Das Thema der Arbeitnehmerüberwachung hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Immer wieder wurden erhebliche Überwachungsskandale großer Unternehmen aufgedeckt. Dabei wurde das Verhalten und die Leistung der Mitarbeiter systematisch mit Hilfe von technischen Einrichtungen überwacht. Technische Einrichtungen eröffnen dem Arbeitgeber die Möglichkeit einer Totalkontrolle seiner Mitarbeiter. Besonders publik wurde die Arbeitnehmerüberwachung durch den Lebensmittelkonzern Lidl, dieser beauftragte eine Detektei umfassende Daten ihrer Arbeitnehmer zu sammeln. Unter anderem wurden Daten wie Arbeitsleistung und -motivation, Arbeitnehmerverhalten, Pausenverhalten, Gesundheitszustand und finanzielle Situation der Mitarbeiter und ihrer Familien mittels versteckter Kameras und dem Mithören von Telefongesprächen erhoben. Als Reaktion auf die Datenschutzskandale der letzten Jahre wurde durch den Gesetzgeber der § 32 BDSG als Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutzrecht in das BDSG eingefügt. Grundsätzlich wird die Zulässigkeit einer Überwachungsmaßnahme nach § 32 BDSG beurteilt, sofern keine speziellere Regelung Anwendung findet.
In dieser Arbeit wird zunächst erläutert welche Überwachungsformen es gibt und wie sie Funktionen. Aufgrund der begrenzten Anzahl der Zeichen wurden nicht alle existierenden Überwachungsformen dargestellt. Weiter wurde auf die Grundrechtsbindung der Arbeitsvertragsparteien eingegangen. Aufgrund der kontroversen Diskussionen in der Literatur wurde sich zunächst damit befasst, in welcher Form diese ihre Wirkung auf Arbeitsverhältnisse entfalten. Da bei jeder Durchführung einer Überwachungsmaßnahme Grundrechte betroffen sind, wurden die betroffenen Grundrechte, sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite dargestellt. Die Anwendbarkeit des BDSG wurde nicht gesondert dargestellt, da die Anwendbarkeit durch den neuen § 32 BDSG unproblematisch besteht. Auch wurde die Anwendbarkeit des TKG nicht gesondert dargestellt, da auch diese Anwendung unproblematisch besteht, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Aufgrund der begrenzten Anzahl der Zeichen wurde nicht auf das TMG eingegangen. Sodann wurde auf die rechtliche Beurteilung der einzelnen Überwachungsformen eingegangen. Bei der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme wird kontrovers in der Literatur diskutiert, daher wurden Meinungen verschiedener Autoren dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Funktionsweise der Formen der Arbeitnehmerüberwachung
2.1 Videoüberwachung
2.2 Telefonüberwachung
2.3 Chipkartensysteme
2.4 Internetüberwachung
2.5 E-Mailüberwachung
2.6 Einsatz eines Privatdetektivs
3. Problematik der Grundrechtsbindung der Arbeitsvertragsparteien
3.1 Grundrechtsbindung der Arbeitsvertragsparteien
3.1.1 Die unmittelbare Drittwirkung
3.1.2 Die mittelbare Drittwirkung
3.1.3 Die Schutzpflichtfunktion
3.2 Betroffene Grundrechte auf Arbeitnehmerseite
3.2.1 Der Schutz der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG
3.2.2 Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 Abs. 1 GG
3.2.3 Der Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG
3.3 Betroffene Grundrechte auf Arbeitgeberseite
3.3.1 Das Recht auf Entfaltung der unternehmerischen Freiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 14 GG
3.3.2 Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. Art. 14 GG
4. Rechtliche Beurteilung der einzelnen Überwachungsformen
4.1 Die Videoüberwachung
4.1.1 Die öffentlich zugänglichen Räume
4.1.2 Die nicht-öffentlich zugänglichen Räume
4.1.3 Die heimliche – verdeckte Videoüberwachung
4.2 Die Telefonüberwachung
4.2.1 Die Telefondatenerfassung
4.2.2 Mit- und Abhören dienstlicher Telefonate
4.2.3 Aufzeichnen dienstlicher Telefonate
4.2.4 Inhaltskontrolle bei erlaubter Privatnutzung
4.3 Die Chipkartensysteme
4.3.1 Mitarbeiterausweise mit RFID-Chips
4.3.2 Zeiterfassungs- und Zugangskontrollsysteme
4.4 Die Kontrolle des Internetverhalten
4.4.1 Überwachung mittels Standardsoftware bei privatem Nutzungsverbot
4.4.2 Überwachung mittels Standardsoftware bei erlaubter Privatnutzung
4.4.3 Überwachung mittels spezieller Software
4.5 Die E-Mailüberwachung
4.5.1 Inhaltskontrolle bei untersagter Privatnutzung
4.5.2 Inhaltskontrolle bei erlaubter Privatnutzung
4.5.3 Rahmendatenerfassung
4.6 Einsatz eines Privatdetektivs
5. Betriebsverfassungsgesetz
6. Rechte des betroffenen Arbeitnehmers
6.1 Auskunftsanspruch
6.2 Benachrichtigungsanspruch
6.3 Anspruch auf Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruchsrecht
6.4 Schadensersatzanspruch
6.5 Unterlassungsanspruch
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit verschiedener Maßnahmen der Arbeitnehmerüberwachung durch den Arbeitgeber unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechtsschutzes und der gesetzlichen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Methodische Analyse verschiedener Überwachungstechnologien (Video, Telefon, Internet, Chipkarten)
- Grundrechtliche Einordnung des Arbeitsverhältnisses und der Drittwirkung
- Abwägung zwischen Arbeitgeberinteressen und Arbeitnehmergrundrechten
- Betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte
- Rechte der betroffenen Arbeitnehmer bei Überwachungsmaßnahmen
Auszug aus dem Buch
3.1 Grundrechtsbindung der Arbeitsvertragsparteien
Traditionell werden die Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat verstanden. Der Bürger soll vor ungerechtfertigten Eingriffen in Freiheit und Eigentum und vor Ungleichbehandlungen durch den Staat geschützt werden.34
Da für die Gewährleistung hinreichenden Grundrechtsschutz die Funktion der Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte gegenüber dem Staat nicht ausreichend sind, werden sie daher neben den Eingriffsabwehrrechten auch als Schutzrechte verstanden. Der Bürger erhält grundrechtliche Ansprüche auf Schutz durch staatliche Leistung vor nicht vom Staat ausgehenden Gefahren.35
Folglich zeigt sich nur das Verhältnis von Bürger zum Staat. Demzufolge entfalten Grundrechte keine Wirkung im Verhältnis von Privatrechtssubjekten untereinander.36
Gem. Art. 1 Abs. 3 GG sind lediglich Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die Einhaltung der Grundrechte gebunden.37
Aus dem Wortlaut des Art. 1 Abs. 3 GG lässt sich folgern, dass Grundrechte offensichtlich nicht im Verhältnis zwischen Privatrechtssubjekten gelten. Somit kann man schlussfolgern, dass im Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Berücksichtigung der Grundrechte erfolgt.
Obgleich Art. 1 Abs. 3 GG eindeutig formuliert ist und Privatrechtssubjekte nicht erfasst sind, so wurde in der Literatur kontrovers darüber diskutiert, dass Grundrechte auch im Arbeitsverhältnis gelten müssen.38 Das Arbeitsverhältnis sollte auch aufgrund der Überlegenheit des Arbeitgebers der Grundrechtsbindung unterliegen.39 Es ist jedoch nicht eindeutig geklärt, wie die Grundrechtsbindung zwischen Privatrechtssubjekten zu begründen ist.40 Die Grundrechtsbindung könnte aufgrund der Lehre der unmittelbaren Drittwirkung und der Lehre der Schutzpflichtfunktion erfolgen.41
Die Theorien bzw. Lehren für eine etwaige Grundrechtsbindung im Arbeitsverhältnis werden im Folgenden erläutert.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die zunehmende Bedeutung der Arbeitnehmerüberwachung ein, erläutert die rechtliche Relevanz durch das BDSG und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
2. Funktionsweise der Formen der Arbeitnehmerüberwachung: Dieses Kapitel beschreibt technische Mittel zur Kontrolle der Mitarbeiter, darunter Videoüberwachung, Telefonüberwachung, Chipkartensysteme sowie Methoden der Internet- und E-Mail-Überwachung.
3. Problematik der Grundrechtsbindung der Arbeitsvertragsparteien: Hier werden die theoretischen Grundlagen erörtert, ob Grundrechte im privaten Arbeitsverhältnis gelten, sowie die gegenseitigen Grundrechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einander gegenübergestellt.
4. Rechtliche Beurteilung der einzelnen Überwachungsformen: Dieses Kapitel prüft die Zulässigkeit der zuvor beschriebenen Überwachungsmethoden anhand der strengen Anforderungen des BDSG und weiterer gesetzlicher Regelungen wie dem TKG.
5. Betriebsverfassungsgesetz: Hier wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung technischer Überwachungseinrichtungen dargestellt.
6. Rechte des betroffenen Arbeitnehmers: Dieses Kapitel erläutert die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Auskunft, Benachrichtigung, Berichtigung, Löschung, Sperrung sowie Schadensersatz und Unterlassung bei unzulässiger Überwachung.
7. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, betont den bestehenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers und weist auf die notwendige Einzelfallentscheidung bei der Interessenabwägung hin.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerüberwachung, Bundesdatenschutzgesetz, Grundrechte, Videoüberwachung, Telefonüberwachung, Internetkontrolle, E-Mailüberwachung, Betriebsverfassungsgesetz, informationelle Selbstbestimmung, Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht, Interessenabwägung, Datenschutz, RFID-Technik, Mitarbeiterdaten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von Maßnahmen zur Arbeitnehmerüberwachung in Unternehmen unter Berücksichtigung von Datenschutzrecht und Grundrechten.
Welche zentralen Themenfelder deckt die Untersuchung ab?
Die zentralen Themen sind die technischen Möglichkeiten der Überwachung, die grundrechtliche Bindung der Vertragsparteien im Arbeitsverhältnis und die konkrete rechtliche Prüfung der Zulässigkeit dieser Maßnahmen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu analysieren, unter welchen Voraussetzungen und Grenzen eine Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber zulässig ist, ohne deren Grundrechte oder datenschutzrechtliche Ansprüche unzulässig zu verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Fachliteratur, Gesetzen (insb. BDSG, TKG) und einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im umfangreichen Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung technischer Überwachungsformen, die Erörterung der Grundrechtsbindung und die detaillierte rechtliche Prüfung der verschiedenen Überwachungsmethoden im Einzelfall.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Wesentliche Begriffe sind Arbeitnehmerüberwachung, BDSG, Grundrechte, informationelle Selbstbestimmung, Interessenabwägung und Mitbestimmungsrechte.
Wie bewertet die Arbeit die Videoüberwachung im Unternehmen?
Die Arbeit unterscheidet strikt zwischen öffentlich zugänglichen und nicht-öffentlich zugänglichen Räumen und betont, dass die Videoüberwachung stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss und meist einen erheblichen Eingriff darstellt.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Überwachungsmaßnahmen?
Der Betriebsrat hat gemäß Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
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- Anonym (Autor), 2014, Rechtliche Probleme bei der Überwachung von Arbeitnehmern im Betrieb, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318198