Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich mit den vereinsrechtlichen Besonderheiten bei den politischen Parteien. Da politische Parteien Vereine sind, finden grundsätzlich privatrechtliche Vorschriften des BGB Anwendung auf die Parteien. Diese werden jedoch aufgrund des besonderen verfassungsrechtlichen Status politischer Parteien durch das Parteiengesetz ergänzt bzw. verdrängt.
Zunächst wird der Begriff von politischen Parteien, deren Ziele und Aufgaben, sowie deren Unterschiede zu den Vereinen bezüglich der eben genannten Themen näher behandelt.
Anschließend wird die besondere verfassungsrechtliche Stellung politischer Parteien gegenüber den Vereinen betrachtet und die daraus resultierenden prozessualen Besonderheiten näher beschrieben. Darauffolgend werden die vereinsrechtlichen Besonderheiten im Hinblick auf die Mitgliedschaft in einer Partei erläutert, sowie die Voraussetzungen des Verbotes einer politischen Partei. Abschließend werden auf die rechtlichen Besonderheiten in Bezug auf die staatliche Finanzierung und die öffentliche Rechenschaftslegung politischer Parteien Bezug genommen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Begriffliche Bestimmungen und Status einer politischen Partei
- 1. Begriff und Rechtsform politischer Parteien in Abgrenzung zu Vereinen
- 2. Stellung der politischen Parteien im Zivilprozess
- 3. Besonderer verfassungsrechtlicher Status der politischen Parteien
- a) Aufgaben politischer Parteien gemäß Art. 21 GG und § 1 PartG
- b) Politische Parteien als Verfassungs- bzw. Staatsorgane?
- c) Porzessuale Besonderheiten - Rechtsstellung als Antragssteller im Organstreitverfahren
- d) Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Parteien
- C. Vereinsrechtliche Besonderheiten bezüglich der Mitgliedschaft in einer politischen Partei
- a) Ausschließliche Mitgliedschaft von natürlichen Personen
- b) Kein Parteienstatus einer „Ausländer- oder Exterritorialpartei“ gen. § 2 Abs. 3 PartG
- c) Keine Mitgliedschaft aufgrund mangelnden Wahlrechts gem. § 10 Abs. 1 S. 4 PartG
- d) Keine Handelndenhaftung gemäß § 37 PartG
- D. Rechtliche Besonderheit bzgl. der Auflösung politischer Parteien
- a) Verbot einer politischen Partei
- b) Verlust der Rechtsstellung als politische Partei gem. § 2 Abs. 2 PartG
- E. Vereinsrechtliche Besonderheiten bezüglich der Finanzen einer politischen Partei
- 1. Öffentliche Rechenschaftslegung gemäß Art. 21 Abs. 1 S.4 GG, § 23
- 2. Öffentliche Finanzierung
- F. Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die Besonderheiten des Vereinsrechts in Bezug auf politische Parteien. Da politische Parteien als Vereine betrachtet werden, gelten prinzipiell die privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Aufgrund des besonderen verfassungsrechtlichen Status von politischen Parteien werden diese jedoch durch das Parteiengesetz ergänzt oder ersetzt.
- Begriff und Rechtsform politischer Parteien im Vergleich zu Vereinen
- Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben von Parteien
- Vereinsrechtliche Besonderheiten der Mitgliedschaft in einer Partei
- Rechtliche Besonderheiten der Auflösung politischer Parteien
- Vereinsrechtliche Aspekte der Finanzierung und Rechenschaftslegung von Parteien
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Definition des Begriffs „politische Partei“ und ihrer Rechtsform im Vergleich zu Vereinen. Hierbei werden die relevanten Rechtsnormen des Parteiengesetzes (PartG) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erläutert.
Im zweiten Kapitel wird die Stellung von Parteien im Zivilprozess beleuchtet, wobei die Rechtsfähigkeit und die Prozessfähigkeit von Parteien im Fokus stehen.
Kapitel drei behandelt den besonderen verfassungsrechtlichen Status von politischen Parteien und deren Aufgaben gemäß Art. 21 GG und § 1 PartG. Es wird auch die Frage nach der Rolle der Parteien als Verfassungs- bzw. Staatsorgane erörtert.
Kapitel vier untersucht die Vereinsrechtlichen Besonderheiten im Hinblick auf die Mitgliedschaft in einer politischen Partei. Besondere Regelungen zur Mitgliedschaft und Haftung werden in diesem Kontext beleuchtet.
Im fünften Kapitel werden die rechtlichen Besonderheiten der Auflösung politischer Parteien, inklusive des Verbots von Parteien und des Verlusts der Rechtsstellung gemäß § 2 Abs. 2 PartG, behandelt.
Das sechste Kapitel befasst sich mit den Vereinsrechtlichen Besonderheiten bezüglich der Finanzierung und Rechenschaftslegung von politischen Parteien. Die öffentlichen Vorgaben zur Rechenschaftslegung gemäß Art. 21 Abs. 1 S.4 GG, § 23 und die öffentliche Finanzierung werden hier näher erläutert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die folgenden Schlüsselbegriffe: politische Parteien, Vereinsrecht, Parteiengesetz, Verfassungsrecht, Art. 21 GG, Mitgliedschaft, Auflösung, Finanzierung, Rechenschaftslegung, Rechtsfähigkeit, Prozessfähigkeit.
- Arbeit zitieren
- Tim Petter (Autor:in), 2014, Vereinsrechtliche Besonderheiten bei politischen Parteien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310521