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Instrumente der Berichterstattung des Abschlussprüfers

Titre: Instrumente der Berichterstattung des Abschlussprüfers

Travail d'étude , 2014 , 24 Pages , Note: 1,7

Autor:in: Master of Arts Tanja Hörmann (Auteur)

Gestion d'entreprise - Généralités
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Résumé Extrait Résumé des informations

Seit Anfang des 21. Jahrhunderts erfahren strafrechtlich relevante nationale und internationale Regelungen für Unternehmen eine ständige Verschärfung. Klare Handlungsanweisungen, die in den meisten Fällen Gesetzeskraft haben, sollen die Unternehmensorgane und Abschlussprüfer dazu verpflichten ihren Leitungs-, Sorgfalts-, Überwachungs- und Kontrollpflichten nachzukommen. Ziel ist es spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche, wie sie beispielsweise bei Worldcom und Enron vorkamen, zukünftig zu verhindern.

Besonderen Stellenwert nehmen dabei rechnungslegungsbezogene Aspekte ein. Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmensorgane gehört es das Geschäft im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Vorschriften nebst Satzung und Gesellschaftsvertrag zu führen. Hierher gehören Regelungen wie die Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung (gem. § 91 Abs. 1 AktG, §§ 238 ff. HGB, §§ 140, 141 (1) AO) sowie die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses i.S.v. § 242 HGB bzw. eines Konzernabschlusses i.S.v. § 290 HGB. Demnach müssen Kaufmänner bzw. die gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine Eröffnungsbilanz und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahres- bzw. Konzernabschluss, der das Verhältnis zwischen Vermögen und Verschuldung ausweist samt (Konzern-)Lagebericht erstellen. Der Jahres- bzw. Konzernabschluss und der (Konzern-)Lagebericht sind sodann von einem unabhängigen Abschlussprüfer zu prüfen (gem. § 316 HGB). Von dieser Prüfungspflicht sind lediglich kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 – 4 HGB befreit.

Im Mittelpunkt der Abschlussprüfung steht die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Jahres- bzw. Konzernabschluss und des (Konzern-)Lageberichts unter Einhaltung aller rechnungslegungsrelevanten Vorschriften und ge-sellschaftsrechtlichen Aspekte. Der Abschlussprüfer wird von der Gesellschafterversammlung und den gesetzlichen Vertretern einer Gesellschaft bzw. dem Aufsichtsrat bestellt (gem. § 318 HGB). Der Abschlussprüfer muss regelmäßig über die Prüfungser-gebnisse bzw. Feststellungen berichten. Hierzu stehen ihm, in Abhängigkeit der Interessensgruppe, verschiedene Instrumente zur Verfügung. Diese Instrumente sollen in der vorliegenden Arbeit vorgestellt werden.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Grundlagen
    • 2.1 Die Pflicht zur Berichterstattung
    • 2.2 Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
  • 3. Die Instrumente der Berichterstattung des Abschlussprüfers
    • 3.1 Der Prüfungsbericht
      • 3.1.1 Adressaten
      • 3.1.2 Inhalte und Gliederung des Prüfungsberichts gem. § 321 HGB
      • 3.1.3 Inhalt und Gliederung des Prüfungsberichts gem. IDW PS 450 und WP-Handbuch
    • 3.2 Der Bestätigungsvermerk
      • 3.2.1 Inhalt und Aufbau des Bestätigungsvermerks
      • 3.2.2 Ausprägungsformen des Bestätigungsvermerks
    • 3.3 Der Management-Letter
    • 3.4 Die Schlussbesprechung
    • 3.5 Die Bilanzsitzung
    • 3.6 Die Arbeitspapiere
  • 4. Sonderfälle zur Berichterstattung
    • 4.1 Nachtragsprüfung
    • 4.2 Berichterstattung bei freiwilligen Abschlussprüfungen
    • 4.3 Berichterstattung bei der Kündigung von Prüfungsaufträgen
  • 5. Zusammenfassung

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Instrumenten der Berichterstattung des Abschlussprüfers. Sie beleuchtet die verschiedenen Instrumente, die dem Abschlussprüfer zur Verfügung stehen, um über die Ergebnisse der Abschlussprüfung zu berichten, und analysiert deren Anwendung in Abhängigkeit der jeweiligen Interessensgruppe.

  • Die Pflicht zur Berichterstattung des Abschlussprüfers
  • Die verschiedenen Instrumente der Berichterstattung
  • Der Inhalt und die Gliederung der verschiedenen Berichte
  • Sonderfälle der Berichterstattung
  • Die Bedeutung der Berichterstattung für die Qualität der Abschlussprüfung

Zusammenfassung der Kapitel

Kapitel 1 stellt die Ausgangssituation dar und erläutert die Bedeutung der Abschlussprüfung im Kontext der aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Kapitel 2 befasst sich mit den Grundlagen der Berichterstattungspflicht des Abschlussprüfers. Es werden die verschiedenen Interessensgruppen und deren spezifische Informationsbedürfnisse beleuchtet.

Kapitel 3 widmet sich den verschiedenen Instrumenten der Berichterstattung des Abschlussprüfers. Hierzu zählen der Prüfungsbericht, der Bestätigungsvermerk, der Management-Letter, die Schlussbesprechung, die Bilanzsitzung und die Arbeitspapiere. Jedes Instrument wird detailliert analysiert und seine Bedeutung für die Kommunikation der Prüfungsergebnisse dargestellt.

Kapitel 4 behandelt Sonderfälle der Berichterstattung, z. B. bei Nachtragsprüfungen, freiwilligen Abschlussprüfungen und der Kündigung von Prüfungsaufträgen. Die Besonderheiten der Berichterstattung in diesen Fällen werden erläutert.

Schlüsselwörter

Abschlussprüfung, Berichterstattung, Prüfungsbericht, Bestätigungsvermerk, Management-Letter, Schlussbesprechung, Bilanzsitzung, Arbeitspapiere, Interessensgruppen, Rechnungslegung, HGB, IDW PS 450, WP-Handbuch

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Résumé des informations

Titre
Instrumente der Berichterstattung des Abschlussprüfers
Université
University of Applied Sciences Rosenheim
Note
1,7
Auteur
Master of Arts Tanja Hörmann (Auteur)
Année de publication
2014
Pages
24
N° de catalogue
V287537
ISBN (ebook)
9783656877882
ISBN (Livre)
9783656877899
Langue
allemand
mots-clé
Wirtschafsprüfung Berichterstattung Instrumente; Berichtsinstrumente; Prüfbericht; Management-Letter; Prüfungsbericht; Bestätigungsvermerk; Schlussbesprechung; Bilanzsitzung; Arbeitspapiere; Nachtragsprüfung; Abschlussprüfung; Prüfungsauftrag
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Citation du texte
Master of Arts Tanja Hörmann (Auteur), 2014, Instrumente der Berichterstattung des Abschlussprüfers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287537
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