Es wird der Zurechnungszusammenhang bei Fahrlässigkeitsdelikten mit Bezug zum Straßenverkehr diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei Entscheidungen zu den sogenannten "Trunkenheitsfällen" und "Geschwindigkeitsfällen". Es werden die unterschiedlichen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur eingehend erörtert.
Fahrlässigkeitsdelikte kommen in der Realität häufig vor und sind oft Teil von gerichtlichen Entscheidungen. Insbesondere die fahrlässige Tötung, § 222 StGB, und die fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB, stellen wichtige Normen im Rahmen der Erfolgsdelikte dar. Trotz zahlreicher Urteile ist die Handhabbarkeit dieser Fahrlässigkeitstatbestände mitunter schwierig und ihre Prüfung knifflig.
Neben den üblichen Merkmalen wie Taterfolg, Tathandlung und Kausalität sind die objektive Fahrlässigkeit und der objektive Zurechnungszusammenhang genau zu prüfen und festzustellen. Letzterer setzt sich aus einem Pflichtwidrigkeitszusammenhang und einem Schutzzweckzusammenhang zusammen. Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang dient der Überprüfung, ob der tatbestandliche Erfolg überhaupt durch ein rechtmäßiges Alternativverhalten vermeidbar war.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Trunkenheitsfälle
1. Rechtsprechung
a) Erstes Urteil zu Trunkenheitsfällen, 1964
b) Zentralste Entscheidung zu Trunkenheitsfällen, 1970
c) Neustes Urteil zu Trunkenheitsfällen, 2012
d) Grundsätze des BGH
e) Lösung des BGH
2. Literatur
a) Befürworter der Rechtsprechung
b) Gegenstimmen zur Rechtsprechung
aa) Puppe
bb) Hecker
cc) Foth
dd) Knauber
ee) Maiwald
ff) Schünemann
gg) El-Ghazi
hh) Mühlhaus
3. Eigene Ansicht
a) Kritik an der Rechtsprechung
b) Kritik an Literatur
c) Weitere Argumente
III. Geschwindigkeitsfälle
1. Rechtsprechung
a) Frühere Rechtsprechung bis 1984
b) Neuere Rechtsprechung ab 1984
2. Literatur
a) Befürworter neueren Rechtsprechung
b) Gegenstimmen zur neueren Rechtsprechung
aa) Sternberg-Lieben/Schuster
bb) Ebert
cc) Puppe
dd) Streng
ee) Frisch
3. Eigene Ansicht
a) Kritik an Puppe
b) Kritik an Streng
c) Eigene Lösung
IV. Gegenüberstellung der BGH-Entscheidungen
V. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Zurechnung von Fremdverletzungen bei Verkehrsunfällen, an denen alkoholisierte oder zu schnell fahrende Kraftfahrer beteiligt sind. Im Zentrum steht die Untersuchung, ob und unter welchen Voraussetzungen der objektive Zurechnungszusammenhang bejaht werden kann, wenn der Unfall auch bei einem verkehrsgerechten Verhalten des Fahrers unvermeidbar gewesen wäre.
- Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten im Straßenverkehr
- Rechtliche Behandlung von Unfällen alkoholisierter Kraftfahrer
- Schutzzweck von Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Pflichtwidrigkeitszusammenhang und rechtmäßiges Alternativverhalten
- Kritische Analyse der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)
Auszug aus dem Buch
I. Einleitung
Fahrlässigkeitsdelikte kommen in der Realität häufig vor und sind oft Teil von gerichtlichen Entscheidungen. Insbesondere die fahrlässige Tötung, § 222 StGB, und die fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB, stellen wichtige Normen im Rahmen der Erfolgsdelikte dar. Trotz zahlreicher Urteile ist die Handhabbarkeit dieser Fahrlässigkeitstatbestände mitunter schwierig und ihre Prüfung knifflig. Neben den üblichen Merkmalen wie Taterfolg, Tathandlung und Kausalität sind die objektive Fahrlässigkeit und der objektive Zurechnungszusammenhang genau zu prüfen und festzustellen.1 Letzterer setzt sich aus einem Pflichtwidrigkeitszusammenhang und einem Schutzzweckzusammenhang zusammen.2 Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang dient der Überprüfung, ob der tatbestandliche Erfolg überhaupt durch ein rechtmäßiges Alternativverhalten vermeidbar war.3 Im Rahmen des Schutzzweckzusammenhangs wird gefragt, ob die verletzte Sorgfaltsnorm gerade zur Verhinderung des eingetretenen Erfolgs dient.4 Insbesondere diese beiden Zusammenhänge stellen die Gerichte mangels Vorgabe durch Gesetz vor große Probleme. An welches rechtmäßige Alternativverhalten ist für die Prüfung des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs anzuknüpfen? Wie weit reicht der Schutzzweck einer Norm? Bei der Beantwortung dieser Fragen gibt es viele verschiedene Ansichten und weitschweifende Diskussionen, teilweise genereller Natur, teilweise auf den Einzelfall bezogen.
Zur Vertiefung sollen zwei verschiedene Fallkonstellationen aus dem Straßenverkehr vorgestellt werden, die bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren: zum einen gilt es die Trunkenheitsfälle zu erörtern, bei denen ein Unfall zwischen einem alkoholisierten Autofahrer und einem anderen sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer gegeben ist. Zum andern sollen die Geschwindigkeitsfälle diskutiert werden, bei denen ein Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat und eine Kollision mit einem anderen sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer verursacht hat.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die Problematik der Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten und Vorstellung der zwei untersuchten Fallgruppen (Trunkenheit und Geschwindigkeit).
II. Trunkenheitsfälle: Analyse der BGH-Rechtsprechung, die an das Fahren mit einer dem Zustand angepassten Geschwindigkeit anknüpft, sowie Gegenüberstellung mit der kritischen Literaturmeinung und Darstellung der eigenen Ansicht.
III. Geschwindigkeitsfälle: Untersuchung des Schutzzwecks von Geschwindigkeitsnormen, insbesondere bei Unfällen, bei denen die Ankunftszeit eine Rolle spielt, unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur.
IV. Gegenüberstellung der BGH-Entscheidungen: Kritische Würdigung der uneinheitlichen Argumentation des BGH in Trunkenheits- und Geschwindigkeitsfällen.
V. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Rechtsprechung, die als ergebnisorientiert und systemwidrig kritisiert wird.
Schlüsselwörter
Objektive Zurechnung, Fahrlässigkeitsdelikte, Straßenverkehr, Pflichtwidrigkeitszusammenhang, Schutzzweckzusammenhang, Trunkenheit am Steuer, Überhöhte Geschwindigkeit, Rechtmäßiges Alternativverhalten, BGH-Rechtsprechung, Gefährdungsdelikte, Sorgfaltspflichtverletzung, Unfallvermeidung, Kausalität, Erfolgsdelikte, Verkehrsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verkehrsunfällen, wenn der Fahrer zwar gegen Sorgfaltsnormen verstieß, der Unfall aber möglicherweise auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder sind die objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten, die Trunkenheit im Straßenverkehr und die Folgen von Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage ist, ob der Pflichtwidrigkeitszusammenhang und der Schutzzweckzusammenhang bei alkoholisierten oder zu schnell fahrenden Fahrern bejaht werden können, wenn der Unfall für den Fahrer auch bei nüchterner Fahrt oder unter Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit unvermeidbar gewesen wäre.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die klassische juristische Dogmatik, analysiert und vergleicht die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH) mit der strafrechtlichen Literatur und entwickelt auf dieser Basis eine eigene Argumentationslinie.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in zwei große Bereiche: Die "Trunkenheitsfälle" und die "Geschwindigkeitsfälle". In beiden wird jeweils die Entwicklung der Rechtsprechung, die Kritik durch die Literatur und eine eigene rechtliche Beurteilung dargelegt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Objektive Zurechnung, Pflichtwidrigkeitszusammenhang, Schutzzweck, rechtmäßiges Alternativverhalten und die kritische Analyse der BGH-Entscheidungen.
Warum kritisiert die Autorin die Rechtsprechung zu den Trunkenheitsfällen?
Die Autorin argumentiert, dass die Konstruktion einer Pflicht zum "angepasst langsamen Fahren" für Betrunkene realitätsfern ist und zudem im Widerspruch zum generellen Fahrverbot für alkoholisierte Personen steht.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der "Ankunftsverzögerung" in Geschwindigkeitsfällen?
Die Autorin lehnt die Anknüpfung an die Ankunftszeit ab, da bei Millisekunden-Abständen in der konkreten Verkehrssituation nicht von einer Planbarkeit oder einer nennenswerten Erhöhung der Ausweichchancen für andere Verkehrsteilnehmer gesprochen werden kann.
- Citar trabajo
- Anita Bell (Autor), 2014, Zurechnung von Fremdverletzungen bei Unfällen alkoholisierter oder zu schnell fahrender Autofahrer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300102