Die Zusammenarbeit der Akteure im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz im Gesundheitssystem

Am Beispiel eines fiktiven Szenarios


Redacción Científica, 2014

32 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Fragestellung
1.2. Problemstellung

2. Behörden und Organisationen auf Kommunaler und Landesebene
2.1. Gesundheitsamt
2.2. Das Landesgesundheitsamt
2.3. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

3. Behörden und Organisationen auf Bundesebene
3.1. Das Bundesministerium des Innern (BMI)
3.2. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

4. Fiktives Beispiel eines Hochinfektiösen Patienten in Deutschland - Berlin
4.1. Erste Einzuleitende Maßnahmen bei Feststellung eines Infektiösen Patienten
4.2. Meldungen an Übergeordnete Behörden bei 13-14 Infektionskrankheiten zum Schutz des Gesundheitswesens
4.3. WHO Pandemie Alarmstufen

5. Strukturen des Krisenmanagements bei einer Pandemie, zum Erhalt des Gesundheitssystems in Deutschland
5.1. Krisenmanagement des BMG
5.2. Gemeinsamer Krisenstab des BMI und des BMG
5.3. Interministerielle Koordinierungsgruppe

6. Zusammenfassung

7. Eventuelle Schnittstellenprobleme beim Übermitteln der Informationen zwischen den einzelnen medizinischen Bereichen und Behörden

8. Fazit

9. Anhänge

10. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.0 Einleitung

Der Katastrophenschutz der Länder und der Zivilschutz des Bundes sind eng miteinander verzahnt. Es soll somit ein bestmöglicher Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines integrierten Gefahrenabwehrsystems sichergestellt werden. Die vorhandenen Ressourcen sollen so gut wie möglich eingesetzt werden und werden aus den Ländern, von Angehörigen der Feuerwehren und Helfern des Katastrophenschutzes besetzt. Diese bilden den Hauptanteil für den Bevölkerungsschutz. Die Länder leisten darüber hinaus eine flächendeckende Vorhaltung von Katastrophenschutzmaterialien sowie durch die Förderung des kommunalen Brandschutzes einen wesentlichen Beitrag für den umfassenden Bevölkerungsschutz. Der Bevölkerungsschutz umfasst den Katastrophenschutz der Länder sowie den Zivilschutz des Bundes. Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz. Der Katastrophenschutz ist eine besondere Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern und der zur Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen. Die Zusammenarbeit dieser Behörden, Organisationen und Einrichtungen ist ein komplexes System und arbeitet im Rahmen des Bevölkerungsschutzes zusammen. Die Länder sind für die Sicherstellung des Katastrophenschutzes zuständig. Der Bund für den Katastrophenschutz sowie für die Landesverteidigung. (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG). (BBK, 2014) Diese Zusammenarbeit der Institutionen soll mit dieser Arbeit dargestellt werden anhand eines infektiösen Patienten.

1.1 Leitfrage

Nach der Einleitung in die Thematik folgt nun die Fokussierung und Konkretisierung anhand einer Leitfrage. Die Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz soll anhand eines Beispiels mit einem infektiösen Patienten dargestellt werden, von dem die Gefahr einer möglichen Epidemie oder Pandemie ausgeht. Es sollen Probleme und Schnittstellenprobleme erörtert werden und über die folgenden Kapitel beantwortet werden.

Die Fragestellung lautet:

Wie arbeiten die Behörden und Organisationen im Gesundheitswesen und des Bevölkerungsschutzes am Beispiel eines infektiösen Patienten zusammen. Wo können eventuelle Übermittlungs- und Weiterleitungsfehler entstehen?

1.2 Problemstellung

„Die World Health Organisation warnt vor der drohenden Ausbreitung neuer Infektionskrankheiten sowie vor der Wiederausbreitung bereits besiegt geglaubter Krankheiten.. “

(BBK, 2005, Problemstudie, Risiken für Deutschland, Teil1, Seite 24)

Deutschland hat ein gut bestehendes und funktionierendes Gesundheits- system. Durch die diversen Gesundheitseinrichtungen, die von einer hausärztlichen Behandlung bis hin zu einer intensivtherapeutischen Behandlung reichen. Das Deutsche Gesundheitssystem kann aber auch an seine Grenzen gelangen durch außergewöhnliche Seuchenlagen, Epidemien oder Pandemien. In diesem Falle würden die landesspezifischen Katastrophenpläne, Pandemiepläne und vieles mehr aktiviert werden. Außergewöhnliche Seuchenlagen durch Naturereignisse könnten am ehesten in Deutschland als Folge von Überschwemmungen oder Sturmfluten auftreten. (BBK, 2005, Problemstudie, Risiken für Deutschland, Teil1, Seite 25)

Die Gefahr einer Epidemie oder Pandemie besteht jedoch jederzeit und kann an jedem Ort der Welt ausbrechen. Welche Organisationen schützen Deutschland und die Bevölkerung in solchen Fällen, welche Bereiche müssen geschützt werden und welche Kritischen Infrastrukturen müssen besonders geschützt werden damit die Gesundheit nicht gefährdet wird? Die nächsten Kapitel sollen die Gesundheitsstrukturen und Behörden des Gesundheitswesens und Bevölkerungsschutzes vom Kommunalen bis hin zur Bundesregierung und dessen Aufgaben aufzeigen.

2.0 Behörden und Organisationen auf Kommunaler und Landesebene

Auf Kommunaler und Landesebene agieren für die Aufrechterhaltung der Gesundheit im alltäglichem Leben ohne besondere Gefahrenlagen Ärzte, Krankenhäuser, Gesundheitsämter und in Berlin die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.

Die Gesetzgebung, Zuständigkeit und Verantwortung für den Katastrophenschutz liegen ebenfalls bei den Ländern nach Art. 70 GG. Es wird auf die einzelnen Sparten eingegangen.

2.1 Das Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist als vor Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Man unterscheidet staatliche und kommunale Gesund- heitsämter oder Gesundheitsbehörden. In Deutschland wurden seit 2001 zahlreiche kommunale Gesundheitsämter umbenannt in „Fachdienst Gesundheit“, andere sind in den Landratsämtern und heißen nicht mehr „Gesundheitsamt“, sondern „Abteilung“ bzw. „Sachgebiet Gesundheitswesen“, auch „untere Gesundheitsbehörde“ findet sich als Bezeichnung. (Siehe hierzu die Gesetze der Bundesländer über deren öffentlichen Gesundheitsdienst). Die Leitung eines Gesundheitsamtes bzw. eines Fachdienstes Gesundheit wird in der Regel durch einen Amtsarzt wahrgenommen. Die Aufgaben der Gesund- heitsämter sind vielfältig und können von Bundesland zu Bundesland variieren. Sie werden durch Bundesgesetze, Landesgesetze und Verordnungen und zum geringeren Teil durch EU-Recht bestimmt. Aufgaben können zum Beispiel sein ein Amtsärztlicher Dienst, Gesundheitsförderung, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie und viele weitere Bereiche. Ein mögliches Beispiel eines Organigramms eines Gesundheitsbereiches ist im Anhang 1 einzusehen. In diesem Organigramm sieht man das Beispiel Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Dort unterstehen dem Landesgesundheitsamt (LaGeSo) die beiden Fachbereiche Gesundheit (Gesundheitsämter) und Soziales.

(Gesundheitsamt, 2014)

2.2 Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin

Das LAGeSo ist der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) nachgeordnet. Der Bereich Gesundheit nimmt gesamtstädtische Angelegenheiten des Gesundheitswesens im Land Berlin wahr. Es befasst sich mit den Überwachung- und Ordnungsangelegenheiten zu gesundheits- politischen Fragestellungen und trägt so zur Gestaltung des Gesund- heitswesens im Land Berlin bei. Aufgabenbereiche des LAGeSo sind unter anderem das Arzneimittelwesen, Gentechnik, Trinkwasserhygiene, Infektions- epidemiologie, Infektionsschutz und viele weitere Sparten, die dem Anhang 2 zu entnehmen sind.

Wenn man auf den Bereich Infektionsepidemiologie und Infektionsschutz des LAGeSo eingeht, kann man eine Vielzahl von Meldeformularen sowie Belehrungen und Berichterstattungen einsehen. Das LAGeSo liefert eine ständige Berichterstattung über wöchentlich aktuelle infektionsepidemiologische Berichte, die sich aus der Auswertung und Zusammenfassung der Meldungen der Gesundheitsämter ergeben („Epi-Info Berlin“).

Das LAGeSo führt auf der Internetseite Meldeformulare für Ärzte, Laboratorien, Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen.

(Landesamt für Gesundheit und Solzialen, 2014)

2.3. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bedient ein breites Spektrum an Themen. Die Verbesserung des Gesundheitszustandes durch Stärkung von Gesundheitsförderung und Präventionen wird eine hohe Priorität eingeräumt. Die Bereiche im Gesundheitsbereich umfassen die Gesundheitspolitik, Drogen und Sucht, Krankenhauswesen, Schwangerschaft, Kindergesundheit, Kinderschutz, Psychiatrie in Berlin, Arzneimittel, Medizinprodukte, Fachberufe des Gesundheitswesens sowie die Notfallversorgung, Infektionsschutz, gesundheitlicher Umweltschutz und Katastrophenschutz. Ein aktuelles Thema im Rahmen des Infektionsschutzes ist die Pandemieplanung. Der Katastrophenschutz im gesundheitlichen Bereich hat als einen Schwerpunkt die klinische Vorsorge für den Massenanfall von Verletzten. Insbesondere die Vorsorge für atomare, biologische- und chemische Schadenslagen wurden aktuell in Berlin vorbereitet.

Der gesundheitliche Bevölkerungsschutz verknüpft die Versorgungskonzepte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Krankenhäuser mit den Planungen der Einsatzorganisationen, die die direkte Gefahrenabwehr, z.B. beim Massenanfall von Verletzten vor Ort übernehmen. Die Vorsorge in den Krankenhäusern als letztes Glied der Rettungskette ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Darauf wird später im Kapitel Kritische Infrastrukturen (KritIs) gesondert eingegangen. Diese Informationen sind auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unter der Sparte gesundheitlicher Bevölkerungsschutz zu finden. Das Organigramm der Senatsverwaltung ist im Anhang 3 einzusehen.

(Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, 2014)

3. Behörden und Organisationen auf Bundesebene

Für den Bereich Gesundheit sind auf Bundesebene das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig.

3.1 Das Bundesministerium des Innern (BMI)

Das Bundesministerium des Innern (BMI) und seine Geschäftsbereiche decken ein breites Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten ab. Der Bogen reicht vom Bevölkerungsschutz über Integration und Sportförderung bis hin zu Sicherheitsaufgaben. Die Sparte des Bevölkerungsschutzes soll näher beleuchtet werden.

Im BMI wurde die Abteilung „Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz“ eingerichtet. In dieser Abteilung sind eine Vielzahl verschiedener Aufgaben des Krisenmanagement und des Bevölkerungsschutzes konzentriert. Das Koordinierungszentrum Krisenmanagement, Das Lagezentrum des BMI, Fachaufsicht über Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das Technische Hilfswerk (THW) sowie die Koordination des Schutzes Kritischer Infrastrukturen. Das Bundesministerium für Gesundheit als auch das Bundesministerium für Umwelt (BMUB) und das BMI haben sich darauf geeinigt gemeinsame Krisenstäbe im Rahmen der Krisenbewältigung zu stellen.

(Bundesministerium des Innern, 2014)

3.2 Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Zu den zentralen Aufgaben zählen, die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung, die Reform des Gesundheitssystems sowie im Gesundheitsbereich den Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung und die Biomedizin. Durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektions- verhütung deutlich betont, und das öffentliche Gesundheitswesen wird gestärkt.

Das Transplantationsgesetz, das Embryonenschutzgesetz und das Stamm- zellengesetz regeln den rechtlichen Rahmen für diese wichtigen medizinischen Gebiete. Das Bundesministerium für Gesundheit gestaltet auch die Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, die Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gerecht zu werden. Wesentliche Daueraufgabe des Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden ist die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. Jeder Bürger soll die Möglichkeit haben, sich ein breites Gesundheitswissen anzueignen. Mündige Versicherte und aufgeklärte Patienten gehören ebenso zu einem Gesundheitssystem, wie Gesetze und Verordnungen. Auch im Rahmen der Krankheitsbekämpfung beugt ein umfassendes Wissen gesundheitlichen Risiken vor, dazu gehören auch breitgefächerte Informationen zum Thema der Drogen- und Suchtgefahr, Infektionsschutz und Krankheitsinformationen. Zum nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums gehören:

- das Robert Koch-Institut (RKI),
- das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),
- die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA),
- das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFaRM)und
- das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

(Bundesministerium für Gesundheit, 2014)

[...]

Final del extracto de 32 páginas

Detalles

Título
Die Zusammenarbeit der Akteure im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz im Gesundheitssystem
Subtítulo
Am Beispiel eines fiktiven Szenarios
Curso
Struktur und Leistungsfähigkeit des nationalen Gesundheitssystems
Calificación
2
Autor
Año
2014
Páginas
32
No. de catálogo
V293159
ISBN (Ebook)
9783656904847
ISBN (Libro)
9783656904854
Tamaño de fichero
5352 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Pandemie, Epedemie, Infektiöser patient, Ebola, Gesundheitssystem, Gesundheitssysteme, Infektion, Seuche, Krankheit, ansteckende Krankheiten
Citar trabajo
Student B.A. Emergency Practitioner Roland Dombrowski (Autor), 2014, Die Zusammenarbeit der Akteure im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz im Gesundheitssystem, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293159

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