögen, Gliedmaßen, Entstellung, Siechtum, Gefahrzusammenhang, Fahrlässigkeit, Strafzumessung, Vorsatz, Tötungsdelikt, Rechtswidrigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die strafrechtliche Prüfung der schweren Körperverletzung gemäß §§ 223 I, 226 StGB und erläutert die dogmatischen Voraussetzungen für eine Strafbarkeit.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der Grundtatbestand der Körperverletzung, die Qualifikation durch schwere Folgen, der tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang sowie die Vorsatz- und Fahrlässigkeitsproblematik.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine rechtsdogmatische Aufarbeitung der Merkmale des § 226 StGB, um eine korrekte und strukturierte Fallprüfung zu ermöglichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird die klassische juristische Gutachtenmethode unter Einbeziehung von Definitionen, Rechtsprechung (h.M. vs. a.A.) und systematischer Auslegung angewandt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung des Tatbestands, die Erläuterung der einzelnen schweren Folgen, den Kausalzusammenhang und die Anforderungen an den Vorsatz bei schweren Folgen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind schwere Körperverletzung, Tatbestand, Gliedmaßenverlust, Entstellung, Gefahrzusammenhang und Vorsatzprüfung.

Wie wird der Begriff "wichtiges Glied" im Sinne des § 226 I Nr. 2 StGB bestimmt?

Nach herrschender Meinung ist die Wichtigkeit unter Berücksichtigung individueller körperlicher Eigenschaften (z.B. Linkshändigkeit) zu bestimmen, wobei eine rein berufsspezifische Betrachtung (individuell-soziale Betrachtung) meist abgelehnt wird.

Was bedeutet der "tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang"?

Es bedeutet, dass sich die schwere Folge spezifisch als unmittelbare Realisierung der durch die Körperverletzungshandlung geschaffenen Gefahr verwirklicht haben muss.

Ist § 226 II StGB neben einer absichtlichen Tötung anwendbar?

Grundsätzlich ist § 226 II StGB neben einer absichtlichen Tötung nicht anwendbar, da der Täter nicht gleichzeitig den Tod und das Überleben des Opfers (als Voraussetzung der schweren Folge) beabsichtigen kann, außer es liegt ein alternativer Vorsatz vor.

Wann ist eine Entstellung im Sinne des Gesetzes "dauerhaft"?

Dauerhaft ist eine Entstellung dann, wenn sie das Aussehen endgültig oder für einen unbestimmt langwierigen Zeitraum beeinträchtigt; eine Entstellung für das gesamte Leben ist nicht zwingend erforderlich.

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Detalles

Título
Musterschema zur schweren Körperverletzung
Universidad
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Autor
Marc Daniels (Autor)
Año de publicación
2014
Páginas
5
No. de catálogo
V283642
ISBN (Ebook)
9783656835509
ISBN (Libro)
9783656835516
Idioma
Alemán
Etiqueta
§ 223 § 224 StGB Gefährliches Werkzeug Gift
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Marc Daniels (Autor), 2014, Musterschema zur schweren Körperverletzung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283642
Leer eBook
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