Wegsperren und das am besten für immer – Immer wieder wird, allen kriminologischen und erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz, in der Presse, Politik und sogar in der Wissenschaft darüber diskutiert, ob Jugendkriminalität durch eine repressivere Vorgehensweise entgegengewirkt werden könne. Bei einer solchen Diskussion wird oft vergessen, dass solche Forderungen dem gesetzlich verankerten Erziehungsanspruch des Jugendstrafrechts diametral entgegenstehen. Dennoch, ein solches rückständiges Verständnis des Jugendstrafrechts verwundert kaum, denn bei einer näheren Betrachtung des Jugendstrafvollzugs, als härteste Sanktionsform des Jugendstrafrechts, wird deutlich, dass in dieser zur Bestrafung eingerichteten Institution, Erziehungsbemühungen allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen.
Diese Arbeit verfolgt das Ziel den Jugendstrafvollzug, anhand seines gesetzlich verankerten Erziehungsanspruchs zur künftigen Legalbewährung, auf seine Wirksamkeit hin zu untersuchen. Hierzu wird, im ersten Teil der Arbeit, die jugendstrafrechtliche Deutung des Erziehungsbegriffs vom Erziehungsbegriff der Erziehungswissenschaft definitorisch abgegrenzt. Durch die Auseinandersetzung mit der Lebensphase Jugend kann gezeigt werden, dass die Jugendstrafe schon für all jene Jugendliche ungeeignet scheint, die nicht der Gruppe der Intensivtäter zuzurechnen sind. Nachdem die schillernde historische Entwicklung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht dargelegt wird, kann, anhand der aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Jugendstrafrechts, der Aufgabenbereich des Jugendstrafvollzugs dargestellt werden. Im darauffolgenden Teil der Arbeit können, unter Berücksichtigung der Rückfallquoten und alternativer Maßnahmen, die Grenzen der Erziehung in einer totalen Institution wie dem Jugendstrafvollzug aufgezeigt werden.
Die Resultate der Arbeit zeigen, dass der Erziehungsgedanke des Jugendstrafvollzugs eher einem ideologischen Mantel gleicht, um die eigentlichen Strafzwecke – wie diese auch schon in den vorhergegangenen Jahrhunderten praktiziert wurden – zu verschleiern. Aufgrund dieser Rahmenbe-dingungen erreicht der Jugendstrafvollzug weder sein gesetzlich verankertes Ziel, noch wird er langfristig dem Auftrag des Schutzes der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten gerecht, denn dieser Schutz endet spätestens mit der Entlassung der jugendlichen Straftäter.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Erziehungsbegriff
2.1 Pädagogische Bedeutung des Erziehungsbegriffs
2.2 Der Erziehungsbegriff im Jugendstrafrecht
3 Lebensphase Jugend
3.1 Jugendkriminalität – ubiquitär und episodenhaft
3.2 Intensiv- und Mehrfachtäter
4 Die historische Entwicklung des Jugendstrafvollzugs
4.1 Die Anfänge der Freiheitsstrafe
4.2 Die moderne Freiheitsstrafe
4.3 Die Entstehung des Jugendstrafvollzugs
4.4 Das Länderjugendstrafvollzugsrecht
5 Rechtliche Grundlagen des Jugendstrafvollzugs
5.1 Anwendungsbereich
5.2 Ziele und Aufgaben
5.3 Das Landesjustizvollzugsgesetz Rheinland-Pfalz
6 Jugendstrafvollzug und Jugendkriminalität in der Praxis
6.1 Aktuelle Situation
6.1.1 Entwicklung und Trends registrierter Jugendkriminalität in Deutschland
6.1.2 Inhaftierte in Jugendstrafvollzugsanstalten
6.1.3 Rückfallquote nach dem Jugendstrafvollzug
6.2 Die erzieherische Gestaltung des Jugendstrafvollzugs
6.3 Hindernisse auf dem Weg zur künftigen Legalbewährung
6.3.1 Erziehung im Zwangskontext
6.3.2 Subkulturbildung
6.3.3 Die doppelte Funktion – Erziehung und Strafe
6.3.4 Mehr Härte als Mittel der Wahl
7 Alternative Maßnahmen
7.1 Jugendstrafvollzug in freien Formen: das Projekt „Chance“
7.2 „KontTrakt“: Wohngruppenkonzept für den geschlossenen Vollzug
8 Fazit
9 Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Wirksamkeit des Jugendstrafvollzugs in Bezug auf den gesetzlich verankerten Erziehungsanspruch und das Ziel der künftigen Legalbewährung, wobei sie kritisch hinterfragt, ob der Jugendstrafvollzug angesichts seiner repressiven Strukturen tatsächlich zur Resozialisierung beitragen kann oder ob er eher strafenden und verwahrenden Zwecken dient.
- Erziehungswissenschaftliche Definition vs. jugendstrafrechtliche Deutung von Erziehung
- Soziologische und kriminologische Einordnung der Lebensphase Jugend und Jugendkriminalität
- Historische Entwicklung des Jugendstrafvollzugs und dessen rechtliche Grundlagen
- Analyse der Wirksamkeit durch Rückfallquoten und Untersuchung praktischer Hindernisse (z.B. Zwangskontext, Subkulturbildung)
- Evaluation alternativer Konzepte (Projekt „Chance“, „KontTrakt“)
Auszug aus dem Buch
6.3.1 Erziehung im Zwangskontext
In der psychoanalytischen Pädagogik der zwanziger und dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts wurde die Idee entwickelt, Erziehung könne frei von Zwängen, Repression und vor allem auch frei von Triebunterdrückung sein. Diese Idee entstammt dem Gedanken, dass sich die zu dieser Zeit beobachtete autoritäre, repressive und einschränkende Erziehung negativ auf den zu Erziehenden auswirkt. Vereinfacht gesprochen entstand durch eine konsequente Triebunterdrückung ein unfreier, autoritärer und sich bereitwillig unterwerfender Mensch (vgl. Körner 2003, S. 8 ff.). Aber auch die Vertreter der antiautoritären Erziehung der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts postulierten: „Je weniger Triebunterdrückung desto freier entwickelt sich der Mensch“.
Auch diese Theorie und Praxis, welche sich offen gegen Repression, Zwang und rigides Strafen aussprach, sah sich vielen Einwänden ausgesetzt. Zu nennen sind hier z. B. die Thesen des Bonner Forums „Mut zu Erziehung“ aus dem Jahre 1978, welche sich offen gegen ein solches antiautoritäres Verständnis von Erziehung aussprachen (vgl. Brumlik 2011, S. 1). Heutige Annahmen über Erziehung gehen jedoch davon aus, dass Menschen für ihre Entwicklung auf der einen Seite Zuwendung, Ermutigung und sichere Bindungen benötigen, auf anderen Seite aber auch die Erfahrungen eines Neins und des Versagens ihres Willens machen müssen (vgl. Körner 2003, S. 8). Erziehung ohne einen gewissen Zwang ist also nicht möglich. Die Frage, die sich hierbei allerdings stellt, ist, wie viel Zwang in welchem Kontext notwendig ist, um einen selbstbestimmten, freien Menschen zu erziehen, der sich aber auch die Fähigkeit aneignen muss, sich den gesellschaftlichen Normen, Werten und vor allem auch Gesetzen anpassen zu können. Schon Immanuel Kant schrieb hierzu: „Eines der größten Probleme der Erziehung ist, wie man die Unterwerfung unter den gesetzlichen Zwang mit der Fähigkeit, sich seiner Freiheit zu bedienen, vereinigen könne. Denn Zwang ist nötig!
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik ein und thematisiert das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Forderung nach Härte und dem gesetzlich verankerten Erziehungsauftrag des Jugendstrafrechts.
2 Der Erziehungsbegriff: Dieses Kapitel arbeitet die begrifflichen Differenzen zwischen pädagogischer und jugendstrafrechtlicher Erziehung heraus, um eine zielführende Definition für die Arbeit zu finden.
3 Lebensphase Jugend: Es wird die Rolle der Kriminalität in der Lebensphase Jugend untersucht, wobei die „Ubiquitätsthese“ als zentrales Konzept für die Normalität jugendlichen Fehlverhaltens dient.
4 Die historische Entwicklung des Jugendstrafvollzugs: Der historische Abriss zeigt die schillernde Entwicklung von reiner Verwahrung hin zu ersten erzieherischen Ansätzen, unterbrochen durch repressive Phasen.
5 Rechtliche Grundlagen des Jugendstrafvollzugs: Dieses Kapitel erläutert die Anwendungsbereiche, Ziele und Aufgaben des Jugendstrafvollzugs auf Basis aktueller gesetzlicher Vorgaben.
6 Jugendstrafvollzug und Jugendkriminalität in der Praxis: Hier wird die aktuelle Situation analysiert, Rückfallquoten beleuchtet und die erzieherische Gestaltung sowie Hindernisse im Vollzugsalltag kritisch bewertet.
7 Alternative Maßnahmen: Das Kapitel stellt alternative Konzepte wie das Projekt „Chance“ und „KontTrakt“ vor und erörtert deren Eignung als erzieherische Maßnahmen.
8 Fazit: Das Fazit führt die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der Jugendstrafvollzug in seiner derzeitigen Ausgestaltung kaum erzieherische Erfolge erzielen kann und einer grundlegenden Neuorientierung bedarf.
Schlüsselwörter
Erziehung, Jugendstrafvollzug, Jugendkriminalität, Jugendstrafe, Alternativen, Resozialisierung, Legalbewährung, Rückfallquote, Zwangskontext, Subkulturbildung, Pädagogik, Jugendgerichtsgesetz, Strafe, Bestrafung, Empowerment
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht kritisch, ob der deutsche Jugendstrafvollzug seinem gesetzlich verankerten Erziehungsauftrag gerecht wird und welche Faktoren die Erreichung des Ziels einer künftigen Legalbewährung beeinflussen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind der Erziehungsbegriff im Jugendstrafrecht, die Kriminalität in der Lebensphase Jugend, die historische Entwicklung des Strafvollzugs, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Wirksamkeit aktueller Vollzugspraktiken.
Welches Ziel verfolgt der Autor?
Das primäre Ziel ist die Analyse der Wirksamkeit des Jugendstrafvollzugs und die Untersuchung, inwiefern repressive Haftbedingungen einer erfolgreichen Resozialisierung entgegenstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine fundierte Literaturanalyse und setzt sich kritisch mit empirischen Studien, Statistiken zur Jugendkriminalität, Rückfalluntersuchungen und pädagogischen Konzepten auseinander.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden neben den rechtlichen Grundlagen insbesondere die Praxis des Jugendstrafvollzugs, die erzieherische Gestaltung, die Problematiken von Zwang und Subkulturbildung sowie alternative Modelle zum geschlossenen Vollzug detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Erziehung, Jugendstrafvollzug, Jugendkriminalität, Rückfallquote, Resozialisierung und Zwangskontext geprägt.
Warum spielt der Zwangskontext eine so große Rolle in der Untersuchung?
Der Autor argumentiert, dass Zwang und Disziplinierung im Jugendstrafvollzug oft im Widerspruch zu einer echten pädagogischen Entwicklung stehen, da diese lediglich kurzfristige Verhaltensänderungen zur Vermeidung von Strafe erzwingen, statt die notwendige moralische Reife zu fördern.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich des geschlossenen Jugendstrafvollzugs?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der geschlossene Jugendstrafvollzug in seiner aktuellen Form eher eine ideologische Hülse für Sühne und Vergeltung darstellt und in den meisten Fällen sein Erziehungsziel verfehlt.
- Citation du texte
- Simon Odenwald (Auteur), 2015, Erziehung im Jugendstrafvollzug. Reichweiten, Grenzen, Alternativen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295798