Klaut Facebook unsere Daten? Das Geschäftsmodell des Sozialen Netzwerks aus datenschutzrechtlicher Sicht


Bachelor Thesis, 2013

58 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz
1.2 Vorgehensweise der Arbeit

2. Das Geschäftsmodell von Facebook
2.1 Die Facebook Incorporated
2.1.1 Die Facebook Ireland Limited
2.1.2 Die Facebook Germany GmbH
2.2 Die Funktionen des sozialen Netzwerks
2.2.1 Nutzungs-, Schattenprofile und personalisierte Werbung
2.2.2 Der Social Plugin „Like-Button“

3. Datenschutzrechtliche Grundbegriffe
3.1 Deutsches Datenschutzrecht
3.2 Personenbezogene Daten
3.3 Automatisierte Verarbeitung
3.4 Einwilligung

4. Wo beginnt das Datenschutzproblem bei Social Plugins?
4.1 Übermittlung personenbezogener Daten in einen Drittstaat? Welches Recht findet Anwendung?
4.2 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
4.2.1 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Webseitenbetreibers
4.2.2 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit Facebook s
4.3 Erstellen von Nutzungsprofilen
4.3.1 Nutzungsprofil durch Like-Buttons
4.3.2 Nutzungsprofil durch Zustimmung von Dritten
4.4 Löschungspflicht
4.5 Lösungsvorschläge für datenschutzkonformes Verhalten
4.5.1 Lösungsvorschläge für Facebook
4.5.2 Lösungsvorschläge für Facebook -Nutzer

5. Urteil des LG Berlin vom 30.04.2013
5.1 Anwendbares Recht
5.2 Datenerhebung Dritter ohne deren Einwilligung
5.3 Datenweitergabe zu Werbezwecken
5.4 Globale Einwilligung
5.5 Zusammenführen von Nutzungsdaten mit anderen Informationen

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bsp. Nutzungsprofil

Abbildung 2: Bsp. Schattenprofil

Abbildung 3: Schattenprofil von Max Schrems

Abbildung 4: Social Plugin von Facebook

Abbildung 5: Facebookprofil der FH Köln

Abbildung 6: Praxisbeispiel

Abbildung 7: Platzhalter statt Like-Button.

Abbildung 8: Platzhalter und datenschutzrechtliche Belehrung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

“The question isn't, What do we want to know about people?, It's, What do people want to tell about themselves?” [1]

In der Bundesrepublik Deutschland besitzen 80% der deutschen Bevölkerung über dem 14ten Lebensjahr einen Internet-Zugang.[2] Das Internet hat sich bei den meisten Menschen zu einem erweiterten Lebensraum entwickelt und es gibt kaum noch jemanden, der behaupten kann nicht Mitglied eines sozialen Netzwerks zu sein.[3] Das Teilen[4] von privaten Fotos, Videos, Musikclips, und anderen Vorlieben wird durch soziale Netzwerke ermöglicht und unterstützt. Xing, Twitter, Google+, und verschiedene Kontaktbörsen sind nur wenige bekannte Beispiele. Aber das auf der Welt am meisten genutzte soziale Netzwerk ist Facebook.[5] Die Nutzerzahlen liegen bei einer Milliarde weltweit und etwa 25 Mio. Nutzer sind allein in Deutschland registriert worden.[6] Bei einer Einwohnerzahl von ca. 82 Mio.[7], macht das 30% der Bevölkerung Deutschlands aus. Viele Menschen nutzen dieses Netzwerk, wissen jedoch nicht, dass Facebook ihre Daten für immer speichert, ggf. an Dritte weiterleitet, oder dafür nutzt, um daraus Nutzungsprofile zu generieren, um personalisierte Werbung zu schalten. Die Währung mit der man nämlich heutzutage im Internet bezahlt, sind personenbezogene Daten.[8] Demzufolge häufen sich Negativmeldungen zum Thema Datenschutz und Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Bürger Deutschlands.

1.1 Problemstellung und Relevanz

Das Datenschutzrecht ist im ständigen Wandel und muss mit den fortlaufenden Entwicklungen in der virtuellen Welt mithalten.[9] Insbesondere das europäische Datenschutzrecht ist zum derzeitigen Zeitpunkt, eines der größten Diskussionsthemen. Am 13. und 14. März 2013 trafen sich die deutschen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur zum 85. Mal zu einer Konferenz, um sich mit dem oben genannten Thema auseinanderzusetzen.[10] Speziell die sozialen Netzwerke waren Mittelpunkt der Debatte, denn es hieß, diese bräuchten „Leitplanken“ im Umgang mit dem Datenschutz.[11] In diesem Zusammenhang wurde vom Gesetzgeber verlangt, die Gesetzeslücken, die es sozialen Netzwerken erlauben gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen, zu schließen. Besonders Facebook fällt im datenschutzrechtlichen Bereich besonders negativ auf. Auch andere Verstöße standen in der Vergangenheit zur Diskussion und tun es noch immer. Es reichte von möglichen Wettbewerbsverstößen[12] über Urheberrechtverletzungen[13], bis hin zu Datenschutzverstößen[14], die entweder durch Facebook selbst, oder durch dessen Nutzer vorgenommen wurden. Diese Arbeit wird sich mit dem datenschutzrechtlichen Teil der Verstöße von Facebook befassen und in diesem Zusammenhang untersuchen, ob nur Facebook allein, oder auch die Nutzer eine Teilschuld bei den Verstößen tragen.

1.2 Vorgehensweise der Arbeit

Im Kapitel 2. wird das Geschäftsmodell Facebook vorgestellt und beschrieben. Zur Konkretisierung der Thematik beinhaltet Kapitel 3. die datenschutzrechtlichen Grundbegriffe. Der in Kapitel 4. behandelte Hauptteil wird sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Facebook gegen deutsche Rechtsvorschriften verstößt und wo der Verstoß beginnen könnte. Unterschieden wird zwischen der Übermittlung der Daten in einen Drittstaat und dem in diesem Zusammenhang anwendbaren Recht, der Erhebung und Verarbeitung der Daten, dem Erstellen von Nutzungs- und Schattenprofilen, und der Löschpflicht. Weiterhin werden Lösungsvorschläge für datenschutzkonformes Verhalten unterbreitet. Im Kapitel 5. wird das Verhalten von Facebook anhand eines aktuellen Urteils gegen den Konzern Apple.Inc analysiert und versucht Analogien zu Facebook zu ziehen.

2. Das Geschäftsmodell von Facebook

Facebook ist das erfolgreichste soziale Netzwerk der Welt.[15] Im Folgenden wird näher auf das Geschäftsmodell eingegangen und die Funktion des sozialen Netzwerks beschrieben.

2.1 Die Facebook Incorporated

Mark Zuckerberg und 3 weitere Studenten der Harvard University, Boston entwickelten im Jahre 2004 die soziale Plattform thefacebook.com, welche zunächst nur für Studenten der Universität zugänglich war.[16] Später wurde der Zutritt zum sozialen Netzwerk auf alle Universitäten in den USA, sowie für Nichtstudenten und Nutzer außerhalb Amerikas erweitert.[17] Ab diesem Moment konnte M. Zuckerberg den meisten Erfolg mit dem sozialen Netzwerk verbuchen.[18] Ein Jahr darauf verließ M. Zuckerberg die Universität und gründete Facebook Incorporated (Inc.), wie wir es heute kennen, mit Hauptsitz im Stanford Research Park, Kalifornien.[19] 2008 wurde Facebook in deutscher Sprache eingeführt.[20] Der Name „ Facebook “, übersetzt „Gesichtsbuch“, ist sinngemäß auf das Jahrbuch[21] zurückzuführen, welches für Schüler und Studenten in Amerika dazu dient, vergangene Schuljahre/Semester und damit einhergehenden Höhepunkte festzuhalten. Heutzutage steht Facebook in über 80. verschiedenen Sprachen zur Verfügung.[22] Im Jahr 2012 ging die Plattform an die Börse und musste zum ersten Mal seine Bilanzen offenlegen.[23] Es kam heraus, dass es im Jahre 2011 3,7 Milliarden US-Dollar, umgerechnet ca. 2,8 Mrd. Euro erwirtschaftet und 1. Mrd. Dollar, umgerechnet ca. 750 Millionen Euro Gewinn gemacht hat.[24] 3,15 Mrd. Dollar, demnach 82% des Umsatzes von Facebook wurden durch personalisierte Werbung eingenommen.[25]

2.1.1 Die Facebook Ireland Limited

Einen weiteren Sitz hat Facebook in Irland.[26] Den Sitz hat es aus steuerlichen Gründen gewählt, mit dem Ziel Steuern zu vermeiden.[27] Im Vergleich zu Deutschland, wo eine Körperschaftsteuer (KSt.), in Höhe von (i.H.v.) ca. 35% anfallen würde, fallen dort lediglich 2-3 % KSt an.[28] Die dort betriebene Niederlassung wurde vom Oberverwaltungsgericht Schleswig auch als solche anerkannt, da sie mit dem vorhandenen Personal und den dortigen Einrichtungen jegliche Voraussetzungen für eine solche Niederlassung erfülle.[29] Deutsche Datenschützer haben jedoch Schwierigkeiten damit, den Sitz in Irland als eine feste Einrichtung[30] zu betrachten und sehen darin lediglich eine Beschwerdestelle[31].

2.1.2 Die Facebook Germany GmbH

Seit dem 11. Februar 2010 betreibt Facebook eine weitere Niederlassung in Deutschland, in Form einer juristischen Person.[32] Doch diesen Sitz hat das OVG Schleswig nicht als eine zulässige Niederlassung in dem Sinne anerkannt, da diese im Bereich der Anzeigenakquise und des Marketings tätig ist und keine Datenverarbeitung betreibt.[33]

2.2 Die Funktionen des sozialen Netzwerks

Unter einem sozialen Netzwerk im Sinne dieser Arbeit ist eine Internetplattform zu verstehen, durch die Informationen über die eigene Person nach außen getragen und mit seinen virtuellen Freunden geteilt werden kann. Die meisten „Freunde“ kennt man im Normalfall bereits aus dem wahren Leben, was Facebook nutzt, um dem Nutzer die Möglichkeit zu geben, eine virtuelle Kopie seines sozialen Beziehungsumfeldes zu erschaffen.[34] Dies erscheint sehr praktisch, da sich durch das Netzwerk oft Menschen wiederfinden, die sich länger nicht gesehen oder gehört haben.[35] Oft lernt man allerdings auch neue Menschen über Facebook kennen.[36] Auf einer einzigen Plattform wird die Möglichkeit geboten, viele Empfänger zu erreichen.[37] Stickiness [38] wird der Zustand beschrieben, den Facebook bei seinen Usern schafft,[39] da das Löschen des Kontos oder das Wechseln zur Konkurrenz stark erschwert wird, weil die Nutzer in der Regel viel Mühe, Zeit und Informationen in ihr Profil investiert haben.[40] Facebook hat sich eine monopolähnliche Stellung aufgebaut,[41] was einen Wechsel zu einem anderen Netzwerk nicht nur erschwert, sondern auch nicht sonderlich sinnvoll macht, da dort kaum jemand zu finden sein dürfte.[42]

2.2.1 Nutzungs-, Schattenprofile und personalisierte Werbung

Wie bereits erwähnt, hat Facebook alleine mit zielgerichteter Werbung 82% seines Umsatzes verbucht.[43] Das Profil eines Nutzers ist ca. 100 € für Facebook wert.[44] Doch wie funktioniert die zielgerichtete Werbung des sozialen Netzwerks: Durch das Sammeln der Daten, erstellt die Plattform im Hintergrund mit dem Analysewerkzeug Insights[45], Nutzungsprofile, zugeschnitten auf das Konsumverhalten jedes einzelnen Users.[46] Gefällt-Mir Angaben, Besuche auf anderen Webseiten, die mit Facebook durch einen Social Plugin verbunden sind, Verweildauer auf den jeweiligen Seiten, Likes von Fanpages und vieles mehr geben einen Rückschluss auf das Konsumverhalten der Nutzer.[47] Durch die Verknüpfung der Cookies, die Facebook bei den Nutzern setzt und den Daten die der Nutzer bei der Registrierung eingegeben hat, sowie den oben genannten Daten, wird zugeschnitten auf die Vorlieben der Nutzer, personalisierte Werbung auf der Facebookseite platziert.[48] Nicht selten wundern sich Nutzer in letzter Zeit, warum die eingeblendete Werbung so gut auf die eigenen Interessen passt.[49] Soziale Netzwerke werden demnach als die Zukunft der Online-Werbung gesehen.[50] Die Abbildung 1 soll die Erstellung eines Nutzungsprofils besser veranschaulichen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Bsp. Nutzungsprofil [51]

Bei der Ziffer 1 hat der Nutzer (User) die Macht über sein Profil und kann selbst entscheiden, was er veröffentlicht, teilt oder löscht. Im zweiten Schritt saugt Facebook die Daten des Users auf und erstellt ein weiteres Profil, das analysiert und für personalisierte Werbung genutzt wird.[52] Facebook sammelt angeblich selbst von Nichtnutzern Daten und erstellt sogenannte Schattenprofile.[53] Max Schrems, ein 25 jähriger Jurastudent aus Wien hat als erster Interessent all seine Daten bei Facebook angefragt und eine CD mit 1222 Seiten Infomaterial zugesandt bekommen, aus welcher sich herausstellte, dass Facebook selbst nach dem Löschen, Daten vorrätig hält.[54] Der Student hat mittlerweile 22 Beschwerden gegen den Konzern eingereicht und plant ein Verfahren gegen das Unternehmen einzuleiten.[55] Eine der Beschwerden wurde wegen der Erstellung von Schattenprofilen verfasst, in der es heißt, Facebook würde im Hintergrund Daten von Personen sammeln, ohne dass die Betroffenen dies bemerken, oder dem zugestimmt haben.[56] Dies ist eine recht neue Information über die Verhaltensweise von Facebook mit Daten,[57] die Max Schrems im Rahmen seiner Untersuchungen zu seinen eigenen Daten aufgefallen ist und betreffe vor allem Personen ohne ein Profil bei Facebook.[58] Die Abbildung 2 soll näher beschreiben wie das funktioniert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Bsp. Schattenprofil [59]

Die folgende Beschreibung der Abbildung 2 entspricht dem Vortrag vom Herrn Schrems auf einem Symposium der Universität Passau [60]: Die Person in der Mitte besitzt kein Profil bei Facebook.[61] Die Freunde der Person sind jedoch Mitglieder von Facebook und haben über die Facebook-App [62] ihre Kontakte mit Facebook synchronisieren lassen. Dies funktioniert im Übrigen auch über den E-Mailaccount.[63] Durch die Synchronisation mit den Kontakten erhält Facebook über alle Kontakte Informationen, wie den Namen, das Geburtsdatum, die E-Mail-Adresse und vieles mehr. Hier kommt es darauf an, welche Angaben genau die Freunde der o.g. Person in ihren Kontakten über diese gespeichert haben. Beispielsweise haben drei der Freunde bei Firma A gearbeitet, zwei haben die Schule Y besucht und zwei weitere gehören der Partei X an. Facebook rechnet somit aus, dass die Person höchstwahrscheinlich all diese Aktivitäten mit den Personen geteilt hat. Herr Schrems hat diese Analyse bei sich selbst angewendet und folgendes ist dabei herausgekommen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Schattenprofil von Max Schrems [64]

Auf Abbildung 3 ist Herr Schrems mit dem gelben Punkt in der Mitte dargestellt. Die Verbindungen zwischen den anderen kleinen Punkten stellen die Freundschaften seiner Freunde bei Facebook dar. Die kleinen gelben Punkte stellen männliche und die blauen, weibliche Freunde dar. Die Tatsache darüber, dass Herr Schrems an der Universität Wien studiert oder bei ASF gearbeitet hat oder sich irgendwann in Malaysien aufgehalten hat, hat er selbst nicht angegeben. Diese Angaben haben seine Freunde bei Facebook in ihren eigenen Profilen veröffentlicht. Durch deren Erlaubnis zur Synchronisation der Kontakte kann Facebook ableiten, dass diese Angaben für Herrn Schrems auch stimmen könnten. Forscher des Interdisziplinären Zentrums für Wissenschaftliches Rechnen der Universität Heidelberg, sind dem Phänomen Schattenprofile auch nachgegangen und haben erforscht, dass bei einer Synchronisation des E-Mailaccounts eine 40-prozentig richtige Vorhersage über die Bekanntschaft zwischen den Mitgliedern und der Person, die kein Mitglied eines sozialen Netzwerks ist, getroffen werden kann.[65] Diese Angaben beruhen lediglich auf reinen Kontaktdaten, also Telefonnummer, Name, Adresse und ähnlichem. Die Forscher behaupten, dass wenn man dies auf weitere Informationen ausbreitet, noch genauere Angaben gemacht werden können[66], wie man im Beispiel von Max Schrems auch erkennen kann.

2.2.2 Der Social Plugin „Like-Button“

Seit April 2010 hat Facebook seinen Nutzern sogenannte Social Plugins zur Verfügung gestellt.[67] Seitdem wurden sie täglich von ca. 10.000 Webseitenbetreibern in deren Websites integriert, wodurch bis 2012 ca. 2,5 Mio. Websites mit Facebook verbunden waren.[68] Unter den Social Plugins, ist eines der bekanntesten Beispiele der „Gefällt-mir“-Button (auch Like-Button genannt). Daneben existieren auch andere Plugins, wie “Comments”-Plugin, “Recommendations”-Plugin, “Activity Feed”, „Like Box“, „Login Button“[69] und andere, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Der Like-Button wird von Telemedienanbietern auf ihren Webseiten platziert, um damit zu gewährleisten, dass Besucher durch das Anklicken dieser, ihre Sympathie für ihr Unternehmen innerhalb ihres Facebook -Accounts zum Ausdruck bringen können.[70] Facebook führt näher aus: „Der Like-Button gibt dem Internet-Nutzer die Möglichkeit, die von ihm besuchten Inhalte mit seinen Freunden bei Facebook zu teilen“.[71] Doch das Teilen soll nicht ohne Grund geschehen. Damit einhergehend wird im Hintergrund ein sogenanntes Nutzungsprofil des Users erstellt und personalisierte Werbung entwickelt, worauf im vorherigen Kapitel bereits näher eingegangen wurde. Das Problem, was diese Buttons rechtlich mit sich bringen, ist das Verarbeiten personenbezogener Daten ohne angemessene Einwilligung des Betroffenen erhalten zu haben, sowie, ohne dem Nutzer die Möglichkeit geboten zu haben, dem Vorgang zu wiedersprechen.[72] Für Webseitenbetreiber stellt der Button eine Art Empfehlungsmarketing dar, da sich die Werbung fast nur an bedeutsame Zielgruppen richtet.[73] Für Facebook stellt er eine Art Analysewerkzeug zur Auswertung des Nutzerverhaltens dar.[74] Auf den Like-Button wurden Datenschützer insbesondere wegen eines Falles aufmerksam. Die Stadt Hamburg installierte diesen im Jahre 2010 auf ihrer Seite, wonach später nachgewiesen werden konnte, dass der Button die Daten aller Besucher der Webseite sammelt und an Facebook übermittelt.[75] Das Verwerfliche an der Sache ist jedoch, dass Facebook auch Daten von Nichtmitgliedern Facebook s sammelte, sowie ihr sonstiges Surfverhalten nachvollziehen konnte und in diesem Zusammenhang sogenannte Schattenprofile erstellte.[76] Da die Stadt Hamburg einen großen Wert auf den Schutz der Daten seiner Besucher legt, schafften sie den Button auf hamburg.de ab.[77] In Abbildung 4 kann man einen Social Plugin auf der Homepage der Fachhochschule Köln erkennen:

[...]


[1] Übersetzt: Die Frage lautet nicht, Was wollen wir über die Menschen wissen, sondern was wollen die Menschen uns über sich erzählen. v. Marc Zuckerberg, Marc Zuckerberg Quotes.

[2] Vgl. Schmölz, Die DIVSI-Milieu-Studie, RDV, S. 290.

[3] Vgl. Kurz, Rieger, Die Datenfresser, S. 77.

[4] Teilen (von „to share“ aus dem Englischen) bedeutet auf der eigenen Profilseite veröffentlichen.

[5] Vgl. Grabs / Bannour, Follow me!, S. 214.

[6] Vgl. Buggisch, Social Media Nutzerzahlen in Deutschland – Update 2013.

[7] Vgl. Tatsachen über Deutschland, Bevölkerung.

[8] Vgl. Weichert, Datenschutzverstoß als Geschäftsmodell – der Fall Facebook, DuD, S. 716.

[9] Vgl. Schwenke, Social Media Marketing & Recht, S. 372.

[10] Vgl. Pressemitteilung bfdi vom 14.03.2013.

[11] Vgl. Pressemitteilung bfdi vom 14.03.2013.

[12] Vgl. LG Berlin, Az. 16 O 551 /10, Telemedicus.

[13] Vgl. AG München, 158 C 28716/11, BeckRS, 2012, 17813.

[14] Vgl. VG Schleswig, 8 B 61/12, BeckRS 2013, 46930.; vgl. OVG Schleswig, 4 MB 11/13, BeckRS 2013, 49919.

[15] Vgl. Adamek, Die Facebook-Falle, S. 15.

[16] Vgl. Grabs / Bannour, Follow me!, S. 216.

[17] Vgl. Schwindt, Das Facebook-Buch, S. 21.

[18] Vgl. Grabs / Bannour, a.a.O., S. 216.

[19] Vgl. Kurz, Rieger, Die Datenfresser, S. 77.

[20] Vgl. Schwindt, a.a.O., S. 21.

[21] s. Juneco e.V., Jahrbücher.

[22] Vgl. Grabs / Bannour, Follow me!, S. 216.

[23] Vgl. Kleinz, Die Milliarden-Maschine c´t 12/2012, S. 82 f.

[24] Vgl. ebd.

[25] Vgl. Weichert, Datenschutzverstoß als Geschäftsmodell – der Fall Facebook, S. 716.

[26] Vgl. Facebook, Datenschutzerklärung unter: Impressum.

[27] Vgl. Schrems, Universität Passau, Vortrag v. 18./19.0413, ab min. 7:10.

[28] Vgl. ebd.

[29] Vgl. VG Schleswig, 8 B 61/12, BeckRS 2013, 46930.

[30] Vgl. Beschwerdebegründung des ULD zum Beschluss des VG Schleswig, v. 14.02.2012.

[31] Vgl. Schwenke, Social Media Marketing & Recht, S. 377.

[32] Vgl. ULD, Schreiben vom 18.01.13 an das an das Verwaltungsgericht Schleswig in Verwaltungsrechtssachen gegen Facebook Inc und Facebook Ireland Ltd.

[33] Vgl. VG Schleswig, 8 B 61/12, BeckRS 2013, 46930; vgl. OVG Schleswig, 4 MB 11/13, BeckRS 2013, 49919.

[34] Vgl. Grabs / Bannour, Follow me!, S. 216.

[35] Vgl. Grabs / Bannour, a.a.O.

[36] Eigene Erfahrung.

[37] Vgl. Kurz / Rieger, Die Datenfresser, S. 75.

[38] Aus dem englischen: Klebrigkeit.

[39] Vgl. Kurz / Rieger, a.a.O.

[40] Vgl. ebd.

[41] Vgl. Schrems, Auf Facebook kannst du nichts löschen, FAZ.

[42] Vgl. Schrems, Universität Passau, Vortrag v. 18./19.0413, ab min. 33:50.

[43] Vgl. Weichert, Datenschutzverstoß als Geschäftsmodell – der Fall Facebook, S. 716.

[44] Vgl. Weichert, a.a.O.

[45] Facebook Insights: Facebook stellt mit Hilfe des Werkzeugs „Insights“ detaillierte Statistikinformationen über Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung, die von Betreibern von Facebook-Seiten (Administratoren von sog. Fanpages) und Facebook-Plattform-Anwendungsentwicklern sowie Webseitenbetreibern, die Funktionen der Facebook-Plattform in ihrer Webseite per Social-Plugin wie dem Like-Button integrieren, abrufbar sind. Diese Statistiken beziehen sich auf authentifizierte Nutzende und die ihnen zugeordneten Facebook-Seiten, Anwendungen oder Webseiten. Sie sind von dafür eingetragenen Administratoren mit Facebook-Konto über https://facebook.com/insights/ abrufbar, ULD, Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook, S. 12.

[46] Vgl. Weichert, a.a.O.

[47] Vgl. Bauer, Personalisierte Werbung auf Social Community-Websites Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwendung von Bestandsdaten und Nutzungsprofilen, MMR, S. 437.

[48] Vgl. Niemann / Scholz, Privacy by Design und Privacy by Default – Wege zu einem funktionierenden Datenschutz in Sozialen Netzwerken, in: Peters/Kersten/Wolfenstetter, Innovativer Datenschutz, S. 119; vgl. Tätigkeitsbericht 2013 des ULD, S. 115 f., 7.1.4.

[49] Eigene Erfahrung.

[50] Vgl. Alex, Marketing-Konzept 2.0, S. 20.

[51] Schrems, Universität Passau, Präsentation v. 05.05.2013, S. 13.

[52] Vgl. Schrems, Universität Passau, Vortrag v. 18./19.0413, ab min. 6:00.

[53] s. Europe vs. Facebook, Anzeigen gegen Facebook, „Schattenprofile“.

[54] Vgl. Fichter, Der junge Mann und der Multi, Zeit Online, S. 1.

[55] Vgl. Fichter, a.a.O.

[56] Vgl. Europe vs. Facebook, a.a.O.

[57] Vgl. Schrems, Universität Passau, Vortrag v. 18./19.0413, ab min. 22:10.

[58] Vgl. Europe vs. Facebook, Anzeigen gegen Facebook, „Schattenprofile“ (zuletzt abgerufen am: 22.05.13); vgl. Niemann/Scholz, Privacy by Design und Privacy by Default – Wege zu einem funktionierenden Datenschutz in Sozialen Netzwerken, in: Peters/Kersten/Wolfenstetter, Innovativer Datenschutz, S. 122.

[59] Schrems, Universität Passau, Präsentation v. 05.05.2013., S. 48.

[60] Vgl. Schrems, Universität Passau, Vortrag v. 18./19.0413, ab min. 22:10.

[61] Der Ablauf wäre bei jemandem, der zwar bei Facebook ein Profil hätte, jedoch all diese Angaben nicht gemacht hätte der gleiche.

[62] Die Facebook-App ist eine Applikation, die es Nutzern ermöglicht Facebook über ein Smartphone zu nutzen.

[63] Vgl. Horvát et al., One Plus One Makes Three (for Social Networks).

[64] Schrems, Universität Passau, Präsentation v. 05.05.2013, S. 49.

[65] Vgl. Horvát et al., One Plus One Makes Three (for Social Networks).

[66] Vgl. ebd.

[67] Vgl. Schwindt, Das Facebook-Buch, S. 19.

[68] Vgl. Schwindt, a.a.O.

[69] Vgl. Schwenke, Social Media Marketing & Recht, Abbildung 8-14, S. 393.

[70] Vgl. Ernst, Social Plugins: Der „Like-Button” als datenschutzrechtliches Problem, NJOZ, S. 1917.

[71] S. Facebook Developers, Like Button.

[72] Vgl. Ernst, Social Plugins: Der „Like-Button” als datenschutzrechtliches Problem, NJOZ, S. 1917.

[73] Vgl. Schwenke, Social Media Marketing & Recht, S. 393.

[74] Vgl. Schwenke, a.a.O.

[75] Vgl. Ernst, a.a.O.

[76] Vgl. ebd.

[77] Vgl. ebd.

Excerpt out of 58 pages

Details

Title
Klaut Facebook unsere Daten? Das Geschäftsmodell des Sozialen Netzwerks aus datenschutzrechtlicher Sicht
College
Cologne University of Applied Sciences  (Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften)
Grade
1,7
Author
Year
2013
Pages
58
Catalog Number
V303881
ISBN (eBook)
9783668023987
ISBN (Book)
9783668023994
File size
1324 KB
Language
German
Keywords
Facebook, Datenschutz, Datenschutzrecht, Datenschutzverstoß, Verstoß, Internet, soziales Netzwerk, Persönlichkeitsrecht, Wandel
Quote paper
Alina Kuzei (Author), 2013, Klaut Facebook unsere Daten? Das Geschäftsmodell des Sozialen Netzwerks aus datenschutzrechtlicher Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303881

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