Excerpt
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Gesetzestext
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Vorbemerkungen
- 1. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen, um auch zukünftigen Generationen bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.
- 2. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Tierschutz.
- 3. (1) Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum umfassenden Umweltschutz.
- 4. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität.
- 5. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs auch aus heimischer Produktion sowie der nachhaltigen Gewinnung natürlicher Rohstoffe in Österreich zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit.
- 6. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung.
- 7. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
- 8. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesverfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz, BGBl. Nr. 491/1984, außer Kraft.
- Quote paper
- Jens Budischowsky (Author), 2015, Das Bundesverfassungsgesetz über Nachhaltigkeit, Tierschutz, Umweltschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und Forschung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287183
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